"Die Kirchen Gottes (die in Judäa sind) in Christus Jesus" (1 Thess 2,14)

22.07.2012, Walter Kirchschläger

Anmerkungen zur Präambel einer Kirchenverfassung.
Unter diesem Thema stand die Abschiedsvorlesung von Walter Kirchschläger am 23. Mai 2012 in Luzern. Hier ist der Vortrag im Wortlaut:

0 EINFÜHRUNG

0.1 Am 20. November 1965, wenige Wochen, bevor das Zweite Vatikanische Konzil abgeschlossen wurde, brachte Paul VI., der damalige Bischof von Rom, gegenüber der Päpstlichen Kommission zur Reform des Kirchenrechts 1 die Idee zur Erarbeitung eines „Ius Constitutivum“, also einer Kirchenverfassung 2, ins Spiel. In der Folge entstanden zwischen 1970 und 1980 insgesamt acht Entwürfe einer Lex Ecclesiae Fundamentalis, also eines Grundgesetzes der Kirche. 3 Diese Verfassung sollte das Kirchliche Gesetzbuch nicht ersetzen, sondern mit einem Katalog grundlegender Rechte und Pflichten diesem vorangestellt sein und als eine Auslegeordnung für das Kirchenrecht der West- wie der Ostkirche einen umfassenden Rahmen für das Selbstverständnis von Kirche darstellen. 4

Mit der Publikation der Neufassung des Kirchenrechts im Jahre 1983 wurde der von Johannes XXIII. im Jahre 1959 neu angestossene Prozess der Reform des Kirchenrechts abgeschlossen. Was von der Überlegung zu einer Kirchenverfassung übriggeblieben ist, findet sich im Grundrechtskatalog des Codex in den can. 208-223. Entgegen der ursprünglichen Absicht sind diese Aussagen dem Codex nicht in einem eigenständigen Dokument analog zu einer Verfassung übergeordnet, sondern in das kirchliche Gesetzbuch integriert.

Das Projekt einer Kirchenverfassung wurde in den ersten Jahren des Pontifikats Johannes Pauls II. stillschweigend beerdigt. Es war nicht das einzige Projekt in der Folge des Konzils, dem damals dieses Schicksal widerfuhr. 5 Dies ist umso bemerkenswerter, als Johannes XXIII. seinerzeit bei der programmatischen Skizzierung der Vorhaben seines Pontifikats am 25. Januar 1959 den berühmt gewordenen Begriff aggiornamento ausdrücklich mit der Reform des Kirchenrechts verbunden hatte. 6

Seit den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts leben wir in einem permanenten April, in einer kirchlichen Grosswetterlage, die von leichtem Sonnenschein schlagartig in schwere Gewitter, fallweise mit Hagel, umschlagen kann. 7 Vor allem verschiedene Kirchenreformbewegungen haben „in dieser Stunde der Kirche“ 8 aus guten Gründen nach einer Kirchenverfassung gerufen und dafür auch Vorschläge unterbreitet. 9 Das Fehlen eines qualitativen Bekenntnisses zu klar definierten Grundrechten für alle Menschen in der Kirche, das Desiderat einer Gewaltentrennung, der unzulängliche Umgang mit der Genderproblematik und die nach wie vor nicht gelöste Frage von Schieds- und Schlichtungsverfahren machen auf die Dauer und in der heutigen Zeit einen solchen Grundtext des Kirche-Seins unverzichtbar.

Nun ist es im Weiteren allerdings nicht mein Ziel, diesbezüglich ein Plädoyer zu halten. Da mich mein Leben gelehrt hat, Optimist zu sein und zu bleiben, gehe ich davon aus, dass es ein solches Grundgesetz für die Kirche geben wird – ob in näherer oder ferner Zukunft bleibe dahingestellt. Wer daran Zweifel hegt, möge an die rasanten Veränderungen erinnert sein, welche die Kirche vor gut 50 Jahren in der Kraft des Geistes vor unseren staunenden Augen vollzog – die einen können sich daran erinnern, den anderen sei davon immer wieder mit Nachdruck erzählt.

0.2 Ein Blick in die Rechtssystematik zeigt: Grundlegenden Rechtstexten wie einer Verfassung oder einem Grundgesetz ist eine Präambel vorangestellt. Darin wird ein auf den Regelungsgegenstand bezogenes Vorverständnis formuliert, das seitens der gesetzgebenden Autorität für die Handhabung des Rechtstextes vorgegeben ist. Zugleich wird damit ein Grundkonsens signalisiert, der in seinen markanten Punkten dem Rahmen einer Auslegeordnung entspricht. Die Präambel gibt Einblick in das Selbstverständnis der gesetzgebenden Körperschaft, insbesondere hinsichtlich der Herleitung ihrer Kompetenz, eine Verfassung oder ähnliches zu erlassen. Die diesbezügliche Diskussion anlässlich der Revision der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Vorfeld der Volksabstimmung vom 19. April 1999 kann die Bedeutung einer solchen Präambel in Erinnerung rufen. 10 Zugleich ist damit das Erfahrungswissen verbunden, wie intensiv an diesem „Ort“ der Gestaltung einer Präambel grundlegende Meinungen auszutauschen sind, damit für das Folgende eine gemeinsame Verstehens- und Anwendungsbasis etabliert werden kann.

0.3 Mit der schrittweisen Entwicklung eines Entwurfs für eine Präambel zu einer Kirchenverfassung ist ein normativ-normierendes Vorverständnis von Kirche formuliert und eine grundsätzliche Annäherung an ihre Wirklichkeit, die sodann in Verfassungsbestimmungen darzulegen ist, versucht. Nicht nur aufgrund meines Faches, sondern aus theologischer Notwendigkeit wird dabei auf den biblischen Befund von Kirche und auf jenes Verständnis zurückgegriffen, das in den Schriften des Neuen Testaments bezeugt ist. 11

Gemäss der literarischen Eigenart eines solchen Textes muss gelten: Was darin gesagt wird, ist keine Formalität. Vielmehr geniesst es unbestrittene Akzeptanz. Es ist die gemeinsame Basis mit gleichsam proklamatorischem Charakter als Ausdruck der Überzeugung und der Grundhaltung, mit der die hinter dem Verfassungstext stehende Gemeinschaft die weitere Ausgestaltung von Grundrechten und Grundpflichten lesen, aufnehmen und umsetzen möchte. Die Präambel definiert – um mit einem Bild meines langjährigen Kollegen Dietrich Wiederkehr zu sprechen - den Notenschlüssel für das dann folgende normative Dokument.

1 AUSGANGSPUNKT: „DIE KIRCHEN GOTTES (IN JUDÄA) IN JESUS CHRISTUS“

Verständlicherweise ist in der Präambel von Kirche die Rede. Die Gemeinschaft derer, für welche ein entsprechendes Grundgesetz die Magna Charta ihres gemeinsamen Weges ist, wird an erster Stelle benannt. „Kirche“ ist in mehrfacher Hinsicht zu präzisieren. Als Zeile 1 der Präambel wird eine Formulierung vorgeschlagen, die der ältesten Schrift des Neuen Testaments entnommen ist:
„Die Kirchen Gottes (in Judäa) in Jesus Christus“ (1 Thess 2,14).

1.1 Die ungewöhnlich klingende Formel ist zunächst zu situieren. Im Brief des Paulus an die Kirche von Thessalonich steht sie im Zusammenhang einer Danksagung des Apostels. Paulus ruft zuvor (2,1-12) seine erste Begegnung mit den Menschen von Thessalonich in Erinnerung und verweist in diesem Zusammenhang auf sein selbstloses Engagement in der Verkündigung des Evangeliums, das Gott selbst und diese Kirche bezeugen können – letztere vor allem darin, dass sie sich der von ihm verkündigten Botschaft geöffnet hat. 12 Diese Haltung der Menschen von Thessalonich ist Anlass für seinen Dank an Gott (so 2,13). Denn der Glaube der Angesprochenen hat sich in der Verfolgung bewährt, die auch in Thessalonich seitens judaisierender Kreise gegen die neuen Christinnen und Christen entfacht wurde. In ihrer festen Haltung aber haben diese es den Glaubenden an anderen Orten – hier konkret in Judäa 13 - gleich getan, sie sind also „Nachahmer geworden der Kirchen Gottes, die in Judäa sind, in Christus Jesus, da ihr dasselbe gelitten habt“ (2,14a). Nach einer Verurteilung der Gegner des Evangeliums (2,14b-16) erneuert Paulus sein Lob für die standhafte Kirche von Thessalonich. Unser Augenmerk bleibt bei der Umschreibung von Kirche, die Paulus hier gebraucht.

