Ab September steht die Ordinariatskanzlei der Diözese Innsbruck unter der Leitung einer Frau: Magdalena Bernhard folgt dem bisherigen Kanzler Winfried Schluifer nach, der in den Ruhestand tritt. Mit 1. September leitet die Juristin dann den Bereich „Zentraler Dienst Kanzlei und Recht". Die Aufgaben der Kanzlerin sind vergleichbar mit denen eines Notars: Sie stellt in dieser Position sicher, dass die Handlungen, Dekrete, Statuten usw. der Diözese kirchenrechtlich korrekt erfolgen. Bischof Hermann Glettler sagte zu ihrer Ernennung: Sie sei „eine hochqualifizierte Kirchenrechtlerin. […] Ihre Kompetenz und ihr Gespür für kirchliche Prozesse werden die Kontinuität in der Ordinariatskanzlei sichern.“ Frau Bernhard leitet seit 2016 die Abteilung Recht und ist seit 2022 die stellvertretende Leiterin des Zentralen Dienstes. Seit 2024 ist sie Vizekanzlerin der Diözese. (kap v. 4. 6.)
Der Vorsteher des bayerischen Klosters Roggenburg ist gegen Denkverbote in Sachen Kirchenreformen. Es brauche Mut, liebgewonnene Traditionen zu hinterfragen, wenn sie nicht mehr tragfähig seien, sagte Pater Stefan Kling im Rahmen eines Gottesdienstes zum Gedenktag des heiligen Norbert von Xanten. Denkverbote dürfe es etwa im Hinblick auf den Zölibat oder neue Formen der Eucharistiefeier nicht geben. Der Pater rief zudem zu einem dialogbereiten Umgang mit den aktuellen Herausforderungen auf. Nicht Spaltung, sondern Brückenbauen sei gefragt. „Beteiligen wir uns als Christen bitte nicht an gegenseitigen Ausgrenzungen. Sprechen wir innerhalb der Kirche einander nicht den Glauben ab." (domradio.de v 10. 6.)
Der Mainzer Bischof wehrt sich dagegen, aus Textpassagen in der Bibel zur Homosexualität „ewige Wahrheiten" abzuleiten. Auch heutige Erkenntnisse der Humanwissenschaften müssten berücksichtigt werden. Man müsse die Textstellen aus der Heiligen Schrift zur Homosexualität immer vor ihrem Zeithintergrund verstehen, sagte Peter Kohlgraf in einer Sendung des Südwestrundfunks. Heute könne man in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland sehr offen über das Thema Homosexualität reden. Nach Ansicht des Bonner Professors für die Exegese des Alten Testamtens, Ulrich Berges, verbietet die Bibel Homosexualität nicht. Das gelte auch für Levitikus 18, 22, sagte Berges im Gespräch mit domradio.de: „Der Text Levitikus ist ungefähr 500 Jahre vor Christus geschrieben worden. Er bezieht sich immer auf einen Analverkehr zwischen Männern, wobei der Analverkehr immer ein Akt der Demütigung ist. Das ist also überhaupt nicht zu vergleichen mit einer freien, zwischen gleichen Partnern geschlossenen oder versprochenen Lebensbeziehung". (domradio.de v. 22. 6.)
Kardinal Walter Kasper tritt für die Möglichkeit des Diakonenamts für Frauen ein. Auch beim Thema Zölibat sieht Kasper Gestaltungsspielraum. Die Öffnung des Ständigen Diakonats für Frauen sei theologisch möglich. Reformorientierte Katholiken-Gruppen und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken fordern seit Jahren eine Öffnung der durch Weihe übertragenen Ämter des Diakons, Priesters und Bischofs für Frauen. Diakone dürfen taufen, verheiraten, beerdigen und predigen, nicht aber wie Priester und Bischöfe die Messfeier leiten oder die Beichte hören. Nach den Worten von Kasper führt vom Ständigen Diakonat für Frauen kein Weg zum Priester- oder Bischofsamt. „Zwischen Diakonat und den beiden anderen Weiheämtern besteht insofern ein wesentlicher Unterschied, als der Diakonat nicht wie die beiden anderen Weiheämter Christus als Haupt der Kirche repräsentiert", so der Kardinal. Zur Frage der verpflichtenden Ehelosigkeit von römisch-katholischen Geistlichen verwies Kasper auf die Kirchen ostkirchlicher Tradition, die in voller Gemeinschaft mit Rom sind. Diese schrieben den Zölibat zwar für Bischöfe, nicht aber für Priester vor. „Einheit in der Vielfalt ist demnach grundsätzlich möglich." Die Frage eines möglichen größeren Gestaltungsspielraums der Ortskirchen habe Papst Franziskus bereits in seiner ersten Enzyklika „Die Freude des Evangeliums" von 2013 positiv entschieden, indem er von einer legitimen Dezentralisierung gesprochen habe. Die Frage des Zölibats gehöre dazu. (domradio.de v. 23. 6.)
