Pflicht-Zölibat und Verbot der Frauenweihe sind Verletzungen der Menschenrechte

23.11.2009, Hans Peter Hurka

Der Pflichtzölibat ist menschenrechtswidrig. Das stellte Heribert F. Köck, em. Professor für Staats- und Europarecht der Universität Linz, bei der am vergangenen Freitag von „Wir sind Kirche“, der Pfarrer- und Laieninitiative sowie der Priester ohne Amt organisierten Enquete „Kirchenreform und Menschenrechte“ fest. Auf drängende Nachfrage aus dem Publikum bestätigte er, dasselbe gelte auch für das Verbot der Frauenweihe.

„Wir sind Kirche“ sieht darin eine Bestätigung ihrer Forderungen. „Die Schubladen sind voll von Vorschlägen und Konzepten, was fehlt ist die Umsetzung“, stellte der Vorsitzende der Plattform, Hans Peter Hurka, fest. Das Leid der Menschen dulde keinen Aufschub. Wir können nicht noch 100 Jahre warten, bis sich die Meinung der Kirchenleitung ändere, meinte er. Daran weiter zu arbeiten, war einer der Aufträge, die der Vorstand von „Wir sind Kirche“ bei seiner am vergangenen Wochenende abgehaltenen Vollversammlung erhielt.

Köck zeigte in seinem Referat, dass die Menschenrechte mit dem göttlichen Naturrecht begründet werden. Aber für das kirchliche Recht es sei auch die „Wesensgehaltssperre“ anzunehmen. Nach diesem Prinzip dürfe kein Grundrecht durch den Gesetzgeber so weit eingeschränkt werden, dass sein Wesensgehalt verloren gehe. Durch die zwingend ausschließende Alternative, entweder Priester oder Ehe und Familie werde aber eines der beiden Grundrechte auf Ehe oder die freie Berufsausübung ausgeschlossen. Auf beide Grundrechte haben aber alle Menschen schon aus dem göttlichen Naturrecht Anspruch. Damit sei die Grenze der „Wesensgehaltssperre“ bei weitem überschritten, begründete Köck die Menschenrechtsverletzungen.

Kirchliche Verfahren werden unter Prinzipien durchgeführt, die zumindest teilweise mittelalterlichen Rechtsstandards entsprechen, beurteilte Köck die kirchliche Justiz. Die Vertreterin von „Wir sind Kirche“ Deutschland, Sigrid Grabmeier, bestätigte dies in Ihrem Bericht über Verfahren gegen aktive Katholiken in Regensburg. Solche Prozesse werden in Latein, einer uns fremden Sprache abgehalten. Übersetzung gebe es keine. In den Urteilen werden Behauptungen aneinander gereiht und Begründungen fehlen.

Die Kirche sei weder der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte noch der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten. Dies liege nicht nur daran, dass es rechtliche, überwindbare Hindernisse gäbe. Als entscheidenden Grund nannte Köck, dass der Papst meine, keinem irdischen Gericht verantwortlich zu sein. Die Menschenrechte müssen daher von „innen“ gefordert werden, sei er überzeugt.

Der Luzerner Bibelwissenschafter, Walter Kirchschläger, stellte unter dem Bibelwort „nicht ist es so unter euch“ dem Zentralismus, der Hierarchisierung oder der Klerikalisierung Subsidiarität, Solidarität und Geschwisterlichkeit gegenüber. Paul Weß, der langjährige Pfarrer und nunmehrige Fundamentaltheologe in Innsbruck verlangte, dass Dogmen wie die Bibel auch historisch kritisch zu betrachten seien und heute neu formuliert werden sollten. Er zeigte Modelle, wie die Botschaft Jesu heute vernünftig und glaubwürdig gelebt werden könne.

Vorträge und Stellungnahmen können auf unserer Homepage abgerufen werden.

„Wir sind Kirche“ nimmt die Ergebnisse der Enquete gern auf. Sie bestätigen die Forderungen und den Weg von „Wir sind Kirche“. Die nächste Kirchenvolks-Konferenz vom 18. bis 20. Juni 2010 in Batschuns/Vorarlberg wird unter dem Titel stehen: „Wir sind Kirche – ein Verfassungsprinzip; Auf dem Weg zu einer Menschengerechten Struktur“.

Für den Vorstand von „Wir sind Kirche“ Hans Peter Hurka

Mehr zur Enquete: