Wiener Manifest zur grundlegenden Erneuerung des Kirchenrechts
27.11.2009, Hans Peter Hurka
Die Enquete „Kirchenreform und Menschenrechte“ der Reformbewegungen in der Österreichischen Katholischen Kirche am 20. November 2009 in Wien hat den Nachweis der Unhaltbarkeit des römisch-katholischen Kirchenrechts (Codex Juris Canonici 1983) erbracht.
Dieses widerspricht vielfach sowohl den biblischen Vorgaben und den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils als auch den heute allgemein anerkannten Grund- und Menschenrechten.