Das Konzil und die Erneuerung der Kirche

 

30.05.2012, Franz Nikolasch

Am frühen Morgen des 9. Oktober 1958 ging mit dem Tode Pius XII. eine Ära zu Ende, die geprägt war von einem wachsenden römischen Zentralismus und einer damit verbundenen übersteigerten päpstlichen Machtausübung. Die Bilanz dieses Pontifikates war zwiespältig: auf der einen Seite die Verurteilung der Arbeiterpriester in Frankreich (1953) und der theologischen Aufbrüche im französischen und deutschen Sprachraum durch die Enzyklika „Humani Generis“ (1950), auf der anderen Seite gab es wegweisende Enzykliken wie „Mystici Corporis“ (1943) zu einem erneuerten Kirchenverständnis, „Divino afflante Spiritu“ (1943) zu einer Erneuerung des Verständnisses der Heiligen Schrift und schließlich „Mediator Dei“ (1947) zu einer Erneuerung der Liturgie sowie die teilweise Verwirklichung dieser Erneuerung durch die Neugestaltung der Osternachtfeier (1951) und der Karwoche (1955).

Die Frage, wie es nach diesem Pontifikat mit der Kirche weitergehen werde, wurde durch das Konklave der Kardinäle beantwortet, die am 28. Oktober den Patriarchen von Venedig, Angelo Giuseppe Roncalli zum Papst wählten, der überraschenderweise einen Namen annahm, den ungefähr 550 Jahre zuvor ein Papst trug, noch dazu mit derselben Zahl, nämlich Johannes XXIII., der 1415 am Konzil von Konstanz abgesetzt und durch die Namenswahl des neuen Papstes definitiv zum „Gegenpapst“ wurde. Entscheidend für diese Namenswahl war aber das Vorbild des Apostels und Evangelisten Johannes, in dessen Evangelium und Briefen das Thema „Liebe“ einen entscheidenden Platz einnimmt und der in der Abschiedsrede im Evangelium die Einheit aller Glaubenden als wichtigstes Anliegen des Herrn darlegt, ein Anliegen, das den neuen Papst bereits durch Jahrzehnte begleitet hatte.

Ein „Übergangpapst“?

Angesichtes des hohen Alters sah man allgemein im neuen Papst einen „Übergangspapst“, der bald dem eigentlichen Papstkandidaten, der im Konklave als nicht wählbar galt, da er diesem Gremium noch nicht angehörte, nämlich Erzbischof Giovanni Montini von Mailand Platz machen werde. Dass Johannes XXIII. in einem ganz anderen Sinne ein “Übergangspapst” werden sollte, konnte damals noch niemand ahnen, war aber von Anfang an im Denken Roncallis vorhanden wie ein Ausspruch bezeugt, der sich in keiner Biographie findet. Diesen hat den der Papst aber unmittelbar nach seiner Krönung gemacht, die er bewusst auf den 4. November gelegt hatte, den Gedenktag des bedeutenden Bischofs von Mailand Karl Borromäus, der in seiner Diözese die Dekrete des Konzils von Trient verwirklicht und dessen Schriften Roncalli veröffentlicht hatte.

Der Papst lud die Bischöfe Venetiens, darunter auch den Erzbischof von Trient zu einer Art Abschiedsessen ein und sagte bei dieser Gelegenheit folgenden Satz: „Il nostro pontificato deve lasciare un solco profondo nella storia della chiesa - Unser Pontifikat soll in der Geschichte der Kirche eine tiefe Furche hinterlassen!“ Einem Theologiestudenten aus Trient, der damals mit mir im Germanicum war, hatte sein Erzbischof diesen Satz des soeben gekrönten Papstes mitgeteilt. Wir konnten uns damals nicht vorstellen, was diese Worte bedeuten sollten.

Wer war dieser neue Papst, der in allem und jedem im Gegensatz zu seinem Vorgänger zu stehen schien? 1881 in ärmlichen bäuerlichen Verhältnissen in Sotto il Monte bei Bergamo geboren und aufgewachsen, trat er in das dortige Priesterseminar ein, wurde aber von seinem Bischof Radini-Tedeschi zum Studium nach Rom geschickt. 1905 wurde er Sekretär dieses Bischofs, der unter dem Einfluss der Enzyklika „Rerum novarum“ des Papstes Leo XIII. zahlreiche soziale Initiativen in seiner Diözese verwirklichte. In der Folgezeit wurde Roncalli Professor für Kirchengeschichte und Patrologie, zuerst in Bergamo und dann in Rom, wo er mit dem gleichaltrigen Ernesto Buonaiuti wieder zusammenkam, mit dem er bereits seit dem gemeinsamen Studium befreundet war und der nun ebenfalls Professor für Kirchengeschichte geworden war.

Buonaiuti zählte bald zu den führenden Vertretern des italienischen Reformkatholizismus und stand ab dem Jahre 1908 im Visier des Heiligen Offiziums. In dieser Zeit begleitete Roncalli seinen Bischof auf einer Auslandsreise und schrieb seinem Freund Buonaiuti eine Ansichtskarte, die aber den Empfänger nie erreichte, sondern in den Akten des Heiligen Offiziums landete, das daraufhin den Bischof von Bergamo aufforderte, seinen Sekretär Roncalli sorgfältig zu überwachen, da er aufgrund seiner Freundschaft mit Buonaiuti der Häresie verdächtig sei. Johannes XXIII. ließ sich seinen Akt aus dem Heiligen Offizium vorlegen, fand dort die Ansichtskarte und die Kopie des Schreibens an Bischof Radini-Tedeschi und fügte dem Text hinzu: „Roncalli war nie Häretiker“. Aufgrund seiner Freundschaft mit Ernesto Buonaiuti stand er aber sehr wohl dem Reformkatholizismus, der durch Pius X. als „Modernismus“ verurteilt wurde, nahe, wie seine Rede zur Eröffnung des Konzils zeigen sollte.

Buonaiuti verfasste ein Manifest für eine Kirchenreform, wurde daraufhin seiner kirchlichen Professur enthoben, mehrmals exkommuniziert und nach Abschluss der Lateranverträge musste er seine Professur an der staatlichen römischen Universität aufgeben, da der Vatikan in diesen Verträgen erreichte, dass exkommunizierte Priester keine staatliche Anstellung bekommen dürfen; außerdem hatte sich Buonaiuti geweigert, den Eid auf das faschistische Regime abzulegen; er starb 1946, als Roncalli schon Nuntius in Frankreich war. Dieser war 1925 päpstlicher Vertreter in Bulgarien und 1934 in der Türkei und in Griechenland geworden. Sowohl in Bulgarien wie auch in Griechenland und der Türkei hatte er enge Kontakte zur Orthodoxie und aus dieser Zeit begleitete ihn das Thema der Wiedervereinigung aller christlichen Kirchen. Während der Kriegsjahre bemühte er sich besonders um die Rettung der Juden im von der Naziherrschaft besetzten Griechenland und hat vielen von ihnen die Flucht ermöglicht.

Nach dem normalen Verlauf einer kirchlichen Diplomatenlaufbahn fernab der großen politischen Zentren hätte er wohl als Kanoniker in einer der römischen Patriarchalbasiliken sein Ausgedinge gehabt. Dass es anders kam, verdankte Roncalli einem subtilen Racheakt Pius XII. am französischen Präsidenten Charles De Gaulle. Dieser hatte nach der Befreiung Frankreichs von der Naziherrschaft und dem von diesem abhängigen Vichy-Regime die Abberufung des bei diesem akkreditierten päpstlichen Nuntius Valerio Valeri gefordert. Pius XII. musste dieser Forderung nachgeben und rächte sich dadurch, dass er den völlig unbedeutenden päpstlichen Vertreter in Griechenland und der Türkei zum höchstrangigen Repräsentanten des Papstes in Frankreich machte.

In seinem neuen Aufgabenbereich gelang es Roncalli die Abberufung zahlreicher Bischöfe wegen „Kollaboration“ mit dem deutschen Besatzungsregime zu verhindern, er kümmerte sich um die deutschen Kriegsgefangenen und ermöglichte den Theologiestudenten unter ihnen ein Studium in Chartres. Er hielt seine schützende Hand über die Arbeiterpriester, die der römischen Kurie und dem Papst suspekt waren; sie wurden unmittelbar nach Roncallis Abgang aus Frankreich 1953 verboten.

Im Jänner 1953 wurde Roncalli Kardinal und, da kurz zuvor der damalige Patriarch von Venedig gestorben war, zum Erzbischof und Patriarchen der Lagunenstadt ernannt. Sein großes Anliegen war die Seelsorge und ihre Erneuerung in allen Bereichen der Gesellschaft. Während seine Vorgänge alles Moderne verurteilten, war er für diese offen und besuchte sowohl die Biennale für Moderne Kunst wie auch das Filmfestival. Er wollte Seelsorger, nicht Kirchenfürst oder Diplomat sein und als Seelsorger war er offen für alle Menschen, ging auf alle zu und brachte allen Verständnis entgegen. Das wurde auch sein Programm als Papst: das kuriale Zeremoniell war ihm ein Gräuel, dem er sich verweigerte, wo er nur konnte. Er besuchte die römischen Pfarreien, hielt in der Fastenzeit in den Stationskirchen die Gottesdienste, besuchte die kranken Kinder im Spital wie auch die Gefangenen im Gefängnis, bei den Audienzen wandte er sich zu den Menschen in schlichter und einfacher Sprache, um ihnen die Wahrheiten des christlichen Glaubens zu verkünden.

Eine „tiefe Furche“

Er war noch keine drei Monate Papst, da machte er mit der Andeutung, sein Pontifikat soll in der Kirchengeschichte eine tiefe Furche hinterlassen ernst, indem er am 25. Jänner 1959 im Anschluss an den Festgottesdienst in der Paulusbasilika am „Fest der Bekehrung des Apostels Paulus“ den anwesenden Kardinälen mitteilte, dass er in seinem Pontifikat drei große Vorhaben verwirklichen wolle, nämlich eine Diözesansynode in Rom, eine Reform des Kirchenrechtes und ein ökumenisches Konzil. Der Papst hatte diese Vorhaben kurz zuvor seinem Staatssekretär Domenico Tardini mitgeteilt, der vergeblich versuchte, ihn davon abzuhalten.

