Aufatmen, Aufstehen, Verändern - Zivilcourage in der Kirche (Thesen)

19.03.2012, Friedhelm Hengsbach SJ

Der gegenwärtig bedeutendste Sozialethiker Deutschlands, der Jesuitenpater Friedhelm Hengsbach, hat im Rahmen einer Veranstaltung von "Wir sind Kirche" Limburg am 17. Marz 2012 einen Vortrag gehalten, zu dem die nachstehenden Thesen gehören.

Was schief läuft in der katholischen Kirche.

Das Zentralkomitee der Katholiken und die Bischöfe plakatieren: „Einen neuen Aufbruch wagen“. Klingt wie das Pfeifen im Wald:
- vergangenheitsorientiert, um die sexuellen und gewalttätigen Übergriffe kirchlicher Amtsträger sowie die institutionelle Vertuschung aufzuarbeiten;
- defensiv in der Klage über den Schwund von Mitgliedern, Finanzmitteln und Kandidaten für ein männliches, sexuell abstinentes und weihebasiertes Amt;
- paralysiert durch die Kirchenleitung, die Gespräche über Fragen verweigert, die von den Gemeinden dringend gestellt werden, und solche über Fragen anbietet, die die Gemeinden weniger drängend umtreiben;
- enttäuschend und kabarettreif der eingeleitete Gesprächsprozess in Mannheim, weil das Onlineportal von Hunderten kaum lesbarer Pinnwände die Kaffeehausatmosphäre im Rosengarten dokumentiert, aber die Erwartungen ernsthafter Konsequenzen zumüllt;
- emotional übertüncht die Gebetsappelle der Bischöfe um geistliche Berufe und spirituelle Konversion;
- abgefahren der Versuch kirchlicher Autoritäten, von der Debatte über eine Strukturkrise abzulenken und eine Gottes-, Glaubens- oder Vertrauenskrise.zu identifizieren.

(1) Sehen: Glauben im Exil.

Glauben ist nicht in erster Linie: „Für wahrhalten, was Gott geoffenbart hat und die Kirche zu glauben lehrt“, sondern alltägliche Praxis in der Familie, im Beruf, im gesellschaftlichen Engage¬ment.

Der Bezugspunkt des Glaubens ist nicht die konfessionell abgegrenzte katholische Kirche, sondern die Person und Botschaft Jesu, die Gottesherrschaft und die Sammlung des Gottes¬volks, der alle Gerechten von Abel an gehören.

Das Fremdsein in der eigenen Kirche ist von Verlustängsten begleitet. Aber die Situation des Exils, das Gott seinem Volk zumutete, kann ein Deutungsmuster für das derzeitige Empfinden vieler Katholiken sein, dass sich die Kirchenleitungen von ihnen entfernen. Israel verlor mit der Deportation nach Babylon seinen König, den Tempel und das gelobte Land, also jene Verheißungen, die Jahwe dem Volk zugesagt hatte. In dieser Krise fragten die gläubigen Juden: Hat Gott sein Volk verlassen? Ist er schwächer als der König von Babylon, als die fremden Götter? Die Propheten gaben ihnen die Antwort: Das Exil ist keine gottferne Zeit. Gott ist ihnen nahe, indem sie nicht den institutionellen Ankern nachtrauern, sondern Gottes Ehre durch ein persönliches Glaubenszeugnis wiederherstellen – durch das Gebet, das Halten der Gebote und die Ordnung der Zeit, nämlich des Sabbat.

(2) Urteilen: Strukturen der Sünde

- Fieber der Konzentration, Zentralisierung von Pfarreien. Als Begründung werden äußere Zwänge wie Sinkende Steuereinnahmen, Personalmangel genannt. Eigenständige Deutungen beziehen sich darauf, dass die Volkskirche tot sei, der ländliche Raum entleert werde, die Gemeindegebietsreform, das Marktparadigma und die Vorschläge der Unternehmensberater in die gleiche Richtung weisen würden, nämlich Konzentration auf das Kerngeschäft, Synergien durch Fusion, Personaleinsparung und Arbeitsverdichtung.


- Widerstand in den Gemeinden: Die einzelnen Bistümer agieren isoliert. Der Umbau wird von oben, von außen und ohne wirkliche Beteiligung verordnet. Die Zahl der Großpfarreien wird an der Zahl der vorhandenen Priester bemessen. Diese werden den Gemeinden entfremdet, Sie lehnen die Rolle von „geistlichen“ Managern ab. Sie verlangen das Bleiben der Bezugspersonen und Pfarrbeauftragten. Die Fusionen geraten beim Ausfall von Priestern unter Zeitdruck, verletzen gewachsene Strukturen. Das Mobilitätsargument ist an den „ortspolygamen“ Singles orientiert, nicht an den Bedürfnissen von Familien mit Kindern und älteren Christen. Das erste Subjekt der Kirche ist die Gemeinde vor Ort, wo zwei oder drei im Namen Jesu versammelt sind, und nicht die Massenevents, bei denen Bischöfe und Papst sich zelebrieren und zelebriert werden.

