Wiederverheiratete Geschiedene

30.11.2013, Roger Lenaers SJ

Das Kommunionverbot für wiederverheiratete Geschiedene ist offensichtlich ein Dauerbrenner. Immer wieder verkündet irgendein Bischof oder Kardinal, dass dieses Verbot ebenso unabänderlich sei, wie die Gesetze der Meder und Perser, um zugleich mit großer Barmherzigkeit auf die pastorale Begleitung jener Sünder zu pochen. Aber jetzt ist dieses Thema in eine Stromschnelle geraten.

Papst Franziskus rührte es im Flugzeug auf seiner Rückreise aus Rio an. Bischof Ludwig Müller, oberster Glaubenswächter im Vatikan, betonte einige Tage später, dass die Kirche (womit er nur ihre Führung meint) das nicht ändern kann und wird. Dann kam der Fragebogen, mit dem Papst Franziskus als Vorbereitung auf die Bischofssynode die Meinung der Gläubigen auch über dieses Thema vernehmen will. Was folgt, will eine Hilfeleistung sein bei dieser Meinungsbildung, indem es den Unsinn dieses Kommunionverbotes ins Licht rücken will.

Man soll diese Verbot erst mal mit den Augen wohlwollender Außenseiter betrachten. Was sieht man dann? Weil jemand nach einer gestrandeten Ehe (für ihn/sie selber ist dieses Stranden schon ein schwerer Schlag) es ein zweites Mal probiert, und diesmal mit Erfolg, bestraft ihn/sie die Kirchenführung. Und wie? Mit dem Verbot in der Messe ein Stück Brot zu empfangen. So gesehen komisch, wenn nicht ärgerlich und lächerlich.

Ebenfalls komisch muss ihnen denn auch der kämpferische Eifer der Reformwilligen erscheinen, die immer wieder das Ende dieses Verbots fordern und gegen das Njet der Kirchenführung Sturm laufen. Aber nicht nur diese sind mit dem römischen Njet nicht einverstanden. Auch die Gläubigen an der Basis sind es nicht. Eine Umfrage in Frankreich im Frühjahr 2013 bei 1000 praktizierenden Katholiken brachte ans Licht: 85 % von ihnen finden das Kommunionverbot unbegreiflich und manche von ihnen haben auch nicht die Absicht sich daran halten.

Auch im Klerus legt sich mancher quer. Die Mitglieder der ungehorsamen "Pfarrer-Initiative" erklären sogar ausdrücklich, sich in ihrer Pastoral um das Verbot nicht kümmern zu wollen. "Ein solcher Wirbel um ein Stückchen Brot! Während es in der Welt eine Menge viel wichtiger Problem gibt. Lächerlich!", sagt ein unbeteiligter Außenseiter.

Aber hinter diesem Wirbel versteckt sich ein Konflikt, der ganz und gar nicht lächerlich ist. Nämlich der Konflikt zwischen jenen, die die Glaubensbotschaft in der Moderne inkulturieren wollen, damit sie Zukunft haben möge, und jenen die diese Botschaft in der vormodernen Kultur eingekapselt bewahren wollen, blind dafür, dass sie dann mit dieser Kultur untergehen muss. Dahinten steckt der Konflikt zwischen modern-gläubigen und vormodernen Auffassungen über Sexualität, Ehe, Unauflöslichkeit, kirchliche Autorität, Bibelinterpretation und Sakramentenlehre, letztendlich der Konflikt zwischen einem modernen und einem traditionellen Gottesbild.

Erst ein Wort über dieses Verbot selber. Offiziell heißt es, wiederverheirateten Geschiedenen wird der Zugang zu den Sakramenten verweigert. Aber hinter dem Wort “Sakrament” versteckt sich in Wirklichkeit nur die Kommunion. Nicht einmal die Teilnahme an der Eucharistie. Kein Kirchenfürst auch kein Kirchengesetz verbietet den Wiederverheirateten daran teilzunehmen. Im Gegenteil: einstimmig fordern sie zum Messhören an Sonn- und Feiertagen auf. Sonst würden diese öffentlichen Sünder (so nennt sie die Kirchenführung) eine noch größere Sündenschuld auf sich laden.