Die Begeisterung der anwesenden Kurienkardinäle war endenwollend, da sie der Überzeugung waren, seit den ominösen Beschlüssen des 1. Vatikanischen Konzils zum Lehr- und Jurisdiktionsprimat des Papstes sei eine solche Kirchenversammlung völlig überflüssig, da der Papst allein und seine Kurie die Kirchenleitung innehaben und die Bischöfe kein Recht hätten, sich in diese Angelegenheiten einzumischen und dem Vatikan dreinzupfuschen. Außerdem sei dank Pius XII. sowieso alles in bester Ordnung, man habe die Kirche im Griff.

Außerhalb der Mauern des Vatikans war hingegen das Echo enorm. Die Ankündigung eines „ökumenischen Konzils“ weckte die Erwartungen auf eine Wiedervereinigung der christlichen Kirchen, ein Missverständnis des Wortes „ökumenisch“, das im katholischen Verständnis nur besagen sollte, dass alle katholischen Bischöfe zu dieser Versammlung eingeladen werden sollten. Ein Missverständnis, das allerdings berechtigt war, denn nach dem Willen des Papstes sollte das Konzil sehr wohl den Weg für eine Einheit der Christen bereiten und von Seiten der katholischen Kirche die dafür erforderlichen Voraussetzungen schaffen.

Wie sollte aber für eine solche Kirchenversammlung vorbereitet werden?

Kurze Zeit nach der Ankündigung betraute der Papst seinen Staatssekretär mit der Bildung einer ersten Vorbereitungskommission, die sich aus Vertretern der Kurie zusammensetzte und Vorschläge der Bischöfe sowie der Ordensgemeinschaften und der katholischen Universitäten einholen sollte. Die im deutschen Sprachraum existierenden Theologischen Fakultäten an den staatlichen Universitäten wurden wohlweislich von der Kurie nicht eingeladen, da man in Rom ständig Zweifel an deren „Rechtgläubigkeit“ hatte. Auf der Basis der einlangenden Vorschläge sollte diese Vorbereitungskommission dann die Themen für die Konzilsarbeit erstellen, die dann von fachlich kompetenten Kommissionen zu Entwürfen ausgearbeitet werden sollten.

Die maßgeblichen Kurienkreise waren der Meinung, wenn sie schon das Konzil nicht verhindern konnten, dann sollte es zumindest nach ihren Vorstellungen verlaufen. Um dies sicher zu stellen, wurden die Kommissionen vorwiegend aus Mitgliedern der Kurienkongregationen zusammengestellt, Vorsitzende und Sekretäre der Kommissionen waren mit denen der Kongregationen ident. Zusätzlich wurden noch nach Ansicht der Kurie „rechtgläubige“ Theologen beigezogen; die damals bekanntesten Namen wie Congar, Chenu, Lubac, Rahner oder Schillebeexks fanden sich nicht darunter. Ausnahmen waren nur die Vorbereitungskommission für die Liturgieerneuerung und das vom Papst 1960 errichtete Sekretariat für die Einheit der Christen unter Kardinal Bea und mit dem Sekretär Willebrands, das für die Konzilsarbeit als Gegenpol zur kurial dominierten Theologischen Kommission von größter Bedeutung werden sollte.

Dass die Liturgiekommission nicht kurial und konservativ ausgerichtet war, hing damit zusammen, dass in den vorausgegangenen Jahren die Liturgische Bewegung mit internationalen Treffen so stark in der kirchlichen Öffentlichkeit präsent war, sodass man an ihren führenden Vertretern nicht vorbeikam. Das Ergebnis dieser kurial geprägten Vorbereitungsarbeit war, dass am Konzil faktisch alle Entwürfe mit Ausnahme des Entwurfs für die Liturgieerneuerung verworfen wurden und im Papierkorb verschwanden.

Verflogene Erwartungen

Die ursprünglichen hochgesteckten Erwartungen waren im Laufe der Vorbereitungszeit weitgehend verflogen, einmal weil die Kurie die gesamte Diskussion fest im Griff hatte und keineswegs bereit war, ihre dominierenden Positionen aufzugeben. Ein maßgeblicher Vertreter des Heiligen Offiziums, der obersten Glaubensbehörde, P. Tromp, erklärte uns Studenten im Germanicum, dass glaubensmäßig alles gesagt und geregelt sei. Als einzige Glaubensaussage könne er sich ein Dogma über die universale Heilsvermittlung durch Maria („Mediatrix omnium gratiarum“) vorstellen.

Ein weiterer Grund waren besorgniserregende Entwicklungen, die wenig Gutes verhießen. Die groß angekündete römische Diözesansynode bestand in der diskussionslosen Zustimmung zu Texten, die von der Kurie erstellt waren und die voll und ganz im traditionellen Schema fernab jeder pastoralen Erneuerung formuliert waren. So wurde dem Klerus verboten, öffentliche Kinos, Theater oder gar Opernhäuser zu besuchen, öffentliche Bäder zu benutzen, kurzum Gebote und Verbote, die eine Gettoisierung des gesamten religiösen Lebens bezweckten. Eine Diskussion der vorgelegten Entwürfe wurde mit der Begründung verweigert, sie seien schon vom Papst gebilligt worden. Mit den Entwürfen der Konzilsdokumente versuchte die Kurie dann ähnlich zu argumentieren.

Dazu kam dann noch die Entlassung von bekannten Professoren des Bibelinstituts, die angeblich „protestantische Auffassungen“ vertraten. Dahinter steckte eine Intrige von Professoren der konservativen Lateran-Universität und der Studienkongregation unter Kardinal Pizzardo. Mit einer Mini-Reform der Liturgie versuchte die Kurie eine umfassende Reform der Liturgie durch das Konzil abzublocken und schließlich erschien noch die Apostolische Konstitution „Veterum Sapientia“, die der Papst in feierlicher Form zu Pfingsten 1961 im Petersdom unterzeichnete, mit der das Latein als offizielle Sprache der Kirche im Gottesdienst und im Theologiestudium eingeschärft wurde. Sie war dem Papst unterschoben worden, der gar nicht wusste, was er eigentlich unterschrieben hatte, wie er gegenüber Kardinal Döpfner erklärte.

Übrigens, als der Papst von der Absetzung der Professoren des Biblicums erfuhr, hat er umgehend den dafür verantwortlichen Kardinal Pizzardo zum Widerruf und zur Rücknahme der Entlassungen aufgefordert. Schließlich kam noch eine schwerwiegende Kontroverse mit der melchitischen Kirche, die in ihren amerikanischen Gemeinden Englisch als Gottesdienstsprache verwendete. Als vom Sanctum Offizium ihr das untersagt wurde, schrieb der Patriarch Maximos IV. Saigh dem Papst einen – wie dieser sagte – gepfefferten Brief, mit dem er sich die Einmischung der Kurie in die Eigenständigkeit der melchitischen Kirche verbat. Der Papst hat dem Protest des Patriarchen Rechnung getragen und dem Sanctum Officium unter Kardinal Ottaviani die sofortige Rücknahme der Anordnung wegen Unzuständigkeit aufgetragen.

Positiv hingegen waren die Bestrebungen des Papstes hinsichtlich einer Begegnung mit den anderen christlichen Kirchen. Schon in seiner ersten Enzyklika „Ad Petri Cathedram“ thematisierte er dieses Anliegen und im Juni 1960 errichtete er ein eigenes Sekretariat für die Einheit der Christen unter der Leitung von Kardinal Bea und dessen Sekretär Willebrands, das gleichgestellt mit den römischen Kongregationen an der Konzilsvorbereitung beteiligt sein und mit allen christlichen Kirchen Kontakte knüpfen sollte. Während des Konzils spielte es eine besondere Rolle, insofern deren Mitglieder bei der Überarbeitung, der von der theologischen Kommission vorgelegten konservativreaktionären Entwürfe entscheidend mitwirken konnten.

Die Entwürfe der einzelnen Vorbereitungskommissionen wurden noch von einer Zentralkommission unter dem Vorsitz des Papstes überprüft; in dieser waren alle Kardinäle der römischen Kurie aber auch zahlreiche Kardinäle aus der Weltkirche vertreten. Sie genehmigte die erarbeiteten Texte als Vorlage für das Konzil. Im Geheimen wurden diese bereits approbierten Texte von einer kleinen kurialen Gruppe bearbeitet, die den Texten den letzten lateinischen Schliff geben sollten. Wie man allerdings dann im Konzil feststellen musste, wurde der Entwurf für die Liturgieerneuerung in seinem Inhalt durch diese Gruppe massiv verändert. Dies wurde erst offenkundig, als Mitglieder der Vorbereitungskommission die Kardinäle Frings und Döpfner darauf aufmerksam machten, die dann die Wiederherstellung des ursprünglichen Textes einforderten.

Aggiornamento

Nach dreijähriger Vorbereitung kam am 11. Oktober 1962 die feierliche Eröffnung des Konzils mit mehr als 2000 Teilnehmern aus aller Welt. Schon die Zusammensetzung dieser Versammlung war ein eindrucksvolles Zeichen der Katholizität: den 1041 europäischen Bischöfen standen 956 Teilnehmer aus Amerika, 379 aus Afrika und mehr als 300 aus Asien gegenüber. Dazu kamen noch die theologischen Berater und die eingeladenen Gäste aus den anderen christlichen Kirchen. Im Mittelpunkt der Feier stand die Eröffnungsansprache des Papstes, die er selbst in italienischer Sprache erarbeitet hatte, die lateinisch vorgetragene Fassung war jedoch entsprechend dem „stilus curialis“ geglättet worden und hatte dadurch einiges an Klarheit und Präzision eingebüßt. Dennoch ließ sie nichts an Deutlichkeit vermissen.

