„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ So steht es in Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes. Wie eine Präambel wirkt dieser Satz und wie eine Interpretationshilfe für alles, was sonst noch über den Menschen und das menschliche Zusammenleben gesagt werden kann.
In seinem Grußwort für den Münchner „Marsch fürs Leben“ im April 2026 griff Kardinal Rainer Maria Woelki auf diese Überzeugung des deutschen Grundgesetzes zurück. Niemand wird ihm darin widersprechen, im Gegenteil: Es tut unserer Gesellschaft gut, immer und immer wieder an diese Grundüberzeugung der Menschlichkeit erinnert zu werden.
Selbstverständlich darf diese Überzeugung auch in die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch eingebracht werden: Es gibt kein ethisches Thema, bei dem die Würde des Menschen außen vor gelassen werden darf. Und ja: Auch der Staat darf sich vor dieser Diskussion nicht drücken. Was Würde bedeutet und worin sie sich konkret äußert, darüber wird freilich hart zu diskutieren sein.
Als hochkarätiger Vertreter der katholischen Kirche – zumal aus ihrem konservativen Spektrum - sollte sich Kardinal Woelki aber auch des absolut umfassenden Anspruchs dieser Überzeugung bewusst sein. Es geht nicht an, in dem einen Bereich die Würde des Menschen als unantastbar zu beschwören, und in einem anderen diese Würde doch anzutasten und ihr partiell Grenzen zu setzen.
Solange Mutter Kirche die volle Würde aller Menschen nicht auch in ihren eigenen Strukturen wie auch in ihrer Lehre und ihrer Disziplin gewährleistet, sollten ihre Söhne Bischöfe das Wort von der unantastbaren Würde aller Menschen nicht zu großspurig vor sich hertragen. Es könnte sonst geschehen, dass jemand beispielsweise fragt, was es über die Würde der weiblichen Menschen aussagt, dass man sie anders als die männlichen vom Priesteramt und damit auch von den bischöflichen und anderen höchsten Kirchenämtern ausschließt. Gibt es Würde womöglich doch in unterschiedlicher Graduierung? Aber Vorsicht: Wo es Würdigere und Hochwürdigere gibt, kann es auch Würdigere und Unwürdigere geben. Womöglich bis hin zum Lebensrecht.
Harald Prinz
Foto: Erzbistum Köln