Dieses Verbot ist als Strafe gemeint, also als Beraubung von etwas, das dem Bestraften als begehrenswürdig erscheint. Aber verlangen jene Bestraften wirklich so sehr nach dieser Kommunion? Offensichtlich denkt die Kirchenführung das. Aber in den ländlichen Gebieten, wie in meinen zwei Pfarren, reduziert sich die Teilnahme an der Eucharistie für einen großen Teil der Anwesenden problemlos zum Messhören ohne Kommunion. Ob verheiratet oder unverheiratet oder wiederverheiratet, sie bleiben ruhig auf ihrem Stuhl. Man braucht es ihnen nicht zu verbieten. Etwas verbieten das man doch nicht tut, ist eitle Mühe.

In Wirklichkeit ist die Kommunion für viele, wenn nicht für die meisten, kaum mehr als ein ritueller Gang um ein Stückchen Brot, das sich vom normalen Brot dadurch unterscheidet, dass es “geweiht” ist und dadurch heiliger ist als anderes Brot. Die traditionelle Kirchenlehre über Wesensverwandlung und reale Präsenz ist für die große Mehrheit der älteren in der Kirchengemeinde, eine inhaltslose fromme Formel, wenn sie die Lehre überhaupt noch kennen. Die Jüngeren kennen sie schon ganz und gar nicht mehr.

Die Wichtigkeit der Kommunion sollen darum nicht nur die Reformer relativieren, sondern auch und noch mehr die Kirchenführung. Für diese ist die Kommunion etwas so Superheiliges und die Wiederverheiratung nach einer gescheiterten Ehe etwas so Verwerfliches, dass die zwei miteinander nicht zu versöhnen sind. Warum die so verwerflich sein sollte, kommt gleich. Erst soll deutlich gemacht werden, dass man die Wichtigkeit der Kommunion schwer überschätzt.

Soll für den Christen etwas wirklich wichtig sein, dann soll es mit der Wirklichkeit zu tun haben. Es soll mit dem konkreten Leben zu tun haben und es zum Guten beeinflussen. Auch die Kommunion ist ja nur in dem Maß wichtig, als sie unsere Verbindung im Alltag mit dem lebenden Jesus verstärkt. Denn er ist für uns der Weg, der uns zur letztendlichen Wirklichkeit führt. Er ist kein Theos, kein Gott-in-der-Höhe.

Die Kommunion ist „nur“ ein Zeichen dieser Verbindung. Zeichen sind aber noch nicht die Wirklichkeit. Die Wirklichkeit unserer Verbundenheit mit dem neuen Menschen der Jesus ist, wird bestimmt durch unser Benehmen: ob wir uns mehr durch die Menschenliebe führen lassen oder mehr durch unseren Drang nach Selbsthandhabung. Die Kommunion wird daher nur wichtig, je nachdem sie die Vermehrung der Menschenliebe in uns erwirkt.

Zeichen erwirken aber nur dann etwas, wenn sie ein existentielles Erlebnis zum Ausdruck bringen und es dadurch vertiefen. Aus Gewohnheit oder unter soziologischem Druck etwas zu tun, selbst wenn das, was man tut, aus sich ein Zeichen ist, ändert den Menschen nicht. Seine existentielle Tiefe spielt dabei keine Rolle. Wird aber etwas als Zeichen erlebt, als Ausdruck unseres inneren Wesens, ändert es uns sehr wohl.

Ein echtes Zeichen gehört nämlich zugleich zur Oberfläche und zur Tiefe. Es verbindet die äußerliche, materielle Ebene und die geistige, innerliche Ebene des Menschen. So wird das Äußere innerlich und berührt unsere Existenz. Das gilt auch für die Kommunion. Die erwirkt nur dann, was sie bedeutet, wenn die Gläubigen bewusst erleben, was mit diesem Zeichen ausdrückt wird, nämlich die Einswerdung mit dem verherrlichten Jesus. Dieses "je nachdem" ist eine erste Relativierung der Kommunion.

Eine zweite Relativierung der Kommunion hängt damit zusammen, dass sie nur eines unter vielen möglichen Zeichen dieser Einswerdung ist. Auch viele andere Zeichen vermögen unsere Verbundenheit mit dem lebenden Jesus ausdrücken und dadurch verstärken. Die Kommunion hat keine Monopolstellung, auch wenn sie unter den Zeichen dieser Verbundenheit vielleicht das meist expressive ist.