Gleich zu Beginn weist der Papst dem Konzil seine Aufgaben „angesichts der Fehlentwicklungen, der Herausforderungen und der Chancen des modernen Zeitalters“ zu. Es soll der Kirche neue Kraft geben, mutig in die Zukunft zu blicken und sie zu einer den Anforderungen der heutigen Zeit entsprechenden Erneuerung, zu einem angemessenen „aggiornamento“ befähigen. Es gehe darum, die Zeichen der Zeit zu erkennen und sich frei zu machen von den Vorhaltungen derer, die in der jüngsten Vergangenheit bis zur Gegenwart nur Missstände und Fehlentwicklungen wahrnehmen und sagen, dass unsere Zeit sich im Vergleich zur Vergangenheit nur zum Schlechten hin entwickle. Und dann erklärte der Papst ausdrücklich: „Wir müssen diesen Unglückspropheten widersprechen, die immer nur Unheil voraussagen, als ob der Untergang der Welt unmittelbar bevorstünde!“

Ich erinnere mich noch genau, wie bei diesen Worten die Kamera auf den dem Papst assistierenden Kardinal Ottaviani, den Präfekten des Sanctum Officiums, hinschwenkte, der wohl der prononcierteste Vertreter dieser Unglückspropheten war. Im weiteren Verlauf behandelte der Papst einige für das Konzil wesentliche Punkte, nämlich die Beziehung zwischen dem Reiche Gottes bzw. der Kirche und der menschlichen Gesellschaft, die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Neuformulierung von Glaubenswahrheiten, die Aufgabe der Kirche anstatt mit Strenge den Menschen mit Barmherzigkeit zu begegnen und vor allem das Engagement für die Bemühungen um die Einheit der Christen. Wörtlich führte er aus: „Es ist nicht unsere Aufgabe, den kostbaren Schatz unseres Glaubens nur zu bewahren, als ob wir uns einzig und allein für das interessieren, was alt ist, sondern wir wollen jetzt freudig und furchtlos an das Werk gehen, das unsere Zeit erfordert…. Es ist auch nicht unsere Sache, gleichsam in erster Linie einige Hauptpunkte der kirchlichen Lehre zu behandeln und die Lehre der Väter wie der alten und neuen Theologen weitläufig zu wiederholen. Heute ist es wahrhaft nötig, dass die gesamte christliche Lehre ohne Abstriche in der heutigen Zeit von allen durch ein neues Bemühen angenommen werde. Heiter und ruhigen Gewissens müssen die überlieferten Aussagen, die aus den Akten des Tridentinums und des I. Vaticanums hervorgehen, daraufhin genau geprüft und interpretiert werden… Ja, diese sichere und beständige Lehre, der gläubig zu gehorchen ist, muss so erforscht und ausgelegt werden, wie unsere Zeit es verlangt.“ Weiters: „ Denn etwas anderes ist das depositum fidei oder die Wahrheiten, die in der zu verehrenden Lehre enthalten sind, und etwas anderes ist die Art und Weise, wie sie verkündet werden, freilich in gleichem Sinn und derselben Bedeutung… Die Kirche hat den Irrtümern zu allen Zeiten widerstanden, oft hat sie diese verurteilt, manchmal mit großer Strenge. Heute dagegen möchte die Braut Christi lieber das Heilmittel der Barmherzigkeit anwenden als die Waffe der Strenge erheben. Sie glaubt, es sei den heutigen Notwendigkeiten angemessener, die Kraft ihrer Lehre ausgiebig zu erklären als zu verurteilen… Die sichtbare Einheit in der Wahrheit hat aber leider die gesamte christliche Familie noch nicht in Vollendung und Vollkommenheit erreicht. Daher sieht es die katholische Kirche als ihre Pflicht an, alles Erdenkliche zu tun, damit das große Mysterium jener Einheit erfüllt werde, die Jesus Christus am Vorabend seines Opfertodes von seinem himmlischen Vater mit glühenden Gebeten erfleht hat.“

Es ist überraschend, wie viel diese Rede an Übereinstimmung mit dem von seinem Jugendfreund Ernesto Buonaiuti verfassten Programm des italienischen Reformkatholizismus vom Jahre 1908 aufweist. Ernesto Buonaiuti schrieb damals: „Ist die Mission der katholischen Kirche nun darauf beschränkt, misstrauisch über den einfachen und rohen Glauben ihrer wenigen übriggebliebenen Anhänger zu wachen oder wendet sie sich zu erneuter Eroberung der Welt und zu großzügiger sozialer Wirksamkeit? … Wir haben getrachtet, unserer Zeit die Lehren des Katholizismus näher zu bringen, indem wir ihre eigene Sprache sprechen und ihre eigenen Gedanken ausdrücken… Wenn die Kirche das Bewusstsein ihrer katholischen Bestimmung noch nicht verloren hat… muss sie wieder in Fühlung treten mit den Menschen, sich den Weg zu ihren Seelen wieder ebnen, das Misstrauen zerstreuen, das Entfremdung und Enttäuschung gegen sie aufgetürmt hat… Es handelt sich darum, die erstorbene Religiosität wieder zu erwecken… den Sinn für Nächstenliebe und den Willen zum Opfer zu vermitteln, wie ihn nur das Evangelium einzuflößen vermag, endlich die zerstreuten Glieder der christlichen Familie… zu sammeln…“ Ferner: „ Aber auf dem Boden der Geistesrichtung, die beim Konzil von Trient herrschte, können sich Kirche und Gesellschaft nicht begegnen, noch können sie sich in der Sprache des Mittelalters verständigen… Wer von der Voraussetzung ausgeht, die scholastische Auslegung des Christentums sei ein und dasselbe wie dieses, kann im Modernismus, der wesentlich kritisch und antischolastisch ist, die schwerste Gefahr für die Unversehrtheit der christlichen Überlieferung erblicken. Wer dagegen jenseits des Scholastizismus noch andere, auf die Erfahrungen des Evangeliums anwendbare Gedankenformen gewahrt, der ist von solch kindischen Ängsten weit entfernt. Die Geschichte lehrt uns, dass die großen, der gegenwärtigen ähnlichen Krisen, wie sie in der Kirche dem Bedürfnis einer Anpassung des Glaubens an bestimmte Formen der Philosophie und gesellschaftlichen Gliederung entsprangen, noch immer der Kirche selbst zugute kamen, die aus ihnen mit einem höheren Verständnis ihrer selbst hervorging.“ (O. Schroeder, Aufbruch und Missverständnis S. 203 – 205).

Die Eröffnungsrede des Papstes ist in gewisse Hinsicht eine Rehabilitierung Ernesto Buonaiutis und seines Reformprogramms nach mehr als fünfzig Jahren. Über die Beziehung Roncallis zu Buonaiuti schreibt Oskar Schroeder: „Gemeinsam war ihnen das Ideal der spirituellen Sendung der Kirche jenseits aller politischen Machtansprüche. Einig waren sie in der Überzeugung von der zentralen Bedeutung des Evangeliums für die ganze Menschheit jenseits aller scholastischen Formeln. Einig waren sie in der Erkenntnis, dass dem heutigen Menschen die frohe Botschaft in einer Form verkündet werden müsse, die ihren geistigen Bedürfnissen entspricht („Aggiornamento“). Beide waren davon überzeugt, dass die Idee der Brüderlichkeit aller Menschen ein Grundprinzip des Christentums sei… Beide waren sie charismatisch begabte Priester und Diener Gottes, nur war der eine ein demütig gehorsamer Charismatiker, der andere ein geistiger Stürmer, ein Avantgardist im Reiche Gottes, was er teuer bezahlen musste“ (S. 217f.).

Entscheidende Weichenstellungen

Mit seiner Eröffnungsansprache hat der Papst den versammelten Konzilsteilnehmern die Richtung aufgezeigt, die ihre Beratungen und Beschlüsse kennzeichnen sollten: eine Rückbesinnung auf die genuine Tradition der Kirche, die nicht nur die letzten Jahrhunderte seit dem Konzil von Trient zu beachten hat, sondern in erster Linie das apostolische Vermächtnis und die Tradition der frühen Kirche, des weiteren eine mutige Öffnung der Kirche für die Welt von heute und morgen, ein „aggiornamento“, ein auf den heutigen Stand Bringen der Kirche in allen Bereichen, die dem Wandel der Zeit unterworfen sind. Und vor allem eine Hinwendung zu den anderen christlichen Kirchen und Gemeinschaften, wie es programmatisch am Beginn der Liturgiekonstitution dann formuliert wurde: „Das Heilige Konzil hat sich zum Ziel gesetzt, das christliche Leben unter den Gläubigen mehr und mehr zu vertiefen, die dem Wechsel unterworfenen Einrichtungen den Notwendigkeiten unseres Zeitalters besser anzupassen, zu fördern, was immer zur Einheit aller, die an Christus glauben, beitragen kann und zu stärken, was immer helfen kann, alle in den Schoß der Kirche zu rufen“ (Art. 1).

Eine entscheidende Weichenstellung für die Arbeit des Konzils bedeutete gleich zu Beginn die Bestellung der Kommissionen für die verschiedenen Themenbereiche, in denen die Hauptarbeit geleistet werden sollte und deren Besetzung daher besonders wichtig war. Nach Absicht der Kurie sollten die jeweiligen Vorbereitungskommissionen, die ganz von konservativen Kräften geprägt waren, weiterbestehen und unverändert vom Konzil gewählt werden. Kardinal Liénart (Lille) und Kardinal Frings (Köln) ersuchten um Aufschiebung dieser Wahl, um den Konzilsteilnehmern die Möglichkeit zu Beratungen zu geben. Zwar konnte die Kurie durch die Übernahme der Vorsitzenden und Sekretäre der Vorbereitungskommissionen eine gewisse Dominanz bewahren, aber die vom Plenum gewählten Mitglieder entsprachen nicht unbedingt den römischen Erwartungen. So wurde mit der höchsten Stimmenzahl Bischof Zauner (Linz) in die Liturgiekommission gewählt, der etliche Jahr zuvor (1954) eine heftige Auseinandersetzung mit dem Nuntius, der Ritenkongregation und dem Heiligen Offizium in der Frage des Deutschen Hochamtes gehabt hatte.

Damit sind wir beim ersten bedeutsamen Dokument des Konzils, der Liturgiekonstitution angelangt. Es ist bemerkenswert und bezeichnend, dass der vorbereitete Entwurf als einziger im Konzil Anklang fand, auch wenn er in einer Form vorgelegt wurde, die in wichtigen Fragen gegenüber dem in der Vorbereitungskommission erarbeiteten Text abgeschwächt worden war. Dies lag vor allem daran, dass die Mitglieder der Vorbereitungskommission überwiegend aus den Ländern kamen, in denen in den vorausgegangenen Jahrzehnten sich eine Erneuerungsbewegung entwickelt hatte, wie vor allem im frankophonen und im deutschsprachigen Raum. Außerdem war durch die Enzyklika „Mediator Dei“ Pius XII. und durch die unter ihm erfolgte Reform der Osternacht (1951) und der Karwoche (1955) auch in Rom der Reformgeist lebendig geworden.

