Am 17. November 2012 luden die Reformbewegungen für eine zeitgemäße röm.-kath. Kirche zum Thema Kirchenbeitrag nach Eisenstadt ein. Die Referate waren:
Heinz Krejci: Rechenschaftspflicht gegenüber den Mitgliedern. Wie ist es in den verschiedenen juridischen Gesellschaften
Heribert Franz Köck: Der Kirchenbeitrag, der Staat und die Religionsfreiheit. Der Staat und die Zwangseintreibung
Peter Pawlowsky: Das Geld, die Kirchen und die Religionen. Wie ist es mit dem Kirchenbeitrag in anderen Religionen
Hans Peter Hurka: "Wir sind Kirche" Treuhandkonto ESPERANZA. Ziele, Rechtsgrundlagen, Praxis
Gotthold Hasenhüttl: Wer darf in der Kirche mitreden?
Das Treuhandkonto ESPERANZA ist ein praktisches Beispiel für das Motto dieser Tagung: „Wer zahlt, muss mitbestimmen können“. Die Plattform „Wir sind Kirche“ hat es 2009 nach der Ernennung von Gerhard Maria Wagner eingerichtet, weil dieser gegen den breiten Willen der Gläubigen zum Weihbischof in Linz geweiht werden sollte, was dann Gott sei Dank nicht eingetreten ist.
Was sind die Ziele?
„Wir sind Kirche“ bietet damit ein Instrument, welches als Alternative zum Kirchenaustritt gedacht ist. Viele Menschen treten aus der Kirche aus, weil sie sagen, diese Kirchenleitung wollen wir nicht mehr mit unserem Geld unterstützen. Das ist zumeist kein Abfall vom Glauben, sondern zumeist ein Protest aus Unverständnis gegenüber Handlungen der Kirchenleitung, die unbiblisch mit Macht gegen den Willen und gegen die Interessen der Gläubigen vorgeht. Immer mehr Menschen wollen selbst mitbestimmen, was mit dem Geld geschieht und darüber auch Kontrolle haben.
Es geht darum, der Kirchenleitung mitzuteilen, was das Kirchenvolk denkt und dies auch mit spürbaren Maßnahmen zu verknüpfen. Geredet wurde schon viel, für eine zeitgemäße Kirche aber viel zu wenig getan. Hier nennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Forderungen des Kirchenvolks-Begehrens für eine geschwisterliche Kirche, nach einem Dialog auf gleicher Augenhöhe, einem zeitgemäßen Kirchenrecht, sie treten für Gleichberechtigung und gegen jede Diskriminierung ein und fordern die Eucharistiefähigkeit der Gemeinden.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer wählt seine Forderungen selbst und beurteilt, ob und wann sie erfüllt sind.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Begründet wird die Teilnahme an ESPERANZA mit dem Treuhandvertrag mit der Rechtsanwältepartnerschaft Koller&Schreiber in Wien. Dieser Vertrag und viele andere Informationen sind auf der Homepage www.wir-sind-kirche.at nachzulesen. Er enthält eine ordentliche und eine außerordentliche Kündigung. Damit wird verhindert, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in eine Sackgasse laufen.
Die Einzahlung aufs Treuhandkonto befreit nicht automatisch von der Schuld des Kirchenbeitrags. Die Kirchenbeitragsstellen nützen dies für Mahnungen und Klagsdrohungen. Wirklich geklagt wurde aber noch niemand. Die Kirchenbeitragsstellen sprechen gern auch von Nachteilen, welche die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben, weil sie den Frühzahlerbonus oder die steuerliche Absetzbarkeit verlieren würden. Der Verlust solcher Vorteile kann zwar theoretisch eintreten, konnte bisher aber zumeist durch andere (Steuer-)Vorteile ausgeglichen werden.
Wie funktioniert es?
Nachdem der Treuhandvertrag mit dem Treuhänder abgeschlossen wurde, kann man den gesamten oder Teile des Kirchenbeitrags auf das im Vertrag angegebene Treuhandkonto einzahlen. Damit wird, wie beim Kirchenaustritt, der automatische Geldfluss an die Kirchenleitung unterbunden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schreiben dem Bischof und den Kirchenbeitragsstellen ihre Gründe, warum sie den Kirchenbeitrag nunmehr auf das Treuhandkonto einzahlen und unter welchen Bedingungen sie wieder bereit sind, einer Überweisung an die Kirchenleitung zuzustimmen.
Wird der Treuhandvertrag gekündigt, bekommen sie das gesamte eingezahlte Geld zurück. Sprechen sie keine Kündigung zwischen dem 15. September und dem 15. Oktober aus und lassen sie das Geld auf dem Treuhandkonto liegen, so verlängert sich der Vertrag automatisch. "Wir sind Kirche" übernimmt die Kosten des Treuhänders für ihre Mitglieder. Wer nicht Mitglied ist, hat für die jährlichen Arbeiten 5,- € zuzüglich USt. an den Treuhänder zu bezahlen.
Zweckwidmungen
„Wir sind Kirche“ hat bisher mit den Kirchenbeitragsstellen für die Jahre 2009 bis 2011 jeweils eine zu 100% anerkannte, die Kirchenbeitragsschuld verringernde Zweckwidmung im Verhandlungsweg erreicht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten jeweils wählen, ob sie dieses Angebot annehmen wollen und welches der angebotenen Projekte sie unterstützen wollen.
Als Projekte wurden etwa die „Selbstbesteuerungsgruppe für Bischof Kräutler“ oder ein CARITAS-Projekt wie die Hochwasseropfer in Pakistan oder ein Projekt des Entwicklungshilfeclubs für Kinder in Indien oder die Arbeitslosenstiftung der Diözese Linz oder ein Frauenprojekt oder ein AIDS-Hilfsprojekt angeboten. Die überwiegende Mehrheit wollte jeweils Bischof Kräutler bei seiner Arbeit unterstützen.
Auswirkungen
Die Bischöfe kümmern sich bisher nicht um den Ausfall des Kirchenbeitrags und lassen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzkammern der Diözesen bei ihrer Arbeit völlig allein. Einem Treffen um über die Anliegen zu sprechen sind sie bisher ausgewichen.
Klagen hat es bisher nicht gegeben. In diesem Fall könnte jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer die außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrages in Anspruch nehmen und mit dem zurückbekommenen Geld die offene Schuld ausgleichen. Danach wieder mit der Zahlung auf das Treuhandkonto zu beginnen steht nichts im Wege.
Bisher nehmen rund 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Aktion teil und haben rund 45.000 € auf das Treuhandkonto eingezahlt.
Aus der Zahlergemeinschaft auszutreten ist keine Alternative. Dies haben in den letzten 25 Jahren bereits eine Million Katholikinnen und Katholiken getan, ohne dass es in der Kirche zu Veränderungen gekommen wäre.
Natürlich steigt die Wirkung mit der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Deshalb laden wir Sie ein, daran teilzunehmen und es auch anderen interessierten Menschen weiter zu sagen.