Der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard L. Müller, hält die Kommunion für Wiederverheiratete im Einzelfall für denkbar und schließt die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene „in extremen Einzelfällen“ nicht mehr aus.

Zwar könne keine allgemeine Zulassung zur Kommunion für solche Gläubige gewährt werden, sagte er im Gespräch mit dem Magazin „Focus“. In gewissen Fällen könne es jedoch „eine Zulassung im Gewissensbereich geben“. So sehe das auch das Dokument „Familiaris consortio“ (Absatz 84) von Johannes Paul II. aus dem Jahr 1981. Als Bedingungen werden dort Reue und Verzicht auf gelebte Sexualität mit dem neuen Ehepartner genannt. „In dieser Richtung kann man weiterdenken", sagte Müller, der auch Mitglied der deutschen Sprachgruppe auf der Weltsynode ist. (de.radiovaticana.va vom 19. 10.; KNA vom 19. 10.)