20.11.2012,
Im Rahmen des Studientages am 17. November 2012 in Eisenstadt der österreichischen Bewegungen für eine zeitgemäße Reform in der röm.-kath. Kirche zum Thema: "Wer zahlt, muss auch mitbestimmen können" hielt Prof. Dr. Gotthold Hasenhüttl nachstehenden Vortrag.
Es geht in meinen Ausführungen um die Kompetenz des Gottesvolkes in Fragen der Kirchenführung und konkret um die Mitbestimmung und das Geld.
1. Zur Frage der Mitbestimmung und Demokratie
Mitbestimmung wird definiert als institutionelle Beteiligung der Mitglieder an der Leitung einer Organisation; dazu gehört selbstverständlich auch das Finanzwesen. In dieser allgemeinen Bedeutung ist die Mitbestimmung ein urdemokratisches Prinzip. Der Sinn der Mitbestimmung ist nämlich die Demokratisierung der Institutionen, wie sie politisch durch das allgemeine Wahlrecht gesichert ist. In der katholischen Soziallehre wird die Mitbestimmung als soziale Bindung des Eigentums gesehen; es darf sich nie von dieser Bindung lösen. Da jeder Mensch, nach christlichem Verständnis Gottes Ebenbild ist, kommt es der freien und verantwortlichen Person zu, sich aktiv an der Gestaltung der Institutionen zu beteiligen. Das 2. Vatikanische Konzil, in der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“, betont diese Mitverantwortung und Mitbestimmung (Art. 69), die aus der Sorge um die Gestaltung der Erde hervorgeht und zur notwendigen sozialen Sicherung beiträgt. Weil wir Menschen in einer Solidaritätsgemeinschaft leben, hat jeder das Recht der Mitbestimmung.
Papst Johannes Paul II. hat diese Grundposition in den Sozialenzykliken „Laborem exercens“ (1981) und „Centesimus annus“ (1991) bestätigt. Im Hinblick auf die christlichen Sozialenzykliken ist es doch etwas erstaunlich, dass in der BRD gerade die Religionsgemeinschaften aus dem Mitbestimmungsgesetz ausgeklammert werden (§ 118 Abs. 1 und 2 BetrVG u.a.), weil sie sog. Tendenzunternehmen sind. Das Selbstbestimmungsrecht der organisierten Kirchen gehöre zur freien Religionsausübung (Art. 140 GG). Daher besitzen die Kirchen eine eigene Betriebsverfassung. Bei einem innerkirchlichen Streitfall kann das staatliche Gericht nur feststellen, ob die Kirche ihre Verfassung beachtet hat oder nicht. Die Frage, ob die Kirchenverfassung mit den Menschenrechten im Einklang steht, wird nicht geprüft. Die Konsequenzen sind überaus weitreichend. So hat z.B. ein suspendierter Priester keine Gehaltsansprüche, Nonnen, die etwa Kondome verteilt haben, werden zu Hartz IV‑Empfängerinnen, Kindergärtnerinnen, Chorleiter u.a.m. die ein zweites Mal heiraten, verlieren ihren Job und stehen auf der Straße, selbst Putzhilfen werden in kirchlichen Einrichtungen (katholisch wie evangelisch) wegen ihrer „falschen“ Religionszugehörigkeit nicht angestellt, obwohl es im GG heißt, dass niemand wegen seiner Religion diskriminiert werden darf. Sekretärinnen in einem kirchlich geführten Krankenhaus, das staatlich hoch subventioniert ist, können fristlos entlassen werden, wenn sie nicht linientreu sind. Der Staat muss dann ihre soziale Minimalversorgung übernehmen. Da die Hierarchen der Kirche freie Hand haben, allein über das Geld entscheiden, können sie schnell und unerbittlich zuschlagen, wenn jemand ihre Gesetze oder Institutionen hinterfragt, bei pädophilen Priestern oder Ordensleuten sind sie viel großzügiger und Vertuschung war und ist an der Tagesordnung.
