Priesterlose Eucharistiefeier?

18.02.2012, Franz Nikolasch

Der em. Univ.- Prof. Dr. Franz Nikolasch begründet vor dem FORUM XXIII. in St. Pölten, dass für die Gegenwart des Herrn in der Mahlfeier nicht der Leiter, sondern die Gemeinde entscheidend ist. Der Liturgiefachmann sagte:

Bei ihrer Herbstversammlung, die kurz nach der Linzer Studientagung um Thema „Eucharistiefeier und Gemeinde“ stattfand, erklärten die österreichischen Bischöfe „die Rede von einer Eucharistiefeier ohne Weihesakrament ist ein offener Bruch mit einer zentralen Wahrheit unseres katholischen Glaubens“. Mit dieser Auffassung liegen die Bischöfe zwar voll und ganz auf der Linie des geltenden Kirchenrechtes, das im can. 900 § 1des CIC erklärt: „Nur der gültig ordinierte Priester vermag in der Person Christi das Sakrament der Eucharistie zu vollziehen“ (Minister, qui in persona Christi sacramentum Eucharistiae conficere valet, est solus sacerdos valide ordinatus) es stellt sich aber die Frage, ob das Kirchenrecht für dogmatische Aussagen die verbindliche Autorität ist.

Gewiss geht die gängige Auffassung in dieselbe Richtung, wenn gesagt wird, nur der „geweihte Priester“ besitze die „Konsekrationsgewalt“ kraft der er allein Brot und Wein in den Leib und das Blut Jesu Christi verwandeln könne. Der Salzburger Erzbischof Kardinal Johannes Katschthaler (1900 – 1910) machte in seinem Hirtenbrief „Über das Priestertum“ vom Jahre 1905) u. a. folgende Aussagen: „… Einmal hat Maria das göttliche Kind zur Erde gebracht und seht, der Priester tut dies nicht einmal, sondern hundert- und tausendmal, sooft er zelebriert… Der katholische Priester kann sogar…. den Mensch gewordenen Gottessohn für Lebendige und Tote als unblutiges Opfer darbringen. Christus, der eingeborene Sohn Gottes des Vaters, durch den Himmel und Erde geschaffen und der das ganze Weltall trägt, ist dem katholischen Priester hierin zu Willen“(zitiert bei Klostermann, Priester für morgen. Innsbruck 1970 S. 66). Der Text klingt geradezu blasphemisch, wenn dem Priester Macht über Jesus Christus und letztlich über Gott zugeschrieben wird, aber abgesehen von dieser maßlosen Übertreibung, die natürlich ihre Auswirkungen auf das Selbstverständnis und Selbstwertgefühl vieler Priester hatte und wohl auch heute wieder hat, ist nach all diesen Aussagen und Texten die Mitwirkung eines gültig ordinierten Priester unabdingbar für jede Feier der Eucharistie, salopp formuliert, ohne ihn geht nichts, die Gemeinde braucht es nicht, sie ist zu einer Statistenrolle verurteilt. Dieselbe Auffassung begegnet uns auch in den mittelalterlichen Gebeten der vorkonziliaren Messliturgie wenn bei der Gabenbereitung der Priester sprach oder spricht: „Heiliger Vater, allmächtiger ewiger Gott, nimm diese makellose Opfergabe gnädig an. Dir meinem lebendigen, wahren Gott, bringe ich, dein unwürdiger Diener, sie dar für meine unzähligen Sünden, Fehler und Nachlässigkeiten. Ich opfere sie auf für alle Umstehenden und alle Christgläubigen, für die Lebenden und Verstorbenen. Gib, dass sie mir und ihnen zum Heile gereichen für das ewige Leben Amen.“ Ähnlich dann bei der Einleitung zum Gabengebet: „Betet Brüder, dass mein und euer Opfer wohlgefällig werde bei Gott, dem allmächtigen Vater, Der Herr nehme das Opfer an aus deiner Hand zum Lob und Ruhme seines Namens, zum Segen für uns und seine ganze heilige Kirche Amen“. Wegen seiner theologischen Problematik wurde der leicht modifizierte Text nur als Form C im neuen deutschen Messbuch als Gebetseinladung zum Gabengebet aufgenommen.