In den Diskussionen kam es zur ersten großen Konfrontation zwischen den Vertretern der Kurie und ihrer reaktionär konservativen Gefolgschaft und den reformorientierten Konzilsvätern, vorwiegend aus dem französischen und deutschen Sprachraum, zu denen aber auch Vertreter des italienischen Episkopates wie vor allem Kardinal Lercaro (Bologna) und in etwa auch Kardinal Montini (Mailand) zählten. Bevor noch die inhaltliche Debatte begann, wiesen Kardinal Frings (Köln) und Kardinal Döpfner (München) darauf hin, dass das vorgelegte Schema nicht dem von der Zentralkommission approbierten Text entsprach, sondern auf dem Weg zur Konzilsaula von „unbekannter Hand“ schwerwiegende Veränderungen erfahren hatte. Die Rechtszuständigkeit der Bischofskonferenzen war in ein reines Vorschlagsrecht umgewandelt worden, wichtige Abschnitte, die von den biblischen Grundlagen der Liturgie handelten, waren gestrichen und zu guter Letzt war eine Klausel eingefügt worden, die verfügte, dass das Schema nur allgemeine Grundsätze festlege, für deren Umsetzung allein der Apostolische Stuhl zuständig sei.

Die beiden Kardinäle verlangten, dass den Aussprachen der ursprüngliche Text zugrunde gelegt werde, was trotz heftiger kurialer Proteste auch geschah. So erklärte der Sekretär der Ritenkongregation Enrico Dante, dass zwar die Bischofskonferenzen Änderungen vorschlagen könnten, dass aber nur Rom allein das Recht habe, zu entscheiden, was geschehen soll und was nicht. Sein Kollege von der Studienkongregation Dino Staffa sekundierte mit der Behauptung, nur der Heilige Stuhl habe das Recht über Riten und Lehre der Kirche zu entscheiden, es komme nicht in Frage, dass Bischofskonferenzen etwas damit zu tun hätten. In dasselbe Horn stießen Kardinal Ottaviani und Kardinal Ruffini (Palermo), die unisono betonten, nur der Papst habe das Recht über liturgische Fragen zu entscheiden. Das Konzil hat jedoch dann mit überwältigender Mehrheit den Bischofskonferenzen entscheidende rechtliche Kompetenzen, vor allem hinsichtlich der Sprache und der Anpassungen an die jeweiligen kulturellen Gegebenheiten eingeräumt, die jedoch nach dem Konzil scheibchenweise von Rom aufgehoben und schließlich mit dem neuen CIC von 1983 zur Gänze beseitigt wurden.

Die zweite große Auseinandersetzung drehte sich um die Verwendung der Volkssprache in der Liturgie, ein Anliegen, das spätestens seit der Reformation virulent war, von Rom aber immer mit allen möglichen fadenscheinigen Argumenten abgelehnt worden war. Das Konzil hat mit der Zulassung der Volkssprache in der Liturgie eine Entwicklung beendet, die mit der Germanenmission ihren Anfang genommen hatte. Auch in dieser Frage leistete die Kurie, unterstützt von italienischen und spanischen Bischöfen sowie von angelsächsisch- irischen Konzilsvätern wie Mc Intyre von Los Angeles, Spellman von New York oder Godfrey von Westminster heftigen Widerstand. Dabei kam es zu einem eher erheiternden Vorfall. Kardinal Godfry hatte sich in seiner Rede für die Beibehaltung des Latein in der Liturgie mit den Worten „debemus levare linguam Latinam“ eingesetzt und meinte damit, deren Wertschätzung und Bedeutung müsse gesteigert werden. Weil aber „levare“ im Italienischen soviel wie „aufheben“ bedeutet, musste er zu seinem Entsetzen am nächsten Tag in der Zeitung „Il Tempo“ lesen, er sei für die Abschaffung des Latein eingetreten!

Im Konzilstext hat diese heftige Auseinandersetzung zu einer sehr verhaltenen Aussage über die Zulassung der Volkssprache geführt. So heißt es in Art. 36, § 1: “Der Gebrauch der lateinischen Sprache soll in den lateinischen Riten erhalten bleiben, soweit nicht Sonderrecht entgegensteht.“ Somit würde alles bleiben wie bisher, wenn nicht § 2 eine zarte Hoffnung auf Änderungen geben würde: „Da bei der Messe, bei der Sakramentenspendung und in anderen Bereichen der Liturgie nicht selten der Gebrauch der Muttersprache für das Volk sehr nützlich sein kann, soll es gestattet sein, ihr einen weiteren Raum zuzubilligen, vor allem in den Lesungen und Hinweisen und in einigen Orationen und Gesängen…“ § 3 verweist dann auf die rechtliche Zuständigkeit der Bischofskonferenzen, „zu bestimmen, ob und in welcher Weise die Muttersprache gebraucht werden darf. Diese Beschlüsse bedürfen der Bestätigung durch den Apostolischen Stuhl“.

Im § 4 wird dann bestimmt, dass die muttersprachlichen Übersetzungen von den Bischofskonferenzen zu approbieren sind. Von einer Zuständigkeit Roms in dieser Frage ist nicht die Rede. Wie wir alle erfahren müssen, haben die Bischofskonferenzen seit dem neuen Kirchenrecht von 1983 auch in dieser Frage keine rechtliche Kompetenz mehr. Rom allein entscheidet auch über den Wortlaut aller Übersetzungen, die noch dazu im Widerspruch zur nachkonziliaren Regelung den lateinischen Text wörtlich wiedergeben müssen. Das Resultat dieser römischen Bestimmungen liegt in den jetzt neu vorgelegten liturgischen Büchern vor, die antiquierte Formulierungen und unverständliche Übersetzungen aufweisen wie etwas das neue englischsprachige Messbuch oder die deutsche Neuausgabe der Begräbnisliturgie, die wegen ihrer völligen Unbrauchbarkeit zurückgenommen werden musste.

Entmündigte Bischofskonferenzen

Begonnen hat diese totale Entmündigung der Bischofskonferenzen mit dem Apostolischen Schreiben „Sacram Liturgiam“ vom 25. Jänner 1964 mit Ausführungsbestimmungen zur Liturgiekonstitution. In raffinierter Form hatte die Kurie auch für die Übersetzungen Roms alleinige Rechtskompetenz eingebracht. An versteckter Stelle, bei Regelungen für das Stundengebet, wurde dargelegt, dass die dabei verwendeten volkssprachlichen Ausgaben durch den Heiligen Stuhl zu approbieren sind. In einem Nebensatz wird dann hinzugefügt: „Wir schreiben vor, dass diese Praxis immer einzuhalten ist, sooft ein lateinischer Text… in die Landessprache übersetzt werden wird.“ Auf Grund eines heftigen Protestes der französischen Bischofskonferenz wurde der Text etwas entschärft, insofern die Übersetzungen von den Bischofskonferenzen zu approbieren, vom Heiligen Stuhl aber zu konfirmieren sind.

In der Folgezeit wurde diese päpstliche „Konfirmierung“ immer wichtiger und war auch mit inhaltlichen Textveränderungen verbunden; schließlich verlor die „Approbation“ durch die Bischofskonferenzen jeden Sinn und jede Berechtigung. Dementsprechend heißt es im neuen Kirchenrecht in can. 838 § 1 dass die Verantwortung für die Liturgie beim Apostolischen Stuhl und entsprechend den Rechtsbestimmungen beim Diözesanbischof liegt. In §2 wird bestimmt, dass allein der Apostolische Stuhl für die Herausgabe der liturgischen Bücher und für die Genehmigung der Übersetzungen zuständig ist. In §4 wird den Bischofskonferenzen die Aufgabe zugewiesen, die muttersprachlichen liturgischen Bücher vorzubereiten und nach Genehmigung durch den Apostolischen Stuhl zu veröffentlichen. Eine Rechtskompetenz der Bischofskonferenzen wird nicht einmal mit einer Silbe erwähnt. Was die Kurie am Konzil nicht durchsetzen konnte, hat sie sich danach geholt.

Die Bedeutung der Liturgiekonstitution liegt nicht nur in den konkreten Reformaufträgen, die zu den erneuerten liturgischen Feiern führten, sondern vor allem in ihren grundsätzlichen Ausführungen zum Verständnis des Gottesdienstes und damit zur Beziehung zwischen Gott und Mensch. So wird deutlich betont, dass Liturgie nie eine einseitige Angelegenheit eines „Kultes“ ist, der Gott dargebracht wird, sondern sie ist in erster Linie Heilshandeln Gottes am Menschen, Gegenwärtigung der Heilsmächtigkeit Jesu Christi, des einzigen Mittlers zwischen Gott und den Menschen, die auf Gottes Wirken immer nur antworten können. Es gibt keine Werkgerechtigkeit, es gibt keine Verdienste vor Gott aufgrund menschlicher Leistungen, die Initiative liegt immer auf Seiten Gottes. Rechtfertigung erfolgt durch die Annahme des Heilsangebotes Gottes im Glauben. Des Weiteren ist Subjekt dieses antwortenden Tuns die Kirche in ihrer Gesamtheit, die durch Jesus Christus sich an den Vater wendet.

Im ganzen Konzilstext ist nie die Rede von einem „geweihten Priester“, der losgelöst von der Gemeinde die Kulthandlungen vollzieht und sich als Mittler zu Gott oder von Gott zu den Menschen versteht. Subjekt jeder liturgischen Feier ist die Kirche, die Jesus Christus mit sich vereint, in allen ihren Gliedern. So heißt es in Art. 26: „Diese Feiern gehen den ganzen mystischen Leib der Kirche an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein, seine einzelnen Glieder aber kommen mit ihnen in verschiedener Weise in Berührung, je nach der Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme“. Dementsprechend heißt es dann in Art. 28: „Bei den liturgischen Feiern soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger in der Ausübung seiner Aufgaben nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt“.

In ihrem Verständnis von Kirche und Dienstamt in der Kirche steht die Liturgiekonstitution voll und ganz auf dem Boden des Neuen Testaments und der alten Kirche, deren Liturgie keinen von der Gemeinde losgelösten Kultpriester kennt, sondern einen Vorsteher, der im Namen der Gemeinde die Gebete an Gott richtet, der Gemeinde das Wort Gottes verkündet und in der Feier der Eucharistie gemeinsam mit ihr das Gedächtnis des Herrn im Mahl begeht.