1.2 Wird evkklhsi,a/Kirche im Neuen Testament explizit mittels Genetiv verortet, ist diese Versammlung der Glaubenden - mit einer Ausnahme 14 - an Gott rückgebunden. 15 Die Bedeutung von tou/ qeou//tou theou als genetivus auctoris wie possessivus geht ineinander. Die Kirche ist eine Grösse, die sich Gott (und nicht sich selbst) verdankt und daher Gott zugeordnet ist. Darin spiegelt sich auch die biblische Überzeugung, dass theo-logisches Denken nicht durch christo-logische Konzentration aufgelöst ist. Allenfalls, wie am Beginn des 1 Thess, kann Paulus theo-christologisch formulieren. Dort spricht er von der „Kirche in Gott, dem Vater, und dem Herrn Jesus Christus...“ (1 Thess 1,1). Der eine „Gott Abrahams Isaaks und Jakobs“ (Ex 3,6 u. ö.) steht als der Gott Jesu Christi daher als subject agens auch hinter der Kirche. Gerade deshalb bietet es sich an, den assoziativen Bezug zur hwhy lhq/kahal JHWH herzustellen, zur (heiligen) Versammlung Israels vor seinem Gott. 16 Darin klingen Spuren von Zusammengerufen-Sein und von Gemeinschaftscharakter von Kirche an. 17

1.3 So konsequent wie die Zuordnung der Kirche zu Gott ist ihre weitere Verortung. Sie ist evn Cristw/| VIhsou/en Christo Iesou - in Christus Jesus. Darin erhält sie ihren Charakter als eine Gemeinschaft von Christinnen und Christen. Kirche ist verwurzelt in der Verkündigung Jesu von Nazaret sowie in der Verkündigung über den Herrn Jesus Christus. 18 Ihr Ermöglichungsgrund ist das Christusgeschehen. Mit seiner Person und Botschaft einerseits und mit dem verkündigenden Zeugnis über ihn unter Einschluss des Ostergeschehens andererseits steht und fällt Kirche. 19 Zurecht kann daher die dreigliedrige Formel vIhsou/j Cristo.j Ku,rioj/Jesus Christos Kyrios als inhaltliche Mitte und als das verbindende Element von Kirche angesehen werden – wie dies Paulus eingangs des 1 Kor zum Ausdruck bringt. 20 Im hymnischen Text des Phil lässt der Apostel erkennen, wie sehr diese Trias aus ineinander verschmelzendem Namen und Titel zum Eckpfeiler seiner Christologie geworden ist. 21

1.4 Diese Kirche konkretisiert sich an einzelnen Orten, sei es in Versammlungseinheiten eines antiken Hausverbandes oder sodann eines Ortes. Kirche ist im ursprünglichen Verständnis nicht eine umfassende, die antike Welt umspannende Grösse, sondern sie verwirklicht sich in verschiedenen Kirchen vor Ort. Dort entsteht sie, baut sie sich auf, beginnend in der Versammlung von „zwei oder drei“ in seinem Namen (vgl. Mt 18,20), um aus dieser kleinen Gemeinschaft zu wachsen. Deswegen konkretisiert Paulus des öfteren mittels einer geographischen Angabe: Seien es die Kirchen in Judäa oder jene Galatiens, die Kirche in Korinth, in Achaia oder eben die Kirche, die sich im Hause einer Christin oder eines Christen versammelt, die also dort ihr Leben entfaltet. Kirche ist durch Menschen determiniert, die an konkreten Orten leben. 22 Untereinander sind diese Kirchen durch das Solidaritätsprinzip im Glauben an Jesus Christus verbunden. Es ist kein Zufall, dass Paulus den Begriff „Kirche“ im Plural verwendet, und dass diese Kirchen vor Ort oder in den antiken Häusern nicht als Filialen oder Ableger gelten, sondern als das bezeichnet werden, was sie auch in ihrem Leben im Alltag in Liturgie, Diakonie und Glaubenszeugnis wirklich sind: Kirchen Gottes.

Nichts in der Kirchen- oder Theologiegeschichte lässt darauf schliessen, dass sich an diesem Verständnis etwas grundlegend geändert hätte. 23 Auch heute gilt, dass Kirche sich von unten nach oben (nicht umgekehrt) konstituiert – auch wenn ihre gegenwärtige Struktur vielfach das Gegenteil anzuzeigen scheint. Was Katholizität der Kirche (im ursprünglichen, nicht im konfessionellen Sinn) ausmacht, ist eben diese Vernetztheit über Orte und Gebiete, die vorwiegend im gemeinsamen Glaubensbekenntnis und in der sich daraus ableitenden, sodann allerdings inkulturierten Praxis besteht. 24 Anderes ist in der Geschichte hinzugewachsen, aber ursprünglich nicht wesentlich.

Im Sinne des Gesagten kann Zeile 1 einer Präambel also lauten:
(1) „DIE KIRCHEN GOTTES, DIE IN ….. SIND, IN CHRISTUS JESUS“

Die geographische Präzisierung der aus 1 Thess übernommenen Formulierung muss gleichsam als variabler Platzhalter eingestuft werden. Sie ist – je nach Kontext – durch eine oder mehrere entsprechende Einordnungen zu ersetzen und könnte sich demnach z. B. auf die Kirchen in Basel (als Bistumsbezeichnung) oder auf die Kirchen in Luzern (o. ä.) beziehen. Auch dann wäre der Plural nicht zu streichen: Denn Kirche lebt in überschaubaren Grössen und bildet sodann nach dem Subsidiaritätsprinzip grössere, allenfalls übergeordnete Einheiten. Solche Kirchen – nehmen wir dies also einmal an – geben sich eine Verfassung. Dann wäre zu fragen, ob sie im Lichte der skizzierten Charakterisierung noch anderes vorweg im Konsens festhalten könnten. Denn noch ist offen, wie solche Gemeinschaften von Menschen zu einer Kirche werden – wo immer sich diese auch konkretisiert hat.

2 DER WEG IN DIE KIRCHE

Kirche verdankt sich einem dialogischen Prozess. Sie entspringt nicht menschlicher Willensentscheidung, da der Mensch zur Errichtung einer Gemeinschaft, die innerweltliche Grenzen überschreitet, nicht fähig wäre. Ebenso wenig entsteht sie aus dem alleinigen souveränen Handeln Gottes. Denn dieser Gott hat den Menschen als das Du seiner Liebe geschaffen, hat sich in der Menschwerdung Jesu in dieses Menschsein selbst hineingegeben und in Konsequenz seiner Grundhaltung von Liebe den Menschen zum Ja oder Nein, zu Zustimmung und Ablehnung befähigt.

2.1 „Placuit Deo …“ – Gott hat es gefallen: So umschreibt das letzte Grosse Konzil in seinem Dokument über die Offenbarung diese Grundhaltung Gottes, die zu seiner Zuwendung zum Menschen führt. Was sich darin zeigt, ist das „sacramentum voluntatis suae“. Folgen wir der offiziellen Übersetzung und übertragen wir diese Wendung als „Geheimnis seines Willens“, so entspricht dies zwar durchaus der Wortbedeutung, aber wir haben dann übersehen, dass jedwede Übersetzung nie voraussetzungslos sein kann und nie losgelöst vom Kontext und vom die Textgenese begleitenden Vorverständnis. Ob dies mit der (in anderem Zusammenhang) neu vorgeschlagenen Differenzierung zwischen „Übersetzung“ und „Auslegung“ geklärt werden kann, 25 sei einmal dahingestellt. Eine Textwiedergabe, die nicht der ursprünglichen Intention des Textes gerecht wird, erscheint wohl grundlegend problematisch. Sprechen nun die Väter einer universalen Kirchenversammlung von „sacramentum“, bedienen sie sich eines theologischen Fachbegriffs, der auf die Zeichenhaftigkeit göttlichen Handelns in dieser Welt verweist. 26 Das aber heisst: Wenn Gott in seiner Zuwendung zum Menschen das „sacramentum voluntatis suae“ offenlegt, dann zeigt sich gerade darin, in seinem gesamten Offenbarungshandeln, das Sakrament, also das verbindliche Zeichen seiner Heilsabsicht mit den Menschen. Der Hinweis des Konzils, dass dies „ex abundantia caritatis suae“ geschieht, aus seiner überströmenden Liebe also, lässt endgültig die Brücke zum Befund der Schrift schlagen. 27

Für unseren Zusammenhang heisst dies: Auch im Blick auf das Werden von Kirche ist von einer Initiative Gottes auszugehen. Diese ist nicht auf einen bestimmten Augenblick des Offenbarungshandelns Gottes zu fokusieren. Das entscheidende Heilsangebot Gottes liegt im gesamten Christusgeschehen vor, in seiner Menschwerdung also, in seinem Leben, seinem Tod und seiner Auferstehung – wobei die biblischen Verfasserinnen und Verfasser in ihrem Sprechen vom Ostergeschehen die Erhöhung des Auferstandenen und die Sendung seines Geistes mitdenken. 28