Für eine Freiburger Theologin führt das Priesterinnen-Verbot zu einem falschem Gottesbild. Die Freiburger Theologin Vera Fath will mit ihrer Bewerbung als römisch-katholische Priesterin ein Zeichen gegen Geschlechterdiskriminierung setzen und stellt fest: „Die katholische Kirche schließt einen großen Teil der Menschheit von wichtigen Positionen aus, das widerspricht den Menschenrechten“. Dass in der römisch-katholischen Kirche nur Männer zu Priestern geweiht werden, führt aus Faths Sicht letztlich zu einem einseitigen Gottesbild. Weitergedacht heisse das, dass Jesus als Mann am Kreuz gestorben sei und deshalb nur Männer erlöst habe, sagte Fath im Deutschlandfunk. Gemeinsam mit acht weiteren Studentinnen hat sie sich beim Freiburger Priesterseminar beworben. Unter dem Motto „Mein Gott diskriminiert nicht – meine Kirche schon“ sind sie auf Instagram aktiv. Im Netz erhalten die Priesterinnen-Bewerberinnen viel Solidarität. Auch die römisch-katholische Theologische Fakultät der Universität Freiburg unterstützt sie: Es gebe keine überzeugenden wissenschaftlichen Gründe gegen die Weihe von Priesterinnen (kath.ch v. 24. 6.)
Bei der Bischofssuche in Eichstätt werden auch Kirchengruppen mitwirken. Darum hat die kommissarische Leitung der Diözese gebeten, wie das Bistum mitteilte. Mit Wirkung zum 8. Juni war der bisherige Bischof Gregor Maria Hanke (70) vorzeitig zurückgetreten. In dem Brief appellieren Diözesanadministrator Alfred Rottler und sein Vertreter Michael Alberter an den Diözesanrat, den bisherigen Priesterrat und den Diözesansteuerausschuss, außerdem an die Spitzenvertretungen der römisch-katholischen Jugendverbände, der übrigen Seelsorgeberufe und an die Dekane, ein Kandidatenprofil zu erarbeiten und auf dieser Basis geeignete Personen zu benennen. Das Domkapitel erstellt dann die Kandidatenliste, die über den päpstlichen Botschafter an den Vatikan geht. Dazu kommen weitere Vorschläge aus den anderen bayerischen Bistümern. Letztlich ist der Papst aber nicht daran gebunden. Bei politischen Bedenken hat die bayerische Staatsregierung ein Vetorecht. (domradio.de v. 25. 6.)
In der Diözese Feldkirch wurde Petra Steinmair-Pösel zur neuen Pastoralamtsleiterin ernannt. Die Theologin und Sozialethikerin wird das Amt zum 1. Oktober vom bisherigen Leiter Martin Fenkart übernehmen. Sie war bereits als Frauenreferentin und Moderatorin für den „Gesellschaftspolitischen Stammtisch" der Diözese tätig. Von 2021 bis 2023 war die habilitierte Theologin Rektorin der KPH Edith Stein. Aktuell ist sie Mitglied im österreichischen Synodenteam. Künftig wolle sie daran arbeiten, „Kirche in Vorarlberg nah, engagiert und zukunftsorientiert erfahrbar und erlebbar zu machen", heißt es in einer Aussendung. Sie sei überzeugt davon, dass auch in der Kirche gelte, „neu aufeinander hören zu lernen - interessiert, achtsam, respektvoll, getragen vom Vertrauen, dass Gott mir vielleicht gerade durch mein Gegenüber etwas mitteilen will." Der weltkirchliche Synodale Prozess habe gezeigt, „dass Kirche dort lebendig ist, wo Menschen Beziehungen aufbauen können." Bischof Benno Elbs betonte in der Aussendung die hohe Wertschätzung, die er Steinmair-Pösel entgegenbringe. (kap v. 26. 6.)
Die Katholische Frauenbewegung Österreichs verlangt neuerlich, Frauen zu Weiheämtern zuzulassen. „Wenn Frauen Berufung zum priesterlichen Dienst erfahren, dann soll diese Berufung auch kirchlich anerkannt und ermöglicht werden", schrieb die kfbö-Vorsitzende Angelika Ritter-Grepl in einer Aussendung anlässlich des Hochfests Peter und Paul (29. Juni). Sie beruft sich auf das Abschlussdokument der Weltsynode 2023, das eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Leitung, Entscheidung und Lehre fordert. Eine zentrale Formulierung – „Der Geist kann nicht aufgehalten werden" - interpretiert die kfbö als klaren Auftrag, Berufungen unabhängig vom Geschlecht anzuerkennen. Die Kirche müsse allen Getauften gleiche Teilhabe ermöglichen, „alles andere ist nicht legitimierbar und ungerecht, es widerspricht vor allem auch dem Evangelium". Als Vorbedingung dafür müsse die Kirche die „mystische Idealisierung des Weiblichen" beenden. Die von der Synode befürworteten „regionalen Lösungen" zur Stärkung der Rolle von Frauen in der Kirche sollen umgesetzt werden. Kritik äußerte die Frauenbewegung am sogenannten marianisch-petrinischen Prinzip, das Frauen in empfangender, dienender Rolle sehe und ihnen sakramentale Ämter verwehre. Dieses theologische Konzept sei historisch jung, kulturell geprägt und widerspreche der Gleichwürdigkeit aller Getauften. (kap v. 26. 6.)