Pflicht-Zölibat und Verbot der Frauenweihe sind Verletzungen der Menschenrechte
23.11.2009, Hans Peter Hurka
Der Pflichtzölibat ist menschenrechtswidrig. Das stellte Heribert F. Köck, em. Professor für Staats- und Europarecht der Universität Linz, bei der am vergangenen Freitag von „Wir sind Kirche“, der Pfarrer- und Laieninitiative sowie der Priester ohne Amt organisierten Enquete „Kirchenreform und Menschenrechte“ fest. Auf drängende Nachfrage aus dem Publikum bestätigte er, dasselbe gelte auch für das Verbot der Frauenweihe.