Schon der biblische Mensch erfährt sich in vielfältiger Weise von diesem ersten „Wort“ Gottes angesprochen, im positiven Falle auch persönlich ge- und betroffen. Der Versuch, dies zu benennen, führt zur metaphorischen Umschreibung dieses Vorgangs als „Ruf“ Gottes oder als eine persönliche „Berufung“. Bezeichnung und Vorgang finden sich bereits in der Jüdischen Bibel. Im Neuen Testament wird damit die Zuwendung Gottes zu den Menschen konkretisiert. Die Evangelien erzählen Berufungsgeschichten auf die vielfältigste Weise: Ausgelöst durch Geschwister oder Freunde (vgl. Joh 1,35-51), veranlasst durch das Wort (vgl. Mk 1,16-20 par; Lk 5,1-11) oder das vielfach heilende Handeln Jesu selbst (vgl. Lk 8,2-3; Mk 5,1-20, bes. 5,18-20; Mk 10,46-52 par u. ö.). In der nachösterlichen Zeit wird im Umfeld der paulinischen Tätigkeit die Bezeichnung klhto,j/kletos („berufen“) zu einem Synonym für Christin oder Christ, der Plural steht unmittelbar für die kirchliche Gemeinschaft (vgl. 1 Kor 1,2). 29

2.2 Menschen, die dies erfahren und für ihr Leben aufgreifen, versuchen darauf eine Antwort zu formulieren. Dies kann im zustimmenden Fall nur bedeuten, die Vorgabe der Zuwendung Gottes im Christusgeschehen zum Inhalt des eigenen Lebens zu machen – mit anderen Worten: diesem Jesus von Nazaret, der an Ostern als der Christus Gottes begriffen wird, persönlich jene Bedeutung zuzuerkennen, die er im Leben Gottes hat. 30 Mit dem neutestamentlichen Befund gesprochen heisst dies: Er ist der ku,rioj/kyrios („Herr“) in meinem Leben. Damit sind Zuordnung und Vorrang angesprochen, einmal abgesehen von weiteren möglichen theologischen Implikationen. 31

Von Menschen, die so sprechen oder handeln, die also in dieser, auf Jesus Christus fokusierten Weise ihr Credo formulieren (siehe z. B. Röm 10,9), sagt die Kirche seit ihren frühen Anfängen: Sie sollen getauft werden:
- als sichtbares Zeichen ihrer Eingliederung in das Todes- und Lebensschicksal Jesu Christi
(vgl. Röm 6,3-23),
- als Ausdruck ihrer Christuszugehörigkeit und damit ihrer Begabung mit seinem Geist (vgl.
Gal 3,26-29),
- und im Blick auf ihr Leben in einer Gemeinschaft gleichgesinnter Menschen - in der Kirche also, die durch alle, die so sprechen und handeln, vor Ort und darüber hinaus gebildet wird. 32 Wollen wir also zum Ausdruck bringen, wie es zu diesen Kirchen kommt, von denen die Rede ist, so kann Zeile 2 der Präambel lauten:
(1) „DIE KIRCHEN GOTTES, DIE IN ….. SIND, IN CHRISTUS JESUS,
(2) - BERUFEN UND GETAUFT ZU EINEM GEISTGEPRÄGTEN LEBEN IN GOTTESGEMEINSCHAFT“

Von meinem ehemaligen Kollegen Kurt Koch habe ich die biblisch fundierte Einsicht übernommen, dass die höchste Würde der Christin und des Christen in der ihnen gemeinsamen Taufe besteht. 33 Auf eine Differenzierung in zwei Stände können wir also in diesem Zusammenhang verzichten. 34 Dass es in diesen Kirchen Dienste gibt, dass diese nach dem Erfordernis der Kirchen am Ort, also inkulturiert zu benennen und nach den zur Verfügung stehenden Charismen mittels verbindlicher Übertragung (biblisch gesprochen also durch Gebet und Handauflegung) zu besetzen sind, kann ausser Streit gestellt werden. 35 Dass die Beauftragung zu solchen Diensten nach Bedarf und Befähigung erfolgt, nicht nach Geschlecht und Lebensstand, lässt sich ebenfalls schon in der neutestamentlichen Zeit aufzeigen. 36

Vor allem bezüglich des Umgangs der zahlreichen Getauften miteinander ist allerdings noch
ein vertiefender Konsens zu suchen.

3 DIE GEMEINSCHAFT DER GETAUFTEN

Das letzte Grosse Konzil hat sich in der Dogmatischen Konstitution über die Kirche Lumen gentium zunächst die Aufgabe gestellt, die differenzierte Wirklichkeit von Kirche in allgemein zugänglichen Bildern zu beschreiben, die sich unmittelbar dem Verstehen der Menschen erschliessen können. Das Konzil folgt damit einer Methode, die schon in den Schriften des Neuen Testaments anzutreffen ist. 37 Es orientiert sich an der dort vorgegebenen Bilderwelt
und Ausdrucksweise. Bereits im ersten Kapitel des genannten Dokuments, überschrieben als
Zugang zum „Mysterium der Kirche“, wird in Art. 6 eine entsprechende Zusammenstellung
von biblischen Bildern und Metaphern geboten. Ausführlich widmet sich das Konzil in den
Art. 7-8 sodann der paulinischen Grundvorstellung von Kirche, nämlich ihrem Verständnis als
Leib des Christus. 38

3.1 Nach diesen Hinführungen setzt das Konzil im Blick auf das Kirchenverständnis einen ausführlichen und grundlegenden Akzent: Die Artikel 9 bis 17, das ganze Kapitel II. also, handeln von der Kirche als dem Volk Gottes. Schon der Aufbau des Dokuments wie auch der Umfang der diesbezüglichen Darstellung lassen erkennen, welches Gewicht dieser Sichtweise von Kirche zuerkannt wird.

Aus bibelwissenschaftlicher Sicht ist dies mehr als gerechtfertigt. Denn die Wurzeln des Selbstverständnisses der christlichen Bekenntnisgemeinschaft Kirche reichen in die Erinnerung an das Volk Israel zurück, das sich Gott aus Liebe als sein Volk erwählte und in der Befreiung aus der Sklaverei Ägyptens zu seinem Volk des Bundes konstituierte (vgl. Dtn 6,6-7). Deshalb ist dieses Volk heilig, Gott also zugehörig, und in seiner Existenz rückgebunden an die Treue Gottes.

Mehrfach und durch verschiedene Verfasserinnen oder Verfasser wird im Neuen Testament diese Glaubenserinnerung Israels aufgenommen und die entsprechende Analogie auf die eigene Bekenntnisgemeinschaft weitergedacht. 39 Das Bild ruft die Dynamik, die Spannung, die Herausforderung und die Krisen des Zugs durch die Wüste, der Landnahme, des Lebens im zugesprochenen Land in Erinnerung. Gerade diese Merkmale bleiben für Kirche bedeutsam: Als Volk Gottes durch die Zeit zu ziehen, auf der Wanderschaft und unterwegs zu bleiben, als eine grosse Weggemeinschaft, mit Ermüdungserscheinungen und Ermutigungserlebnissen, mit Menschen in unterschiedlichem Marschtempo und an verschiedenen Marschpositionen: vorne, hinten, weiter rechts oder links. 40 „Dieses messianische Volk hat zum Haupt Christus“, sagt das Konzil 41 und verbindet damit die Vorstellung vom Volk Gottes mit dem Bild vom Leib Christi in seiner Ausprägung durch die Paulusschule: 42 Das Volk ist nicht orientierungs- oder führungslos unterwegs.

3.2 Denn Orientierung an Jesus ist von Anfang an das grundlegende Charakteristikum von Nachfolge. Schon für die ersten Jüngerinnen und Jünger gilt der Imperativ δεῦτε ὀπίσω μου/ deute opiso mou - auf, hinter mich (Mk 1,17), der zum Eintritt in die Lebensschule Jesu ermutigt. Die Evangelien zeichnen das Bild eines proexistenten Jesus von Nazaret, der weder für sich selbst lebt, stirbt und aufersteht, sondern für die Menschen, konkret: für uns. Daher ist der entscheidende Parameter für Nachfolge auch das Liebesgebot in der johanneischen Fassung: καθὼς ἠγάπησα ὑμᾶς/kathos egapesa (h)ymas - … wie ich euch geliebt habe… (Joh 13,34). In diesem Zusammenhang lebt Jesus selbst eine „offene Tischgemeinschaft“, 43 er stellt den Menschen vor das Gesetz, er proklamiert die Haltung des Dienstes als Methode der Leitung, und er wendet sich – ungeachtet aller seiner nicht bezweifelbaren Grundsatztreue – jedem Menschen zu, die oder der seine Hilfe in Anspruch nehmen möchte. 44 Diese Haltung entwickelt Jesus von Nazaret nicht aus eigenem, sondern aus seiner Gotteserfahrung, in der er spätestens ab seiner Taufe Gott als seinen Vater erfährt und zumindest aus diesem Grund alles daran setzt, ihn nachzuahmen und in seinem Sinne zu handeln. 45 Wenn Kirche als Kirche Gottes unterwegs sein will, so muss sie dies in den Spuren Jesu tun; nur dann ist sie tatsächlich Kirche Gottes. Sie sehen, in diesem Kirche zuordnenden Genetiv beginnen sich die Kreise zu schliessen.