Mit dem Aufgreifen des Mahlcharakters ergänzt das Konzil auch den seit dem Konzil von Trient gegenüber den Protestanten einseitig akzentuierten Opfercharakter. Eucharistie ist das Herrenmahl, in dem durch Wort und Zeichen die liebende Ganzhingabe des Herrn, sein „Opfer“ gegenwärtig wird. Ein weiterer entscheidender Impuls ist die Betonung der Heiligen Schrift. Es soll keine liturgische Feier ohne Verkündigung des Wortes Gottes geben; dies gilt für alle Sakramente, besonders für die Eucharistiefeier, in der „den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet werden soll und deshalb die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan werden soll“ (Art. 51). Die Behauptung, dass im Unterschied zu den Kirchen der Reformation in der katholischen Kirche die Heilige Schrift im Gottesdienst keine Bedeutung habe, ist damit entkräftet. Wenn man die Erneuerung der Eucharistiefeier sich anschaut, dann ist gerade die neue Leseordnung die größte Veränderung und in ihrer Form etwas völlig Neues; kann jemand etwa behaupten, dass diese „Neuerung“ etwas Schlechtes ist und dass man zum vorkonziliaren Stand zurückkehren dürfe?

Es wären noch viele wichtige Themen zu benennen, nur eines sei noch festgehalten: in seinen Reformaufträgen geht es dem Konzil nicht um eine neue, sondern um eine erneuerte Liturgie und um eine Rückbesinnung auf die gesamte Tradition des christlichen Gottesdienstes. Nicht nur die Tradition seit dem Konzil von Trient, sondern vor allem die Rückbesinnung auf die alte Kirche, in der die Grundstrukturen des christlichen Gottesdienstes festgelegt wurden, die den Kirchen des Ostens und des Westens gemeinsam sind. Die späteren Entwicklungen des Mittelalters und der Neuzeit müssen sich an diesen Grundstrukturen messen lassen, sie haben sich zum Teil von ihnen weit entfernt.

Alles Lebendige verändert sich

Reform bedeutet erneute Ausrichtung am Fundament und zugleich Aufbruch in die Zukunft. Wie alles Lebendige Veränderungen kennt, muss auch das Leben der Kirche, insbesondere ihr Gottesdienst einem ständigen Wandel unterworfen bleiben, offen für die Erfordernisse unserer und der zukünftigen Zeit. Auch wenn die Liturgiekonstitution erst zum Abschluss der 2. Sitzungsperiode verabschiedet wurde, ist sie doch ganz und gar vom Geist Johannes XXIII. geprägt und knüpft bewusst an seine Eröffnungsansprache an, wenn als Hauptaufgabe des Konzils die Vertiefung des Glaubens, die Anpassung zeitbedingter Elemente an die Erfordernisse unserer Zeit und schließlich das den Papst am meisten bewegende Thema der Einheit aller Christen benannt wird.

Der neue Papst Paul VI. will zwar in die Fußstapfen seines Vorgängers treten, aber seine Einstellung zum Konzil ist eine andere. Seine Absicht ist eine möglichst einmütige Zustimmung zu den Konzilsdokumenten unter weitgehender Rücksichtnahme auf die Kurie und die mit ihr verbundenen erzkonservativen Konzilsväter, die wie mehrere Abstimmungen deutlich gemacht hatten, nicht mehr als 10 Prozent der Teilnehmer umfassten. Gezwungenermaßen führte dies laufend zu Kompromissen und zur Verwässerung der Texte, damit jede Seite sich durch sie bestätigt fühlen konnte.

Darüber hinaus hat Paul VI. massiv in die Konzilsdiskussionen eingegriffen. Immer wieder kam es zu Textvorschlägen der „Höheren Autorität“, die immer im Sinne der Kurie und des harten Kerns der Gegner des Konzils erfolgten. Der massivste Eingriff des Papstes war sicher die sogenannte „Nota praevia“, mit der er durch den Generalsekretär sein und der Kurie Verständnis der Kollegialität der Bischöfe bei der entsprechenden Abstimmung den Konzilsvätern aufzwang.

Zusätzlich zu diesen wiederholten Eingriffen hat Paul VI. in den Fragen des Zölibats und der Methoden verantworteter Elternschaft dem Konzil ein Diskussionsverbot auferlegt. Wie gering oft seine Wertschätzung für das Konzil war, zeigt seine Reaktion auf die Aussagen im . Kapitel der Kirchenkonstitution über Maria. Von Seiten der kurial dominierten Minorität war die Aufnahme des Titels „Mutter, der Kirche“ für Maria verlangt worden. Die Mehrheit hingegen lehnte diesen Titel ab, da er Maria gewissermaßen außerhalb der Kirche stelle. Maria ist Typos, Urbild und Urgrund der Kirche, da sie die Erste der Glaubenden ist. Die beiden Standpunkte wurden von den Kardinälen Santos (Manila) für die Minderheit und König (Wien) für die Mehrheit dargelegt.

Die Konzilsväter entschieden sich mit großer Mehrheit gegen den Titel „Mutter, der Kirche“. Kurze Zeit später begab sich Paul VI. nach Maria Maggiore und rief dort Maria als „Mutter der Kirche“ an und in der Schlussansprache zur 3. Sitzungsperiode sagte er: „So erklären Wir zum Ruhme der heiligen Jungfrau und zu Unserem Troste die heilige Maria zur Mutter der Kirche d. h. des gesamten christlichen Volkes, der Gläubigen wie der Hirten, die sie ihre liebevolle Mutter nennen. Und Wir legen fest, dass mit diesem holden Namen von nun an das ganze christliche Volk die Gottesmutter noch mehr ehrt und anruft.“ Im weiteren Verlauf seiner Ansprache bezeichnete er das 8. Kapitel über Maria als „Höhepunkt und Krönung der Konstitution über die Kirche“, um dann zu sagen: „Deshalb möchten Wir in dieser öffentlichen Sitzung feierlich den Ehrentitel der Jungfrau Maria einführen, der aus vielen Teilen der katholischen Welt erbeten wurde und der Uns in besonderer Weise willkommen ist.“ Als Draufgabe erhielt eine kurz zuvor fertig gestellte römische Kirche den Titel „Maria, Mutter der Kirche“.

Doch wieder zurück zur Arbeit des Konzils. Noch in der 1. Sitzungsperiode wurde von der Theologischen Kommission unter Kardinal Ottaviani der Entwurf „Über die Quellen der Offenbarung“ vorgelegt. Obwohl der Kardinal selbst unter Aufbietung seiner Autorität sich für das Schema einsetzte, wurde es mehrheitlich zurückgewiesen, da es in keiner Weise dem gegenwärtigen Stand der Theologie gerecht wurde. Entsprechend der antireformatorischen Theologie setzte es die Heilige Schrift und die mündliche Überlieferung gleichrangig nebeneinander als Gegenposition zur protestantischen „sola scriptura“ Lehre.

Die Mehrheit der Konzilsväter wollte keinesfalls diese Auffassung teilen; die Neubearbeitung wurde einer „Gemischten Kommission“ übertragen, in der sich neben Vertretern der konservativ orientierten Theologischen Kommission auch Vertreter des Einheitssekretariates befanden. In der vorausgegangenen Diskussion hatte es heftige Auseinandersetzungen zwischen Vertretern der Kurie und anderen konservativen Konzilsvätern auf der einen Seite und Vertretern der reformorientierten Väter auf der anderen Seite gegeben, wobei die Abstimmung, die zur Zurückweisung des Entwurfs führte, deutlich machte, dass rund zwei Drittel der Väter auf der reformorientierten Seite standen, deren Position zur anstehenden Frage Kardinal Liénart so formulierte: „Es gibt nur eine Quelle der Offenbarung, das Wort Gottes, die frohe Botschaft, die von den Propheten verkündet und von Christus offenbart worden ist… Das Wort Gottes ist die einzige Quelle der Offenbarung.“ In diesem Sinne erfolgte dann auch die Neufassung des Textes, der endgültig aber erst am 18. November 1965 verabschiedet wurde. Er sollte für die weiteren Gespräche mit den Kirchen der Reformation von großer Bedeutung sein.

Zentrale Frage Kirchenverständnis

Eine zentrale Rolle kam am Konzil der Kirchenkonstitution zu, die deutlich machen sollte, wie das Konzil die Kirche, ihr Wesen und ihre Strukturen versteht. Auch hier gab es einen Entwurf der Theologischen Kommission, der ganz von der kurialen Sichtweise geprägt war: Kirche als vollkommene Gesellschaft und hierarchisch gegliedert und die mit Jesus Christus nur insofern zu tun hat, als sie durch ihn gegründet wurde. An ihrer Spitze steht der Papst und seine Kurie, dann kommen die Bischöfe und der Klerus sowie die Ordensgemeinschaften und zum Schluss die Laien. Das Schema wollte an das 1. Vatikanische Konzil und seine Definitionen über die Stellung des Papstes, seinen Lehr- und Jurisdiktionsprimat sowie seine Unfehlbarkeit anknüpfen und mit den Bischöfen fortfahren.

Dieser Entwurf wurde vom Konzil abgelehnt und Kardinal Suenens stellte diese „hierarchische Pyramide“ gewissermaßen auf den Kopf: das Konzil müsse zuerst über das Gemeinsame aller Glieder der Kirche sprechen und dann erst über das Unterscheidende. So stehen am Anfang des definitiven Textes die Ausführungen über das Mysterium der Kirche als Volk Gottes und als Mystischer Leib Jesu Christi, an dem alle Getauften Anteil haben, da die Taufe ja nach der Lehre des Apostels Paulus die Menschen in die Lebens- und Schicksalsgemeinschaft Jesu Christi einfügt. Daraus ergeben sich die gleiche Würde und die gleichen Rechte aller Christen, sie alle haben ja am Priestertum Jesu Christi Anteil, es ist das Gemeinsame Priestertum aller Getauften.

Das priesterliche Dienstamt unterscheidet sich davon „non gradu tantum, sed essentia – es unterscheidet sich nicht nur dem Grade, sondern dem Wesen nach“ womit nicht gemeint ist, dass der Priester kraft der „Weihe“ in seinem Wesen verändert wird und eine besondere Würde erlange, sondern „dem Wesen nach“ will nur besagen, dass das priesterliche Dienstamt etwas völlig anderes als das Gemeinsame Priestertum aller Getauften ist. Wie im weiteren Verlauf deutlich wird, ist es Dienst an und in der Gemeinde. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Umschreibung für die Beziehung zwischen der katholischen Kirche und der Kirche Jesu Christi. Vor dem Konzil wurden beide identifiziert: Die katholische Kirche ist die Kirche Jesu Christi. Das Konzil verwendet statt des „est“ das Wort „subsistit in“, um deutlich zu machen, dass die Kirche Jesu Christi nicht an die Grenzen der katholischen Kirche gebunden ist.

