Krankenseelsorge: Verschlossene Türen öffnen!

Zum Bericht der österreichischen Bischöfe an die Weltsynode 2024; 24. Mai 2024
kranke Person im Bett - Symbolbild

Symbolbild

"Das Sakrament der Krankensalbung sollte allen Krankenseelsorger/innen für Kranke offenstehen", heißt es im Bericht der österreichischen Bischofskonferenz für die Weltsynode in Rom im Oktober 2024.

KIRCHENREFORM.AT begrüßt dieses klare Votum der österreichischen Bischöfe und ermutigt sie, in ihren Diözesen zu erlauben, was sie als richtig erkannt haben.

Die Realität ist ja schon lange dem Kirchenrecht voraus: Längst spenden engagierte Krankenhausseelorger/innen und Krankenpfleger/innen die Krankensalbung. Sie tun, was die Amtskirche bisher verbietet, weil es dem Wohl der Kranken und Sterbenden dient.

Seit Jahrzehnten arbeiten die Reformbewegungen daran, wichtige Themen der kirchlichen Arbeit neu zu durchleuchten. Auf Fachtagungen entwerfen engagierte Fachleute und Theologen neue Modelle für kirchliche Tätigkeiten. Es ist zehn Jahre her, dass eine hochkarätig besetzte Tagung der Kirchenreformgruppen in Salzburg klarstellte, was eine Krankensalbung ist, und wie sie gespendet werden sollte.

Die Krankensalbung ist kein Sterbesakrament, sondern ein Sakrament des Lebens: Sie ermutigt in Zeiten der Krise, sie stärkt und heilt und lässt Lebensbrüche ganz werden. Für den richtigen Vollzug ist entscheidend, was die Leidenden brauchen, nicht was das Kirchenrecht sagt.

Die Taufe ermächtigt grundsätzlich jeden Christen und jede Christin, die Salbung zu vollziehen. Seelsoger/innen in Krankenhäusern erwarten darüber hinaus Beauftragung und Unterstützung durch die Bischöfe –wer begleitet, ist auch kompetent, die Krankensalbung zu spenden.

Die Begleitung eines Menschen in Krise oder Krankheit führt oft zu einer Lebensbeichte. „Bekennt einander eure Sünden, damit ihr geheiligt werdet“, sagt der Jakobusbrief (Jak 5, 16 f), denn „viel vermag das Gebet eines Gerechten.“ Das gemeinsame Gebet des/der Betroffenen mit dem/der SeelsorgerIn vermittelt die Gewissheit der Vergebung.

Die Zuziehung eines Priesters, der den/die Patient/in nicht kennt, unterstützt ein magisches Missverständnis des Sakraments. Dennoch verlangen manchmal gerade Patient:innen, die schon lange kirchlich distanziert und daher über die Entwicklungen von Theologie und Kirche nicht gut informiert sind, einen Priester. Diesem Wunsch soll nach Möglichkeit natürlich auch entsprochen werden.

________________________

Herbert Bartl (Priester ohne Amt): "Zur Krankensalbung gehört wesentlich die sinnliche Erfahrung: Die heilsame Berührung durch das Salböl und die Handauflegung. Die dazu notwendige „Initimität“ ist nur gerechtfertigt, wenn die Begleitung in der Krise und das Sakrament nicht auseinandergerissen werden."

Martha Heizer (Wir sind Kirche): "Gerade bei Kranken handelte Jesus sehr unkonventionell. Warum kann das nicht auch die Kirche?"

Gidi Außerhofer (Pfarrer-Initiative): "Diese Erlaubnis würde auch eine längst fällige Aufwertung der Arbeit von Krankenseelsorger/innen bedeuten. Sie tun, was sie können – und sie können, was sie tun!"

Harald Prinz (Wir sind Kirche): "Es ist ein seelsorgerischer Skandal, wenn Gläubige die Krankensalbung nicht empfangen können, weil ihr/e Seelsorger/in aus Geschlechts- oder Zölibatsgründen nicht zum Priester geweiht ist. Höchste Zeit, dass die Bischöfe diesen Skandal angehen!"