3.3 Die Praxis, die Jesus seiner Nachfolgegemeinschaft vorgibt, könnte herausfordernder also nicht sein. Sie ruft nach uneingeschränkter Solidarität der Christinnen und Christen mit den Menschen, wie immer auch ihre Ausgesetztheit oder Marginalisierung aussehen möge. Mit ihnen ist Kirche unterwegs.

Diese Solidarität ist nicht ein karitatives, diakonales Beiwerk, das im Rahmen der Kirche auch noch Platz haben sollte und allenfalls an bestimmte Personen delegiert wird. Die angesprochene Solidarität ist eine aus der Jesuspraxis abgeleitete 46 und daher unverzichtbare Grundhaltung der Christinnen und Christen, damit Kirche leben kann. Sie ist eine Vorgabe für Weiteres und daher notwendigerweise in einer Präambel zu positionieren. Wie sonst wäre eine Bezugnahme auf den liebenden Gott möglich (siehe oben 1.2 und 2.1), wenn in den Beziehungen zwischen Menschen nicht konsequent Liebe gelebt wird? Das Zeugnis der Schrift über Jesus von Nazaret zeigt: Wir sprechen nicht von ein wenig Liebe da und dort, sondern von einer Liebe, die, falls notwendig, auch das eigene „Leben hinstellt für seine Freunde“ (Joh 15,13). [Auch hier zeigt ein Blick in den griechischen Text: Bei voraussetzungsloser Übersetzung muss vom Hinstellen des Lebens gesprochen werden. „Hingeben“ ist mit einem ideologieverdächtigen interpretierenden Vorverständnis behaftet]. 47 Der Verfasser des MtEv erinnert daran, dass die Zuwendung zu Menschen in Not eine besondere Form der Christusbegegnung darstellt. 48 Nach seiner Sichtweise wird die Frage einer solchen Zuwendung über die Zukunft des Menschen entscheiden (vgl. Mt 25,31-46).

Das Grosse Konzil hat in seinem Versuch, eine Auslegeordnung für den Umgang der Kirche mit der Welt von heute zu entwerfen, dafür gerade diesen Blickwinkel der Solidarität festgehalten. 49 So könnte also Zeile 3 in der zu entwerfenden Präambel für die zukünftige Kirchenverfassung wie folgt geschrieben werden:
(1) „DIE KIRCHEN GOTTES, DIE IN ….. SIND, IN CHRISTUS JESUS,
(2) - BERUFEN UND GETAUFT ZU EINEM GEISTGEPRÄGTEN LEBEN IN GOTTESGEMEINSCHAFT,
(3) - ALS VOLK GOTTES UNTERWEGS IN ORIENTIERUNG AN JESUS, [ALSO] SOLIDARISCH MIT DEN MENSCHEN, BESONDERS MIT DEN ‚ARMEN UND BEDRÄNGTEN ALLER ART‘“

4 IN DER HOFFNUNG AUF LEBEN

Die Kirche also als Volk Gottes unterwegs. Aber wohin geht die Reise, so könnten wir fragen. Paulus lässt uns in der Argumentation von 1 Kor 15 wissen, dass der Blick über die Grenzen irdischer Existenz hinaus nicht eine Frage des Dass sein kann, sondern lediglich des Wie: „Wenn nun Christus verkündet wird als einer, der von den Toten auferstanden ist, wie sagen einige unter euch: Eine Auferstehung der Toten ist nicht?“ (1 Kor 15,14). Mit dieser inversiven Frage ist für Paulus der Schwerpunkt der weiteren Überlegungen gesetzt. Unter den zahlreichen Bildern, welche die biblischen Verfasserinnen und Verfasser entwickeln, um diesem Wie eine Kontur zu geben, kann ich nur zwei herausgreifen – die Auswahl erfolgt wegen der eindrücklichen Konkretheit und Beziehungsdichte.

4.1 Jene Person, welche die Offenbarung des Johannes verfasst hat, entwickelt für uns gegen Ende dieser Schrift das visionäre Bild einer uneingeschränkten Gottesgemeinschaft, in welche die Menschen in einer „neuen Schöpfung“ hineingenommen werden:
„1Ich sah einen neuen Himmel und eine neue Erde …“, und weiter: „2… die heilige Stadt Jerusalem als neue herabsteigen aus dem Himmel von Gott her.“ Sie wird gedeutet als „3… das Zelt Gottes mit den Menschen“, wo Gott „mit ihnen zelten wird“ und wo die Menschen „seine Völkerschaften [des Bundes] sein werden, und Gott selbst wird mit ihnen sein als ihr Gott“ (Offb 21,1-5).

Alles Negative ist vergangen, Gott macht alles neu, Gott inmitten der Menschen und mit ihnen: ein Bild des salom, des ausgeglichenen Verhältnisses also, einer überbordenden Gottesgemeinschaft im relationalen Austausch, auf einander bezogen in der Treue des Bundes, von dem die Bibel seit den ersten Kapiteln des Buches Gen (erstmals Gen 9) spricht. 50

4.2 Dieses Bild hat seine genuine Verwurzelung in einer frühchristlichen Überzeugung, die Paulus schon gegenüber der Kirche von Philippi ausspricht. Er grenzt die Christinnen und Christen von aller Diesseitsbezogenheit ab – was weder mit Entweltlichung der Kirche 51 noch mit Relativierung unserer irdischen Existenz zu verwechseln ist. Aber es macht deutlich, dass das Bekenntnis zu Jesus Christus als dem Kyrios der eigenen Existenz nicht vereinbar ist mit einer Lebensperspektive, die sich am Horizont dieser Welt erschöpft. Sich gerade davon und von missbräuchlichen Vergötzungen des Irdischen abgrenzend betont Paulus: „Unsere Heimat aber ist im Himmel. …“ (Phil 3,20). 52 Auch hier könnte frau oder man anders und treffender übersetzen. poli,teuma/politeuma bezeichnet das Bürgerrecht und verweist damit auf den Ort und die Gemeinschaft, an dem ich mich zu Hause wissen darf, wo letztendlich für mich und zu meinem Gunsten Sorgerecht und Sorgepflicht besteht. Was immer geschieht: Dort bin ich gut aufgehoben. Mit „Himmel“ ist der Ort des Kyrios Jesus Christus angesprochen ist, den wir von dort – so wörtlich – „als Retter erwarten.“ 53

Wenn das als Grundüberzeugung unserer Kirche gelten kann, so könnte Zeile 4 des Entwurfs
einer Präambel wie folgt lauten:
(1) „DIE KIRCHEN GOTTES, DIE IN ….. SIND, IN CHRISTUS JESUS,
(2) - BERUFEN UND GETAUFT ZU EINEM GEISTGEPRÄGTEN LEBEN IN GOTTESGEMEINSCHAFT,
(3) - ALS VOLK GOTTES UNTERWEGS IN ORIENTIERUNG AN JESUS, [ALSO] SOLIDARISCH MIT DEN MENSCHEN, BESONDERS MIT DEN ‚ARMEN UND BEDRÄNGTEN ALLER ART‘,
(4) - IM BEWUSSTSEIN UNSERES BÜRGERRECHTS IM HIMMEL UND AUSGERICHTET AUF DIE
ÜBERFÜLLE DES LEBENS, DIE WIR IM SALOM MIT GOTT UND MIT ALLEN MENSCHEN TEILEN
WERDEN,“

5 WIR ALS KIRCHEN

Im Nachdenken über Kirche – viele von Ihnen werden das gemerkt haben – haben wir nicht uns einen Gegenstand der Reflexion gegenübergestellt. Streng genommen haben wir von uns selbst gesprochen: von unserer Berufung und unserer Taufe, von unserem Bemühen um Christuskonformität, von unserem Unterwegs-Sein mit den Menschen hin auf das Ziel unseres Lebens.