Der Grund: Die Institution und die Kirchenverfassung werden dadurch nicht angetastet. Wenn Religionsgemeinschaften in ihren Reihen ein freies Spielfeld haben, an eine Mitbestimmung gar nicht denken, vielmehr diktatorisch vorgehen können und frei über das Geld verfügen, dann ist die Gefahr für die Gesellschaft nicht zu unterschätzen. So lehnt z.B. Kardinal R. Marx in der Kirche sowohl Tarifverträge wie Betriebsräte strikt ab, denn der Unterschied: Kapital (Institution) und Arbeit ist auf die Kirche nicht anwendbar (SZ 3.3.2010). Löhne und Arbeitsbedingungen regelt allein die Hierarchie der Kirche. Urteile des Europäischen Gerichtshofs scheren die Kirchenleitung nicht im Geringsten. Religiöser Willkür wird Tür und Tor geöffnet. Unter dem Mantel der Religionsausübung lassen sich viele Unmenschlichkeiten, wie Körperverletzungen und Tierquälereien u.a.m. rechtfertigen. Wenn der Staat einen Auftrag hat für Solidarität und Humanität zu sorgen, dann muss er diese auch von den Religionsgemeinschaften fordern und auf die Einhaltung der Menschenrechte bestehen. § 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar, muss von jeder Religion eingefordert werden. Wo diese Würde verletzt wird, ist Einspruch geboten. Es darf keinen Freiraum für Unmenschlichkeiten in den Religionen geben. Jede Kirche und Glaubensgemeinschaft muss sich fragen lassen, wo sie gegen Solidarität und Würde des Menschen verstößt. Mitbestimmung im echten christlichen Sinne bedeutet die Unterordnung der Institution und ihrer finanziellen Strukturen unter den konkreten Menschen. Auch Geld darf kein Druckmittel sein. Denn, jesuanisch gedacht, der konkrete Mensch ist nicht für Gesetz (auch nicht ein „göttliches“) und Institution da, sondern all das hat dem Menschen zu dienen und ist ihm untergeordnet. Die Kirchenleitungen aber sperren sich gegen Mitbestimmung und Mitsprache in der Institution Kirche.
Ich sagte, dass Mitbestimmung eine Weise praktizierter Demokratie ist. Es ist charakteristisch, dass sich die demokratischen Strukturen im angelsächsischen Raum vom 18. Jahrhundert an entwickelt haben, ohne Berührung mit dem Katholizismus. Daher sah die katholische Hierarchie die Demokratisierung der Strukturen als eine protestantische Fehlentwicklung an. Pluralistische Veränderungen sind die Zerstörung gottgewollter Strukturen. So erklärte Pius VI. im Breve „quod aliquantulum“ (10.3.1791), dass die Lehre von der angeborenen Freiheit und Gleichheit aller Menschen nicht nur sinnlos ist, sondern gegen den Gehorsam gegenüber Gott und seinen gesetzten Institutionen sowie gegen die menschliche Natur verstößt. Er betonte die alleinige Disziplinierungsgewalt des Papstes. Besonders heftig kämpfte Gregor XVI. (15.8.1832) in „Mirari nos“ gegen die demokratische Freiheitslehre. Die Rede- und Pressefreiheit wie die Gewissensfreiheit sind „ein seuchenartiger Irrtum“ und „Wahnideen“. Dass das subjektive Gewissen keine letzte ethische Norm sei, wird heute wieder von Benedikt XVI. behauptet. Und schon Leo XIII. warnte, wie der heutige Papst, vor einem „ethischen Relativismus“. Zugleich betonte Leo XIII., dass die Kirche immer ein Hort der Freiheit gewesen sei, denn sie habe diese gegen jeden Determinismus verteidigt. Damit verwendet er einen Taschenspielertrick: die naturgegebene Willensfreiheit des Menschen wird benutzt, um ihre institutionelle Unterwerfung zu fordern. Man erinnert sich hier an Dostojewskis Erzählung vom Großinquisitor in den Brüdern Karamasow! Die Freiheit der Religionen und in der Religion wurde von Leo XIII. entschieden abgelehnt. Hans Maier (ehem. Kultusminister und Prof. an der Uni München) meint sehr moderat dazu: Die „Aneignung der Menschenrechte durch die Kirche – ein Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist“.
