APOSTOLISCHE KONSTITUTION ÜBER DIE RÖMISCHE KURIE UND IHREN DIENST FÜR DIE KIRCHE IN DER WELT: PRAEDICATE EVANGELIUM

  1. PRÄAMBEL

1. Verkündet das Evangelium (vgl. Mk 16,15; Mt 10,7-8): Das ist die Aufgabe, die der Herr seinen Jüngern anvertraut hat. …

2. Die „missionarische Umkehr“ der Kirche(3) ist dazu bestimmt, die Kirche gemäß dem Vorbild der Liebessendung, die Christus eigen ist, zu erneuern. Seine Jüngerinnen und Jünger sind daher berufen, „Licht der Welt“ zu sein (Mt 5,14). […]

3. Die Reform der Römischen Kurie steht im Zusammenhang mit dem missionarischen Charakter der Kirche. So war es in den Zeiten, als das Streben nach Reform dringlicher wahrgenommen wurde, wie etwa im 16. Jahrhundert mit der Apostolischen Konstitution Immensa aeterni Dei von Sixtus V. (1588) geschehen und im 20. Jahrhundert mit der Apostolischen Konstitution Sapienti consilio von Pius X. (1908). Nach Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils verfügte Paul VI. unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Wünsche der Konzilsväter(5) mit der Apostolischen Konstitution Regimini Ecclesiae Universae (1967) eine Kurienreform und setzte sie um. Später promulgierte Johannes Paul II. die Apostolische Konstitution Pastor bonus (1988), um die Gemeinschaft im gesamten Organismus der Kirche beständig zu fördern.

Im Anschluss an diese beiden Reformen aus der näheren Vergangenheit und in Dankbarkeit für den großzügigen und kompetenten Dienst, den im Lauf der Zeit viele Mitglieder der Kurie für den Papst und die Gesamtkirche geleistet haben, beabsichtigt diese neue apostolische Konstitution die heutige Ausübung des Dienstes der Kurie besser mit dem Weg der Evangelisierung in Einklang zu bringen, welchen die Kirche besonders in dieser Zeit durchlebt.

Die Kirche: Geheimnis der Gemeinschaft

4. Für die Reform der Römischen Kurie ist es wichtig, sich auch einen anderen Aspekt des Geheimnisses der Kirche zu vergegenwärtigen und zur Geltung kommen zu lassen: […] Dieses Leben in Gemeinschaft verleiht der Kirche das Antlitz der Synodalität; also einer Kirche des gegenseitigen Zuhörens, »bei dem jeder etwas zu lernen hat: das gläubige Volk, das Bischofskollegium, der Bischof von Rom – jeder im Hinhören auf die anderen und alle im Hinhören auf den Heiligen Geist, den „Geist der Wahrheit“ (Joh 14,17), um zu erkennen, was er „den Kirchen sagt“ (vgl. Offb 2,7)«(7). Diese Synodalität der Kirche wird dann als das »gemeinsame Vorangehen der Herde Gottes auf den Pfaden der Geschichte zur Begegnung mit Christus, dem Herrn«(8) verstanden. […]

Der Dienst der Römischen Kurie

8. Die Römische Kurie steht im Dienst des Papstes, der als Nachfolger Petri das immerwährende und sichtbare Prinzip und Fundament der Einheit sowohl der Bischöfe als auch der Vielheit der Gläubigen ist(15). Aufgrund dieser Verbindung steht die Arbeit der Römischen Kurie auch in organischer Beziehung zum Bischofskollegium und zu den einzelnen Bischöfen sowie zu den Bischofskonferenzen und ihren regionalen und kontinentalen Zusammenschlüssen wie auch zu den orientalischen hierarchischen Strukturen, die von großem pastoralem Nutzen sind und die affektive und effektive Gemeinschaft zwischen den Bischöfen zum Ausdruck bringen. Die Römische Kurie steht nicht zwischen dem Papst und den Bischöfen, sondern sie stellt sich in den Dienst beider, und zwar in einer Weise, die dem Wesen beider entspricht.

9. Die Aufmerksamkeit, welche die vorliegende Apostolische Konstitution den Bischofskonferenzen und in entsprechender und angemessener Weise den orientalischen hierarchischen Strukturen widmet, zielt darauf ab, ihr Potenzial zu stärken(16), ohne dass sie als Zwischenglied zwischen dem Papst und den Bischöfen fungieren, sondern ihnen voll und ganz zu Diensten sind. Die ihnen in den vorliegenden Verfügungen zugewiesenen Zuständigkeiten sollen die kollegiale Dimension des bischöflichen Dienstes zum Ausdruck bringen und indirekt die kirchliche Gemeinschaft stärken(17), indem sie die gemeinsame Ausübung bestimmter pastoraler Aufgaben zum Wohl der Gläubigen ihrer jeweiligen Nation oder eines bestimmten Gebiets konkretisieren(18).