Wenn die Glaubenskongregation und der gegenwärtige Papst behaupten, dieses „subsistit in“ sei gleichbedeutend mit „est“, dann müssen sie sich fragen lassen, warum dann das Konzil die Veränderung vorgenommen hat; außerdem zeigt die damalige Diskussion, dass bewusst die affirmative, aber nicht exklusive Formulierung in Hinblick auf die getrennten Kirchen und ihr Kirchesein gewählt wurde.

Die heftigsten Auseinandersetzungen entwickelten sich zum Verständnis der Rolle des Bischofskollegiums. Die Vertreter der Kurie widersetzten sich mit allen Mitteln der Auffassung von einer Mitverantwortung des Kollegiums der Bischöfe für die Gesamtkirche und erblickte darin eine Beeinträchtigung, wenn nicht Leugnung des universalen Lehr- und Jurisdiktionsprimates des römischen Bischofs, wie er vom 1. Vatikanischen Konzil formuliert worden war; sie versicherten sich in diesem Kampf der Unterstützung durch den Papst.

Als schließlich ein Kompromisstext, der den Vorbehalten der kurialen Minderheit weitestgehend entgegengekommen war, zur Abstimmung gelangte, wurde, wie schon erwähnt, den Vätern eine „Nota praevia“ vorgelegt, in der klar gestellt wurde, in welchem Sinne die Kollegialität der Bischöfe im abzustimmenden Text zu verstehen sei. Der Generalsekretär Felici hatte diese Vorbemerkung im Auftrag der „höheren Autorität“, also des Papstes vorgelegt. Es war dies wohl der massivste Eingriff in die Freiheit des Konzils! Bis heute ist theologisch ungeklärt, welcher Stellenwert dieser „Vorbemerkung“ im Konzilsgeschehen zukommt. Übrigens hatte sich zum Missfallen der kurialen Kreise einer der Ihren, Erzbischof Parente sehr deutlich für die Kollegialität ausgesprochen. Die Folge war, dass er in Ungnade fiel und zum Erzbischof von Perugia „befördert“ wurde.

Hatte das Konzil mit seinen Aussagen über die Kollegialität der Bischöfe deren Mitverantwortung für die Gesamtkirche gemeinsam mit ihrem Oberhaupt, dem Bischof von Rom, festlegen wollen, so hat die konservative Minorität gemeinsam mit dem Papst, der ängstlich auf die Wahrung des Primates bedacht war, dies zu verhindern gewusst. Das zeigte sich im Zusammenhang mit dem Dekret für die Bischöfe, wo einerseits eine Begrenzung der Zuständigkeiten der Nuntien gewünscht wurde. Dementsprechend heißt es dort in Art. 9: „Desgleichen wünschen wir, dass unter Berücksichtigung des den Bischöfen eigenen Hirtenamtes das Amt des päpstlichen Legaten genauer abgegrenzt wird“. Unter Berufung auf diesen Text hat dann Paul VI. die Rechte der Nuntien nicht etwa begrenzt, sondern noch ausgeweitet und heute heißt es in dem Amtseid, den jeder Bischof seit Johannes Paul II. vor Antritt seines Amtes leisten muss: „Die Prärogativen und die Amtsführung der Gesandten des Papstes, die in Vertretung des Papstes auftreten, werde ich anerkennen und beachten“.

Der zweite Punkt betraf eine Beteiligung des Bischofskollegiums an der Verantwortung für die Gesamtkirche. Dazu heißt es in Art. 5: „Als Vertretung des gesamten katholischen Episkopates bringt diese Bischofssynode zum Ausdruck, dass alle Bischöfe in der hierarchischen Gemeinschaft an der Sorge für die ganze Kirche teilhaben“. Das Konzil dachte dabei an eine Art „Heiliger Synod“, wie er in den Kirchen des Ostens besteht, dem dort gemeinsam mit dem Patriarchen die Leitung der jeweiligen Kirche zukommt. Unter Berufung auf diese Konzilsbestimmung errichtete Paul VI. die „Bischofssynode“ jedoch in der Weise, dass sowohl der Vorsitzende als auch der Sekretär vom Papst bestimmt werden. Alle Präfekten sind Mitglieder der römischen Kurie, die Tagesordnung wird vom Papst vorgegeben. Das Ergebnis der Diskussionen wird ihm zur freien Verfügung übergeben, der dann nach seinem Gutdünken ohne Mitwirkung der Bischöfe ein Abschlussdokument erstellt. Dessen Inhalt muss nicht unbedingt dem Ergebnis der Diskussionen entsprechen, wie dies z. B. bei der Bischofssynode der Fall war, die sich mit dem Bußsakrament beschäftigte und bei der südamerikanische Bischöfe eindringlich sich für sakramentale Bußgottesdienste entsprechend den Möglichkeiten der erneuerten Feier der Buße einsetzten. Das Abschlussdokument betont hingegen nur die Notwendigkeit der Ohrenbeichte.

Wie heute die Stellung der Bischöfe bzw. des Bischofskollegiums in Rom gesehen wird, geht aus einer Bemerkung Johannes Paul II. hervor, als er feststellte, die Kollegialität der Bischöfe bestehe darin, dass sie einer Meinung mit dem Papst zu sein haben. Im Amtseid der Bischöfe heißt es dementsprechend: „Der freien Ausübung der primatialen Gewalt des Papstes in der ganzen Kirche werde ich folgen, seine Rechte und Autorität werde ich mich bemühen zu fördern und zu verteidigen“.

Das Dekret „Über Dienst und Leben der Priester“ spricht in Artikel 16 in Zusammenhang mit dem Zölibat über die Praxis der frühen Kirche und die Traditionen der Ostkirchen, „wo es auch hochverdiente Priester im Ehestand gibt. Wenn diese Heilige Synode dennoch den kirchlichen Zölibat empfiehlt, will sie in keiner Weise jene andere Ordnung ändern, die in den Ostkirchen rechtmäßig Geltung hat“. Als bei den Diskussionen ein südamerikanischer Bischof sich für eine Freistellung des Zölibats auch in der Kirche des Westens aussprach, wurde vom Papst eine weitere Erörterung dieses Themas durch das Konzil unterbunden. Wenn heute Kardinal Schönborn behauptet, die Frage des Zölibats könne nur ein Konzil entscheiden, dann kennt er wohl die Geschichte des vergangenen Konzils nicht, dem Paul VI. diese Thematik entzogen hat.

Die Beziehung zu den anderen Glaubensgemeinschaften

Zu den bedeutsameren Dokumenten des Konzils zählen zweifelsohne jene Texte, die sich mit den Beziehungen zu den Kirchen des Ostens und der Reformation befassen. Zum einen handelt es sich um das Dekret über die katholischen, d. h. mit Rom unierten Ostkirchen, zum anderen um das Dekret über den Ökumenismus und die Einheit der Christen. Das erstgenannte Dokument betrifft unmittelbar die mit Rom vereinten Ostchristen, die in der Vergangenheit oft als Katholiken zweiter Klasse behandelt wurden und denen wiederholt westkirchliche Riten und Bräuche aufoktroyiert wurden, sei es in der Kleidung, der Verwendung ungesäuerten Brotes, aber auch in theologischen Fragen. Ihr Kirchenrecht musste sich an dem der Westkirche orientieren. Außerdem wurde ihnen eine eigenständige Missionstätigkeit untersagt.

Im Gegensatz dazu betont Art. 5 in feierlicher Form: „Die Kirchen des Ostens wie auch des Westens haben das volle Recht und die Pflicht, sich jeweils nach ihren eigenen Grundsätzen zu richten, die sie durch ihr ehrwürdiges Alter empfehlen, den Gewohnheiten ihrer Gläubigen besser entsprechen und der Sorge um das Seelenheil angemessener erscheinen.“ Entsprechend dieser Erklärung sollen die Latinisierungen beseitigt und die ursprünglichen Traditionen wiederhergestellt werden.

Bedeutsam ist die Aussage über eine Gottesdienstgemeinschaft mit den getrennten Ostkirchen auch hinsichtlich der Eucharistiefeier, des Bußsakramentes und der Krankensalbung: getrennten Ostchristen wird die Teilnahme an den katholischen Feiern und Katholiken an denen getrennter Ostchristen gestattet. Diese Erlaubnis hat das Konzil allerdings einseitig, ohne Konsultationen mit den getrennten Kirchen erlassen.

Zu den am meisten umkämpften Texten zählen das schon erwähnte Dekret über den Ökumenismus sowie die Erklärungen über das Verhältnis zu den nichtchristlichen Religionen und hier insbesondere zum Judentum und schließlich die Erklärung zur Religionsfreiheit. In allen diesen Dokumenten beschritt das Konzil trotz des erbitterten Widerstandes der Kurie und der ihr nahestehenden Bischöfe neue Wege.

In der Erklärung über die Religionsfreiheit distanzierte sich das Konzil vom vorkonziliaren Entwurf, der nur von einer Duldung anderer Religionen, nicht aber von deren Anerkennung sprach, denn „nur die Wahrheit hat Recht, der Irrtum hat keinerlei Rechte.“ Im Gegensatz dazu betont das Konzil, dass die Würde der menschlichen Person auch die Freiheit im religiösen Bereich beanspruche und daher ein Recht auf Religionsfreiheit unabhängig von Wahrheit oder Falschheit einer Religion bestehe. Es ist Pflicht jedes Menschen, vor allem durch Dialog die Wahrheit in den verschiedenen Religionen zu suchen. Die Theologen der frühen Kirche sprachen in diesem Zusammenhang vom „logos spermatikos“, der über die gesamte Menschheit ausgestreut sei und sich in allen Religionen finde.

