Innerkirchliche Reformansätze: (Frauen, Zölibat, wiederverheiratet Geschiedene, Moral…)

Der italienische Dogmatiker Giacomo Canobbio hat sich dafür ausgesprochen, erneut über die Zulassung verheirateter Männer zum Priesteramt in der römisch-katholischen Kirche nachzudenken. Die Zeit für eine solche Debatte sei „mehr als reif", sagte der 72-jährige langjährige Vorsitzende der Italienischen Theologenvereinigung der römischen Tageszeitung "Il Messaggero" am 2. November. Canobbio äußerte sich mit Blick auf die Weltbischofssynode für das Amazonasgebiet, die Papst Franziskus im Oktober 2019 einberufen will. Mit Blick auf die seelsorgliche Lage in der Urwaldregion macht sich der aus Österreich stammende emeritierte Amazonasbischof Erwin Kräutler seit Jahren dafür stark, priesterliche Aufgaben nicht an die Bedingung der Ehelosigkeit zu knüpfen. Canobbio sagte, Priesterdienst und Familienleben könnten nebeneinander bestehen. „Der Umstand, Frau oder Kinder zu haben, würde die Arbeit in der Pfarre in keiner Weise einschränken". So gebe es in Italien bei einer jahrhundertealten albanischen Minderheit auf Sizilien verheiratete katholische Priester. Die Frage sei dringlich, weil man für zahlreiche Priester mit illegitimen Beziehungen und Kindern „Klarheit schaffen" müsse. Angesichts des aktuellen Priestermangels könne die Weihezulassung für verheiratete Männer auch helfen, in entlegenen Orten die Seelsorge aufrechtzuerhalten. (kap v. 2. 11.)

Der Innsbrucker römisch-katholische Bischof Hermann Glettler tritt für Reformen in der Kirche ein. In einem Gespräch mit dem Internetportal katholisch.de sprach er sich für das Frauendiakonat aus. Wenn die „gesamtkirchliche Entwicklung“ in diese Richtung ginge, würde er sich „freuen“, so Glettler wörtlich. „Grundsätzlich“ kann sich der künftige Bischof auch die Weihe von erfahrenen verheirateten Männern („viri probati“) zu Priestern vorstellen. Allerdings habe die Ehelosigkeit von Priestern auch einen hohen Wert. Im Bistum Innsbruck will er angesichts der großen Belastung vieler Priester neue Formen der Gemeindeleitung ausprobieren: Eine „delegierte Leitung in den Gemeinden und Seelsorgeräumen“ mache Priester keineswegs überflüssig. Glettler ist am 2. Dezember zum Bischof von Innsbruck geweiht worden. (kap u. katholisch.de u. rv v. 3. 11.)

Der Katholikenrat im Bistum Erfurt fordert „die ehrliche Akzeptanz für feste Bindungen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften“. Es solle eine „klare Positionierung gegen noch bestehende Ausgrenzungen und Abwertungen homosexueller Menschen geben“, heißt es in dem am 3. November bekanntgewordenen Beschluss. Der Katholikenrat plädiert auch für einen „innerkirchlichen Wandel“. Homosexuell lebende Kirchenmitglieder sollten nicht bemitleidet werden oder „bloßen Respekt“ erfahren, sondern in bestehende Gruppen integriert werden. Dies könne etwa über einen Segensritus für gleichgeschlechtliche Partnerschaften innerhalb der römisch-katholischen Kirche geschehen. (kna u. rv v. 4. 11.)

Papst Franziskus hat zwei Frauen als Untersekretärinnen der Vatikanbehörde für Laien, Familie und Leben bestellt. Für den Bereich Leben wird die Bioethik-Professorin Gabriella Gambino (49) zuständig sein, für den Bereich Laien die Kirchenrechtlerin Linda Ghisoni (52), die bisher als Richterin am römischen Diözesangericht wirkte. Ghisoni studierte unter anderem in Tübingen Philosophie und Theologie. 2013 bis 2016 arbeitete sie mit dem Päpstlichen Laienrat zusammen an vertiefenden Studien über Laien in der Kirche. 2016 nahm sie am Symposion der Glaubenskongregation über die Rolle der Frauen in der Kirche teil. Gabriella Gambino stammt aus Mailand und ist ausgebildete Politikwissenschaftlerin und Bioethikerin. Sie lehrte bisher Bioethik an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der römischen Universität Tor Vergata sowie am Päpstlichen Theologischen Institut Johannes Paul II. für Ehe- und Familienwissenschaften. Derzeit wirken im Vatikan zwei weitere Frauen als Untersekretäre: Flaminia Giovanelli am Dikasterium für die ganzheitliche Entwicklung des Menschen sowie Schwester Nicla Spezzati an der Ordenskongregation. Die Zahl von vier weiblichen Untersekretären wurde am Heiligen Stuhl nie zuvor erreicht. Die 2016 erfolgte Berufung von Barbara Jatta zur Direktorin der Vatikanischen Museen hingegen betrifft den Bereich Vatikanstadt. (rv v. 7. 11.)