Daher müssen wir nochmals an den Beginn unseres Bemühens zurückkehren und den Zeilen einer Präambel, die ich jetzt mit Ihnen entwerfen konnte, eine identifizierende Relation voranstellen. Denn damit das Gesagte nicht distanzierte Theorie bleibt, zugleich auch der thematisierten Wirklichkeit „Kirche“ tatsächlich entsprechen kann, muss es heissen: Wir als Kirchen

Die Präambel, die ich also einer zukünftigen Kirchenverfassung - ich hoffe: mit Ihnen – voranstellen möchte, kann dann schlussendlich lauten:
„WIR,
DIE KIRCHEN GOTTES, DIE IN ….. SIND, IN CHRISTUS JESUS,
- BERUFEN UND GETAUFT ZU EINEM GEISTGEPRÄGTEN LEBEN IN GOTTESGEMEINSCHAFT,
- ALS VOLK GOTTES UNTERWEGS IN ORIENTIERUNG AN JESUS, [ALSO] SOLIDARISCH MIT DEN
MENSCHEN, BESONDERS MIT DEN ‚ARMEN UND BEDRÄNGTEN ALLER ART‘,
- IM BEWUSSTSEIN UNSERES BÜRGERRECHTS IM HIMMEL UND AUSGERICHTET AUF DIE ÜBERFÜLLE DES LEBENS, DIE WIR IM SALOM MIT GOTT UND MIT ALLEN MENSCHEN TEILEN WERDEN,
…“


An diesem Punkt sollten die Fachleute der Rechtssetzung übernehmen, um den offenen Satz der Präambel in der üblichen formelhaften Weise abzuschliessen:
„… leiten aus dem Wissen um unseren Gott und aus seinem offenbarenden Wort die folgenden unverzichtbaren Lebensverpflichtungen und unveräusserbaren Rechte ab:“

AUSLEITUNG

Damit ist die für heute gestellte Aufgabe erfüllt, und ich komme zum Schluss.

Natürlich, es fehlt noch die gesamte Lex Ecclesiae Fundamentalis, die Kirchenverfassung selbst. Sie mögen daraus erkennen, dass die theologische Wissenschaft auch morgen und übermorgen noch etwas zu tun hat und auch deshalb unverzichtbar ist.

Auch für eine solche Kirchenverfassung wurden in den Jahrzehnten seit dem Konzil direkt und indirekt viele Vorarbeiten geleistet. Immer wieder waren Menschen an verschiedenen Orten am Werk, welche die Theologie als prophetische Wissenschaft begreifen – und auch solche, die das schätzen: Als eine Wissenschaft, die nicht nur nachsagt, sondern neu denkt, quer denkt, Utopien entwirft und Hoffnung formuliert, die versucht, immer neu „nach den Zeichen der Zeit zu forschen und sie im Licht des Evangeliums zu deuten“ 54 und auf diese Weise die Kirche und ihre Sprache verheutigt. Zwar kann die gegenwärtige Kirchenleitung auf oberster Etage dem nicht viel abgewinnen und sieht eine innere Distanz zwischen Geistigkeit, bzw. Spiritualität einerseits und historisch kritischer Wissenschaft andererseits, 55 sodass die Theologie auf eine Art kommentierende Relektüre lehramtlicher Aussagen beschränkt bleibt. 56 „Wenn man nichts schreibt oder nur die altgebahnten Wege wandelt“ – so Karl Rahner vor mehr als 60 Jahren – „dann hat man es leicht und bequem. Ob man als kirchlicher Theologe dann seine Pflicht getan hat, ist eine andere Frage, auch wenn man dann das Sanctum Officium nicht zu fürchten hat.“ 57

Es fällt nicht schwer, diese von Rahner aufgeworfene Frage zu beantworten. Ich bin dankbar dafür, dass ich immer wieder in meinem Leben theologischen Menschen begegnet bin, die das ebenso sahen. Ich verneige mich heute in Respekt und Dankbarkeit vor den Kollegen der ersten Jahre hier in Luzern, vor allem vor jenen, die bereits durch den Tod in die Überfülle des Lebens eingetreten sind. Ich danke meinen bibelwissenschaftlichen Lehrmeistern und den zahlreichen Kolleginnen und Kollegen der folgenden Jahre bis heute, jenen aus Luzern und jenen anderswo, die mich herausgefordert, ermutigt, auch infrage gestellt haben. Vor allem danke ich meinem Wiener Bischof Franz König, der mich in den Jahren nach dem Konzil dazu ermutigt hat, auch als getaufter Mensch ohne weitere Zutaten bei der Theologie zu bleiben und diesen Weg akademisch zu vertiefen.

Natürlich gilt mein Dank Ihnen allen, meine Damen und Herren, er gilt den staatlichen und den kirchlichen Behörden, vor allem den Erziehungsdirektionen und den jeweiligen Bischöfen von Basel, deren ich je fünf erleben durfte und die mich, jede und jeder auf eigene Weise, in meinem jeweiligen Tätigkeits- und Verantwortungsbereich gewähren liessen. Vor allem habe ich den Studierenden durch die vielen Jahre Dank zu sagen und meinen unmittelbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Gefühle der Dankbarkeit meiner lieben Frau, meinen Kindern und deren Familien gegenüber werde ich in der kommenden Zeit persönlich zum Ausdruck bringen können.

Dass in meinem Alter die Schatten länger werden, ist ein gerne gebrauchtes Bild. Ich hingegen hoffe, dass das Licht zunimmt. Die Vollendung des irdischen Lebens, der wir alle entgegengehen, ist für Menschen, die sich dem christlichen Glauben zugeordnet wissen, letztendlich der Testfall ihres religiösen Denkens, bzw. ihrer Theologie. Darauf hinzuarbeiten, dass dieser Schritt gelingt, ist die entscheidende Aufgabe der Zeit, die vor mir liegt. Mag ja sein, dass als zusätzliche Motivation die Hoffnung hinzukommt, bibelwissenschaftliche Zusammenhänge dann eindeutiger zu sehen, vielleicht auch in Begegnungen neuer Art zu klären. Paulus hat angedeutet, dass die als Gnadengabe geschenkte Relation von Liebe nach dem Erahnen der Konturen in dieser Weltzeit das uneingeschränkte Schauen dessen ermöglichen wird, der nicht schaubar ist. 58 Und jener Tag wird keinen Abend kennen.

Mein letztes Wort gilt dieser akademischen Institution. Sie ist in verschiedenem Sinne weitgehend zu einem meiner Lebensinhalte geworden. Der Universität Luzern und insbesondere ihrer Theologischen Fakultät gelten alle meine guten Wünsche:
Vivat, crescat, floreat Alma Mater Lucernensis.

Anmerkungen:

1) Ansprache vor dem Coetus Consultorum Specialis der Kodexreformkommission: Acta Apostolicae Sedis 57 (1965) 988.

2) Vgl. dazu O. G. M. Boelens, Synopis „Lex Ecclesiae Fundamentalis“, Leuven 2001, V; R. Swidler, Das II. Vatikanum von unten – demokratisch verfasster Katholizismus: M. Heizer/H. P. Hurka (Hrsg.), Mitbestimmung und Menschenrechte. Plädoyer für eine demokratische Kirchenverfassung, Kevelaer 2011, 175-199. Vgl. zum genannten Buch die Würdigung von A. Loretan: Schweizerische Kirchenzeitung 180 (2012) 94-96.101.

3) Die Zählung ist unterschiedlich; es kann auch von sechs Entwürfen und einer Fassung in zwei Variationen gesprochen werden. Siehe einen Überblick zur Entstehungsgeschichte der Textfassungen bei Boelens, Synopse (Anm. 2) V-X, sowie eine Synopse der verschiedenen Entwürfe ebda. 2-161.

4) Zur kritischen Wertung dieses Vorgangs siehe Lex Ecclesiae Fundamentalis, Textus et Documenta, Skriptum Pont. Universitas Gregoriana, Rom 1975; La Formalizzazzione dei doveri-diritti fondamentali dei fedeli nei progetti di lex ecclesiae fundamentalis fino al codex iuris canonici del 1983. Hrsg. v. La Terra Paolo/Pont. Universitas Lateranense, Rom 1994; des weiteren R. A. Strigl, Marginalien zum Entwurf einer Lex Fundamentalis ecclesiae. (Salzburger Universitätsreden 43), Salzburg 1971.

5) Als weiteres Beispiel sei verwiesen auf die von Paul VI. 1972 angeregte Einrichtung zusätzlicher kirchlicher Ämter [siehe Motu Proprio Ministeria quaedam vom 15. August 1972: Acta Apostolicae Sedis 64 (1972) 529-534], die von der Schweizerischen Bischofskonferenz durch mehrere Jahre intensiv weiterverfolgt wurde, bis sie am 18. Juli 1979 von der zuständigen Kongregation die Nachricht erhielt, dass aufgrund neuer, vom Bischof von Rom genehmigter Überlegungsprozesse dieser Weg nicht weiterverfolgt werde; dokumentiert bei W. Kirchschläger, Gott spricht ins heute. Die Aktualität biblischer Gemeindehoffnungen: W. Krieger/B. Fischer (Hrsg.), Gemeinden der Zukunft – Zukunft der Gemeinden, Würzburg 2001, 106-129, hier Anm. 28. Eine Liste weiterer Beispiele restriktiver Massnahmen findet sich bei R. Swidler, II. Vatikanum (Anm. 2) 180-181.