Jeder Christ ist ein missionarischer Jünger

10. Der Papst, die Bischöfe und die anderen geweihten Amtsträger sind nicht die einzigen Evangelisierer in der Kirche. Sie »wissen ja, dass sie von Christus nicht bestellt sind, um die ganze Heilssendung der Kirche an der Welt allein auf sich zu nehmen«(19). Jeder Christ ist kraft der empfangenen Taufe ein missionarischer Jünger, »in dem Maß, in dem er der Liebe Gottes in Jesus Christus begegnet ist(20). Es ist unmöglich, dies bei der Erneuerung der Kurie nicht zu berücksichtigen, deren Reform daher die Einbeziehung von Männern und Frauen im Laienstand auch in leitende und verantwortliche Funktionen vorsehen muss. Darüber hinaus ist ihre Anwesenheit und Mitwirkung unverzichtbar, denn sie arbeiten zum Wohl der ganzen Kirche mit(21) und können aufgrund ihres Familienlebens, ihrer Kenntnis der sozialen Realitäten und ihres Glaubens, der sie dazu führt, Gottes Wege in der Welt zu entdecken, wertvolle Beiträge leisten, insbesondere wenn es um die Förderung der Familie und die Achtung der Werte des Lebens und der Schöpfung, das Evangelium als Sauerteig für die zeitlichen Realitäten und das Erkennen der Zeichen der Zeit geht.

Die Bedeutung der Reform

12. […] Die von der Mehrheit der Kardinäle im Rahmen der Generalkongregationen vor dem Konklave lebhaft gewünschte Reform muss noch mehr die Identität der Römischen Kurie vervollkommnen, die darin besteht, dem Nachfolger Petri bei der Ausübung seines obersten Hirtenamtes zum Wohl und im Dienst der Gesamtkirche und der Teilkirchen zu helfen. Ein Amt, das der Stärkung der Einheit des Glaubens und der Gemeinschaft des Volkes Gottes dient und die Sendung der Kirche in der Welt unterstützt. Sicherlich ist es nicht leicht, ein solches Ziel zu erreichen: es erfordert Zeit, Entschlossenheit und vor allem die Mitarbeit aller. Aber um dies zu verwirklichen, müssen wir uns vor allem dem Heiligen Geist, der in Wahrheit die Kirche führt, anvertrauen und im Gebet die echte Unterscheidungsgabe erbitten«(23).

  1. GRUNDSÄTZE UND KRITERIEN FÜR DEN DIENST AN DER RÖMISCHEN KURIE

Um die pastorale Sendung des Papstes, die er von Christus, dem Herrn und Hirten, in seiner Sorge für die ganze Kirche empfangen hat (vgl. Joh 21,15 ff.), zu ermöglichen und wirksam zu machen, und um die Beziehung zwischen dem Petrusamt und dem Dienst aller Bischöfe zu erhalten und zu pflegen, bedient sich der Papst »in Ausübung seiner höchsten, vollen und unmittelbaren Gewalt über die ganze Kirche der Dikasterien der Römischen Kurie, die daher in seinem Namen und in seiner Autorität zum Nutzen der Kirchen und im Dienst der heiligen Hirten tätig sind«(24). Auf diese Weise steht die Kurie im Dienst des Papstes und der Bischöfe, die »mit dem Nachfolger Petri zusammen das Haus des lebendigen Gottes leiten«(25). Die Kurie übt diesen Dienst an den Bischöfen in ihren Teilkirchen mit Rücksicht auf die ihnen als Nachfolgern der Apostel gebührende Verantwortung aus.

1. Dienst an der Sendung des Papstes. […]

2. Mitverantwortung in der Communio. […]

3. Dienst an der Sendung der Bischöfe. […]

4. Unterstützung der Teilkirchen und ihrer Bischofskonferenzen […]

5. Der stellvertretende Charakter der Römischen Kurie. Jede kuriale Einrichtung erfüllt ihren eigenen Auftrag kraft der Vollmacht, die sie vom Papst erhalten hat, in dessen Namen sie mit stellvertretender Gewalt in der Ausübung des primazialen Amtes handelt. Aus diesem Grund kann jeder Gläubige einem Dikasterium oder einem Organ abhängig von deren besonderer Zuständigkeit, Leitungsgewalt und Aufgabe vorstehen.

[…]

7. Persönliche Integrität und Professionalität. Das Antlitz Christi spiegelt sich in der Vielfalt der Gesichter seiner Jüngerinnen und Jünger wider, die sich mit ihren Charismen in den Dienst der Sendung der Kirche stellen. Deshalb werden diejenigen, die an der Kurie Dienst tun, aus dem Kreis der Bischöfe, Priester, Diakone, Mitglieder der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens sowie der Laien ausgewählt, die sich durch geistliches Leben, gute pastorale Erfahrung, einfachen Lebenswandel und die Liebe zu den Armen, den Geist der Gemeinschaft und des Dienstes sowie durch Kompetenz in den ihnen anvertrauten Angelegenheiten und die Fähigkeit, die Zeichen der Zeit zu erkennen, auszeichnen. Aus diesem Grund ist es notwendig, der Auswahl und Ausbildung des Personals sowie der Arbeitsorganisation und der persönlichen und beruflichen Entwicklung jedes Einzelnen große Aufmerksamkeit zu widmen.