Als dritte Relativierung gilt, die Wirklichkeit ist stets wichtiger als jedes ihrer Zeichen. Aber die Wirklichkeit unserer Einswerdung mit Jesus liegt nach Matthäus 25 in der Einswerdung mit unseren Mitmenschen. Sie kommt zustande, indem wir uns für sie einsetzen, und das nicht tun als Broterwerb oder aus anderen ichbezogenen Motiven, sondern aus echter Zuneigung zu ihnen. Dieser Einsatz ist auch wichtiger als die Kommunion. Anders formuliert: die Diakonie ist wichtiger als die Liturgie. Das wiederholt auf seine Weise das Wort Jesu: versöhne dich zuerst mit deinem Mitmenschen und komme erst danach dein rituelles Opfer darbringen.

Rituelle Opfer sind nur Zeichen der Verehrung Gottes und gehören also ganz zur Kategorie der Zeichen. Für Jesus ist die Wirklichkeit menschlicher Verbundenheit offensichtlich wichtiger, als die oft trügerische Sprache der Zeichen.

Es gibt noch einen vierten Grund um die Wichtigkeit der Kommunion zu relativieren. Es hat eine Zeit gegeben, in der die Kirchenführung die Frequenz der Kommunion streng beschränkte. Man konnte fast nie würdig genug sein dafür. Als Ersatz wurde dann als gleichwertiges Gut die so genannte "geistliche Kommunion" angepriesen.

Was damals als gleichwertig galt, wird auch jetzt wohl noch gleichwertig sein. Man kann es bedauern, dass man das ursprüngliche Produkt nicht mehr bekommen kann, aber wenn man über ein gutes Surrogat verfügt, hält der Verlust sich in Grenzen. Und "geistlich kommunizieren" steht auch den Wiederverheirateten völlig frei.

Diese vierfache Relativierung bedeutet, dass all das Gerede über das Kommunionverbot viel Lärm um nichts ist. Bei all diesem Lärm vergisst man mit Martha, dass nur eines notwendig ist: stets tiefer mit dem in Fülle lebenden Jesus eins zu werden. Mit oder ohne Kommunion.

Die Kirchenführung misst der Kommunion einen zu hohen Wert bei. Ebenso ist auch der Grund warum die Wiederverheirateten sie nicht empfangen dürfen, nicht stichhaltig. Die Kirchenleitung sagt, diese Menschen sind “öffentliche Sünder" und deshalb sollen sie vom dreimal Heiligen, das die Kommunion ist, wegbleiben.

Aber warum nennt sie die Kirchenleitung so? Nicht wegen ihrer Scheidung, wie Papst Franziskus selber bestätigt hat. Nicht einmal, weil sie wiederverheiratet sind! Denn wenn sie versprechen (sagt der Vatikanische Katechismus Nr. 1650) “in vollkommener Enthaltung" zu leben, kann das Kommunionverbot unter bestimmten Bedingungen aufgehoben werden. Aber sie werden als verheiratete einander sexuelle Zeichen ihrer gegenseitigen Liebe geben. Und da kommt die Katze aus dem Sack.

Die schwere Sünde die die zwei auf sich laden, liegt in ihrem sexuellen Umgang. Was ihre Liebe verkörpert, spielt für die Tradition und die Kirchenführung keine Rolle. Denn schon seit urdenklichen Zeiten gilt jede Form von sexueller Lust außerhalb dem Rahmen einer kirchlich geschlossenen Ehe als Sünde. Sogar als eine so schwere Sünde, dass die Kommunion ein Sakrileg wird. Dabei kann sich die Kirchenführung nicht auf das Alte Testament berufen, das sie schon immer als das "Wort des lebendigen Gottes" bekennt. Dieses Wort Gottes hat offensichtlich keine Bedenken gegen die sexuelle Lust. Es hat zum Beispiel kein Problem mit der Polygamie, die doch wohl einiges mit dieser Lust zu tun hat. Hat Jahweh nicht alle Frauen des Königs Saul seinem Nachfolger David "in den Schoß gelegt" (2 Samuel 12:8)? Verfügte Salomo, dieses Modell der Weisheit, nicht (nach 1 Kön. 3:11) über einen Harem von 700 Ehefrauen und 300 Nebenfrauen? Aber ist die Wiederverheiratung etwas anderes als eine Form nicht mehr gleichzeitiger, sondern „sukzessiver Polygamie“? Sogar mit vorehelichem Sexualverkehr scheint die Bibel sich mühelos anfreunden zu können. Man braucht nur im Hohelied den Anfang des 5. Kapitels zu lesen. Warum sonst würde der junge Mann versuchen nachts bei seiner Geliebten einzudringen?