6) Ansprache „Questa festiva ricorrenza“ vom 25. Januar 1959. Johannes XXIII. äusserte darin die Hoffnung, die Diözesansynode von Rom und das Konzil mögen „auf glückliche Weise zum herbeigewünschten und erwarteten aggiornamento des Codex Iuris Canonici führen“. Text und Kommentar bei G. Alberigo, Zur Ankündigung des Konzils: Ders. (Hrsg.), Geschichte des Zweiten Vatikanischen Konzils. I., Mainz 1997, 1-60, hier 1-2 und 17 mit Anm. 2 und 28, Zitat 1.

7) Vielseitige Analysen finden sich bei I. Linden, Global Catholicism. Diversity and Change since Vatican II, New York 2009, bes. 91-282; G. Kruip, Die Kirche in der Krise in der Krise: European Theology Studies 1 (2010) 167-192, bes. 185-188; vgl. auch F. Hengsbach, Gottes Volk im Exil. Anstösse zu einer Kirchenreform, Oberursel 2010, bes. 141-180; H. Küng, Ist die Kirche noch zu retten? Zürich 2011, 21-111; F. X. Kaufmann, Kirchenkrise. Wie überlebt das Christentum? Freiburg 2011, 128-174.

8) So die von Kardinal J. Döpfner gerne gebrauchte Charakterisierung des stets neuen Heute in der Kirche. Siehe ausführlicher dazu J. Döpfner, In dieser Stunde der Kirche, München 1967, insbesondere den Abschnitt: Reform – ein Wesenselement der Kirche: Ebda. 26-37.

9) Als Beispiele seien genannt: Die Materialsammlung „Wiener Manifest“ vom 20. November 2009 oder die „Batschunser Erklärung“ vom 20. Juni 2010, beide Dokumente zugänglich in M. Heizer/H. P. Hurka, Mitbestimmung (Anm. 2) 100-106, bzw. 296-302. Des weiteren siehe den von R. Swidler verantworteten Textentwurf einer „Catholic Constitution“, in deutscher Sprache zugänglich in: Wir sind Kirche Nr. 73/März 2012, II-VII.

10) Siehe Schweizerische Rechtssammlung 101. Die Präambel lautet:
„Im Namen Gottes des Allmächtigen!
Das Schweizervolk und die Kantone,
in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,
im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,
im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,
im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen
Generationen,
gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,
geben sich folgende Verfassung:“

11) Zur weiteren Begründung siehe W. Kirchschläger, Kirche denken. Neutestamentliche Reflexionen zu einer zukünftigen Kirche: M. Eder (Hrsg.), 20 Jahre Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste. Festschrift, Salzburg 2009, 453-465, hier 453-454.

12) Siehe im einzelnen dazu R. Hoppe, Verkündiger – Botschaft – Gemeinde. Überlegungen zu 1 Thess 2,1-12.13-16: Ders., Apostel – Gemeinde – Kirche. Beiträge zu Paulus und den Spuren seiner Verkündigung. (Stuttgarter Biblische Aufsatzbände 47), Stuttgart 2010, 26-45, bes. 38-40; S. Kim, (eisodos) and the Thessalonians’ Faith (1 Thessalonians 1-3): Zeitschrift für die neutestamentliche Wissenschaft 96 (2005) 272-273; U. Poplutz, Athlet des Evangeliums. (Herders Biblische Studien 43), Freiburg 2004, hier 225-234.

13) Genaueres dazu bei M. Bockmühl, 1 Thessalonians 2:14-16 and the Church in Jerusalem: Tyndale Bulletin 52 (2001) 1-31.

14) Nur Röm 16,1 ist von der evkklhsi,a tou/ Cristou//ekklesia tou theou, der „Kirche Christi“ also, die Rede.

15) Siehe diese theozentrische Zuordnung von Kirche bei Paulus 1 Kor 1,2; 10,32; 11,16.22; 15,9; 2 Kor 1,1; Gal 1,13; 1 Thess 2,14; im NT sonst noch Apg 20,28; 2 Thess 1,4; 1 Tim 3,5.15.

16) Diese Formel prägt z. B. die Darstellung der Heiligen Versammlung des Volkes Israel an seinen Festtagen nach Lev 23, in der LXX mit klhth. a`gi,a/klete (h)agia wiedergegeben. Vgl. K. L. Schmidt, Art. kale,w - evkklhsi,a/kaleo – ekklesia: Theologisches Wörterbuch zum Neuen Testament 3, Stuttgart 1938, 502-539, hier 507-512; grundlegend nach wie vor H. Schlier, Die Wesenszüge der Kirche nach den paulinischen Briefen, Mysterium Salutis 4/1. Hrsg. v. J. Feiner/M. Löhrer, Zürich 1972, 153-157; J. Roloff, Art. evkklhsi,a/ekklesia Volksversammlung, Gemeinde(-versammlung), Kirche: Exegetisches Wörterbuch zum Neuen Testament 2, Stuttgart 1980, 998-1011, hier 1000-1002. Siehe dazu das vielfältige Material aus der jüdischen Tradition bei H. Conzelmann, Der erste Brief an die Korinther. (Kritisch-exegetischer Kommentar 5), Göttingen 21981, 39-40 mit Anm. 26-34, auch wenn er selbst bezüglich einer entsprechenden Herleitung skeptisch bleibt.

17) Siehe schon H. Küng, Die Kirche, Freiburg 1967, 99-108; aus exegetischer Sicht dazu P. Trebilco, Why did the Early Christians Call Themselves h` evkklhsi,a/(h)e ekklesia? NTS 57 (2011) 440-460, hier 446-447.

18) Siehe dazu z. B. J. Gnilka, Jesus von Nazaret. (Herders Theologischer Kommentar zum Neuen Testament. Supplement III), Freiburg 1990, 87-165; W. Kirchschläger, Kleine Einführung in das Neue Testament, Stuttgart 2012, 188-200.

19) Siehe P. Hoffmann, Ostern und die Anfänge der Christologie: Ders., Studien zur Frühgeschichte der Jesus- Bewegung. (Stuttgarter Biblische Aufsatzbände 17), Stuttgart 1994, 172-187; E. M. Faber, Kirche - Gottes Weg und die Träume der Menschen, Würzburg 1994, 30-38; W. Kirchschläger, Tod, Auferstehung, Erlösung. Bibelorientierte Anmerkungen zur Soteriologie: H. Häring (Hrsg.), Der Jesus des Papstes. Passion, Tod und Auferstehung im Disput, Berlin 2011, 57-82, hier 62-68.

20) Siehe 1 Kor 1,2. Nach H. Conzelmann, Grundriss der Theologie des Neuen Testaments, München 21967, 101, ist diese Akklamation „das eigentliche Wesensmerkmal des Christseins“; vgl. ders., 1 Kor (Anm. 16) 40. Siehe auch R. Hvalvik, All Those Who in Every Place Call on the Name of Our Lord Jesus Christ: J. Adna (Hrsg.), The Formation oft he Early Church, Tübingen 2005, 123-143, hier 123-133. Zur damit verbundenen grundsätzlichen Frage siehe J. Eckert, Wer ist Jesus von Nazaret im Kontext des Neuen Testaments?: H. G. Wirtz (Hrsg.), Dreieinig Einer. Das Ringen um das christliche Gottesbild: eine bleibende Herausforderung, Mainz 2008, 25-45, sowie R. Hoppe, 1 Cor 8.1-6 as Part of the Controversy between Paul and the Parish in Corinth: Ders., Apostel (Anm. 12) 125-138, bes. 133-135.

21) Klassisch dazu E. Käsemann, Kritische Analyse von Phil. 2,5-11: Ders., Exegetische Versuche und Besinnungen I, Göttingen 1960, 51-95; ausführlich D. J. MacLeod, The Christological Hymn of Philippians 2:5-11: Bibliotheca Sacra 158 (2001) 308-330.437-459; des weiteren F. Zeilinger, Zum Lobpreis seiner Herrlichkeit. Exegetische Erschliessung der Neutestamentlichen Cantica im Stundenbuch, Wien 1988, 66-90.

22) Eine mögliche Assoziation mit der Formulierung „subsistit in“ („west an“) der Dogmatischen Konstitution über die Kirche Lumen gentium des Zweiten Vatikanischen Konzils, Art. 8, ist durchaus beabsichtigt.

23) In den Entwürfen zur Lex Ecclesiae Fundamentalis heisst es unisono von der Weltkirche („Ecclesia Christi universa“): „in Ecclesiis particularibus et ex iisdem exsistit“ („sie besteht in den Ortskirchen und aus ihnen“). Die letzten drei Entwürfe (1973, 1976, 1980) fahren fort: „ita ut sit etiam Corpus Ecclesiarum, quae sunt portio Populi Dei, sub Episcopo proprio una cum presbyterio per Evangelium [1976, 1980: et Eucharistiam] congregata, in qua vere inest, operatur et crescit una, sancta, catholica et apostolica Ecclesia.“ (…“ sodass ein Corpus der Kirchen gegeben ist. Diese sind ein Teil des Volkes Gottes, unter dem eigenen Bischof und mit dem Presbyterium durch das Evangelium [1976, 1980: und durch die Eucharistiefeier] zusammengeführt. In Wahrheit ist in ihnen enthalten, wirkt und wächst die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche.“ Lateinischer Text bei O. G. M. Boelens, Synopsis (Anm. 2) 8-9; deutscher Text Arbeitsübersetzung WK.

