Verbieten Bibeltexte die Frauenordination? 1)

 

27.06.1997, Dr. Roland Schwarz

Was ist gemeint, wenn wir von einem „Amt“ sprechen?

Von Dr. Roland Schwarz aus: Diakonia 28 (1997) 167-173

Bevor Aussagen für oder gegen die Frauenordination in der Bibel nachgegangen wird, ist zunächst zu klären, was im Neuen Testament unter „Amt“ zu verstehen ist. Etliche Probleme fänden eine klarere Lösung, würde die Definition des Amtes zunächst einmal exakter geklärt werden.

Da wir die Frage der Ämter heute an das NT stellen wollen, müssen wir gerade jene Ämter in den Blick nehmen, aus denen die Ämter der Gegenwart entstanden sind: Spätestens gegen Ende des ersten Jahrhunderts finden wir in den biblischen Gemeinden die Ämter der Episkopen (wir übersetzen das heute mit „Bischof“), das Amt der Presbyter (das heißt eigentlich „Älteste“) und das der Diakone; wobei die Episkopen und die Presbyter noch nicht so deutlich unterschieden werden wie dann später etwa bei Ignatius von Antiochien. Am deutlichsten ausgeprägt ist eine neutestamentliche Amtsstruktur in den Pastoralbriefen.

Um zu einer Definition zu kommen, müssen wir fragen: Aus welchem Anliegen heraus sind diese Ämter entstanden? Die Antwort: Um die einzelnen Gemeinden in Verbindung mit der Gesamtkirche zu halten, haben die Apostel bzw. ihre Schüler bewährte Christen als Gemeindeleiter durch Handauflegung eingesetzt, die in ihrem Auftrag für die Beachtung der rechten Lehre sorgen sollten. Dies wurde notwendig, da sich Auffassungen ausbreiteten, die nach Ansicht der Erstverkünder dem Geist des Evangeliums widersprachen. Die Amtsträger waren also bevollmächtigte Gemeindeleiter und autoritative Verkündiger; sie wurden nicht primär als Sakramentenspender eingesetzt. Der Vorsitz bei der Eucharistiefeier, der nirgends im NT ausdrücklich als Aufgabe der Amtsträger erwähnt wird, hat sich wohl aus der Leitungsfunktion ganz natürlich ergeben. - Diese Amtsbeschreibung gilt für die Episkopen und Presbyter. Welche Aufgaben die Diakone hatten, geht aus den Texten des NT leider kaum hervor. 2)

Kein ausdrücklicher Ausschluss von Frauen durch Jesus


Nach dieser unerlässlichen Begriffsklärung ist nach der Möglichkeit der Frauenordination aus biblischer Sicht zu fragen. Eine These sei vorangestellt: Die bisherige Weigerung der katholischen Kirche, Frauen kirchliche Ämter zu übertragen, kann sich nicht auf Jesus berufen. Diese Feststellung ist deshalb wichtig, weil das Gegenteil immer wieder in römischen Erklärungen behauptet wird. 3)

So hat die Einsetzung der Zwölf, auf die man sich immer wieder beruft, zunächst nichts mit der Notwendigkeit der Ämter in den späteren Gemeinden zu tun. Das geht schon aus der Bezeichnung „die Zwölf“ selbst hervor. Die späteren Amtsträger werden niemals so genannt oder in den Kreis der Zwölf nachgewählt. Die Einsetzung der Zwölf ist eine Zeichenhandlung Jesu, die das neue Gottesvolk und seine Kontinuität mit dem alten verdeutlichen sollte (vgl. Lk 22,30). Die Zwölf repräsentieren die Stammväter Israels und da wäre es vom Zeichen her eigenartig gewesen, Frauen einzubeziehen. Eine Amtseinsetzung von Episkopen oder Presbytern durch die Zwölf wird nie erwähnt. Die Bibel sagt auch nichts darüber, dass die Zwölf beim Letzten Abendmahl als Amtsträger ordiniert wurden. Deshalb braucht man auch das oft für die Frauenordination genannte Argument, bei einer Paschafeier seien immer auch die Frauen anwesend, gar nicht bemühen. Die Behauptung, Jesus hätte durch sein exklusives Feiern mit Männern diese allein zu Amtsträgern bestellt, müsste konsequenterweise die Frage nach sich ziehen, ob Frauen dann überhaupt zur Eucharistiefeier zugelassen werden dürfen, wenn Jesus sie nur mit Männern feierte.