Zwar verurteilt das Alte Testament den Ehebruch. Aber von Ehebruch war nur dann die Rede, wenn ein Mann mit einer verheirateten Frau schlief, nicht wenn er mit einer unverheirateten schlief. Ehebruch war dadurch kein Fall von verbotener sexueller Lust, es war ein Fall von schwerem Diebstahl. Aus der Formulierung des 9. Gebotes des Dekalogs ist nämlich abzulesen, dass eine Verheiratete der Besitz ihres Mannes ist. Sie wird in Ex. 20,17 in einem Atemzug genannt und auf die gleiche Linie gesetzt mit dem Ochsen und dem Esel und allen anderen Dingen, die dem Mann gehören.

Von der Ehe erwartete der Mann Kinder, in denen er selber über seinen Tod hinaus fortleben sollte. Beging seine Frau Ehebruch, dann konnte das als Folge haben, dass er das Kind eines anderen für das seine hielt und unwissentlich dieses Kuckuckskind als sein eigenes erzog. Vom eigenen Überleben war dann kein Rede mehr.

Man kann sich sehr sicher auf die Bibel berufen um den so verstandenen Ehebruch zu verurteilen. Aber kann man auch die "sukzessive Polygamie" zu einem so schweren Verbrechen aufbauschen, dass es mit Ausschluss von der Kommunion geahndet werden soll? Noch dazu, wenn die gegenwärtige partnerschaftliche Beziehung zu gelingen scheint.

Es gibt bestimmt mehrere gute Gründe um Christinnen und Christen von der Kommunion auszuschließen. Aber warum sollte liebender Sexualverkehr (und Liebe schließt Treue ein) außerhalb einer kirchlich geschlossenen Ehe ein solcher Grund sein? Mit welcher Waage wiegt die Kirchenführung die Schwere eines Vergehens ab, so dass sie entscheiden kann, dass das Verbot im Fall jenes Sexualverkehrs in Wirkung tritt?

Hat sie je Leute wie Pinochet in Chili oder Videla in Argentinien, die sich an Folter und Tod von tausenden politischen Gegner schuldig gemacht haben, von der Kommunion ausgeschlossen? Dennoch schreit der Widerspruch zwischen solchen Verbrechen und dem, was man mit der Kommunion im Zeichen bekennt, förmlich zum Himmel. Sind Christen, die im Luxus baden ohne sich um eine Welt voller Not zu kümmern, nicht erst recht öffentliche Sünder?

In seinem Gleichnis vom armen Lazarus findet Jesus, dass ein Benehmen wie das des reichen Prassers als Bestrafung sogar das Höllenfeuer verdient. Siehe dagegen was er zu der Ehebrecherin in Joh 8 sagt: "Ich verurteile dich nicht". Und wenn er hinzufügt: "Sündige nicht mehr", wo zeigt sich dann, dass er die Sünde so schwer findet, dass sie jene "Ex-kommunikation" fordern sollte?

In seiner Bergpredigt ahndet er Zorn und Schimpfworte ebenso schwer wie Mord. Er hält sie für strafbar mit dem ewigen Feuer (Mt 5, 21-22). Offensichtlich ist Mangel an Liebe in seinen Augen viel schlimmer als der Fehler der Ehebrecherin. Aber hat je ein Papst oder Bischof Schimpfworte zu einem Grund für Kommunionverbot gemacht? Das untergräbt gleichermaßen den Sinn dieses Verbots für Wiederverheiratete und die Glaubwürdigkeit der Kirchenführung.

Wenn das so ist, was macht dann die wiederverheirateten Geschiedenen zu "öffentlichen Sündern"? Nicht ihre Scheidung. Das sagen Papst und Katechismus übereinstimmend. Obwohl Jesus nach Mk 10,9 die Scheidung an sich verurteilt. Und dabei denkt er bestimmt nicht an Scheidung nach einer kirchlichen Trauung. Eine solche Trauung gibt es nämlich erst seit dem Mittelalter. Macht dann ihr neues Treueversprechen sie zu Sündern?

Aber Treue versprechen ist doch an sich doch etwas Gutes, oder? Also bleibt nur ihr Sexualverkehr ohne kirchlichen Trauschein übrig. Die Verurteilung dieses Verkehrs ist einer der vielen Auswüchse der tausendjährigen kirchlichen Angst vor der Sexualität. Beim Keimen und Wuchern dieser Angst, die sich auch im zäh gehandhabten Pflichtzölibat verrät, haben viele Faktoren eine Rolle gespielt. Und zusammen haben sie zum Ergebnis geführt, dass ein stets dominanter gewordenes Tabu die sexuelle Lust als prinzipiell sündig verdammt hat. Nur der Sexualverkehr zwischen kirchlich Verheirateten fand in den Augen der Kirchenführung Gnade. Diesen bescheidenen Freiraum engte sie dann noch auf viele Weisen ein. Wir sollten uns bewusst sein, dass das Kommunionverbot letztendlich nur aus einer unkritischen Angst vor dem Übertreten eines Tabu geboren ist.

