Die Bistümer Passau, Regensburg und Eichstätt geben ihre Blockade auf und werden nun das neue, liberalere Arbeitsrecht der römisch-katholischen Kirche übernehmen.

Wegen inhaltlicher Bedenken hatten die Bistümer das zum 1. August gelockerte Recht zunächst abgelehnt – im Gegensatz zu den übrigen 24 Diözesen in Deutschland. Das neue Arbeitsrecht sieht unter anderem vor, dass eine Scheidung nur noch in Ausnahmefällen ein Kündigungsgrund ist für Mitarbeiter in römisch-katholischen Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern. Auch eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ist nicht mehr automatisch ein Hindernis, um einen Job in einer kirchlichen Einrichtung zu bekommen. (http://www.kathpress.at vom 14. 10.; http://www.sueddeutsche.de vom 13. 10.)