Dass diese Sicht und dieses Verständnis nicht uneingeschränkte Geltung besitzt, und nicht einfach als „zentrale Wahrheit unseres katholischen Glaubens“ bezeichnet werden kann, zeigt ein Text des 2. Vatikanischen Konzils, der sich im Dekret für die Einheit der Christen „Unitatis Redintegratio“ findet. Dort heißt es in Art. 22 § 2, dass die Taufe das sakramentale Band der Einheit aller Christen ist und dass diese hingeordnet sei auf die „vollständige Einfügung in die eucharistische Gemeinschaft“. Über diese eucharistische Gemeinschaft heißt es dann in § 3: „Obgleich bei den von uns getrennten Kirchlichen Gemeinschaften die aus der Taufe hervorgehende volle Einheit mit uns fehlt und obgleich sie nach unserem Glauben vor allem wegen des Fehlens des Weihesakramentes die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben, bekennen sie doch bei der Gedächtnisfeier des Todes und der Auferstehung des Herrn im Heiligen Abendmahl, dass hier die lebendige Gemeinschaft mit Christus bezeichnet werde, und sie erwarten seine glorreiche Wiederkunft.“ Aus diesem Text geht hervor, dass nach dem Verständnis der Konzilsväter, nach „ihrem Glauben“ in den Kirchen der Reformation – sie sind mit dem Begriff „Kirchliche Gemeinschaften“ gemeint - das „Weihesakrament“ fehlt, d. h. nicht gegeben ist, ihre Ordination zum Vorsteherdienst daher ungültig ist. Vor allem aus diesem Grund besitzen sie nicht die „ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit“ des eucharistischen Mysteriums. Mit dieser Präzisierung „ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit“ wird aber zugleich auch festgehalten, dass sie doch die Wirklichkeit der Eucharistie besitzen, und zwar weil sie die Gedächtnisfeier von Tod und Auferstehung des Herrn im Heiligen Abendmahl begehen. Nach Auffassung des Konzils bedarf die „ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit“ der Leitung durch einen gültig ordinierten Vorsteher bzw. Priester. Ist aber ein solcher nicht vorhanden, so bedeutet dies noch lange nicht, dass die Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums in der Feier des Heiligen Abendmahls nicht gegeben wäre. Denn entscheidend für diese Wirklichkeit ist nach dem Konzilstext das Begehen des Gedächtnisses von Tod und Auferstehung des Herrn in der Feier des Herrenmahles. Wo immer also eine Gemeinschaft von Christen dieses Gedächtnis des Herrn, seines Todes und seiner Auferstehung, in der Mahlfeier begeht, erfährt sie die lebendige Gegenwart des Herrn. Im Kommentar von Johannes Feiner, der unmittelbar an der Erarbeitung des Ökumenismusdekretes beteiligt war, heißt es zum zitierten Konzilstext, dass mit der erwähnten Einschränkung „aber nicht bestritten ist, dass auch in der protestantischen Abendmahl feiernden Gemeinde Christus gegenwärtig ist. Wenn schon allgemein gilt: „Denn wo zwei oder drei auf meinen Namen hin versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“ (Mt 18,20), so erst recht von der eucharistischen Versammlung“. Die protestantische Abendmahlfeier ist „Gedächtnis des Todes und der Auferstehung des Herrn – Zeichen der lebendigen Gemeinschaft mit Christus – erwartender Ausblick auf die Parusie Christi. Wo eine Gemeinde sich in Glaube, Hoffnung, eschatologischer Erwartung und Liebe zur Abendmahlsfeier versammelt, da wird diese Feier auch Gnade in den Gläubigen wirken und ihre Christusverbundenheit stärken. Auch der Katholik darf also die protestantische Abendmahlfeier nicht als bloßes, unwirksames Zeichen betrachten“ (LThK Ergbd. II, S. 108).

Was in dem zitierten Konzilstext von einer Abendmahlfeier in den Kirchen der Reformation gesagt wird, muss logischerweise auch von der Feier einer Gemeinschaft katholischer Christen gelten, denen aus welchen Gründen auch immer ein ordinierter Vorsteher der Mahlfeier verwehrt wird, die aber dennoch das Gedächtnis von Tod und Auferstehung des Herrn in einer Mahlfeier begehen wollen. Die Wirklichkeit der Eucharistiefeier an sich hängt nicht von der Leitung dieser Feier durch einen ordinierten Vorsteher ab, sondern nur die „ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit“. In der Regel wird eine Gemeinde durch einen für diesen Dienst ordinierten Vorsteher geleitet und dementsprechend steht auch ihre Eucharistiefeier unter der Leitung eines ordinierten Vorstehers. Die Existenz einer Gemeinde hängt aber nicht vom Vorhandensein eines ordinierten Amtsträgers ab. Es gibt Ausnahmesituationen unterschiedlichster Art, in denen eine Gemeinde ohne ordinierten Vorsteher existieren muß, ihre Mitglieder werden dann einen aus ihrer Mitte mit der Leitung beauftragen und damit auch mit der Leitung ihre Eucharistiefeier. Von der Kirche in Korea wird berichtet, dass sie ursprünglich eine „Laienkirche“ ohne ordinierte Vorsteher war. Alljährlich mussten Abgesandte der koreanischen Könige Tributleistungen an den Kaiser von China in Peking überbringen. Bei ihrem Aufenthalt in Peking begegneten sie Jesuiten, die am kaiserlichen Hof tätig waren, durch sie wurden sie mit dem christlichen Glauben bekannt und einige von ihnen ließen sich taufen. Nach ihrer Rückkehr gründeten sie in Korea katholische Gemeinden, die durch Jahrzehnte eigenständig lebten und Gottesdienst feierten. So begingen sie auch ohne ordinierte Vorsteher das eucharistische Mahl als Gedächtnis von Tod und Auferstehung des Herrn und erfuhren in dieser Feier die Gegenwart des Herrn.