Aber wenn jeder Sexualverkehr ohne kirchlichen Trauschein schwere Sünde ist, schließt dieser von der Kommunion aus. Das Kommunionverbot gilt dann nicht nur für wiederverheiratete Geschiedene, sondern für alle, die sich nicht im oben genannten Freiraum bewegen. Und diese sind eine Menge. Erstens alle Paare, die unverheiratet zusammenleben. Heutzutage sind es viele junge Paare, die vor der Trauung (wenn sie noch an Trauung denken!) erst eine Zeit lang zusammenleben. Paare, die zuerst heiraten sind so etwas wie ein weißer Rabe. Weiters alle Paare die sich mit einer standesamtlichen Eheschließung begnügen; drittens Verwitwete oder andere Senioren, die zu einander gefunden haben und aus allerlei Gründen nicht einmal standesamtlich heiraten. In den meisten Pfarren gibt es viel mehr "öffentliche Sünder" dieser drei Kategorien als wiederverheiratete Geschiedene. Auf dem Land weiß jeder im Dorf, wer zu dieser vom Kirchenrecht geahndeten Gruppen gehört. Aber kein Mensch ärgert sich, wenn solche “Sünder" zur Kommunion kommen. Das Schreckgespenst vom Sakrileg, das früher in Fällen von kirchlich nicht erlaubtem Sexualverkehr mit der Kommunion zusammenhing, ist offensichtlich verschwunden. Kommunion scheint für die meisten, wie gesagt, kaum mehr zu sein als eine "geweihte" Hostie zu empfangen. Die “Wandlung” ist dann jener Moment, an dem diese Hostien “geweiht” werden. Diese Auffassung ist selbstverständlich meilenweit weg von der Lehre der Tradition.

Wenn es sich beim Kommunionverbot letztendlich doch nur um die Bestrafung eines unerlaubten Sexualverkehrs handelt, warum schießt sich die Kirchenführung dann immer wieder nur auf die wiederverheirateten Geschiedenen ein, die doch nur eine kleine Minderheit der inkriminierten Fälle darstellen? Besser wäre es, wenn sie dann doch lieber Ross und Reiter nennt und ausdrücklich als Grund für die Ausschließung den Sexualverkehr nennt und nicht die Wiederverheiratung. Aber anscheinend erlaubt das Tabu ihr nicht einmal das. Oder fürchtet sie, dass sie sich mit dem Aufdecken ihres geheimen letzten Grundes mit Recht dem völligen Unverständnis des modernen Menschen und daher der totalen Lächerlichkeit preisgeben würde?

Die Kritik soll aber noch tiefer gehen. Das Kommunionverbot für wiederverheiratete Geschiedene bewegt sich völlig im Raum einer Gesetzesethik. Es beruht auf eine angebliche Entscheidung "von oben", letztendlich von einem außerkosmischen Theos, der mit dem Sexualverkehr kirchlich nicht verheirateter Leute absolut nicht einverstanden ist und die Kirchenführung sein großes Ärgernis darüber mitteilen lässt. In einer modern-gläubigen Ethik bleibt nichts davon übrig.

Diese geht nämlich von einem anderen Gottesbild aus. Es ist nicht mehr das Bild eines außerkosmischen Gottes-in-der-Höhe, der nach Belieben fordernd oder verbietend in unsere Welt eingreift, sondern das Bild einer Urliebe, die sich als Kosmos ausdrückt und sich im Laufe der kosmischen Evolution stets deutlicher gerade als Liebe offenbart. Dann entscheidet nicht mehr das Gesetz oder ein Bibelwort über den ethischen Wert einer Tat, sondern nur noch das Maß einer ehrlichen und vor der Rede verantwortbaren Liebe.

Auch bei einer Ehe von Geschiedenen ist das so. Kein zölibatärer Kirchenfürst kann sich mit einer Berufung auf ein vormodernes Kirchenrecht blind für die Wahrhaftigkeit der dort wirksamen Liebe anmaßen, solche Paare noch länger pauschal als öffentliche Sünder zu verdammen.

Roger Lenaers SJ