Innerkirchliche Reformansätze: (Frauen, Zölibat, wiederverheiratet Geschiedene, Moral ..)

„Wir werden Rom bereits im Prozess und nicht erst über die Ergebnisse gut informieren“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, der Limburger Bischof Georg Bätzing, im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur mit Blick auf die Reformen, die im Rahmen des „Synodalen Weges“ beschlossen werden. Er hoffe, dass der Generalsekretär der Bischofssynode in Rom, Kardinal Mario Grech, „auch einmal zu uns kommt, vielleicht zur zweiten Synodalversammlung“. Dort könne er miterleben, dass sich die aktuellen Reformbemühungen auf den Fundamenten des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Würzburger Synode der Jahre1971 bis 1975 beziehen. Viele Forderungen dieser Synode, wie die Zulassung von Frauen zum Diakonat oder Zugangswege für verheiratete Männer zum Priestertum, sind bis heute nicht umgesetzt. „Die große Mehrzahl der gläubigen Katholikinnen und Katholiken in unserem Land wollen Veränderung, und darum ist auch der Synodale Weg so notwendig.“ Wenn sich die Kirche diesen „drängenden Fragen“ nicht stelle, werde sie unglaubwürdig. „Wir werden vermutlich schon Impulse bei den Fragen liefern, die nur ein Konzil entscheiden kann. […] Wenn sich das auf die Weltkirche positiv auswirken kann – zum Beispiel für die Weltbischofssynode im Oktober 2022 –, dann wäre das ein erfreuliches Ergebnis“, so Bischof Bätzing (kna u. vn v. 3.1.)

Bischof Franz-Josef Bode (Osnabrück), will bei der Frage, Frauen mehr Rechte in der Kirche zu geben, nicht lockerlassen. „Die Weihe zur Diakonin würde ich mir wünschen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Wir müssen […] diese Frage stellen, denn Veränderungen wurden in der Kirche immer lange vorbereitet“. Die Veränderungen des Zweiten Vatikanischen Konzils seien auch nur dank jahrzehntelanger Vorarbeiten möglich gewesen. Das Diakonat passe zu den vielen diakonischen Tätigkeiten, die Frauen bereits in der Kirche übernommen hätten. Allerdings seien dafür auch Veränderungen im Weiheverständnis der römisch-katholischen Kirche notwendig. Danach ist das Diakonat die erste Stufe des Weihesakraments. (www.welt.de v. 7. 1.)

Papst Franziskus hat den Rechtswissenschaftler und Rektor der Päpstlichen Lateran-Universität, Vincenzo Buonomo (59), zum Präsidenten der Disziplinarkommission der römischen Kurie ernannt. Mit dem Italiener leitet erstmals ein Nichtpriester die Kommission, die für die Verhängung dienstrechtlicher Sanktionen gegen Mitarbeiter zuständig ist. Bisher leiteten Kirchenjuristen im Bischofsrang die Kommission. (vn u. kap v. 8. 1.)

Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn begrüßt die formelle Öffnung für Frauen in liturgischen Diensten durch ein „Motu Proprio“ von Papst Franziskus. Hier einige Zitate des Interviews: „Es ist im Grund ein altes Thema, ein alter Wunsch, der schon 1972 geäußert wurde, als der heilige Papst Paul VI. sein Dokument Ministeria Quaedam veröffentlich hat, in dem er klar gestellt hat: Bei diesen Ämtern handelt es sich um Laienämter […] und Laienämter sollten Männern und Frauen unterschiedslos offen stehen. […] Ich habe miterlebt, dass auf der Amazoniensynode das Thema wieder sehr präsent war. Ich habe selber in meiner Wortmeldung in der Synode darauf hingewiesen, dass diese Klausel im Dokument von Papst Paul VI. wirklich nicht erforderlich ist. […] Nicht nur bei uns, sondern in den meisten Teilen der Weltkirche werden diese Dienste schon seit langem von Männern und Frauen ausgeübt. Es ist eine Klarstellung dessen, was von der Taufe jedem Christen und jeder Christin grundsätzlich offensteht….“ (vn v. 11. 1.)

Das Erzbistum Köln lässt die Androhung dienstrechtlicher Konsequenzen gegen den Dormagener Pfarrer Klaus Koltermann wegen seiner Kritik an Kardinal Rainer Woelki fallen, schreibt der Personalchef Mike Kolb in einem Brief an Koltermann laut dem „Kölner Stadt-Anzeiger". Koltermann hatte Woelki in Leserbriefen und in einem Artikel scharf angegriffen, weil er noch nicht für eigene Fehler im Missbrauchsskandal entschuldigt hatte. Er schloss sich Rücktrittsforderungen gegen den Erzbischof an. In einer Stellungnahme berief sich Koltermann auf sein Gewissen und machte deutlich, dass er mit seiner Kritik lediglich die Sorgen der Gläubigen ausgedrückt habe, denen er sich verpflichtet sehe. Die Androhung von Strafmaßnahmen gegen ihn löste massive Proteste unter anderem in Koltermanns Gemeinde, der Plattform „Wir sind Kirche, Deutschland“, aber auch im Kölner Klerus aus. (koelner-stadt-anzeiger.de u. www. sueddeutsche.de v. 11. 1.)

Johanna Rahner, Professorin für Dogmatik, Dogmengeschichte und Ökumenische Theologie an der Universität Tübingen, fordert in einem Interview der „Zeit"-Beilage „Christ & Welt" die Aufhebung des Kirchenbanns über Martin Luther. Ein solcher Schritt könne „ein wichtiges Zeichen" im Dialog zwischen Katholiken und Protestanten sein. Die Exkommunikation habe – im Nachhinein betrachtet – zu einem Verlust an theologischer Substanz geführt. „Vieles, was Luther an profund katholischen Inhalten in seinen Lehren weiter vertrat, war nach seiner Exkommunizierung plötzlich nicht mehr katholisch", beklagte Rahner. „Erwägungen, in der Muttersprache Gottesdienst zu feiern, waren beispielsweise nun tabu, nur weil Luther die deutsche Sprache in den Gottesdienst eingeführt hat." Mit ihrem Ruf nach einer Aufhebung des Kirchenbanns stehe sie nicht alleine da: „Gerade haben der Lutherische Weltbund und der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen bekannt gegeben, dass sie an einer gemeinsamen Erklärung arbeiten. […] Die katholische Kirche [sollte] zum Beispiel anerkennen, dass auch die theologischen Traditionen der evangelischen Kirche ein legitimes Erbe sind, sie also durchaus auch ‚Kirche im eigentlichen Sinn‘ ist". Auf die Frage, ob diese Ansicht „mehrheitsfähig" im Vatikan sei, antwortete sie: „Wahrscheinlich nicht. [… Aber] jetzt wäre der richtige Zeitpunkt, es mal anders zu machen." (kna u. kap v. 14. 1.)