Angesichts der gegenwärtigen pastoralen Situation, in der viele Gemeinden nicht mehr einen eigenen ordinierten Vorsteher haben und deshalb auch nicht jeden Sonntag eine Eucharistiefeier begehen können, wäre von einer Kirchenleitung, für die nicht Machtdenken im Mittelpunkt steht, sondern für die das Heil und das Glaubensleben der Gemeinden entscheidend ist („salus animarum suprema lex“), zu erwarten, dass sie alle Möglichkeiten ergreift, um diesen Gemeinden eine sonntägliche Eucharistiefeier, gegebenenfalls auch ohne ordinierten Vorsteher zu gewährleisten, selbst wenn diese Feier wegen des Fehlens eines ordinierten Vorstehers nach Auffassung der Konzilsväter nicht „die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums“ beinhaltet, dennoch aber Eucharistiefeier ist. Ein ordinierter Vorsteher ist zwar wichtig für die Eucharistiefeier, aber nicht entscheidend für deren Wirklichkeit.

Gemeinsames Priestertum und Amtspriestertum

Wenn wir auf die Frage, wer die Eucharistiefeier begeht, d. h. wer Subjekt dieser Feier ist, eine Antwort geben wollen, so ist es angebracht, dass wir uns zuerst mit dem Priesterverständnis des Neuen Testaments befassen. Unserem deutschen Wort „Priester“ entsprechen im Neuen Testament zwei total verschiedene Begriffe, zum einen der Begriff „presbyteros“ im Sinne von „Ältester“ als Mitglied eines Leitungsgremiums der christlichen Gemeinde, die wiederum diesen Begriff aus dem Judentum übernommen hat. Andererseits entspricht das Wort „Priester“ dem Begriff „hiereus“ im Sinne eines „Kultpriesters“, eines Mittlers zwischen einer Gottheit und deren Gläubigen. So wird der Begriff „hiereus“ im Neuen Testament für einen heidnischen Kultpriester verwendet, wie den „Priester des Zeus“, dem Paulus und Barnabas auf der 1. Missionsreise in Lystra begegnen (Apg 14,13), dann aber für die atl. Priester, die den Jahve-Kult am Tempel in Jerusalem versehen, wie etwa Zacharias, der Vater Johannes des Täufers (Lk 1,5), oder der in der Parabel vom Barmherzigen Samariter genannte Priester (Lk 10,31) oder die Priester, denen sich die vom Aussatz Geheilten zeigen sollten (Lk 17,14). Im Unterschied zu allen anderen gläubigen Juden konnten nur sie das Heiligtum des Tempels zum täglichen Weihrauchopfer betreten und nur der Hohepriester durfte einmal im Jahr, am Versöhnungstag, in das Allerheiligste des Tempels eintreten. Das Volk musste in den Vorhöfen des Tempels verweilen und hatte keinen Zugang zum Heiligtum. Diese Priester waren ausgesondert vom übrigen Volk als Nachkommen Aarons und seiner Söhne, denen am Zug durch die Wüste der Dienst am Bundeszelt anvertraut worden war (Lev. 8 – 10). Sie bildeten im Gottesdienst gewissermaßen die Mittler zwischen Jahve und dem Volk Israel, sie brachten für sich und das gesamte Volk die Opfer dar, die Jahve versöhnen sollten, wie es bei der Einsetzung Aarons und seiner Söhne heißt: „Dann sagte Mose zu Aaron: Tritt zum Altar hin, bring dein Sünd- und dein Brandopfer dar und vollzieh so für dich und das Volk die Sühne! Dann bring das Opfer des Volkes dar und entsühne es wie der Herr befohlen hat“ (Lev. 9,7).

