Der türkische Staat müsse dafür sorgen, „dass die Möglichkeiten der wenigen in der Türkei verbliebenen Christen, ihren Glauben zu leben, nicht weiter eingeschränkt werden […] Die Türkei steht in der Verantwortung, die Grundsätze der Religionsfreiheit für alle Bürger und alle im Land Lebenden strikt zu beachten“, schreibt die Deutsche Bischofskonferenz. Die EU und die Türkei hatten im März ein Abkommen zur Bewältigung der Flüchtlingskrise beschlossen. (www.de.radiovaticana.va u. kna vom 22. 4.)