- Männerkirche: Diskriminierung, Ausschluss von Frauen aus entscheidungsrelevanten Positionen. Die innerkirchlichen Begründungen wirken fadenscheinig: Tradition, Wille Jesu, das bloße Faktum, das Anderssein der Kirche, Priesteramt als Berufung, nicht als Recht. Die anthropologischen Begründungen wechseln von den krass biologistischen zu den bio- und psychosomatischen: Der Genius der Frau als eine Berufung zum Dienst am Leben, Sexualität prägt die ganze Person eines Menschen.

- Kopplung eines kirchlichen Amts an eine Lebensform: Zölibat sei angemessen, jedoch nicht notwendig. Die symbolische Begründung (Gottesherrschaft, jenseitiges Leben) wechselt nach Bedarf mit der funktionalen Begründung (Verfügbarkeit für die Institution und die Adressaten). Hinterfragt wird die Neigung religiöser Menschen, das Wertvollste an Gottes Schöpfung (Erotik, Macht, Verfügung über Güter der Erde) zu verdächtigen. Die zölibatäre Lebensform von Amtsträgern ist nicht zum Nulltarif zu haben: Negativauswahl der Kandidaten, Überforderung, Abwertung geistlicher Berufe, die mit einer Partnerschaft vereinbar sind, Gegensätzliche Praxis der unierten Kirchen, der freudigen Übernahme anglikanischer Bischöfe und protestantischer Priester mit Familie.

- Hierarchische Kirchenverfassung: Eine formale Definition von „Hierarchie“ ist inzwischen ohne religiöse Konnotation üblich. Die katholische Kirche lässt sich als absolut monarchisch-autokratisches Regime kennzeichnen. Dieses Regime wird schillernd je nach Bedarf dreifach begründet: symbolisch, historisch oder funktional. Eine funktionale Begründung ist plausibel, wenn großer Zeitdruck herrscht, äußerer Druck groß ist, das Interesse an sich selbst überwiegt und die Autorität ungebrochen ist. Wenn solche Voraussetzungen fehlen, ist eine hierarchische Verfassung gegenproduktiv: Innovationen und Lernfähigkeit von unten sind unterentwickelt, kommen nicht vor oder werden gar nicht zugelassen.
- Körperschaft öffentlichen Rechts, Steuerhoheit
- Arbeitgeberin mit Sonderarbeitsrecht
- Beheimatung in konservativen und traditionellen Milieus
- Kultkirche

(3) Handeln: Entschluss zum aufrechten Gang

Erst Spar- und Strukturpläne anzuordnen und danach Pastoralpläne zu entwerfen ist widersinnig. Die finanziellen Prioritäten haben den pastoralen zu folgen. Die Ordnung der Personen hat Vorrang vor der Ordnung der Dinge. Das bedeutet:

- Personales Angebot: Eine starke Präsenz der Kirche in der Welt von heute ist in erster Linie an ein überzeugendes personales Angebot gebunden. Dieses solle zu einem Orts- und Seitenwechsel in kirchenferne Milieus bewegt werden. Es ist im Umkreis von Mittelpunktspfarreien zu konzentrieren. Aber das gestreute personale Angebot sollte in orts-, funktions- und personennahen Gemeinden erhalten bleiben.


- Pastoral der Nähe: Das Bistum Poitiers ist dem gesellschaftlichen Trend, den ländlichen Raum zu entleeren, nicht gefolgt. Demgegenüber wurden folgende Grundsätze formuliert: Nähe geht vor räumliche Weite; Menschen haben Vorrang vor Strukturen; kreative Beteiligung ist wichtiger als bürokratische Effizienz. Was Menschen vor Ort brauchen, gilt mehr als die Sorge der Kirche um sich selbst. Was den Menschen dient, ist die Verkündigung der frohen Botschaft, das Gebet und die Nähe zu den Familien sowie den Kranken, Einsamen und Sterbenden. Deshalb bleibt keine Gemeinde ohne die Begleitung einer pastoralen Equipe. Drei ihrer Mitglieder – für die Verkündigung, das Gebet und den Dienst an den Menschen – werden ernannt, zwei – Moderatorin und SchatzmeisterIn – werden gewählt.

