KIRCHENVOLKSKONFERENZ 2022

 
SCHRIFTLICH VERFASSTE RECHTE FÜR ALLE IN DER KIRCHE!

Bei der heurigen Kirchenvolks-Konferenz der vier Reformgruppen Österreichs haben die Teilnehmenden dringend eine Kirchenverfassung für die Weltkirche und für jede Pfarrgemeinde gefordert. Einzelne Gemeinden in Österreich beginnen damit, Eckpunkte einer solchen Verfassung festzulegen. Für die Weltkirche wurde bereits von verschiedensten Reformorganisationen ein gemeinsamer Entwurf für eine Verfassung an das römische Synodenbüro weitergeleitet – und entgegen genommen. Wenn die Kirche Zukunft haben will, muss die Weltbischofssynode von 2023 diesen Entwurf zumindest behandeln, aber besser noch umsetzen.

Denn das Kirchenrecht schützt die Institution, nicht den einzelnen Menschen. Als einzelnes, speziell nicht-klerikales Kirchenmitglied hat man KEIN Recht, zumindest keines, das schriftlich festgelegt ist und auf das man sich berufen kann. Das gilt überall in der Weltkirche und in jeder einzelnen noch so kleinen Pfarrgemeinde.
Die absolutistischen Rechtsverhältnisse in der römisch-katholischen Kirche entsprechen weder der Bibel noch den Menschenrechten. Das übliche Niveau rechtsstaatlicher Garantien wird von der Kirche massiv unterschritten. Der Standard an Schutzgarantien liegt erheblich unter dem des Staates. Im Falle auftretender Konflikte geht dies zu Lasten derer, die beim bestehenden Machtungleichgewicht in der schwächeren Position sind – und das sind meist
Nicht-Kleriker. Aufgrund der beiden Ausführungen von Prof. Thomas Olechowski und Prof. Walter Kirchschläger (rechtshistorisch, kirchenrechtlich und bibeltheologisch) und aufgrund vielfältiger eigener Erfahrungen in Pfarrgemeinden haben die Teilnehmenden folgende Rechte (unter anderen) eingemahnt:
„Dazu gehört auf alle Fälle die absolute Transparenz bei allen Finanzaktionen, das Offenlegen aller Einkünfte, auch die Abschaffung verpflichtender Sammlungen“, fordert Ewald Benes, Vorsitzender der Laien-Initiative (z.B. Peterspfennig, Missio etc.)
Martha Heizer, Vorsitzende von Wir sind Kirche-Österreich, empfindet die Machtfülle der Pfarrer als ungerecht: „Das Vetorecht des Pfarrers gehört beschränkt. Es darf nur bei Stimmengleichheit bei Beschlüssen in den Gremien gelten.“

Für alle Anordnungen gilt eine Rechenschaftspflicht denen gegenüber, die sie erfüllen sollen. „Das betrifft nicht nur den Pfarrer, sondern auch den Pfarrgemeinderat und alle anderen Gremien. Auch eine Ablehnung von Anträgen muss gerechtfertigt werden“, mahnt Helmut Schüller, Vorsitzender der Pfarrer-Initiative..
„Mitreden dürfen ist nicht genug. Mitentscheiden ist wichtig!
Dieses Recht muss schriftlich festgelegt und die Vorgangsweise geklärt werden!“ erklärt Herbert Bartl, Vorsitzender der „Priester ohne Amt“.
Papst Franziskus setzt auf Synodalität. Dazu braucht es Gewaltenteilung, begrenzte Amtszeiten, gegenseitige Kontrolle, Subsidiarität und größtmöglichen Konsens aller Betroffenen bei Entscheidungen.
„Wenn die Kirche Zeugnis von der Gerechtigkeit ablegen soll, dann weiß sie sehr wohl, dass jemand, der öffentlich von der Gerechtigkeit zu sprechen wagt, zunächst selbst in den Augen der anderen gerecht sein muss. Wir müssen deshalb unser Tun, unseren Besitz und unser Leben in der Kirche überprüfen“, deklarierte die Welt-Bischofssynode DE IUSTITIA IN MUNDO schon 1971.
Es wird Zeit, dass die Kirche sich selbst ernst nimmt.

Für Pressekontakte stehen zur Verfügung:
Dr. Martha Heizer, Wir sind Kirche-Österreich, martha@heizer.at, 0650 4168500
Mag. Helmut Schüller, Pfarrer-Initiative, h.schueller@edw.or.at, 0664 5420734
Herbert Bartl, Priester ohne Amt, h.bartl@gmx.net, 0699 11827353
Prof. Dr. Ewald Benes, Laien-Initiative, benes@tuwien.ac.at, 0664 1250001