Als erstes islamisches Land der Welt hat Pakistan den Brauch der Mitgift quasi verboten. Dem neuen Gesetz zufolge wird die Mitgift deutlich beschränkt, wenn auch nicht völlig abgeschafft. Die Regierung habe damit eine „historische Entscheidung" getroffen, die „wichtig für die Ärmsten der Nation" sei, sagte der Bischof von Hyderabad, Samson Shukardin, laut der Nachrichtenagentur „Fides“. Die Ausgaben für die Mitgift würden oft auf Kosten der täglichen Bedürfnisse gehen und besonders arme Familien nicht selten in Schulden stürzen. „Darüber hinaus ist materieller Reichtum sicherlich nicht der zentrale Aspekt der Ehe", betonte Shukardin. Er drängte das zuständige Ministerium, bei der Umsetzung des Gesetzes ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, „dass keine Frau Gewalt ausgesetzt ist, weil sie keine ausreichende Mitgift mitgebracht hat". In Pakistan waren bisher Geschenke und Mitgift in der Heiratsurkunde dokumentiert sowie festgeschrieben, wie im Falle einer Scheidung zu verfahren wäre. Vor Pakistan haben in den vergangenen Jahren bereits Indien wie auch das säkular verfasste Bangladesch die Praxis des Forderns und Annehmens von Mitgift verboten. In traditionell orientierten Teilen der Gesellschaft wird sie jedoch weiterhin im Geheimen praktiziert. (fides u. kap u. vn v. 1. 12.)
Der Kardinal der Zentralafrikanischen Republik, Dieudonne Nzapalainga, und das Wiener internationale Dialogzentrum KAICIID trauern um den Imam und Versöhner Oumar Kobine Layama. Der Vorsitzende des Hohen Islamrates der Zentralafrikanischen Republik war am Wochenende unerwartet mit 62 Jahren in Bangui gestorben. Layama setzte sich zusammen mit Kardinal Nzapalainga und dem evangelikalen Pastor Nicolas Guerekoyamene-Gbango seit 2013 in der „Interreligiösen Plattform der Zentralafrikanischen Republik" (PCRC) für Frieden und Versöhnung in und nach dem Bürgerkrieg ein. Bisweilen wurden sie die „Drei Heiligen von Bangui" genannt. Kardinal Nzapalainga würdigte den verstorbenen Imam als „Mann der Weisheit, der wusste, wie man Einigkeit schafft, der Respekt und Wertschätzung für den Anderen hatte". 2016 hatten der Imam und Pastor Nzapalainga den Erzbischof zu seiner Kardinalsernennung nach Rom begleitet. Auch KAICIID-Generalsekretär Faisal bin Muaammar betrauerte den Tod Layamas: Das ist ein „großer Verlust für die Gemeinschaft der Friedensstifter in der Zentralafrikanischen Republik, die auf eine gemeinsame, vereinte Zukunft für alle Zentralafrikaner hinarbeitet". Der Imam war in den vergangenen Jahren mehrfach in Wien beim KAICIID zu Gast. Zu den jüngsten Initiativen, die Imam Omar Kobine Layama zusammen mit den anderen Religionsführern gefördert hat, gehört die „Interreligiöse Partnerschaft für die Festigung des Friedens“ (CIPP). Dieses Projekt führt christliche und islamische NGOs zu einem Friedensprozess zusammen. (kap v. 2. 12.; JA v. 13. 12.)
Die Bischöfe Polens haben der muslimischen Gemeinde des Landes ihr Beileid zum Tod von Mufti Nedal Abu Tabaq ausgesprochen, der die Muslimische Liga Polens geleitet hatte. „Er war ein Mann von großem Herzen, tolerant und respektvoll gegenüber jedem Gesprächspartner, der trotz der Vielfalt der Meinungen und Bekenntnisse Freundlichkeit zeigte", heißt es in einem Schreiben der Bischofskonferenz. Der Mufti habe große Offenheit für den interreligiösen Dialog gezeigt. Dank seines Charismas hätten ihn viele Menschen in Polen als „Wegweiser im muslimischen Umfeld Polens und als spirituellen Lehrer angesehen". Nedal Abu Tabaq wurde 1971 in Saudi-Arabien geboren und kam mit einem Stipendium 1988 nach Polen. Er promovierte in Medizin in Lublin. Der Bevölkerungsanteil der Muslime liegt in Polen bei etwas unter 0,1 Prozent. (vn v. 2. 12.)
„Heute ist ein elfjähriges Martyrium zu Ende gegangen.“ Mit diesen Worten hat der Generalsekretär der ökumenischen Hilfsorganisation „Christen in Not“, Elmar Kuhn, den Freispruch des pakistanischen Christen Imran Masih kommentiert. Der Buchhändler aus Faisalabad war wegen angeblicher „Gotteslästerung“ zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden und saß seit Juli 2009 im Gefängnis. Das Berufungsverfahren wurde unter anderem durch Spenden aus Österreich möglich. „Es sind gute Nachrichten für die Gerechtigkeit, für die Christen, für das Land“, kommentierte Imrans Anwalt, Khalil Tahir Sandhu, das Gerichtsurteil laut dem Fides-Dienst. Bitter sei allerdings, dass aufgrund von Verschiebungen ein Unschuldiger zu Unrecht über zehn Jahre im Gefängnis habe sitzen müssen. Imrans muslimischer Nachbar hatte den damals den Buchhändler beschuldigt, beim Verbrennen von Altpapier auch Seiten des Koran verbrannt und Mohammed damit entehrt zu haben. Noch am selben Tag sei der Christ festgenommen und später zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (fides u. vn v. 16. 12.)