Leo XIII. in seiner Enzyklika „Graves de communi“ (1901) gestattet Demokratie nur auf dem sozial-caritativen Gebiet und in der Kirche überhaupt nicht. Eine Volkssouveränität ist mit christlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren. Noch schärfer distanzierte sich Pius X. von einer demokratischen Staatsform. Er sah in ihr eine Gefährdung kirchlicher Strukturen und ihres Finanzgebarens. Erst 1945 ließ Pius XII. in einer Ansprache an die Rota Romana prinzipiell die demokratische Struktur eines Staates gelten. Erstmals entfaltete er die grundlegende Verschiedenheit der Autoritätsstruktur von Staat und Kirche. Bisher galt: Papst und Kaiser sind von „Gottes Gnaden“! Nun erklärt Pius XII., dass die staatliche Autorität von unten nach oben steigt, sie ist also von „Volkes Gnaden“. Ganz anders verhalte es sich jedoch bei der kirchlichen Autorität. Sie ist in Gott selbst durch Jesus Christus gegründet, also göttlich legitimiert und steigt von oben nach unten, über den Stellvertreter Christi, den Papst, über die Bischöfe und Priester zum gläubigen Volk, den Laien herab. Ein Mitspracherecht dieser gibt es nicht. Sie dürfen nur „raten“, was die Obrigkeit beschließt. Während das 2. Vatikanische Konzil zum Teil diese Ansicht korrigierte, wurde sie von Johannes Paul II. verbreitet und Benedikt XVI. betont, wo immer er kann, die göttliche Autorität der Institution Kirche, die sich auf alle Bereiche (auch Finanzen) bezieht. Auch wenn Pius XII. 1946 darauf hingewiesen hat, dass das Subsidiaritätsprinzip auch für die Kirche gilt, wurde dies nie realisiert.
Es ist auch völlig logisch, dass ein Herrscher von Gottes Gnaden niemals eine Mitbestimmung des Volkes dulden kann, denn es gilt, „a nemine licet iudicare iudicio“ für die päpstliche Autorität (1. Vatikanisches Konzil) – niemand darf sich ein Urteil über diesen göttlichen Herrschaftsanspruch erlauben. Mitbestimmung ist nicht nur eine „Fehlanzeige“, sondern ist grundsätzlich ausgeschlossen, da sie die göttliche Ordnung in Frage stellen würde. Daher darf es auch keine Einmischung des Staates in die kirchlichen Angelegenheiten geben (dies betrifft nicht nur z.B. die Bischofsernennungen, sondern eben auch alle Kirchengesetze, auch wenn sie den Menschenrechten widersprechen.) Aber nicht nur der Staat, der die Kirche, die göttlichen Ursprungs ist, fördern soll, darf sich nicht einmischen, sondern auch nicht das Gottesvolk, denn der Papst ist der alleinige Souverän. Kritik und Widerstand sind aus der Kirche zu verbannen. Jede Opposition ist nicht nur unzulässig, sondern a limine auszuschließen. Wer darf denn eine göttliche Autorität in Frage stellen, auch wenn sie sich auf weltliche Dinge bezieht? Es ist prinzipiell unmöglich. Auch wenn uns die Geschichte der Päpste lehrt, dass sie voll Gräueltaten ist, so hat diese nur der einzelne Kirchenfürst zu verantworten, die Institution Kirche mit der autoritären Spitze, dem Papst, ist und bleibt dagegen heilig und in ihrer Würde unantastbar. (Das zeigt sich z.B. auch in der Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, R. Zollitsch, 2010, bezüglich des sexuellen Missbrauchs durch Priester: der einzelne Kleriker ist schuld, die Institution Kirche jedoch unschuldig.)
