Papst Franziskus entscheidet: Der Limburger Bischof Tebartz-van Elst darf nicht mehr in seine Diözese als Bischof zurückkehren.

Aus der Entscheidung des Papstes vom 26. März: „Angesichts der Tatsache, dass es in der Diözese Limburg zu einer Situation gekommen ist, die eine fruchtbare Ausübung des Amtes durch S. E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst verhindert, hat der Heilige Stuhl den … Amtverzicht angenommen … Der Heilige Vater bittet den Klerus und die Gläubigen …. sich darum zu bemühen, in ein Klima der Barmherzigkeit und der Versöhnung zurückzufinden.“ Als vorläufiger Administrator wurde der Paderborner Weihbischof Manfred Grothe ernannt. (www.radiovaticana.de v. 26. 3.; Die Presse v. 27.3; Die Furche v. 3.4.; JA v. 6.4. u.v.a.)