24) Siehe dazu W. Kirchschläger, Kirche auf kath’olisch. Zu Grundelementen des neutestamentlichen Kirchenverständnisses: Katholizität – Eine ökumenische Chance. Hrsg. v. W. Müller. (Schriften Ökumenisches Institut Luzern 4), Zürich 2006, 11-36, hier bes. 23-29.

25) Siehe allgemein dazu Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Instruktion Liturgiam authenticam vom 28. März 2001. (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 154), Bonn 2001, hier bes. n. 20. Unter Bezugnahme auf die genannte Instruktion genauer nun Benedikt XVI., Schreiben an den Erzbischof von Freiburg und Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz, Dr. Robert Zollitsch, vom 14. April 2012, Absatz 4: „Die wichtige Einsicht, die dieser Instruktion [siehe oben; Anmerkung WK] zugrunde liegt, besteht in dereingangs schon ausgesprochenen Unterscheidung von Übersetzung und Auslegung. Sie ist sowohl dem Wort der Schrift wie den liturgischen Texten gegenüber notwendig“: http://www.vatican.va/holy_father/benedict_xvi/letters/2012/documents/h… [eingesehen am 15, Mai 2012].

26) Siehe II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Dei verbum, Art. 2. Die beanstandete Übersetzung ist auch in der von P. Hünermann herausgegebenen Studienausgabe beibehalten: Die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils. (Theologischer Kommentar zum II. Vatikanischen Konzil 1), Freiburg 2004, 364: „das heilige Geheimnis …“ Vgl. dazu ebda. VII („So wurde auf eine hohe Konkordanz der Übersetzung der lateinischen Fachausdrücke Wert gelegt“), sodann z. B. 73 zur Konstitution Lumen gentium Art. 1.

27) Die Rückbindung des Denkens von Sakrament an das Zeugnis der Schrift zeigen auf H. J. Klauck, Die Sakramente und der historische Jesus: Ders., Gemeinde – Amt – Sakrament, Würzburg 1989, 273-285; W. Müller, Was ist ein Sakrament? Eine exegetisch-systematische Annäherung: R. Scoralick (Hrsg.), Damit sie das Leben haben (Joh 10,10). Fs. W. Kirchschläger, Zürich 2007, 209-220, bes. 211-217; siehe auch ders., Gnade in Welt. Eine symboltheologische Sakramentenskizze, Münster 2002.

28) Dies gilt in unterschiedlicher Weise. Siehe die Gegenüberstellung der markanten Positionen des LkEv und des JohEv bei W. Kirchschläger, Kleine Einführung (Anm. 18) 275-277.

29) Siehe grundlegend dazu weiterhin D. Wiederkehr, Die Theologie der Berufung in den Paulusbriefen. (Studia Fribourgensia 36), Fribourg 1963; des weiteren U. Busse, Nachfolge auf dem Weg Jesu. Ursprung und Verhältnis von Nachfolge und Berufung im Neuen Testament: H. Frankemölle/K. Kertelge (Hrsg.), Vom Urchristentum zu Jesus. Fs. J. Gnilka, Freiburg 1989, 68-81; W. Kirchschläger, Berufung als Merkmal christlicher Existenz. Ein neutestamentlicher Zugang: Schweizerische Kirchenzeitung 173 (2005) 462-466.

30) Siehe dazu die verschiedenen neutestamentlichen Annäherungen bei J. Guillet, Brannte nicht unser Herz. Jesus begegnen im Glauben seiner Jünger, Frankfurt 1996; ebenfalls H. Küng, Kirche (Anm. 17) 244-253.

31) Siehe dazu J. Gnilka, Die frühen Christen. (Herders Theologischer Kommentar. Supplement VII), Freiburg 1999, 219-274; H. J. Venetz, So fing es mit der Kirche an, Zürich 51992, 41-70; D. Zeller, Die Entstehung des Christentums: Ders. (Hrsg.), Christentum I, Stuttgart 2002, 58-67.

32) Siehe dazu H. Halter, Taufe und Ethos. (Frankfurter Theologische Studien 106), Frankfurt 1977; K. Berger, Theologiegeschichte des Urchristentums. (Universitätstaschenbuch für Wissenschaft), Tübingen 1994, 106-112; A. R. Cross, „One Baptism“ (Ephesians 4.5): A Challenge to the Church: St. E. Porter u. a. (Hrsg.), Baptism, the New Testament and the Church. (Journal for the Study of the New Testament. Supplement Series 171), Sheffield 1999, 173-209; des weiteren W. Kirchschläger, Einssein in Christus. Taufe und Herrenmahlfeier als Grundlage für den Zugang zu den Geschlechtern in der frühen Kirche: M. Egger/L. Meier/K. Wissmiller (Hrsg.), Woman in Church, Berlin 2006, 31-52, hier 38-45.

33) Vgl. K. Koch, Lust am Christsein, Fribourg 1992, 226-228.

34) Siehe dazu H. Haag, Worauf es ankommt. Wollte Jesus eine Zwei-Stände-Kirche? Freiburg 1997; ausführlich dazu schon H. Küng, Kirche (Anm. 17) 437-457.

35) Vgl. dazu W. Kirchschläger, Pluralität und inkulturierte Kreativität. Biblische Parameter zur Struktur von Kirche: Schweizerische Kirchenzeitung 165 (1997) 778-786.

36) Aufgezeigt bei W. Kirchschläger, Ohne Einschränkung durch Geschlecht und Lebensstand. Zur biblischen Grundlegung kirchlicher Dienste: Orientierung 71 (2007) 31-36; vor allem W. Gross (Hrsg.), Frauenordination, München 1996. Zum frühchristlichen Befund siehe bes. U. E. Eisen, Amtsträgerinnen im frühen Christentum. Epigraphische und literarische Studien. (Forschungen zur Kirchen- und Dogmengeschichte 61), Göttingen 1996.

37) Siehe dazu W. Kirchschläger, Das Zweite Vatikanische Konzil aus der Sicht des Exegeten: Theologischpraktische Quartalschrift 136 (1988) 65-74, hier 67 und 69.

38) Siehe im einzelnen:
Lumen gentium, Art. 6: Biblische Leittexte
Die Kirche als Schafstall Joh 10,1-10
Die Kirche als Pflanzung, als Acker Gottes, als der Ölbaum, 1 Kor 3,9; Röm 11,13-26; Mt 21,33-43; Joh 15,1-5
der Weingarten, der Weinstock
Die Kirche als Gottes Bauwerk, Eckstein, Haus Gottes; als 1 Kor 3,9; 1 Petr 2,7; 1 Tim 3,15; Eph 2,19-22;
Familie Gottes; Zelt Gottes unter den Menschen; heiliger Offb 21,3; 1 Petr 2,5
Tempel
Die Kirche als “oberes Jerusalem” Gal 4,26
Die Kirche als makellose Braut des makellosen Lammes Offb 19,7 u.a.; Eph 5,29

Lumen gentium, Art. 7-8:
Die Kirche als Leib [Christi] 1 Kor 10; 12 usw.

39) Siehe dazu vor allem die verschiedenen Ansätze einer soteriologisch orientierten „Exodus-Christologie“, insbesondere: Gal 1,4 (vgl. Kol 1,13); 1 Kor 5,7 ; Mk 14,24. Dazu F. Bovon, Une formule prepaulinienne dans l’Epitre aux Galates: A. Benoit/M. Philonenko/C. Vogel (Hrsg.), Paganisme, Judaisme, Christianisme. Fs. M. Simon, Paris 1978, 91-107; G. S. Shogren, Presently earning the Kingdom of God: The Background and Purpose of Col 1:12-14: Journal of the Evangelical Theological Society 31 (1988) 173-180; Ch. Schlund, Deutungen des Todes Jesu im Rahmen der Pesach Tradition: J. Frey/J. Schröter (Hrsg.), Deutungen des Todes Jesu im Neuen Testament.. (Universitätstaschenbuch 2953), Tübingen 2007, 397-411; W. Kirchschläger, Zu Herkunft und Aussage von Gal 1,4: A. Vanhoye (Hrsg.), L’Apotre Paul. (Bibliotheca Ephemerides Theologicae Lovanienses 73), Gembloux 1986, 332-339; ders., Tod (Anm. 19) hier 75-81.