Gleichzeitig betont das Konzil, dass in der Kirche bisweilen „eine Weise des Handelns vorgekommen ist, die dem Geist des Evangeliums wenig entsprechend, ja sogar entgegengesetzt war.“ Damit wird auf die Jahrhunderte lange Intoleranz hingewiesen, die zu Hass und Glaubenskriegen geführt hat. Dementsprechend betont die Erklärung abschließend: „für eine friedliche Beziehung und für die Eintracht unter den Völkern ist es erforderlich, dass überall auf Erden die Religionsfreiheit einen wirksamen Rechtschutz genießt und dass die höchsten Pflichten und Rechte der Menschheit, ihr religiöses Leben in der Gesellschaft in Freiheit zu gestalten, wohl beachtet werden.“ Auf dem Hintergrund der bisherigen Einstellung der katholischen Kirche bildet diese Erklärung eine entscheidende Neuerung bzw. eine Rückbesinnung auf die biblische Botschaft.

Eine ähnliche Tragweite kommt der ebenfalls heftig umkämpften „Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen“ zu. Nach dem Willen Johannes XXIII. hatte das Sekretariat für die Einheit der Christen unter Kardinal Bea einen Entwurf erstellt, der sich auf das Verhältnis der katholischen Kirche zum Judentum bezog, das für den Papst ein großes Anliegen war. In der Folgezeit erfuhr der Entwurf unter seinem Nachfolger Paul VI. aufgrund vielfacher Intrigen und Widerstände von Seiten der Kurie und arabischer Bischöfe, die wiederum dem Druck ihrer Regierungen ausgesetzt waren, ein wechselvolles Schicksal, das schließlich zu einem Text führte, der zusätzlich die Beziehungen zum Islam und auch zu anderen Religionen behandelt, wobei eine besondere Nähe zum Islam im gemeinsamen Monotheismus gesehen wird.

Die wichtigsten Abschnitte betreffen jedoch das Judentum, das entsprechend den Aussagen des Apostels Paulus für das Christentum die Wurzel darstellt, keineswegs von Gott verworfen ist, sondern für immer von Gott geliebt bleibt. Gegenüber dem früheren katholischen Verständnis der Verantwortung des jüdischen Volkes für den Tod Jesu wird dezidiert betont, dass diese Verantwortung „weder allen damals lebenden Juden ohne Unterschied noch den heutigen Juden zur Last gelegt werden kann“, was an und für sich eine Selbstverständlichkeit ist, aber angesichts des immer noch vorhandenen christlichen Antisemitismus doch betont werden musste. Wenn abschließend erklärt wird, dass die Kirche jede Diskriminierung eines Menschen oder jeden Gewaltakt gegen ihn um seiner Rasse oder Farbe, seines Standes oder seiner Religion willen, verwirft, so bezog sich diese Aussage besonders auf den christlichen Antisemitismus und seine Folgen.

Man hätte sich allerdings ein explizites Eingeständnis des eigenen Versagens in der Vergangenheit erwarten dürfen. Wie auch immer, die Erklärung bildet einen entscheidenden Neubeginn der in der Vergangenheit so leidvollen Beziehung zum Volke Israel, der auch in der neuformulierten Karfreitagsbitte seinen Niederschlag gefunden hat: „Lasset uns auch beten für die Juden, zu denen Gott, unser Herr, zuerst gesprochen hat: Er bewahre sie in der Treue zu seinem Bund und in der Liebe zu seinem Namen, damit sie das Ziel erreichen, zu dem sein Ratschluss sie führen will – Allmächtiger, ewiger Gott, du hast Abraham und seinen Kindern deine Verheißung gegeben. Erhöre das Gebet deiner Kirche für das Volk, das du als erstes zu deinem Eigentum erwählt hast: Gib, dass es zur Fülle der Erlösung gelangt“.

Vergleicht man diesen Text mit dem vorausgegangenen, dann merkt man erst, welche entscheidende theologische Veränderung das Konzil vorgenommen hat, er lautete: „Lasset uns auch beten für die (ungläubigen) Juden: Gott, unser Herr, möge den Schleier von ihren Herzen wegnehmen, auf dass auch sie unseren Herrn Jesus Christus erkennen – Allmächtiger, ewiger Gott, du schließt auch die Juden nicht aus von deiner Erbarmung: erhöre unsre Gebete, die wir ob der Verblendung jenes Volkes vor dich bringen: mögen sie das Licht deiner Wahrheit, das Christus ist, erkennen und ihrer Finsternis entrissen werden“. Leider hat der gegenwärtige Papst bei seiner im Widerspruch zum Konzil erfolgten Wiederzulassung der vorkonziliaren Liturgie diesen Text in leicht modifizierter Form wieder aufgegriffen.

Beide Erklärungen waren ursprünglich Abschnitte jenes umfassenden Dokumentes, das sich mit dem „Ökumenismus“ befasste und in der definitiven Form sich mit dem Verhältnis zu den getrennten Kirchen des Ostens und des Westens auseinandersetzt. Es zählt mit Sicherheit zu den bedeutendsten Texten des Konzils und beabsichtigt, diese Beziehungen auf eine neue Basis zu stellen, die darin besteht, dass allen Kirchen das Sakrament der Taufe gemeinsam ist und damit auch eine Gemeinsamkeit aller Kirchen untereinander begründet wird, denn wenn die Taufe die Einheit mit Jesus Christus bewirkt, wie der Apostel Paulus immer wieder betont (Mitsterben, Mitbegrabenwerden und Mitaufstehen mit Christus), dann bewirkt sie auch eine Einheit aller Getauften miteinander. Die Wiederherstellung einer sichtbaren Einheit aller Christen war ein Grundanliegen Johannes XXIII. und eine wesentliche Aufgabe des Konzils, wie schon der Anfang der Liturgiekonstitution betont hatte. Einheit ist aber nicht Einheitlichkeit, sondern Vielfalt.

So heißt es in Art. 14: „Das von den Aposteln überkommene Erbe ist in verschiedenen Formen und auf verschiedenste Weise übernommen und daher schon von Anfang in der Kirche hier und dort verschieden ausgelegt worden“. Damit anerkennt das Konzil vor allem die eigenständigen Entwicklungen in den Kirchen des Ostens, betont ihre Berechtigung und bezeugt, dass in ihnen manche Aspekte der Glaubenswahrheiten „besser verstanden und deutlicher ins Licht gestellt wurden“ (Art. 17), sodass die Kirche des Westens viel von ihnen lernen kann. Die Aussöhnung mit den Kirchen der Orthodoxie zeigte sich am deutlichsten bei der letzten öffentlichen Sitzung des Konzils am 7. Dezember 1955, als eine gemeinsame Erklärung des Papstes und des orthodoxen Patriarchen von Konstantinopel Athenagoras I. verlesen wurde, durch die beide Kirchen die jahrhundertealten Exkommunikationen, die ihre gegenseitigen Beziehungen vergiftet hatten, aus dem Bewusstsein löschten und „der Vergessenheit anheimgaben“. Mit dieser gemeinsamen Erklärung wurde zwischen der Kirche von Rom und den Kirchen der Orthodoxie wieder jener Zustand hergestellt, wie er vor der Kirchenspaltung des 11. Jahrhunderts bestanden hatte, d. h. die damals vorhandene Einheit ist
wiederhergestellt worden.

Die Beziehung zu den Kirchen der Reformation beruht nach dem Konzil auf der Anerkennung der Taufe in diesen Kirchen, durch die „ein sakramentales Band der Einheit zwischen allen, die durch sie wiedergeboren sind, begründet werde“ (Art. 22). Diese Einheit aufgrund der Taufe ist „nur ein Anfang und Ausgangspunkt, da sie ihrem ganzen Wesen nach auf die Erlangung der Fülle des Leben in Christus hinzielt“(Art. 22).

Diese „Fülle des Lebens in Christus“ verwirklicht sich in der Eucharistiefeier, hinsichtlich der das Konzil eine bemerkenswerte Aussage tätigt: „Obwohl bei den von uns getrennten Kirchlichen Gemeinschaften die aus der Taufe hervorgehende volle Einheit mit uns fehlt und obgleich sie nach unserem Glauben vor allem wegen des Fehlens des Weihesakramentes die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben, bekennen sie doch bei der Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung des Herrn im Heiligen Abendmahl, dass hier die lebendige Gemeinschaft mit Christus bezeichnet werde…“ (Art. 22).

Wenn das Konzil von der fehlenden „ursprünglichen und vollständigen Wirklichkeit“ spricht, anerkennt es implizit, dass eine Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums gegeben ist. Daraus zieht das Konzil den Schluss: „Deshalb sind die Lehre vom Abendmahl des Herrn, von den übrigen Sakramenten, von der Liturgie und von den Dienstämtern der Kirche notwendig Gegenstand des Dialogs“(Art. 22). In Erfüllung dieses Auftrags des Konzils entstanden in den Folgejahren eine Reihe von Konvergenzerklärungen mit den verschiedenen Kirchen der Reformation, die sich mit den noch offenen Fragen befassten. Leider ist dann der ökumenische Impuls auf Seiten der katholischen Kirche völlig zum Erliegen gekommen und heute weiß kaum noch jemand, wie viel an Übereinstimmung damals erkannt wurde.

Ein letztes Beispiel in dieser Hinsicht war im Jahre 1999 die gemeinsame Erklärung der katholischen und evangelischen Kirchen über die Rechtfertigungslehre, in der von katholischer Seite anerkannt wurde, dass die Rechtfertigung vor Gott entsprechend der Lehre des Apostels Paulus allein durch den Glauben und nicht durch Werke und Leistungen des Menschen erfolgt. Nur kurze Zeit später verkündigte Johannes Paul II. für das Heilige Jahr 2000 einen vollkommenen Ablass und desavouierte damit die erreichte Übereinstimmung in der Rechtfertigungslehre.

Heute ist im offiziellen Bereich das Bemühen um eine sichtbare Einheit nur noch ein verbales Anliegen der Weltgebetswoche, echte theologische Dialoggespräche gibt es nicht mehr. Auch hier zeigt die Karfreitagsbitte die neue Sicht der Beziehung zu den getrennten Kirchen auf, die nicht mehr als Häretiker und Schismatiker beschimpft werden, sondern als Mitchristen, die durch die Taufe mit uns Gemeinschaft haben und dass wir alle den Herrn bitten, er möge uns zusammenführen zur Einheit im Glauben und der Liebe. Der Text lautet: Lasset uns beten für alle Brüder und Schwestern, die an Christus glauben, das unser Herr und Gott sie leite auf dem Weg der Wahrheit und sie zusammenführe in der Einheit der heiligen Kirche – Allmächtiger Gott, du allein kannst die Spaltung überwinden und die Einheit bewahren. Erbarme dich deiner Christenheit, die geheiligt ist durch die eine Taufe. Einige sie im wahren Glauben und schließe sie zusammen durch das Band der Liebe. Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn“.