Weihnachten wird ab sofort im Irak ein ständiger nationaler Feiertag sein. Mit einstimmigem Beschluss ist das irakische Parlament einem dementsprechenden Vorschlag nachgekommen, der im Rahmen eines Gesprächs zwischen dem irakischen Präsidenten Barham Salih und dem chaldäischen Patriarchen Louis Raphael Sako gefasst wurde. Kardinal Sako veröffentlichte unmittelbar nach der Entscheidung des Parlaments eine Botschaft, in der er dem irakischen Präsidenten Barham Salih, dem Parlamentssprecher Muhammad al Halbousi und allen Parlamentariern „für die zum Wohle ihrer Mitchristen abgegebene Stimme“ dankte. Bei dem Vorgespräch in der Residenz von Sako hatte Präsident Salih die wichtige Rolle der christlichen Gemeinden beim Wiederaufbau des Landes betont. Salih bekräftigte bei dieser Gelegenheit auch seine Absicht, die Rückkehr der Christen in ihre Herkunftsgebiete zu fördern. (fides u. vn v. 17. 12.)
Die Regierung in Pakistan will eine Koordinierungsstelle einrichten, um gegen Zwangsheiraten vorzugehen. Die römisch-katholische Kirche in Pakistan begrüßt diesen Beschluss. Nach Protesten der christlichen Kirchen in den vergangenen Monaten nach dem Fall von Arzoo Raja, einem 13-jährigen entführten Mädchen, das zur Heirat mit einem Muslim gezwungen wurde, und anderen ähnlichen Fällen hat die Regierung die Einrichtung eines speziellen Zentrums angekündigt. Hafiz Tahir Ashrafi, Sonderberater von Premierminister Imran Khan für religiöse Angelegenheiten und Präsident des Ulema-Rates von Pakistan, erklärte: „Für Fragen, die Minderheiten betreffen, ist eine spezielle Koordination eingerichtet worden. Niemandem wird es erlaubt sein, im Land Panik über das Thema Zwangsbekehrungen und Minderjährigen-Ehen zu verbreiten. Probleme, die Pakistaner nicht-muslimischen Glaubens betreffen, werden durch die Einrichtung von Räten für interreligiöse Harmonie angegangen.“ Vincent Thomas, Leiter der Dialogkommission der Erzdiözese Karachi, begrüßt die Initiative: „Dieses Zentrum wird sicherlich unseren Bemühungen helfen. Wir werden sehen, wie es den Minderheiten helfen und die interreligiöse Harmonie in Pakistan verbessern kann.“ Die Ankündigung der neuen Initiative folgt eine Woche, nachdem ein Gericht den Entführer von Arzoo Raja, den Muslim Azhar Ali, angeklagt hat wegen Verstoßes gegen das Gesetz zum Verbot der Kinderheirat und wegen Vergewaltigung, die in Pakistan mit mindestens zehn Jahren Haft und in einigen Fällen sogar mit der Todesstrafe geahndet wird. (vn v. 19. 12.)
Der frühere Großmufti von Bosnien und Herzegowina und amtierende Präsident des bosniakischen Weltkongresses, Mustafa Ceric, setzt sich für radikale Reformen des Islam ein und hat die jüngsten islamistischen Terroranschläge scharf verurteilt. Gleichzeitig aber kritisierte er auch das erneute Zeigen von Mohammed-Karikaturen in der französische Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“, das die jüngste Gewaltwelle ausgelöst habe. Ceric, der eine liberalere europäische Ausprägung des Islams vertritt, fordert in der interreligiösen Interviewreihe „Religion matters“ der Hanns-Seidel-Stiftung eine Reform des Islam. Dieser müsse sich von einer künstlich geschaffenen Theologie befreien. Sie stelle eine Gefangenschaft dar. Radikal verändert werden müsse die muslimische Denkweise, ihre Gewohnheiten, und die historisch bedingte Obsession, die muslimische Vergangenheit zu verherrlichen. (JA v. 20. 12.)
Die Sikhs sind in Österreich als nunmehr zehnte religiöse „Bekenntnisgemeinschaft“ anerkannt worden. Dafür waren die Vorlage von Statuten und mindestens 300 Gläubige mit Wohnsitz in Österreich erforderlich. Für die 16 staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften waren 18.000 Personen nötig. Bei Kirchen und Religionsgesellschaften handelt es sich außerdem um Körperschaften Öffentlichen Rechts, das ist bei Bekenntnisgemeinschaften nicht der Fall, erklärte der Leiter des Kultusamts, Florian Welzig. (kap u. vn v. 30. 12.)