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hält eine Diskussion über neue Zugänge zum Priesteramt für legitim. Die Möglichkeit, bewährte verheiratete Männer (viri probati) zu Priestern zu weihen, sollte einmal gründlich durchdacht und „in der ganzen Bandbreite“ der Problematik besprochen werden, sagte der deutsche Kardinal Marx am 10. November in München bei der Herbstvollversammlung des Landeskomitees der Katholiken in Bayern. Papst Franziskus spreche mit einigen über diese Möglichkeit. Der Kardinal äußerte die Vermutung, dass in diesem Zusammenhang die „Frauenfrage“ auf den Tisch kommen werde. Da sehe er aber „keinerlei Bewegung“. So habe er von der vom Papst eingesetzten Untersuchungskommission zu Diakoninnen bisher noch nichts gehört. Marx bekannte sich zugleich zu Experimenten mit neuen Formen der Gemeindeleitung. Diese fänden derzeit nicht nur in seiner Erzdiözese München-Freising statt. Auch halte er nichts von priesterlosen Gemeinden, sagte der Kardinal: „Es muss doch Eucharistie gefeiert werden“, stellte Marx fest (rv u. religion.orf.at v. 11. 11.; JA v. 3. 12.)

Der Freiburger Theologe Eberhard Schockenhoff verteidigt Papst Franziskus und wirft Papstkritikern vor, das Kirchenoberhaupt bewusst misszuverstehen. Hinter dem Bedauern über eine angeblich unklare Ausdrucksweise stehe „nichts anderes als die Weigerung, den Perspektivenwechsel mitzuvollziehen, den Papst Franziskus von der Kirche fordert“, schreibt Schockenhoff in einem Beitrag für die Freiburger Kirchenzeitung „Konradsblatt“. Die Theologie des Papstes sei beispielsweise in seinem Lehrschreiben „Amoris Laetitia“ klar und unmissverständlich formuliert. Konservative hatten Papst Franziskus vorgeworfen, von der traditionellen römisch-katholischen Lehre zu Ehe, Moral und Sakramentenempfang abzuweichen. (kna u. rv v. 14. 11.)

Der Mafia-Pate Salvatore „Toto" Riina wird kein öffentliches Begräbnis erhalten. Das teilte die sizilianische Erzdiözese Monreale mit. Riina war in der Nacht des 16. November im Alter von 87 Jahren im Gefängnis in Parma verstorben. Er galt als Führungsfigur der italienischen Mafia und als einer von Italiens gefährlichsten Verbrechern. Der Erzbischof von Monreale, Michele Pennisi, ist ein entschiedener Gegner der Mafia und hat beispielsweise verboten, Mafiamitglieder als Tauf- oder Firmpaten zuzulassen. (kap u. rv v. 17. 11.)

Ein ungewöhnliches Bild in der vatikanischen Audienzhalle: Zum ersten Welttag der Armen hat Papst Franziskus am 19. November etwa 1.500 Bedürftige zu einer Armenspeisung eingeladen. Sie fand im Anschluss an seine Messe im Petersdom statt; der Papst nahm selbst an ihr teil. Auch in vielen anderen kirchlichen Einrichtungen und Mensen in Rom fanden ähnliche Armenspeisungen statt. Insgesamt wurden auf diese Weise etwa 4.000 Menschen verköstigt. Papst Franziskus hat Armenspeisungen schon mehrfach durchgeführt, zuletzt in diesem Herbst bei einem Besuch im norditalienischen Bologna in der Basilika San Petronio. (rv v. 19.11.; JA v. 3. 12.)