2. Der Gedanke der Mitbestimmung im Umfeld des 2. Vatikanischen Konzils
Nun hat das 2. Vatikanische Konzil versucht, – das inzwischen von Benedikt XVI. auf ein reines Pastoralkonzil ohne dogmatische Verbindlichkeit heruntergestuft wurde – diese Göttlichkeit der Institution Kirche zu problematisieren, indem es in der dogmatischen Kirchenkonstitution (Lumen gentium Kap. 8) erklärte, dass die hierarchische Struktur der Kirche kein göttliches, sondern ein menschliches Element in der Kirche ist. Als menschliches Element ist es daher kritischer Befragung unterworfen, veränderbar und der Mitbestimmung nicht entzogen. Das Konzil sah, mittels der Besinnung auf die biblische Botschaft, seine Hauptaufgabe in der Reflexion über das katholische Kirchenverständnis. Sie sollte die Basis für die Ökumene und für die Veränderung der kirchlichen Strukturen sein. Der Ausgangspunkt der Überlegungen ist, dass Laien und Hierarchen zum einen ungeteilten Gottesvolk gehören und den einen Leib Christi bilden. In diesem Zusammenhang wird zum ersten Mal das allgemeine Priestertum aller Gläubigen hervorgehoben. „Unter allen (waltet) eine wahre Gleichheit, in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi“ (LG 32). Es gibt also keine Trennung in zwei Gruppen, sodass die eine befiehlt und die andere gehorcht. Gerade weil die „gemeinsame Tätigkeit“ betont wird, ist es nicht möglich, dass die sog. „Laien“ nur wohlgemeinte Ratschläge geben dürfen, sondern es muss ihnen eine Beteiligung an den Entscheidungen zukommen, also eine Mitbestimmung, natürlich auch im Finanzsektor.
Im Dekret über das Apostolat der Laien (AA) wird betont, dass der Anteil der Laien an der Sendung der Kirche nie fehlen darf. Sie dürfen und sollen sich nicht passiv verhalten, sondern sind aktive Glieder am Leib Christi, sie haben Anteil am „Amt Christi“ (AA 3) und damit ihre Rechte in der Kirche, diese zu gestalten. Sie sind mit dem Apostolat betraut. Jeder hat, nach dem Konzil, seine Begabung, jeder seinen Auftrag in der Glaubensgemeinschaft. Das Lebensprinzip der Kirche ist der Geist (Gottes), der jedem Glaubenden geschenkt ist (LG 4). Aber keine Institution garantiert die Wahrheit. Daher lehrt eben das Konzil zu Recht, dass die hierarchischen Organe das irdische Element in der Kirche sind und göttliche Wahrheit daher nicht garantieren können. Die institutionellen Elemente in der Kirche haben eine sozial-strukturierte Ordnungsfunktion und Institutionen gehören nicht zum innersten Wesen der Kirche. So konnte J. Ratzinger 1991 warnen: „Kirchliche Institutionen … drohen sich als wesentlich auszugeben, und sie verstellen so den Blick zum wirklich Wesentlichen. Darum müssen sie immer wieder wie überflüssig gewordene Gerüste abgetragen werden … damit … der lebendige Herr sichtbar werde“ (Zur Gemeinschaft gerufen. Freiburg, 133, 138). Wenn der Gipsverband zu lange am Bein getragen wird, verkümmern die Muskeln und das Bein kann bis zur Unbrauchbarkeit degenerieren. Institutionen sind veränderungsbedürftig und dem jeweiligen Selbstverständnis der Menschen anzupassen. Daher sprach Johannes XXIII. von einem „aggiornamento“ der Kirche. Das Konzil ging sogar soweit, dass dort wo allein eine Hierarchie vorhanden ist (etwa in einem sog. „Missionsgebiet“) die Kirche „nicht wirklich gegründet ist“ (AG 21). Dieser Gedanke hat weittragende Folgen. Eine Ansammlung von Hierarchen ist keine Kirche und es ist auch nicht zu erwarten, dass deshalb der Geist Christi in ihnen wirkt. Außerdem, als menschliche Organe einer soziologisch bedingten Struktur der Kirche, haben sie nicht die alleinige Entscheidungsvollmacht, auch nicht über das Geld und schon gar nicht über die Angelegenheiten, die die ganze Glaubensgemeinschaft betreffen.