Ein weiteres wird meist übersehen: Hätten sich die Zwölf als von Jesus ausdrücklich und exklusiv eingesetzte Amtsträger im Sinne der Leitung und der Lehrautorität verstanden, hätten sie es doch kaum zulassen dürfen, dass nach dem Weggang des Petrus aus Jerusalem „bloß“ ein Herrenbruder (nämlich Jakobus) und keiner der Zwölf die Leitung übernahm (vgl. Apg 12,17).

Über das Wirken der meisten Mitglieder des Zwölferkreises schweigt die Bibel. Überdies gibt es unterschiedliche Angaben darüber, wer diesem Kreis zuzurechnen ist (vgl. Mk 3,13-19 mit Mt 10,1-4; Lk 6,12-16; Apg 1,12-14). Auch der für die spätere Amtsentwicklung so wichtige Apostel Paulus wurde nicht von den Zwölf durch Handauflegung eingesetzt.

Die Praxis der frühchristlichen Gemeinden


Es ist Zeit, sich von der im katholischen Denken beheimateten Vorstellung zu verabschieden, dass überall in neugegründeten Gemeinden sofort Amtsträger im oben beschriebenen Sinn eingesetzt wurden. Wäre dem so gewesen, dann hätte Paulus seine Anweisungen ohne weiteres über diese Autoritäten in Korinth durchsetzen können. Aber nein: Er musste Timotheus schicken, um ganz wesentliche Dinge zu klären (vgl. 1 Kor 4,17)! Die Amtsträger als Leiter und bevollmächtigte Lehrer wurden erst nach und nach - bedingt durch Missstände und Irrlehren - notwendig.

In der sogenannten „charismatischen Ordnung“ der paulinischen Gemeinden gab es die unterschiedlichsten Dienste (vgl. Röm 12,3-8; 1 Kor 12,28-30). In gewisser Weise lassen sich auch „Pastoralassistenten“ innerhalb dieser Struktur ausmachen: Trotz der großen Lehrautorität, die Paulus und seine Schüler innehatten, gab es in den einzelnen Gemeinden besonders qualifizierte Verkündiger: die Lehrer (Röm 12,7; 1 Kor 12,28f) und den Katecheten (Gal 6,6). 4) Spezielle Dienste der Gemeindeleitung und der Verkündigung waren nicht - wie später - in der Person eines Amtsträgers vereinigt, sie wurden von verschiedenen Gemeindemitgliedern ausgeübt. Paulus beschreibt im ersten Korintherbrief (Kap.14), wie das ideale Zusammenspiel der verschiedenen Aufgaben in der Gemeinde funktionieren sollte: Jeder Dienst sollte nicht primär zur eigenen Selbstverwirklichung missbraucht werden, sondern alles sollte dem „Aufbau der Gemeinde“ (14,1-12) dienen.

So wenig die Amtsträger sich direkt von den Zwölf herleiten lassen, ebenso wenig sind sie unkritisch als Nachfolger aller Apostel anzusehen. Dadurch ist auch der Hinweis auf die weibliche Apostolin Junia in Röm 16,7 5) nur mit Vorbehalten für eine Ordination der Frauen heute ins Treffen zu führen. Für Paulus hatten nämlich die Apostel einen einmaligen Auftrag: Sie haben den Auferstandenen in besonderer Weise erfahren und von ihm den Auftrag erhalten, ihn zu verkünden.

Im Verständnis des Lukas sind die Apostel mit den Zwölf identisch und zudem Zeugen des irdischen Wirkens Jesu (vgl. Lk 6,13; Apg 1,21f). Die späteren Amtsträger heißen dann auch nicht Apostel, weil all das eben nur auf einen begrenzten Kreis von Menschen zutraf. Die Episkopen und Presbyter haben allerdings insofern eine Verbindung mit den Aposteln, als sie die Leitungs- und Lehrvollmacht, die ursprünglich die Apostel ganz selbstverständlich als Erstverkündiger innehatten, später innerhalb der Gemeinden ausübten und insofern ist auch Junia als Apostolin mitzubedenken.