Papst Franziskus bekräftigt und stärkt die juristische Verantwortung des Diözesanbischofs bei Ehenichtigkeitssachen nach dem neuen Verfahren. Der Bischof sei „persönlicher und einziger Richter“ in solchen Verfahren, unterstrich der Papst am 25. November in einer Rede vor Teilnehmern einer Konferenz des Römischen Rota-Gerichtshofs. Das neue abgekürzte Verfahren sei keine Option, die der Bischof wählen könne, sondern eine Verpflichtung, die ihm aus seiner Weihe und seiner Sendung erwachse, stellte der Papst klar. Der Bischof sei der einzige Zuständige in den drei Phasen des Prozesses, er müsse sich aber unterstützen lassen von den vorgesehenen Figuren, also dem Justizvikar und dem Assessor. „Es ist wichtig, dass sich die Kirche immer mehr die synodale Praxis wieder aneignet, die in der Urgemeinde von Jerusalem galt, wo Petrus zusammen mit den übrigen Aposteln und der ganzen Gemeinde unter dem Wirken des Heiligen Geistes versuchte, nach dem Gebot des Herrn Jesus zu handeln“. Die Rota beschäftigt sich hauptsächlich mit Ehenichtigkeitsverfahren. (rv v. 25. 11.)

Der päpstliche Kulturrat hat eine Petition zur Rehabilitierung von Pater Pierre Teilhard de Chardin SJ (1881-1955) verabschiedet. Das geht aus einem Tweet des Untersekretärs des Kulturrates, Melchor Sánchez de Toca y Alameda, hervor. Der französische Naturwissenschaftler Teilhard de Chardin wurde nach der Veröffentlichung seiner Schriften mit einem Publikationsverbot belegt. Der Vatikan warf ihm nach seinem Tod schwere Irrtümer hinsichtlich der römisch-katholischen Glaubenslehre vor. Ein Kritikpunkt war z. B. seine Auffassung zur Evolutionstheorie. Doch sowohl Papst Franziskus in seinem Schreiben „Laudato si" als auch seine Vorgänger bezogen sich positiv auf Teilhard de Chardin. Kurienkardinal Gianfranco Ravasi hält die Ächtung der Werke Teilhard de Chardins (1881-1955) für überholt. Zwar seien die Ausführungen des Jesuiten mitunter wegen sprachlichen Ungenauigkeiten missverständlich, insgesamt habe unsere heutige Kenntnis über den Menschen und die Bibel jedoch die Polemiken überwunden, die die Grundlage des Verbots bildeten. Der Päpstliche Kulturrat, dessen Präsident Ravasi ist, bittet daher Papst Franziskus um eine Rehabilitation. Darauf habe man sich bei der letzten Vollversammlung geeinigt. (kath.ch u. rv 23.11.2017; rv v. 27. 11.; Ja v. 3. 12.)

Wie für jede Rechtsordnung gilt auch für den kirchlichen Codex Iuris Canonici (CIC), dass seine „Regelungen nicht in Stein gemeißelt, sondern immer wieder auf ihrer Reformbedürftigkeit hin zu überprüfen sind: Darauf hat die Kirchenrechtlern der Universität Regensburg, Sabine Demel, in einem Gastbeitrag für die Wochenzeitung „Die Furche" hingewiesen. Der einzelne Gläubige trage für Reformen Mitverantwortung, kämen Reformprozesse doch dadurch zustande, dass Überzeugungen zuerst von einer, dann von vielen Menschen gelebt würden, worauf erst der Gesetzgeber entsprechende Regelungen erlasse. Der Papst trage „Letztverantwortung, aber das heißt nicht einfach Alleinverantwortung". Auch Kirchengesetze „werden zwar von oben erlassen, aber müssen von unten, also in der Gemeinschaft gelebt werden". Jeder einzelne Katholik trage somit durch seine Art, mit dem Gesetz umzugehen, zu Reformen bei und sollte, wo nötig, „für ein besseres Recht in der christlichen Freiheitsordnung für alle eintreten". Die kirchliche Rechtsordnung müsse ständig nach legitimen Freiheitsräumen befragt werden, „also Räume, in denen sich das Wirken des Heiligen Geistes in uns, in Männern und Frauen gleichermaßen, entfalten kann". Demel äußerte sich zum 100-Jahr-Jubiläum der Veröffentlichung des CIC von 1917. Dieses sei die Reaktion auf einen Missstand gewesen: Damalige Zeitgenossen beklagten sich über einen unhaltbaren, „dschungelhaften Zustand des Rechts". Der CIC habe einen "Paradigmenwechsel" gebracht: Die römisch-katholische Kirche geht auf eine in Gott gegründete sowie auf eine auf Gott hin ausgerichtete Gemeinschaft von Menschen zurück. Aufgrund dieses Selbstverständnisses müsse es der Kirche um die „Verwirklichung kirchlicher Heilssendung" gehen. Deshalb müssten bei Fragen wie Sakramentenempfang, Gottesdienstfeier oder Bemühen um heiliges Leben auch die Gesinnung und die innere Einstellung der Kirchenmitglieder zum Tragen kommen, schrieb Demel. (Die Furche v. 30. 11. u. kap v. 2. 12.)