Entschließung der Reformbewegungen in der Katholischen Kirche Österreichs

14.12.2010

Die Reformbewegungen „Plattform Wir sind Kirche“, „Priester ohne Amt“, „Pfarrerinitiative“ und „Laieninitiative“ haben sich bei ihren Bemühungen im Dienst der Kirche dem Thema der Bischofsernennungen durch den Papst zugewandt. Unmittelbarer Anlass war die Besetzung der Diözese Eisenstadt.

Es ist evident, dass nun schon seit Längerem die Auswahl von Bischöfen seitens des Vatikans gravierende Probleme hervorruft. Besonders galt dies für die Berufung von Hans Hermann Groër 1986 zum Erzbischof von Wien, die sich als eklatante Fehlbesetzung erwies. Das Ignorieren diesem angelasteter schwerer und glaubwürdiger Vorwürfen löste das höchst eindrucksvoll unterstützte Kirchenvolksbegehren und die Organisierung der Reformkräfte aus.

Nicht wenige weitere Fälle stießen ebenfalls auf Widerstand in breiten Schichten des Kirchenvolkes und des Klerus, an dem schließlich die Ernennung eines Weihbischofs in Linz scheiterte. Die Kirchenleitung erlitt schwere Einbußen an Vertrauen in ihre Urteilsfähigkeit und Ansehen. Viele Zehntausende haben in der Folge ihre Kirche verlassen.

Mit der Auswahl von sog. „romtreuen“ Kandidaten soll den Kirchenmitgliedern ein längst überholter Kurs aufgezwungen werden, der nur mehr bei einer Minderheit Zustimmung findet, aber beim Großteil der Gläubigen auf Unverständnis und Ablehnung stößt. Das Bischofsamt entartet zum bedingungslos gehorsamen Außenbeamten der Kurie in Rom.

Dieser unheilvollen Personalpolitik Roms ist kritiklose Gleichschaltung mit vatikanischen Vorgaben wichtiger als Kompetenz und die Akzeptanz eines Bischofs in seiner Diözese. Sie wurde dadurch möglich, dass die Päpste in der jüngeren Kirchengeschichte das Ernennungsrecht ganz an sich gezogen haben (c. 329 § 2 des Codex). Die Mitbestimmung der davon Betroffenen wurde ausgeschaltet, die verbliebene Mitwirkung zur manipulierbaren Formsache. Eine von den Reformbewegungen am 27. 11. 2010 mit namhaften Wissenschaftern abgehaltene Enquete hat ergeben, dass ein alleiniges Ernennungsrecht des Papstes im eindeutigen Widerspruch zur Jahrhunderte währenden Tradition der Kirche und den Vorgaben des Evangeliums als höchstgültigem Maßstab steht. Es ermöglicht willkürliches Vorgehen.

Die Reformbewegungen haben daher beschlossen, den Papst aufzufordern, seine Vorgangsweise zu rechtfertigen und zu korrigieren. Als Inhaber des Petrusdienstes ist er verpflichtet, auf begründete Sorge um das Wohl der Kirche zu reagieren. Unterbliebe dies, wären weit reichende Folgerungen unausbleiblich.

Die Reformbewegungen verlangen die Wiedereinführung ortskirchlicher Mitentscheidung. Sie berufen sich dabei auf Papst Leo I. „Wer allen vorstehen soll, muss auch von allen gewählt werden“ und auf das Decretum Gratiani: „Non sunt habendi inter Episcopos qui nec a Clericis eliguntur, nec a plebibus expectuntur“*. Bischofsernennungen ohne nachvollziehbare und ausgewogene Befragung des Klerus und der engagierten Laien sind demnach als ungültig anzusehen. Verfügungen solcher Bischöfe müssen nicht befolgt werden, sofern sie dem Gewissenurteil der Gläubigen und dem Wohl der Ortskirche widersprechen.

* Es soll keine Bischöfe geben, die nicht vom Klerus gewählt und vom Volk erwartet werden.

Wien, im Dezember 2010