Der Pflichtzölibat muss weg!

Pressemeldung zum Bericht der österreichischen Bischofskonferenz an die Weltbischofssynode; 21. Mai 2024

In diesem Bericht findet sich folgender Text zur Zölibatsverpflichtung für katholische Priester:

"Es wäre notwendig, den Zölibat als einen „letzten Rest christlicher Radikalität“ besser vorzubereiten, zu begleiten und in verschiedene Formen des Gemeinschaftslebens einzubetten. Angedacht wird auch ein Zölibat „auf Zeit“. Ein nicht geglücktes zölibatäres Leben kann auch Krankheiten zur Folge haben. Der Umgang mit „Priestern ohne Amt“ gehört bezüglich der Versorgungspflicht oder eines erneuten Einsatzes von laisierten Priestern nach dem Tod der Gattin oder einer Scheidung überdacht."

Die Reformorganisationen von KIRCHENREFORM.AT freuen sich darüber, dass die leidige Frage des Pflichtzölibats aufgegriffen wurde und dass endlich auch von Seiten der österreichischen Bischöfe laut über die Dringlichkeit einer Veränderung und neuer Regelungen nachgedacht wird.

Wir ermutigen unsere Bischöfe, in ihren Diözesen umzusetzen, was sie als richtig erkannt haben!

Wenn die notwendige Dispens erhalten ist, und gemäß can 1335 CIC nur ein einfaches Berufsverbot besteht, steht einer Wiederverwendung von dispensierten, nicht laisierten Priestern auch kirchenrechtlich nichts im Wege. Nach gültiger Lehre der Kirche bleibt ein geweihter Priester immer Priester und kann nicht mehr Laie werden.

Es ist höchst an der Zeit, den Umgang mit Priestern, die um Eheerlaubnis ansuchen und daher ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben dürfen und damit praktisch vor dem existentiellen Nichts stehen, hinsichtlich der Versorgungspflicht zu überdenken.

Allerdings demonstrieren manche Formulierungen in diesem kurzen Abschnitt des Österreich-Berichts zum Teil erschreckend wenig Sensibilität:

1. Den Zölibat als „letzten Rest christlicher Radikalität“ zu bezeichnen ist eine eklatante Missachtung vieler verheirateter Christen, die in ihrem Leben und in ihrem christlichen Engagement ein lebendiges Zeichen christlicher Radikalität geben in Familie, Beruf und ehrenamtlichen Tätigkeiten im kirchlichen, aber auch anderen sozialen Bereichen.

2. Ein Gipfel des Zynismus ist eine Wiederverwendung erst nach dem Ableben des kirchlich angetrauten Ehepartners. Nur eine tote Gattin macht die „Wiederverwendung“ eines Priesters möglich? Oder noch ärger: nach einer Scheidung wäre das Hindernis entfernt? Verheiratete Priester, die sich auch in Ehe und Familie bewähren, sind für den priesterlichen Dienst ungeeignet – geschiedene schon!?

Es bleibt noch viel zu tun.

_________________________

Hans Chocholka (Priester ohne Amt): "Zu sagen, wir dürften nur dann wieder unseren Priesterdienst ausüben, wenn unsere Frauen gestorben sind, das hat mich tief getroffen. Das wäre ein Verrat an unseren Frauen, weil wir damit zustimmen würden, dass die Frau uns unwürdig macht, Priester zu sein. Damit würde das Zölibats Gesetz zementiert werden."

Herbert Bartl (Priester ohne Amt): "Ein geglücktes zölibatäres Leben ist möglich. Das allerdings als Voraussetzung für den priesterlichen Dienst und für die Dauer des gesamten Lebens zu verlangen, ist weder aus der Bibel noch aus den Anfängen der Kirchengeschichte abzuleiten."

Harald Prinz (Wir sind Kirche): "Als verheirateter Seelsorger weiß ich, dass der Zölibat schlicht
und einfach unnötig ist. Punkt."