Eine versäumte Gelegenheit

Bericht |
von Peter Gardowsky
© Katja_Kolumna/Pixabay

Im September des Vorjahres starb Frau Anna, deren Sohn ich mehr als 30 Jahre in der extramuralen Psychiatrie im Bezirk Tulln begleitet habe. Ich hatte bei Hausbesuchen in der Familie immer wieder Kontakt mit Frau Anna, die sich jahrelang Sorgen über die Zukunft ihres Sohnes Jakob machte und an seinen Überlebensstrategien nach ihrem Ableben zweifelte und daher sehr besorgt war. Diese Sorge teilen oft Eltern von psychisch beeinträchtigen Kindern nicht nur in finanzieller Hinsicht. Bei unseren Familiengesprächen kam das Thema wiederholt aufs Tapet und ich konnte nur selten zu ihrer Beruhigung beitragen.

Bei meinem letzten Hausbesuch kurz vor Frau Annas Tod, kam sie unerwartet für mich, auf ein anderes Thema zu sprechen:

„Ich habe gehört, dass sie Priester sind - sagte sie leise und bedächtig, vielleicht um den Sohn nicht zu schrecken – ich glaube es wäre gut für Jakob, dass Sie mein Begräbnis halten, denn Sie kennen ihn schon lange und finden die richtigen Wort. Außerdem versteht man den polnischen Pfarrer nicht. Er kann noch immer nicht Deutsch, obwohl er schon so lange bei uns ist“. Ich war sehr überrascht über ihre Bitte.

Drei Tage später starb Frau Anna.

Ich rief den zuständigen polnischen Pfarrer an und bat ihn um ein Gespräch. Er empfing mich freundlich und bat mich ins Pfarrbüro. Vom Tod der Frau Anna hatte er schon erfahren und so sagte ich ihm, sehr direkt und klar, dass ich Priester sei, allerdings derzeit nicht im Amt und verheiratet. Es sei der Wunsch der Verstorbenen gewesen, dass ich aufgrund der Jahrzehnten langen Verbindung zur Familie, das Begräbnis halten möge.

Ich sah ihm seine Bestürzung an, sodass er kurz innenhalten musste. Dann sagte er, eher blitzartig und abweisend: „Das ist nicht erlaubt. Ich weiß, dass das nicht erlaubt ist."

Ich versuchte meine Irritation im Zaum zu halten, erklärte ihm präzise die Gründe, dass es sehr wohl erlaubt sei. Erstens sind Begräbnisse kein sakramentaler Akt und ich zweitens nach dem kanonischem Recht, wenn Gläubige mich darum bitten, nach dem § 1135, priesterliche Tätigkeiten ausüben kann, denn ich bin nicht suspendiert, das heißt ich unterliege keiner sogenannten Beugestrafe, sondern ich bin dispensiert.

Die Debatte, die sich danach entwickelte, hat zu keinem für mich positiven Erfolg geführt. Den Satz „Nicht erlaubt“ musste ich oftmals hören, aber auch ich blieb konsequent bei meiner Argumentationslinie.

So gingen wir auseinander und der polnische Pfarrer hielt das Begräbnis von Frau Anna, entgegen dem Wunsch der Verstorbenen und deren Sohn.

Tage danach traf ich einen anderen polnischen Priester, den ich schon einige Zeit kenne und erzählte ihm verärgert und irritiert, den Vorfall mit seinem Kollegen. Er war kurz nachdenklich und sagte mir dann: „Herr Peter, ich kenne den Pfarrer. Eine Begegnung mit ihm ist nicht immer leicht und ich weiß vor allem, dass sich viele an ihm stoßen, weil er noch immer nicht verständlich Deutsch spricht. Ich will Ihnen nur zu denken geben, dass wir ältere polnische Priester, rückblickend, in manchen Seminaren mit Autoritäten schwierige Zeiten erlebten. Das hängt manchen noch nach. Seien Sie nicht nachtragend, wir sind wie wir sind.“

Diese Erklärung war für mich zwar kein Trost, aber ich habe seine Botschaft verstanden, denn auch ich hatte im Priesterseminar Probleme mit manchen kirchlichen Autoritäten und habe sie teilweise noch immer.

Ich habe mir vorgenommen, schlauer und gezielter meine Absichten durchzusetzen. Das gelingt mir tatsächlich bei meinen nachfolgenden Begräbnissen.