Unter Bezugnahme auf dieses Verständnis wird in mehreren Kapiteln des Hebräerbriefes Jesus Christus als der einzige Priester des Neuen Bundes bezeichnet, für den nicht nur Melchisedech, der „Priester des höchsten Gottes“ (Gen. 14,18), sondern vor allem die Priester und Hohenpriester des Volkes Israel Vorbilder waren. Von Kap. 4,14 bis Kap. 10,18 handelt dieser Brief von Jesus Christus als dem wahren und endgültigen Hohenpriester des Neuen Bundes und dem einzigen Mittler zwischen Gott und den Menschen: „Er ist der Mittler eines Neuen Bundes, sein Tod hat die Erlösung von den im ersten Bund begangenen Übertretungen bewirkt, damit die Berufenen das verheißene ewige Erbe erhalten“ (Hebr. 9,15). Im Unterschied zu den immer wiederkehrenden Opfern des Tempels ist Christus ein für allemal durch sein eigenes Blut, nicht durch das Blut von Böcken und jungen Stieren in das Heiligtum hineingegangen (Hebr. 9,12). Während die Opfer der Tempelpriester Tag für Tag dargebracht wurden und doch keine Sünden hinwegnehmen konnten, hat Jesus Christus nur ein einziges Opfer für die Sünden dargebracht und „durch dieses einzige Opfer hat er die, die geheiligt werden, für immer zur Vollendung geführt“ (Hebr. 10,11-14). Zusammenfassend gesagt, im Neuen Bund gibt es nur einen Priester bzw. Hohenpriester, einen „hiereus“ bzw. „archiereus“, nämlich Jesus Christus, er ist der einzige Mittler zwischen Gott und den Menschen und er allein hat ein für allemal uns durch das Opfer seines Lebens mit Gott versöhnt.

An diesem Priestertum Jesu Christi haben alle, die durch ihn erlöst wurden, Anteil. Von ihnen sagt der 1. Petrusbrief: „Laßt euch als lebendige Steine zu einem geistigen Haus auferbauen, zu einer heiligen Priesterschaft, um durch Jesus Christus geistige Opfer darzubringen“ (2,5) und „Ihr aber seid ein auserwähltes Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein Volk, das sein besonderes Eigentum wurde“ (2,9). Der Verfasser verwendet für „Priesterschaft“ bzw. „Priestertum“ das Wort „hierateuma“, um damit die Teilhabe am Priestertum Jesu Christi, des einzigen „hiereus“ bzw. „archiereus“ des Neuen Bundes auszudrücken, eine Teilhabe, die eben allen Erlösten zukommt. Schließlich bezeichnet die Offenbarung des Johannes mehrmals die Erlösten als „hiereis = Priester“: „Jesus Christus hat uns zu Königen gemacht und zu Priestern vor Gott, seinem Vater“ (1,6; 5,10), und die zum Leben auferstehen, werden „Priester Gottes und Christi“ sein (20,6). Alle diese Aussagen beziehen sich auf alle Erlösten, auf alle, die durch die Taufe in die Gemeinschaft Jesu Christi aufgenommen wurden und die, wie Paulus in seinem Taufverständnis sagt, mit Christus gestorben sind, mit ihm begraben wurden und mit ihm zum Leben auferweckt wurden. Diese Teilhabe am Priestertum Jesu Christi ist das gemeinsame Priestertum aller Getauften, das eigentliche Priestertum des ntl. Gottesvolkes.

