Auf die Kirche vergessen

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In der Schweiz wurde mit 1. Juni 2026 das Militärgesetz geändert: Priester und Pfarrer sind nicht länger von der Wehrpflicht befreit. Die Kirchen wurden vorab nicht konsultiert.

Die Änderung des Schweizer Militärgesetzes mit 1. Juni 2026 ging ohne jede öffentliche Aufmerksamkeit über die Bühne. Weder wurde die Änderung im Parlament diskutiert noch wurden die Kirchen konsultiert - und das, obwohl diese die Hauptbetroffenen der Gesetzesänderungen sind: Künftig müssten auch Priester und Pfarrer Dienst bei der Armee leisten. Aufmerksam wurde man erst, als die ersten Pfarrer einberufen wurden. Da freilich war die Aufregung groß.

Nun hat sich Verteidigungsminister Martin Pfister bei den Kirchen für die Vorgangsweise entschuldigt: Die Gruppe Verteidigung habe einen Fehler begangen, indem sie die Kirchen zur Revision des Wehrgesetzes nicht konsultiert hat. Und er ergänzt: "Wir bitten Sie um Verzeihung."

In der Sache selbst aber bleibt der Minister bei der eingeschlagenen Linie und hält an der Reform fest. Begründet wurde diese ursprünglich damit, dass die Seelsorge in der Zivilgesellschaft nicht mehr die gleiche Bedeutung habe wie früher. Pfisters Brief vom 21. Juli 2026 ist diesbezüglich um Entspannung bemüht: "Wir sind uns der Bedeutung von Geistlichen in außerordentlichen Lagen sehr bewusst und schätzen deren Leistungen zugunsten des seelischen Wohlbefindens betroffener Personen sehr. Diese Tätigkeiten helfen vielen Personen, die Situation besser zu meistern."

Die Wertschätzung ist allerdings nur grundsätzlicher Art. Im Konkreten bleiben der Minister und die Regierung bei der getroffenen Änderung.

Beobachter:innen werten den erfolgten Schritt als Hinweis auf den geringer werdenden Einfluss der Kirchen in der Schweiz. Kritiker monieren, dass die Schweiz immerhin ein Land sei, das Gott in der Präambel der Verfassung habe, und meinen, dass die erfolgte Gesetzesänderung dem nicht genügend Rechnung trage.

Im benachbarten Österreich hingegen gilt nach wie vor, dass Seminaristen und Priester von der Wehrpflicht befreit sind; sogenannte Laientheologen und Pastoralassistenten hingegen müssen wie alle anderen tauglichen Männer den Wehrdienst oder den Zivildienst ableisten.