- Liturgien des Lebens: Experimentelle Gottesdienste, die kinder- und jugendgemäß sind, sollten aus den Nischen der Bildungshäuser und Jugendkirchen, in die sie ausgelagert wurden, in die Gemeinden zurückgeholt werden, so dass auch Eltern und Gemeindemitglieder daran teilnehmen. Vor allem sollte das Missverständnis der christlichen Liturgie als eines exotisch-magischen Kultes überwunden werden. Eine Papstparade im Fussballstadion oder ein vom Bischof inszeniertes Spektakel in der Kathedrale darf nicht zum Regelfall werden. Der erstrangige Ort und Kontext der christlichen Liturgie sollte das alltägliche Leben bleiben. Folglich darf ihre Gestaltung nicht dem Volk Gottes entrissen und professionellen Operatoren vorbehalten bleiben. Wo zwei oder drei im Namen Jesu beisammen sind, ihr Leben und das Evangelium teilen, gemeinsam beten, sollten sie sich ermächtigt fühlen, das Brot zu brechen und aus dem einen Kelch zu trinken, sowie überzeugt sein, das der auferstandene Herr und sein Geist mitten unter ihnen sind.

- Konversion der Kirchenleitungen: Unter den vier Organen einer Beteiligung des Kirchenvolks an den Entscheidungen der Kirchenleitung ist der Bischof einzig an die Entscheidungen des Diözesanvermögensverwaltungsrats gebunden. Um den Vorrang der Personen vor den Finanzmitteln herzustellen, könnte das kirchliche Institut des Beispruchsrechts genutzt werden: Der Bischof könnte unbeschadet eines eingeschränkten Vetorechts sich selbst binden, so dass er mehrheitliche Entscheidungen des Diözesanpastoralrats, dessen Mitbestimmungskompetenz erweitert wird, für verbindlich erklärt und sie durchführt.

- Katakombenpakt: Auf Anregung von Helder Camara haben sich während des Konzils 40 Bischöfe (inzwischen sind es weltweit 400) entschlossen, im Hinblick auf Wohnung, Essen, Verkehrsmittel und Kleidung so zu leben, wie die Menschen um sie herum üblicherweise leben, nicht mit Titeln angesprochen zu werden, die Rang und Macht ausdrücken, sowie sich für Gerechtigkeit, Gleichheit und menschliche Entwicklung einzusetzen. In Deutschland haben einige Bischöfe den „Aufruf für eine prophetische Kirche“ unterschrieben.

- Widerstand, ziviler Ungehorsam, Regelverletzung: Der Heilige Geist als die innere Lebenskraft des Gottesvolkes setzt organisatorische Bausteine der äußeren Kirche und ihrer Architektur für zeitgemäße Umbauten frei. Gott ist indifferent gegenüber einer hierarchischen oder demokratischen Verfassung der äußeren Kirche, selbst wenn die Kirchenleitungen es nicht sind. Deshalb muss das Kirchenvolk nicht unterwürfig darauf warten, bis Papst und Bischöfe ihnen das gnädig gewähren, was sie gemäß ihrem Gewissensurteil für richtig halten. Vier Forderungen des Kirchenvolkes sind berechtigt:

erstens das Recht der Amtsträger, einen eigenen Lebensentwurf und eine eigene Lebensform gemäß ihren Interessen zu wählen,
zweitens das Recht katholischer Frauen zu allen entscheidungsrelevanten kirchlichen Ämtern,
drittens das Recht auf Beteiligung des Kirchenvolkes an allen Strukturentscheidungen kirchlicher Amtsträger und
viertens das Recht auf Kontrolle der kirchlichen Gesetzgebung und Verwaltung durch eine Vertretung des Kirchenvolkes, die Auflösung autokratischer Machtverhältnisse und deren Ausdifferen¬zierung auf Träger der kirchlichen Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, die Wahl sämtlicher kirchlicher Ämter auf allen Ebenen durch das Kirchenvolk und dessen Vertreter sowie die zeitliche Beschränkung aller kirchlichen Ämter.


Strukturen der Sünde in der Welt und in der Kirche werden in den seltensten Fällen von oben durchbrochen. Die friedliche Revolution im Ostblock und die „Arabellion“ belegen die Kraft von passivem Widerstand, Zivilcourage, offenem Protest, Herstellen von Öffentlichkeit in den Medien, gezielter Verletzung jener kirchlichen Regeln, die Menschenrechte verletzen sowie religiös-zivilem Ungehorsam und einer Selbstorganisation der Reformwilligen. Wer sollte diese daran hindern, sich die real existierende Kirche wieder anzueignen – auf gleicher Augenhöhe in der Dynamik des Gottes¬geistes, der allen Christen innerlicher ist als sie selbst?