Die Amtsträger in den ntl. Gemeinden werden jedoch niemals als „hiereis“ oder als Inhaber eines besonderen „hierateuma“, einer besonderen Priesterwürde bezeichnet. Für sie werden Bezeichnungen verwendet, die profanen Ursprungs sind wie „presbyteros = Ältester“, „Episkopos = Aufseher“ oder „Diakonos = Diener“. Sie versehen innerhalb einer Gemeinde ihre spezifischen Dienste, sie sind wie alle anderen auch Glieder am Leibe Jesu Christi. So gibt es verschiedene Gnadengaben, es gibt verschiedene Dienste, es gibt verschiedene Kräfte, es gibt verschiedene Charismen, aber alle diese Gaben und Charismen stehen im Dienste der Gemeinde, wie Paulus im 12. Kapitel des 1. Korintherbriefes ausführt: Es gibt verschiedene Gnadengaben, aber nur den einen Geist. Es gibt verschiedene Dienste, aber nur den einen Herrn. Es gibt verschiedene Kräfte, die wirken, aber nur den einen Gott: Er bewirkt alles in allen. Jedem aber wird die Offenbarung des Geistes geschenkt, damit sie anderen nützt. Dem einen wird vom Geist die Gabe geschenkt, Weisheit mitzuteilen, dem anderen durch den gleichen Geist die Gabe, Erkenntnis zu vermitteln, dem dritten im gleichen Geist Glaubenskraft, einem andern – immer in dem einen Geist – die Gabe, Krankheiten zu heilen, einem anderen Wunderkräfte, einem anderen prophetisches Reden, einem anderen die Fähigkeit, die Geister zu unterscheiden, wieder einem andern verschiedene Arten von Zungenreden, einem anderen schließlich die Gabe, sie zu deuten. Das alles bewirkt ein und derselbe Geist, einem jeden teilt er seine besondere Gabe zu, wie er will.“ (V. 4 – 11). Unter diesen Gaben und Diensten gibt es auch den der Verkündigung und den der Leitung. Im Römerbrief schreibt der Apostel Paulus:„Wir haben unterschiedliche Gaben, je nach der uns verliehenen Gnade. Wie es an einem Leib viele Glieder gibt, aber nicht alle Glieder denselben Dienst leisten, so sind wir, die vielen, ein Leib in Christus, als einzelne aber sind wir Glieder, die zueinander gehören. Wir haben unterschiedliche Gaben, je nach der uns verliehenen Gnade. Hat einer die Gabe prophetischer Rede, dann rede er in Übereinstimmung mit dem Glauben; hat einer die Gabe des Dienens, dann diene er. Wer zum Lehren berufen ist, der lehre; wer zum Trösten und Ermahnen berufen ist, der tröste und ermahne. Wer gibt, gebe ohne Hintergedanken; wer Vorsteher ist, setze sich eifrig ein, wer Barmherzigkeit übt, der tue es freudig“ (Rom 12,1-8). Ähnlich schreibt er auch im weiteren Verlauf des 1. Korintherbriefes Kapitel 12 von den verschiedenen Charismen, unter denen auch das der Leitung genannt wird: „So hat Gott die einen als Apostel eingesetzt, die anderen als Propheten, die dritten als Lehrer; ferner verlieh er die Kraft, Wunder zu tun, sodann die Gaben, Krankheiten zu heilen, zu helfen, zu leiten, endlich die verschiedenen Arten der Zungenrede. Sind etwa alle Apostel, alle Propheten, alle Lehrer? Haben alle die Kraft, Wunder zu tun? Besitzen alle die Gabe, Krankheiten zu heilen? Reden alle in Zungen? Können alle solche Reden auslegen? Strebt aber nach den höheren Gnadengaben!“( 28 – 31a).

Auf dieser Grundlage der ntl. Texte beruhen die Aussagen der Liturgiekonstitution, die in Art. 7 ausführt, dass Subjekt bzw. Träger der Liturgie in erster Linie Christus selbst ist und dann die Kirche, der er immer gegenwärtig ist, besonders in den liturgischen Feiern, in denen er sie sich zugesellt. Liturgie ist daher immer Werk Christi, des Priesters und seines Leibes, der die Kirche ist. Die konkret versammelte Gemeinde feiert gemeinsam mit dem Herrn die Liturgie, in der einerseits die Heiligung des Menschen bewirkt und andererseits vom mystischen Leib Jesu Christi, d. h. dem Haupt und den Gliedern, der gesamte öffentliche Kult vollzogen wird: „Infolgedessen ist jede liturgische Feier als Werk Christi, des Priesters, und seines Leibes, der die Kirche ist, in vorzüglichem Sinn heilige Handlung“. Im Art. 26 wird dementsprechend wiederholt, dass die „liturgischen Handlungen nicht privater Natur sind, sondern Feiern der Kirche, die das Sakrament der Einheit ist, sie ist nämlich das heilige Volk, geeint und geordnet unter den Bischöfen. Daher gehen diese Feiern den ganzen mystischen Leib der Kirche an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein, seine einzelnen Glieder aber kommen mit ihnen in verschiedener Weise in Berührung, je nach der Verschiedenheit von Stand, Aufgabe und tätiger Teilnahme.“ Da die Liturgie und insbesondere die Eucharistiefeier alle Mitglieder der Gemeinde angeht, „soll jeder, sei er Liturge oder Gläubiger in der Ausübung seiner Aufgaben nur das und all das tun, was ihm aus der Natur der Sache und gemäß den liturgischen Regeln zukommt“ (Art. 28). In besonderer Weise ist die Eucharistiefeier eine Feier der gesamten Gemeinde, sosehr, dass sie, die Christen, „die unbefleckte Opfergabe darbringen, nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm“ (Art. 48). Eine wichtige Aussage, die klarstellt, dass alle Mitfeiernden unmittelbar und gemeinsam mit dem Leiter der Feier das Wesentliche der eucharistischen Feier, es wird als „Darbringung der unbefleckten Opfergabe“ bezeichnet, vollziehen, anders gesagt, sie sind nicht nur „concelebrantes“, sondern auch „conconsecrantes“, was ja übrigens den Formulierungen des Hochgebetes entspricht, insofern dieser Text in der Mehrzahlform gehalten ist, d. h. der Vorsteher der Gemeinde, der den Text spricht, spricht ihn nicht in seinem eigenen Namen, sondern im Namen der gesamten Gemeinde. Gleiches gilt auch für die anderen sogenannten „Amtsgebete“ die der Priester im Namen der Gemeinde spricht. Im Unterschied dazu sind die im Mittelalter eingefügten Gebet zur Gabenbereitung wie auch zu Vorbereitung auf die Kommunion in der Einzahlform gehalten, entsprechend dem damaligen Verständnis der Rolle des „geweihten Priesters“. In der erneuerten Liturgie, die die Sicht der Alten Kirche wieder aufgreift, ist die Rolle des Priesters als Vorsteher nicht abgehoben von der Gemeinde, wie wenn er allein als „Geweihter“ über das Geschehen der Eucharistiefeier verfügen könnte, er allein die „Wandlung“ vollziehe und er allein die Macht hätte, den Sohn Gottes gewissermaßen in das Brot hineinzuzwingen, sondern er handelt im Namen der Gemeinde, die das eigentliche Subjekt des Geschehens ist. In der ursprünglichen Fassung der Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch wurde dieses Verständnis in folgender Weise ausgedrückt: „Das Herrenmahl – die Messe – ist die heilige Versammlung des Volkes Gottes, die unter der Leitung des Priesters die Gedächtnisfeier des Herrn begeht. Von jeder so versammelten Gemeinde der heiligen Kirche gilt in besonderer Weise die Verheißung Christi: Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, dort bin ich mitten unter ihnen (Mt. 18,20).“ Sie, die Gemeinde, erbittet durch ihn, den Priester, das Wirken Gottes im Heiligen Geist. Daher feiert nicht der Priester mit der Gemeinde die Eucharistie, sondern die Gemeinde feiert unter der Leitung des Priesters. Wird nun einer Gemeinde der ordinierte Vorsteher verwehrt, so bleibt sie dennoch Gemeinde des Herrn, die bei seinem Gedächtnis auch seine Gegenwart erfährt. Erfolgt dieses Gedächtnis des Herrn in der Feier des Abendmahles, so darf sie die Gewissheit haben, dass der Herr auch in dieser Feier in den Zeichen des Mahles in ihrer Mitte gegenwärtig ist.

Übrigens ist weder in der lateinischen noch in der griechischen Sprache bei der Bestellung eines Priesters von einer „Weihe“ die Rede, durch die er im Sinne der alttestamentlichen Priester aus der Gemeinde ausgesondert und so in besonderer Weise „geheiligt“ werde, sondern im Lateinischen wird das Wort „ordinatio“ verwendet, das soviel wie „Beauftragung bzw. Bestellung zu einem bestimmten Dienst“ bedeutet und im Griechischen ist die Rede von „cheirotonia“ d. h. „Handauflegung“, durch die ebenfalls die Beauftragung zu einem Dienst erfolgt.

Heiligung der Gaben von Brot und Wein

Das Geschehen der Gegenwärtigung des Herrn in den Zeichen von Brot und Wein wird in der abendländischen Theologie seit dem Mittelalter in den Deuteworten erblickt, die der „geweihte Priester“ kraft seiner Weihevollmacht, seiner „potestas consecrandi“ spricht. Diese Worte bewirken die Verwandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut des Herrn: „accedit verbum ad elementum, et fit sacramentum“. Der Priester ist gewissermaßen der große Zauberer, der kraft seiner Weihevollmacht dieses Geschehen durch das Aussprechen der „Konsekrationsworte“ bewirkt. In der vorkonziliaren Liturgie mussten diese Worte wie alle Texte der Messfeier auf Lateinisch gesprochen werden. Ich erinnere mich noch gut an einen Professor an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom, der uns einschärfte, beim Kelchwort müsse beim Wort „hic“ das „i“ kurz gesprochen werden, dann heißt es „dies“, wird es lang gesprochen bedeute es „hier“ und damit wäre die Konsekration ungültig. So manche Priester wurden geradezu Neurotiker und Skrupelanten aufgrund solcher Auffassungen. Nicht umsonst ist das Wort „Hokuspokus“ eine Verballhornung des Deutewortes über das Brot: „Hoc est enim corpus meum“. Vielen wird noch die Gestalt des „Schnapspriesters“ bei Graham Green in Erinnerung sein, der androht, durch das Sprechen der „Wandlungsworte“ das gesamte Brot eines Bäckerladens zu „konsekrieren“. Der Pfarrer von Ars hatte eine ähnliche Vorstellung von der „Macht“ des „geweihten“ Priesters. Vom gegenwärtigen Papst wurde er im Priesterjahr zum Patron der Priester bestellt und seine Auffassung von der Rolle des Priesters wohlwollend zitiert!