[…]

8. Zusammenarbeit zwischen den Dikasterien. Gemeinschaft und Mitwirkung müssen die interne Arbeit der Kurie und jeder ihrer Einrichtungen kennzeichnen. Die Römische Kurie muss sich immer mehr in den Dienst der Lebensgemeinschaft und der Einheit im Handeln mit den Hirten der universalen Kirche stellen. Aus diesem Grund treffen sich die Verantwortlichen der Dikasterien in regelmäßigen Abständen mit dem Papst, sowohl einzeln als auch in gemeinsamen Sitzungen. Regelmäßige Treffen fördern die Transparenz und eine konzertierte Aktion zur Erörterung der Arbeitspläne der Dikasterien und ihrer Umsetzung.

[…]

  1. ALLGEMEINE NORMEN

Begriff der Römischen Kurie

Art. 1 Die Römische Kurie ist das Organ […]

Der pastorale Charakter der kurialen Tätigkeiten

Art. 2 Da alle Glieder des Volkes Gottes, jedes entsprechend seinem Stand, an der Sendung der Kirche teilhaben, sollen diejenigen, die in der Römischen Kurie Dienst tun, in einer Weise daran mitwirken, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihrer pastoralen Erfahrung entspricht.

[…]

Art. 6 Verbunden mit ihrem Dienst an der Römischen Kurie sollen sich die Kleriker je nach Möglichkeit und ohne dadurch ihre Büroarbeit zu beeinträchtigen, auch der Seelsorge widmen. Ebenso sollen die Mitglieder der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens sowie die Laien in der pastoralen Tätigkeit ihrer eigenen Gemeinschaften oder anderer kirchlicher Wirklichkeiten je nach den Fähigkeiten und Möglichkeiten jedes Einzelnen mitarbeiten. […]

Struktur der Römischen Kurie

Art. 12 § 1. Die Römische Kurie besteht aus dem Staatssekretariat, den Dikasterien und den Organen, die alle rechtlich gleichgestellt sind.

[…]

§ 3. Die Beamten, die so weit wie möglich aus den verschiedenen Regionen der Welt stammen sollen, damit die Römische Kurie die Universalität der Kirche widerspiegelt, sollen aus dem Kreis der Kleriker, der Mitglieder der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens sowie der Laien ausgewählt werden, die sich durch gebührende Erfahrung und die erforderliche Bildung […]

Art. 15 Die Mitglieder der kurialen Einrichtungen werden aus dem Kreis der in Rom und außerhalb Roms residierenden Kardinäle ernannt; hinzu kommen, sofern sie in den betreffenden Fragen besonders sachkundig sind, einige Bischöfe, vor allem Diözesan-/ Eparchialbischöfe, sowie, je nach Art des Dikasteriums, einige Priester und Diakone, Mitglieder von Instituten des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens sowie Laien.

[…]

Art. 17 § 1. Der Präfekt oder der ihm Gleichgestellte, die Mitglieder, der Sekretär, der Untersekretär und die anderen höheren Beamten, die als Amtsleiter, Gleichgestellte und Sachverständige fungieren, wie auch die Konsultoren werden vom Papst für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt.

[…]

§ 4. Die klerikalen Beamten und Mitglieder von Instituten des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens, die in kurialen Einrichtungen und Ämtern Dienst getan haben, kehren in der Regel nach fünf Jahren in die Seelsorge in ihrer Diözese/Eparchie oder in die Institute oder Gesellschaften zurück, denen sie angehören. Wenn die Oberen der Römischen Kurie es für angebracht halten, kann der Dienst um einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren verlängert werden.

[…]

Zuständigkeit und Verfahrensweise der kurialen Einrichtungen

[…]

Versammlungen der Leiter der kurialen Einrichtungen

[…]

Die Römische Kurie im Dienst der Teilkirchen

Art. 36 § 1. Die kurialen Einrichtungen sollen in den wichtigsten Angelegenheiten mit den Teilkirchen, den Bischofskonferenzen, ihren regionalen und kontinentalen Zusammenschlüssen und den orientalischen hierarchischen Strukturen zusammenarbeiten.

[…]

  1. StaatssekretarIat

[…]

  1. DIKASTERIEN

[…]

  1. ORGANE DER GERICHTSBARKEIT

[…]

  1. WIRTSCHAFTLICHE ORGANE

[…]

  1. Ämter

[…]

  1. Anwälte

[…]

  1. Übergangsnorm

[…]

FUSSNOTEN […]