„Wir sind Kirche“ legt Eckpunkte zur Kurienreform auf den Tisch

02.09.2013

Die Einhaltung der Menschenrechte, Gewaltenteilung, Subsidiarität mit der Beteiligung der Betroffenen sind entscheidende Prinzipien für die Kurienreform. Ebenso soll der Jurisdiktionsprimat des Bischofs von Rom überdacht und im Sinne einer kollegialen Leitung der Weltkirche verbreitert werden.

„Wir sind Kirche“ schlägt weiters einen transparenten und nachvollziehbaren Vorgang unter Beteiligung der Gläubigen und der aktiven Teilnahme der Bischofkonferenzen vor. Die Kurienreform darf nicht nur hinter verschlossenen Türen abgehandelt werden!

"Wir sind Kirche" richtete ihre Schreiben an den Bischof von Rom , den Koordinator der beratenden Kardinäle, Oscar Rodriguez Maradiaga SDB , und an den europäischen Vertreter in diesem Kreis, den Münchner Kardinal Reinhard Marx . Vom 1. bis 3. Oktober 2013 wird erstmals die weltweit zusammengesetzte achtköpfige Kardinalsgruppe im Vatikan mit Franziskus beraten. Die Kurie darf nicht länger vorgesetzte Behörde nachgeordneter Bischöfe sein. Die kollegiale Rolle der Bischöfe muss gestärkt und die Kurie zu einer Dienstleistungseinheit umgebaut werden, die allen in der Kirche zur Verfügung steht. In der Kurie sind Aufgaben ausschließlich nachweisbar geeigneten Personen zu übertragen. Priester- oder Bischofsweihen haben dafür keine Relevanz.

Die weltweite Vielfalt der Kulturen erfordert eine Pluralität in der Kirche, die bei Einmütigkeit im Inhalt unterschiedliche praktische Ausprägungen zulässt. Diese Einmütigkeit zu moderieren ist die Aufgabe der Bischöfe. Bei Bischofsernennungen sind die Gläubigen der Diözese einzubinden. Sie erstellen einen Dreiervorschlag, aus dem der Bischof von Rom wählen kann.

Besonderes Augenmerk legt „Wir sind Kirche“ auf eine entscheidende Beteiligung der Gläubigen in allen Fragen, die sie betreffen. Ebenso sind Entscheidungen – von wem auch immer – transparent, nur nach vorher bekannten Kriterien zu treffen, nachvollziehbar zu begründen und den Betroffenen gegenüber zu rechtfertigen. Einwände sind in fairen Rechtsverfahren nach zeitgemäßen rechtsstaatlichen Standards von kircheninternen, unabhängigen Instanzen zu entscheiden. Insbesondere die kircheninternen verwaltungsrechtlichen Bestimmungen sind dahingehend grundlegend zu reformieren.

Eine Dezentralisierung der Aufgaben führt nach Ansicht von „Wir sind Kirche“ dazu, dass die Gemeinden selbst über eine allfällige Zusammenlegung mit anderen Gemeinden oder über die Zulassung von geschiedenen und neu verheirateten Paaren zu den Sakramenten entscheiden. Auch die Einführung eines neuen Gesangsbuchs oder die Laiisierung von Priestern die heiraten wollen bedürfen keiner römischen Entscheidung.

Die berechtigte Forderung nach Solidarität mit den Armen und Benachteiligten braucht für ihre Glaubwürdigkeit die Bescheidenheit der ganzen Kirche. Dazu gehört die Umsetzung der Forderungen des Katakombenpaktes genauso, wie die Beseitigung von Ehrentiteln, kostbaren Insignien oder pompöser Kleidung, von Palais, Fahrzeugen usw. Am 16. November 1965 haben sich in den römischen Domitilla-Katakomben 40 Konzilsväter – denen später 500 weiter Bischöfe folgten – zu einer „Kirche der Armen“ selbst verpflichtet.

An der Neugestaltung der Kurie wird ersichtlich sein, ob die vielfältigen Erwartungen in das neue Pontifikat ein tieferes Fundament haben. Die Menschen werden an den neuen Strukturen der Kirche ablesen, ob für sie darin das heilbringende Wirken Gottes erkennbar ist.

Für den Vorstand der Plattform „Wir sind Kirche“: Hans Peter Hurka