Anderes

Der englische Kardinal Vincent Nichols bittet für die Art und Weise der früheren Adoptionsvermittlung unehelich geborener Kinder durch die römisch-katholische Kirche um Entschuldigung. Das damalige Verhalten der Verantwortlichen habe es „manchmal an Sorge und Sensibilität fehlen“ lassen, zitierte der Sender BBC am 3. November den Erzbischof von Westminster. Viele damals ledige Mütter beklagen, sie hätten ihre Kinder damals nur unter massivem Druck in die Obhut religiöser Organisationen gegeben. Kardinal Nichols, Primas der römisch-katholischen Kirche in England und Wales, zeigt in seiner Erklärung Mitgefühl mit diesen Frauen. (www.de.radiovaticana.va u. kap v. 3.11.)

Die römisch-katholische Kirche in Ruanda bittet für ihre unrühmliche Rolle beim Völkermord von 1994 um Vergebung. Die Kirche als Institution sei damals zwar nicht Partei gewesen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der neun ruandischen Bischöfe zum Abschluss des von Papst Franziskus ausgerufenen Heiligen Jahres. Allerdings hätten Kirchenmitglieder, auch Geistliche, den Völkermord entweder mitgeplant, unterstützt oder mit ausgeführt. Die Kirche bedauere die Taten all jener Gläubigen, die damals am Genozid beteiligt waren, so die Erklärung der Bischofskonferenz, die landesweit in Gottesdiensten verlesen wurde. Experten und Opfer begrüßten am 21. November die Entschuldigung. „Es ist ein positiver Schritt, dass die Kirchenführer vereint auftreten und sich entschuldigen", zitiert die ruandische Zeitung New Times den Vorsitzenden von Ruandas „Kommission gegen Völkermord", Jean-Damascene Bizimana. (www.de.radiovaticana.va u. kna v. 21. 11.)

Südafrikas oberster Bischof Stephen Brislin hat die Opfer von sexuellem Missbrauch um Entschuldigung gebeten. In einem öffentlichen Brief gestand der Vorsitzende der Südafrikanischen Bischofskonferenz Fehler bei der Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen im kirchlichen Raum ein. Die Entschuldigung wurde in sechs südafrikanischen Sprachen veröffentlicht. (www.de.radiovaticana.va u. kna v. 30. 11.; JA v. 11.12.)