Die Sicht der östlichen Theologie vermeidet diese Zentrierung auf den Priester als Vollmachtsträger, der gewissermaßen kraft seiner „Weihe“ das magische Geschehen vollzieht und so über die Gegenwärtigung des Herrn in den Zeichen von Brot und Wein verfügt. Sie sieht das wichtigste Element des Eucharistischen Hochgebetes in der sogenannten „Konsekrationsepiklese“, d. h. in der an Gott gerichteten Bitte, er möge seinen Geist auf die Gaben herabsenden, damit sie durch ihn geheiligt und so Leib und Blut Jesu Christi werden. So wie die Menschwerdung des Herrn dadurch bewirkt wurde, dass Maria von Gottes Geist erfüllt wurde, so wird die Gegenwärtigung des Herrn in Brot und Wein durch den Geist Gottes bewirkt, der auf die Gaben herabgerufen wird. Es steht also nicht das Tun des Priesters im Mittelpunkt, sondern das letztlich unverfügbare Wirken Gottes in seinem Geist, das von uns erbeten wird. Die durch die Liturgieerneuerung eingeführten neuen Hochgebete weisen daher alle im Unterschied zum römischen Kanon eine explizite Konsekrationsepiklese auf. So heißt es im Zweiten Hochgebet: „Sende deinen Geist auf diese Gaben herab und heilige sie, damit sie uns werden Leib und Blut deines Sohnes, unseres Herrn Jesus Christus.“ Ähnliche, an den Vater gerichtete Bitten, dass er seinen Geist herabsenden möge, damit die Gaben geheiligt werden, finden sich im Dritten und Vierten Hochgebet.

Die Betonung dieser Konsekrationsepiklese geht im ältesten Hochgebet der ostsyrischen Liturgie, der Anaphora der Apostel Addai und Mari soweit, dass dieses Gebet ursprünglich gar keinen Einsetzungsbericht aufwies, er wurde erst später eingefügt. Was nach dem westlichen Verständnis allein entscheidend und wesentlich ist, nämlich die Einsetzungsworte, war in dieser Tradition in ihren Anfängen überhaupt nicht vorhanden, wesentlich war in dieser Sicht das Gedächtnis von Tod und Auferstehung des Herrn, ein Geschehen, das in der Abendmahlsfeier zeichenhaft zusammengefasst ist und das der Herr den Seinen aufgetragen hat, sowie die an Gott gerichtete Bitte, sein Geist möge dieses Heilsgeschehen in der Mahlfeier der Gemeinde gegenwärtigen und verwirklichen.

In der frühen Kirche wurde nie die Frage gestellt, durch welche Worte des Eucharistischen Hochgebetes die Vergegenwärtigung des Herrn in den Zeichen von Brot und Wein erfolgt, sondern das gesamte Gebet wurde als das „Gebet der Danksagung und Heiligung“ verstanden, in dessen Mitte das Gedächtnis des Abendmahls als zeichenhafter Zusammenfassung des gesamten in Jesus Christus gewirkten Heilsgeschehens steht. In der Allgemeinen Einführung zur erneuerten Eucharistiefeier wurde diese Sicht aufgegriffen. So heißt es in den Ausführungen über das Eucharistische Hochgebet: „Im Eucharistischen Hochgebet, dem Gebet der Danksagung und Heiligung erreicht die ganze Feier ihre Mitte und ihren Höhepunkt. Der Priester lädt die Gemeinde ein, in Gebet und Danksagung die Herzen zum Herrn zu erheben; so nimmt er alle Versammelten in jenes Gebet hinein, das er im Namen aller durch Jesus Christus an Gott den Vater richtet. Sinn dieses Gebetes ist es, die ganze Gemeinde der Gläubigen im Lobpreis der Machterweise Gottes und in der Darbringung des Opfers mit Christus zu vereinen“ (Art. 54). Im folgenden Artikel werden dann die wichtigen Elemente des eucharistischen Hochgebetes aufgezählt. Bei der Nennung des Einsetzungsberichtes musste in der 2. Auflage auf Verlangen der Glaubenskongregation das Wort „Konsekration“ hinzugefügt werden, entsprechend der vorkonziliaren Engführung in der abendländischen Theologie.