Können nur Männer Christus repräsentieren?


Ein anderes Argument, das von römischer Seite verwendet wird, um der Frauenordination den Boden zu entziehen: Der Priester wird als Repräsentant Christi verstanden. 6) Um Christus besser zeichenhaft repräsentieren zu können, müsse er männlichen Geschlechts - wie Jesus - sein. Dabei beruft man sich oft auf den Paulustext 2 Kor 5,20, wo es heißt: „Wir sind also Gesandte an Christi Statt, und Gott ist es, der durch uns mahnt. Wir bitten an Christi Statt: Lasst euch mit Gott versöhnen!“ Abgesehen davon, dass das Apostelamt - wie schon erwähnt - nicht undifferenziert als Vorbild der späteren Ämter betrachtet werden kann, wird oft übersehen, dass dieses „an Christi Statt“ ja nichts ist, was Paulus speziell für sich als Apostel vereinnahmt. Mit keinem Wort gibt er zu verstehen, dass nur er an Christi Statt handle, wogegen andere von der Gegenwärtigsetzung Christi ausgeschlossen wären. Die Repräsentatio Christi geschieht durch die Verkündigung der Versöhnung, nicht durch das Mann-Sein des Paulus.

Nirgends begegnet im NT eine mystische Identifikation zwischen Christus und den Amtsträgern. Durch das Bild von der Kirche als Leib Christi und auch durch andere Texte wird der Schwerpunkt der Vergegenwärtigung des Herrn kraft der Taufe bei jedem Christen und im Gemeindeleben der Kirche gesehen. Der Amtsträger repräsentiert nur insofern Christus, als er durch sein Lehren und Leiten den Hirtendienst Jesu weiterführt. Deshalb kann im ersten Petrusbrief sowohl Christus als auch der Presbyter „Hirte“ genannt werden (1 Petr 5,2.4).

Nur Männer als Episkopen und Presbyter in den Spätschriften des NT


Wenn dem so ist, so könnte man fragen, ob es von der Bibel her überhaupt noch Gründe gibt, die gegen eine Frauenordination sprechen. So weit ich sehe, gibt es eine einzige Frage, der wir uns im Hinblick auf den biblischen Aspekt unseres Problems stellen müssen. Es ist dies die Frage nach den Gründen für die unbestreitbare Tatsache, dass es in den Schriften des NT nur Männer sind, die als Episkopen bzw. Presbyter eingesetzt werden. Die Möglichkeit einer Frauenordination wird gar nicht erst erwähnt. Eine Ausnahme bilden die Diakone. Die Existenz weiblicher Diakone in der Anfangszeit des Christentums kann heute mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen werden, sowohl aufgrund der Bezeichnung „diakonos“ bei Phöbe Röm 16,1 als auch durch die diesbezüglichen Anweisungen 1 Tim 3,11 und einen alten Beleg bei Plinius dem Jüngeren. 7) Doch - wie schon erwähnt - die Art ihres Dienstes wird nicht beschrieben.

Rätsel gibt den Exegeten heute folgendes Phänomen auf: Einerseits spielen die Frauen in der paulinischen Mission eine bedeutende Rolle, zahlreiche Frauen werden als Mitarbeiterinnen in den Grußlisten der Briefe erwähnt. Nebenbei erfahren wir, dass Frauen in den paulinischen Gemeinden durchaus prophetisch reden durften (1 Kor 11,4). Paulus nimmt auch den schönen Satz in seine Verkündigung auf: „Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau; denn ihr alle seid einer in Jesus Christus.“ (Gal 3,28). Auch das Lehren und Leiten scheint in den paulinischen Charismenreihen nicht den Männern vorbehalten zu sein (Röm 12,7; 1 Kor 14,26). Bezüglich der prophetischen Rede sagt Paulus sogar ganz ausdrücklich, dass alle prophetisch reden sollten (1 Kor 14,5.24.31).

Andererseits begegnet in den Briefen des Völkerapostels und mehr noch bei seinen Schülern eine restriktive Tendenz gegenüber Frauen: Sie werden zum Schleiertragen während des Betens in der Gemeindeversammlung aufgefordert (1 Kor, 11,2-16); einige Kapitel später wird ihnen gar das Reden im Gottesdienst untersagt (1 Kor 14,34); wir finden im Kolosser- und im Epheserbrief die den hellenistischen Schriften „Über die Ökonomie“ nahestehenden Haustafeln 8), in denen die Frauen zum Gehorsam gegen den Mann aufgefordert werden (Kol 3,18; Eph 5,22); in den Pastoralbriefen wird ihnen das Lehren eindringlich untersagt (1 Tim 2,12). Gerade dieses Lehrverbot widerspricht von der Definition des Amtes her einer Übernahme dieses Dienstes durch Frauen.

Gründe für das Fehlen von Priesterinnen


Nun müssen aber zwei Aspekte Beachtung finden. Erstens: Gerade in den Pastoralbriefen, in denen dieses Lehrverbot steht, geht es um sehr situationsbezogene Anweisungen. Denn in den angesprochenen Gemeinden versuchen die Irrlehrer, sich speziell über christliche Frauen Eingang und Gehör in der Gemeinde zu verschaffen (2 Tim 3,6f) 9) . Wir können natürlich heute nicht beurteilen, ob es wirklich eine objektiv gegebene Notwendigkeit gab, gegen diese Einflüsse solch pauschale Instruktionen zu erlassen, aber eines ist klar: Es handelt sich um eine durch aktuelle Missstände zumindest zusätzlich verursachte Anordnung. Zugegebenermaßen ist diese Frontstellung gegen aktuelle Missstände an den anderen Stellen, die eine restriktive Sprache sprechen, nicht in dieser Deutlichkeit gegeben. Man kann darüber streiten, in welchem Ausmaß negative Situationen beim Lehr- und damit auch dem Amtsverbot beteiligt waren, aber dass es hier Dinge gab, die durch aktuelle Missstände bedingt waren, daran ist nicht zu zweifeln. Hinsichtlich mancher dieser Anordnungen hat allerdings die Kirche auch bisher die Freiheit gehabt, sie als zeitbedingt zu qualifizieren, etwa das Verhüllen des Kopfes beim Beten oder das generelle Redeverbot im Gottesdienst.

Ein zweiter Punkt, der die Beschränkung der Ordination auf Männer in den Spätschriften des NT relativiert: Auch die gesellschaftlich weitgehend untergeordnete Stellung der Frau zur Zeit der Entstehung der neutestamentlichen Schriften ist mitzubeachten. Diese Situation war in religiöser und familiärer Hinsicht vor allem im Judentum vorgegeben. Auffällig ist ja, dass im NT restriktive Anordnungen an Frauen nie mit Worten Jesu, wohl aber aus dem jüdischen Schrifttum begründet werden. Im Hellenismus hingegen gab es auch sehr starke Emanzipationsbewegungen; mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit reagieren die neutestamentlichen Haustafeln gerade gegen Extreme innerhalb dieser Aufbrüche.

Die Bibel allein gibt keine eindeutige Antwort für die Gegenwart


Aus alldem muss als Antwort auf die Frage nach der Ordination der Frau von der Bibel her festgestellt werden: Aus der Hl. Schrift allein kann weder eine eindeutige Ablehnung noch eine zwingende Notwendigkeit einer Zulassung der Frauen zu den Ämtern gefolgert werden. Dem entspricht auch eine Expertise der Päpstlichen Bibelkommission aus dem Jahr 1976, in der es heißt: „Das NT scheint uns aus sich allein heraus nicht zu gestatten, klar und ein für allemal das Problem des möglichen Zugangs von Frauen zum Presbyterat zu lösen.“ 10 )

Ich persönlich glaube, dass sich das Denken über die gesellschaftliche Stellung der Frau in den letzten Jahrzehnten so gewandelt hat, dass es zu den Zeichen der Zeit gehörte, die Fähigkeit zu Mitentscheidung und Mitverantwortung seitens der Frauen anzuerkennen und sie auch im kirchlichen Leben zu realisieren. Ich bedaure, dass die christlichen Kirchen von sich aus in dieser Frage keine Vorreiterrolle innehatten. Ich finde die gegenwärtige Praxis der katholischen Kirche auch angesichts der Tatsache bedenklich, dass selbst eine Richtung des modernen Judentums entgegen ihrer Tradition den Mut hat, Frauen als Rabbinen einzusetzen, wo doch sonst eher wir Christen unseren jüdischen Geschwistern im Glauben an den einen Gott engstirnige Gesetzesobservanz vorwerfen.

Eine erste Möglichkeit für die kirchliche Praxis wäre die Zulassung der Frauen zum Diakonat. Diese Option wird auch in römischen Erklärungen offengelassen. Bezüglich der Zulassung zu den übrigen Ämtern sei daran erinnert, welch ungeheuren Mut die etwa im Jahr 48/49 n.Chr. in Jerusalem versammelten Christen hatten, als sie die für sie bis dahin so wichtigen jüdischen Traditionen der Beschneidung und der Speisevorschriften für die Heidenchristen aufhoben, weil sie einsahen, dass dies für die Verbreitung des Glaubens pastoral notwendig war (vgl. Apg 15,1-35).

Allen, die Verantwortung in unserer Kirche tragen, sei aufgrund dieses Bibeltextes vor Augen gehalten: Wir handeln nicht nur verantwortungslos, wenn wir kirchliche Traditionen allzu leichtfertig über Bord werfen, sondern in ebenso hohem Maße dann, wenn wir aus übertriebener Ängstlichkeit mit Althergebrachtem nicht zu brechen wagen.

Dr. Roland Schwarz ist Bibelwissenschafter und Pfarrer in Wien/Am Schöpfwerk und Diözesanvertreter des Österreichischen Katholischen Bibelwerks.
Der Beitrag ist aus: Diakonia 28 (1997) 167-173

Anmerkungen:

1) Leicht überarbeitete Fassung eines Vortrages, der am 23. Jänner 1996 im Rahmen einer Veranstaltungsreihe des Österr. Katholischen Bildungswerkes zu einzelnen Themen des Kirchenvolks-Begehrens gehalten wurde.

2) Zur Definition des Amtes im NT vgl. Schwarz R., Bürgerliches Christentum im NT? Eine Studie zu Ethik, Amt und Recht in den Pastoralbriefen (ÖBS 4), Klosterneuburg 1983, 127f.

3) Grundlegend für die römische Sicht ist vor allem die Erklärung „Inter insignores“ der Glaubenskongregation aus dem Jahr 1976, zu der es auch einen offiziellen Kommentar gibt, und das Hirtenwort „Mulieris dignitatem“ von Joh. Paul II. aus dem Jahr 1988.

4) Vgl. dazu Schwarz R., Pastoralassistenten im Neuen Testament?, in: Bibel und Liturgie 58 (1985) 17-19.

5) Vgl. Lohfink G., Weibliche Diakone im NT, in: Dautzenberg G. u.a. (Hrsg.), Die Frau im Urchristentum. (QD 95), Freiburg 1983, 327-332.

6) So etwa in der Erklärung der Glaubenskongregation „Inter insignores“ (1976).

7) Plinius, Briefe X 96,8. Vgl. dazu Lohfink G., Diakone (Anm. 5), 333f.

8) Vgl. Müller K.-H., Die Haustafel des Kolosserbriefes und das antike Frauenthema. Eine kritische Rückschau auf alte Ergebnisse, in: Dautzenberg G. u.a. (Hrsg.), Frau (Anm. 5), 284-290.

9) Genaueres über die Hintergründe der Schweigegebote: Schwarz R., Christentum (Anm. 2), 157-163.

10) Auszugsweise Übersetzung des englischen Wortlautes bei Groß W. (Hrsg.), Frauenordination. Stand der Diskussion in der Katholischen Kirche, München 1996, 26-31 (Zitat Seite 31).