Der frühere Text lautete: „Lasset uns auch beten für die Irrgläubigen und Abtrünnigen. Unser Gott und Herr möge sie allen Irrtümern entreißen und sie zur heiligen Muter der katholischen und apostolischen Kirche zurückrufen – Allmächtiger, ewiger Gott, du bist der Heiland aller und willst keinen verloren gehen lassen; schau auf die Seelen, die durch teuflischen Trug verführt sind; lass die Herzen der Irrenden wieder zur Einsicht kommen, dass sie alle Verkehrtheit des Irrglaubens ablegen und zur Einheit deiner Wahrheit zurückkehren“. Durch die Zulassung der vorkonziliaren Liturgie ist auch dieser Text wieder zugelassen und gewissermaßen „salonfähig“ geworden. Die anderen christlichen Kirchen werden sicher dafür dankbar sein!

Verantwortung für die Welt von heute

Das letzte Dokument des Konzils, das für die Kirche eine besondere Bedeutung erlangte, ist die Pastoralkonstitution „Über die Kirche in der Welt von heute“. Das Grundthema dieses Dokuments wird schon aus dem Eingangssatz deutlich: „Freude und Hoffnung, Trauer und Bedrängnis der Menschen von heute… sind zugleich Freude und Hoffnung, Trauer und Bedrängnis der Jünger Christi“. Die Initiative zu diesem Dokument geht auf Kardinal Suenens zurück, dem es darum ging, dass die Kirche mit den Menschen von heute, mit der gegenwärtigen Gesellschaft sich solidarisch verstehen soll, nicht Abkapselung von der Welt, sondern Verantwortung in und für die Welt von heute ist Aufgabe der Kirche.

Dementsprechend werden die verschiedenen Bereiche behandelt, in denen die Kirche der Welt und den Menschen begegnet, es geht gewissermaßen um die Realisierung des „aggiornamento“ der Kirche, wie sie sich in die heutige Welt einzubringen hat. Einen besonderen Platz nimmt daher das Thema Ehe und Familie ein (Art. 47 – 52).

Das Wesen der Ehe besteht nach dem Verständnis des Konzil nicht in einem Vertrag mit gegenseitigen Rechten und Pflichten, sondern in einem Bund d. h. in einer personalen Beziehung von zwei Menschen, die getragen ist von der gegenseitigen Liebe der beiden Partner. An die Stelle einer rein juridischen Sicht, tritt eine umfassende personale Beziehung zweier Menschen. Was die Zielsetzung dieser Gemeinschaft betrifft, so wird nicht mehr unterschieden zwischen „finis primarius“ also vorrangigem Ziel und „fines secundarii“, den nachgeordneten Zielsetzungen wie es in der traditionellen kirchlichen Ehelehre der Fall war, für die primärer Ehezweck die Weitergabe des Lebens war, der die gegenseitige Hilfe und die Triebbefriedigung untergeordnet sind. Im Verständnis des Konzils sind die Weitergabe des Lebens und die gegenseitige Liebe gleichwertig und gleichrangig, d. h. nicht jeder Geschlechtsvollzug muss ausgerichtet auf oder offen sein für die Weitergabe des Lebens, es genügt auch, wenn er Ausdruck gegenseitiger Liebe ist.

Empfängnisverhütung in verantworteter Elternschaft bedeutet dabei Freiheit in der Methodenwahl, sofern eine Methode nicht in sich schlecht und verwerflich ist, etwa Tötung durch Abtreibung. Von Seiten der Kurie und ihrer Gefolgsleute wurde diese Position massiv bekämpft, auch mit deutlicher Unterstützung durch den Papst, der entsprechende Modi in die Arbeit der Kommission einbrachte. Xavier Rynne schreibt dazu im 4. Band seines Konzilstagebuches (deutsche Übersetzung 1967 aus dem Amerikanischen 1965): „Am Mittwochnachmittag (24. November 1965) fiel eine Bombe in die Gemischte Kommission, die unter dem Vorsitz von Kardinal Ottaviani Schema 13 revidierte. Die Sitzung begann um 16.30 Uhr… der Kardinal erinnerte die Bischöfe und Periti an ihre Verschwiegenheitsgelübde und bat Pater Tromp als Sekretär, zwei Mitteilungen zu verlesen… Die zweite war ein Brief des Staatssekretärs, der die Kommission im Namen einer „höheren Autorität“ ersuchte, im Ehekapitel ausdrücklich Pius´ XI. Casti connubii und Pius´ XII. Ansprache an italienische Hebammen zu erwähnen.

Dem Brief waren vier Modi beigefügt, die, wie der Sekretär bemerkte, anscheinend in den Text aufgenommen werden müssen. Mit der Bezeichnung „höhere Autorität“ konnte natürlich nur der Papst gemeint sein… Der Schachzug war vortrefflich geplant worden. Die vier Modi sollten an besonders wichtigen Stellen eingefügt werden und den Gedanken zunichte machen, dass die Gattenliebe als Ehezweck der Fortpflanzung gleichgestellt ist; ferner sollte Pius` XI. Lehre aus Casti connubii, die jegliche Art der künstlichen Empfängnisverhütung unzweideutig verbietet, erneut bestätigt werden. So würde mit einem einzigen grausamen Schlag nicht nur das bisherige Werk des Konzils kompromittiert werden, sondern zudem wäre die päpstliche Sonderkommission, der vom Papst selber das ganze Problem der Bevölkerungspolitik und Familienplanung übertragen worden war, überflüssig geworden.“ (S. 244 – 245).

Nach einer eindringlichen Intervention mehrerer Kardinäle beim Papst wollte dieser die Modi nicht als Weisungen verstanden wissen, d. h. er beließ der Kommission die freie Entscheidung über die vorgelegten Modi. Kardinal Suenens sprach sich in seinem Beitrag im Konzilsplenum wie auch eine Reihe anderer Kardinäle und Bischöfe für eine Freiheit in der Methodenwahl zur Geburtenkontrolle aus und wandte sich mit besonderem Nachdruck an die Konzilsväter: „Ich beschwöre euch, Brüder, vermeiden wir einen neuen Galileiprozess. Einer hat der Kirche genügt!“ Wenn auch das Konzil dieser Mahnung folgte, so wurde ihm doch die Konkretisierung der prinzipiellen Aussagen verwehrt, da der Papst diese Frage dem Konzil entzog. 1968 hat dann Paul VI. in der Enzyklika „Humanae Vitae“ im Widerspruch zum Konzil und zur überwiegenden Mehrheit der von ihm zum Studium dieser Fragen berufenen Kommissionen das Gegenteil davon verfügt, mit allen Folgen bis heute.

Zieht man ein Resümee über die Beziehungen dieses Papstes zum Konzil, so muss man feststellen, dass er im Unterschied zu seinem Vorgänger wiederholt massiv in die Arbeit eingegriffen hat und zwar immer im Sinne der konservativ eingestellten Minderheit der Konzilsgegner, deren Ansichten er oft der Mehrheit aufzwang, so dass es zu Kompromisstexten kam, in denen beide Seiten sich bestätigt finden konnten. Paul VI. geriet immer stärker in das Fahrwasser dieser Kreise, die vorgaben, sich für die Prärogativen des Papstes einzusetzen und die in der Arbeit des Konzils eine Beeinträchtigung des Lehr- und Jurisdiktionsprimates erblickten. Bei aller sonstigen Offenheit war der Papst in diesem Punkt höchst empfindlich und äußerst argwöhnisch. Nicht umsonst wurde er als „papa amletico“ als Hamlet ähnlicher Papst bezeichnet, zerrissen zwischen Offenheit für die Probleme der Kirche in der Welt von heute und auf der anderen Seite Aufrechterhaltung der päpstlichen Primatsansprüche.

Positiv ist auf jeden Fall die Verwirklichung der Liturgieerneuerung zu sehen, die ohne seinen Einsatz mit Sicherheit am Widerstand der Kurie gescheitert wäre. Negativ sind seine massiven Eingriffe in die entscheidenden Konzilstexte wie die Kirchenkonstitution und die Pastoralkonstitution sowie die Dekrete über den Ökumenismus und die Erklärungen über die Beziehungen zu den nichtchristlichen Religionen und zur Religionsfreiheit. Er ist aber auch der Papst, der dem Konzil die Themen Zölibat und Geburtenkontrolle entzog und damit der Kirche immensen Schaden zugefügt hat. In seinem Bemühen, den päpstlichen Lehr- und Jurisdiktionsprimat mit allen Mitteln gegen eine Mitverantwortung des Bischofskollegiums zu verteidigen, ging er den Weg eines immer stärkeren Zentralismus, der dann von seinen Nachfolgern in einer Weise wie es nie zuvor der Fall war, als autokratisches, diktatorisches Regime verwirklicht wurde.

Was die Rolle der römischen Kurie betrifft, so war sie von Anfang an gegen das Konzil, als sie erkannte, dieses nicht verhindern zu können, versuchte sie es in ihrem Sinne zu steuern und als auch dies nicht gelang, versicherte sie sich der Unterstützung des Papstes, um die Texte des Konzils in ihrem Sinne zu formulieren, was ihr zumindest teilweise gelang. Wo es ihr nicht gelang, tröstete sie sich damit, dass das Konzil einmal ein Ende haben werde. Für die Zeit danach gilt das, was Kardinal Suenens in seinem berühmten Interview zur Lage der Kirche vom Jahre 1969 als Ausspruch eines römischen Prälaten während des Konzils zitiert hat: „Lassen wir die Bischöfe ruhig reden, am Ende werden sie doch heimgehen; wir aber, wir werden hier bleiben und die Verheerungen wieder in Ordnung bringen“ (S. 60). Angesichts der Entwicklungen seit dem Konzil ist diesem Ausspruch nichts hinzuzufügen.

Zum Autor:

Em. o. Univ.-Prof. Dr. Franz Nikolasch (* 3. April 1933) war Vorstand des Instituts für Liturgiewissenschaft der Theologischen Fakultät in Salzburg und Vorsitzender des Landeskulturbeirates. Er wirkt heute als Kirchenrektor in Gartenau - St. Leonhard