Dass der Gedächtnischarakter entscheidend für das Verständnis der Eucharistiefeier ist, zeigt der Zusammenhang mit dem jüdischen Pesahmahl. Beim Pesahmahl, in dessen Rahmen ja nach den Synoptikern die Deuteworte des Herrn über Brot und Wein stehen, bewirkt das Gedächtnis der Befreiung des Volkes Israel aus Ägypten die Gegenwärtigung dieses Geschehens für die feiernde Gemeinde, wie es die Haggadah der Pesachfeier zum Ausdruck bringt: „In allen Zeitaltern ist es Pflicht eines jeden Einzelnen sich vorzustellen, als sei er selbst aus Ägypten gezogen, wie es heißt: Du sollst deinem Sohne an jenem Tage sagen: Um dieses willen hat es der Ewige für mich getan, als ich aus Ägypten zog. Nicht unsere Vorfahren allein hat der Heilige, gepriesen sei er, erlöst, sondern mit ihnen hat er auch uns erlöst, wie es heißt: uns hat er von dort hinweggeführt, um uns hierher zu bringen und uns das Land zu geben, welches er unseren Vätern zugeschworen hat“. In der darauffolgenden Danksagung heißt es dann: „Gepriesen seist Du, Ewiger unser Gott, Herr der Welt, der uns und unsere Vorfahren erlöst hat aus Ägypten und uns erreichen ließ diese Nacht, in ihr zu verzehren Mazza und Bitterkraut.“ Im semitischen Denken ist „Gedächtnis“ nie nur Erinnerung an längst vergangene Ereignisse, sondern bedeutet immer deren Gegenwärtigung. Dies gilt nicht nur von der Pesahfeier, sondern insgesamt vom Gottesdienst des Volkes Israel und von allen seinen Festen, sie sind immer Gedächtnis von Heilsereignissen, die der feiernden Gemeinde gegenwärtig werden (vgl. Max Thurian, „L´Eucharistie – Memorial du Seigneur“). Wenn Jesus beim Abendmahl den Seinen aufträgt: „Tut dies zu meinem Gedächtnis“, so zeigen diese Worte an, dass nunmehr an die Stelle des Gedächtnisses der Befreiung aus Ägypten durch das Essen des Pesahlammes das Gedächtnis der durch Jesus Christus gewirkten endgültigen Erlösung aus der Macht des Bösen durch das Essen des wahren Pesahlammes Jesus Christus getreten ist: „Nehmt hin und esset alle davon, das ist mein Leib, der für euch hingegeben; nehmt hin und trinket alle daraus, das ist der Kelch meines Blutes, das für euch vergossen wird. Tut dies zu meinem Gedächtnis“. Da durch die „Wir-Form“ der Eucharistischen Hochgebete ausgedrückt wird, dass die gesamte versammelte Gemeinde das Gedächtnis des Herrn begeht und den Vater bittet, seinen Geist herabzusenden, damit die Zeichen von Brot und Wein zum Leib und Blut Jesu Christi werden, bewirkt die Gemeinde auch in ihrer Gesamtheit das Geschehen, entsprechend dem Wort des Herrn: „Wo zwei oder drei in meinem Namen, -d. h. seiner gedenkend- versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen“.

Wo immer also eine Gemeinde sich versammelt, normalerweise unter der Leitung des ordinierten Vorstehers, um in der Feier des Mahles des Herrn zu gedenken, dort ist der Herr entsprechend seiner Zusage auch im Mahl in ihrer Mitte gegenwärtig. Entscheidend ist aber nicht der Vorsteher, der im Namen der Gemeinde handelt und spricht, sondern die Gemeinde selbst. Wird ihr ein Vorsteher für diese Feier verwehrt, so ist ihr dennoch nicht die Gegenwart des Herrn in der Feier des Mahles verwehrt, wenn sie sein Gedächtnis begeht und den Vater bittet, er möge durch seinen Geist die Gaben heiligen.

Zum Autor: em.O.Univ.-Prof. Dr. Franz Nikolasch, geboren 1933, war Vorstand des Instituts für Liturgiewissenschaft der Theologischen Fakultät in Salzburg und Vorsitzender des Landeskulturbeirates.

Franz Nikolasch lebt in Sankt Leonhard (Grödig) und hatte 1973 den Leonhardiritt bei der Wallfahrtskirche Sankt Leonhard ins Leben gerufen.