40) Ausgeführt bei J. Roloff, Die Kirche im Neuen Testament. (Das Neue Testament Deutsch. Ergänzungsreihe 10), Göttingen 1993, 119-121; W. Kraus, Das Volk Gottes. (Wissenschaftliche Untersuchungen zum Neuen Testament 85), Tübingen 1996, bes. 111-196; des weiteren W. Kirchschläger, Kirche – das pilgernde Volk Gottes: J. Ernesti/U. Fistill/M./M. Lintner (Hrsg.), Brixner Theologisches Jahrbuch 2011. Beiheft, Brixen 2011, 29-64, hier 30-43.

41) Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen gentium (Anm. 22), Art. 9.

42) Siehe so Kol 1,18; Eph 1,22-23; 4,12.15; 5,23; dazu H. J. Klauck, Volk Gottes und Leib Christi: G. Koch/J. Pretscher (Hrsg.), Wozu Kirche? Wozu Gemeinde?, Würzburg 1994, 9-39, hier 24-27; M. Walter, Gemeinde als Leib Christi. (Novum Testamentum et Orbis Antiquus 49), Fribourg 2001, hier 165-178; C. Basevi, La missione di Cristo e dei cristiani nella Lettera agli Efesini. Una lettura di Ef 4,1-25: Rivista Biblica Italiana 38 (1990) 27-55.

43) Die Wendung stammt von F. Annen, „Sie hielten fest am Brotbrechen“ (Apg 2,42): H. Halter (Hrsg.), Sonntag – der Kirche liebstes Sorgenkind, Zürich 1982, 102-122, Zitat 115.

44) Grundlegend dazu H. Schürmann, „Pro-Existenz“ als christologischer Grundbegriff: Ders., Jesus – Gestalt und Geheimnis. Gesammelte Beiträge. Hrsg. v. K. Scholtissek, Paderborn 1994, 286-315.

45) Grundlegend G. Schelbert, ABBA Vater. Der literarische Befund vom Altaramäischen bis zu den späten Haggada-Werken. (Novum Testamentum et Orbis Antiquus 81), Göttingen 2011, hier besonders 390: „Die Vater-Anrede und die Bezeichnung Gottes vor allem als Vater ist die Eigenart und Besonderheit der Gottesbeziehung und Gottesverkündigung Jesu ... Bedeutung und Art der Beziehung Jesu zu Gott als Vater offenbart seine ganze Gottesbotschaft ...“; vgl. dazu E. Zingg, Das Reden von Gott als „Vater“ im Johannesevangelium. (Herders Biblische Studien 48), Freiburg 2006, 303-316.

46) Siehe A. Gisler, euvaggeli,sasqai ptwcoi/j/euangelisasthai ptochois. Die Armen als Bezugsgrösse der Sendung Jesu und Konsequenzen für die Nachfolge aus lukanischer Sicht; Luzern [Theologische Masterarbeit] 2010; W. Kirchschläger, Jesu Heilsverkündigung an die Armen nach Lukas: Schweizerische Kirchenzeitung 179 (2011) 223.224.229-230.

47) Siehe Joh 15,13: μείζονα ταίτης ίγίπην οίδείς ίχει, ίνα τις τίν ψυχίν αίτοί θί ίπίρ τίν φίλων αίτοί/ meizona tautes agapen oudeis echei, (h)ina tis ten psychen autou the (h)yper ton philon autou - „Eine grössere Liebe hat keiner als wer sein Leben hinstellt für seine Freunde.“ Zum christologisch-.soteriologischen Hintergrund siehe W. Kirchschläger, Tod (Anm. 19) 65-68.

48) H. Kessler, Sucht den Lebenden nicht bei den Toten, Düsseldorf 1985, 389, spricht in diesem Zusammenhang von einem „Sakrament des Armen“.

49) Vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Pastoralkonstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes, Art. 1.

50) Siehe die gründliche Auseinandersetzung mit dem Text und den Motiven bei M. A. Grimm, Lebensraum in Gottes Stadt. Jerusalem als Symbolsystem der Eschatologie. (Jerusalemer Theologisches Forum 11), Münster 2008, bes. 171-347.

51) Zur Aktualität dieser Formulierung und zu den verschiedenen möglichen Zugängen dazu siehe jetzt J. Erbacher; Entweltlichung der Kirche? Die Freiburger Rede des Papstes, Freiburg 2012.

52) Siehe dazu F. Berz, Unser Bürgerrecht im Himmel, Kriens 2002, 246-265; W. Kraus, Volk (Anm. 40) 341-346.

53) Zu den von Paulus in Phil entwickelten soteriologischen Implikationen siehe W. Kirchschläger, Tod (Anm. 19) hier 72-75.

54) Gaudium et spes (Anm. 49) Art. 4.

55) Siehe als Beispiel die Einstufung der historisch-kritischen Exegese als Wissenschaft, die neben sich eine „Einführung in die lebendige Schrift als heutiges Wort Gottes“ braucht, damit „diese gegenwärtige Begegnung mit der Schrift stattfindet im Glauben der Kirche, aus der dann erst Verkündigung möglich wird.“ So Benedikt XVI., Eröffnungsansprache zur Fortsetzung des Ad-limina-Besuchs der Schweizer Bischöfe (7. November 2006): A. Cattaneo (Hrsg.), Gott ins Zentrum stellen. Worte von Papst Benedikt XVI. an die Kirche in der Schweiz, Fribourg 2007, 19-26, bes. 21-23, Zitate 22 und 23.

56) Siehe in diesem Sinne Kongregation für die Glaubenslehre; Instruktion über die kirchliche Berufung des Theologen vom 24. Mai 1990. (Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 98), Bonn 1990, bes. n. 6-12.23-31.

57) Brief von Karl Rahner an den Generalassistenten der Gesellschaft Jesu vom 13. Dezember 1951: Archiv SJ/Rom; abgedruckt in: Karl Rahner Werkausgabe. Band 9, Freiburg 2004, XXX.

58) Siehe dazu P. G. Kirchschläger, Dier eschatologische Dimension von Liebe. 1 Kor 13 und der „andere Weg“: Bibel und Liturgie 85 (2012) 61-72, hier bes. 64-67.

Zum Referenten:

Walter Kirchschläger ist 1947 im Niederösterreichischen Gars am Kamp geboren, studiert in Wien und Rom Philosophie und Theologie. Er promovierte 1972 zum Thema. "Der Satan der Evangelien als Versucher".

Von 1970 bis 1973 war er Sekretär von Kardinal Franz König in Wien. 1972 bis 1979 war Kirchschläger Hochschulassistent am Institut für neutestamentliche Bibelwissenschaft bei Prof. Dr. Jacob Kremer in Wien. Von 1980 bis 1982 war er Leiter der Wiener Theologischen Kurse und des Fernkurses für Theologische Bildung. 1981 erfolgte die Habilitation für Exegese des Neuen Testaments in Wien.

Seit 1982 ist Walter Kirchschläger ordentlicher Professor für Exegese des Neuen Testaments an der Theologischen Fakultät Luzern. Von 1990 bis 1993 war er Rektor, von 1997 bis 1999 Dekan der Theologischen Fakultät und von 1997 bis 2000 Rektor der Universitären Hochschule Luzern, von 2000 bis 2001 Gründungsrektor der Universität Luzern.

Prof. Kirchschläger war und ist Mitglied in einer Reihe von Institutionen, die der Förderung der Universität, der Theologie, der Erwachsenenbildung und der zeitgemässen Verkündigung der christlichen Botschaft dienen: von 1993 bis 1997 war er Präsident der Theologischen Kommission der Schweizerischen Bischofskonferenz, von 1992 bis 2003 Vorsitzender des Vorstands der Batschunser Theologischen Akademie, Vorarlberg, von 1992 bis 2004 Vorstandsmitglied der International Academy for Marital Spirituality, Brüssel; seither im Aufsichtsrat, von 1997 bis 2011 Präsident des Stiftungsrates der Universitätsstiftung Luzern, seit 1997 ist er Vorstandsmitglied des Universitätsvereins Luzern, seit 2006 Mitglied des «Scientific Advisory Board» der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien, seit 2011 Mitglied des Stiftungsrates der Stiftung Weltethos/Schweiz u.v.m.

1981 erhielt Walter Kirchschläger den Kardinal-Innitzer-Förderpreis für Theologie, 2011 den Herbert-Haag-Preis für Freiheit in der Kirche.

Prof. Dr. Walter Kirchschläger wird zum Ende des Frühjahrssemesters 2012 emeritiert.

Seine Abschiedsvorlesung hielt er an der Universität Luzern an der Theologischen Fakultät am 23. Mai 2012.

Walter Kirchschläger ist der Sohn des weit über die Parteigrenzen hinaus sehr geschätzten ehemaligen Österreichischen Bundespräsidenten Dr. Rudolf Kirchschläger. Er ist seit 1972 mit Heidi verheiratet. Sie haben drei - zwischenzeitlich - verheiratete Kinder.