Papst Franziskus gibt den mit Rom verbundenen unierten Kirchen alte Rechte zurück, wie z. B. das prinzipielle Recht auf verheiratete Priester.

Bisher hat gegolten, dass Priester von unierten Kirchen außerhalb ihres angestammten Territoriums – z. B. unierte Ukrainer und Maroniten in den USA – die Zölibatspflicht halten müssen. Papst Franziskus hat nun diese Einschränkung aufgehoben, und zwar schon am 14. Juni 2014. Publik wurde diese nicht unwesentliche Kirchenrechtsreform erst durch die kürzliche Veröffentlichung im offiziellen Amtsblatt des Vatikan, in den AAS (Acta Apostolicae Sedis). Dies könnte eine Vorstufe für die generelle Aufhebung der Zölibatspflicht sein. Denn in Hinkunft gibt es in zahlreichen Ländern und Diözesen legal verheiratete und unverheiratete römisch-katholische Priester. (Kathweb/KAP v. 18. 1.; JA v. 30. 11.)