Im 3. Jahrhundert, in dem sich immer mehr verfestigte Herrschaftsstrukturen in der Kirche auszubilden begannen, erklärte Cyprian, Bischof von Karthago: Ich nahm mir vor „keine Entscheidung persönlich zu treffen, ohne vorher … die Zustimmung meines Volkes einzuholen“ (Brief 14,4). Und der heilige Papst Leo der Große, der auf seine Autorität bedacht war, lehrte klar: „Wer zum Haupt aller eingesetzt werden soll, soll auch von allen gewählt werden“ (Brief X. 6). Im 11. Jahrhundert, im Dekret Gratians (K. 13. D. LXI) heißt es noch: „Man setze keine Bischöfe vor eine Gemeinde, die sie nicht annimmt: Man muss mit der Zustimmung des Klerus und des Volkes rechnen“. Als Cyprian ein Konzil von 37 Bischöfen einberief, stellten sie ein Dokument mit drei Grundsätzen auf:
- Das Volk hat auf Grund göttlichen Rechts die Vollmacht, seine Bischöfe zu wählen.
- Das Volk hat auch die Befugnis, die Diener in der Kirche abzusetzen, falls sie ihres Amtes nicht würdig sind.
- Kein Rekurs an den Bischof von Rom darf die von der Gemeinde angenommene Entscheidung ändern, es sei denn, diese fehle gegen die Wahrheit (Brief 67,3-5).
Deutlich sind hier die Ansätze einer echten Mitbestimmung zu erkennen. Wir haben in diesem Verständnis der Kirchenverfassung keine Spur von einer Autorität, die auf Grund „göttlicher Gnade“ existiert, sondern das Kirchenvolk setzt die Autoritäten ein. Die Institutionen in der Kirche als solche sind kein göttliches Element, sondern menschlich und zeitbedingt. Hierarchische Strukturen der Kirche sind nicht „göttlich“, sondern vorläufig und relativ, d.h. bezogen auf den Nutzen des Gottesvolkes, der Glaubensgemeinschaft, die sie allein legitimieren kann. Der bestimmende Faktor ist und bleibt die Glaubensgemeinschaft. Institutionen einer Kirche müssen daher durch sie jederzeit reformierbar, ja transformierbar sein. Dies gilt vor allem für eine absolutistisch-monarchische Struktur aus einer anderen Zeit, die diktatorische Züge trägt. Heute ist das reale Glaubensleben mit dem Machtanspruch eines einzelnen nicht kompatibel.
Treffend erläuterte 1993 J. Ratzinger das Problem der Papstkirche: „Monokratie, Alleinherrschaft einer Person ist immer gefährlich. Selbst wenn die betreffende Person aus hoher sittlicher Verantwortung heraus handelt, kann sie sich in Einseitigkeit verlieren und erstarren“ (Wesen und Auftrag der Theologie. Freiburg, 75). Ich meine, besser kann man das Papsttum nicht kritisieren. Leider praktiziert er selbst diese Monokratie in radikalster Form. Einsame Beschlüsse schließen jede Mitbestimmung aus. Dazu schleicht sich gerade bei einer Obrigkeitskirche, in der es keine Mitsprache gibt, eine Verlogenheit im Interesse des Machterhalts ein. Ein Zeichen mag die Vertuschung und Geheimhaltung kriminellen Sexualverhaltens sein. 2001 hatte Kardinal J. Ratzinger, als Präfekt der Glaubenskongregation, den Bischöfen strengstes Schweigen über die Skandale auferlegt. Der theologische Ansatz des 2. Vatikanischen Konzils hingegen, der auf die Relativierung bestimmter kirchlicher Strukturen hinweist und ihre Gefahren erkennt, eröffnet auch ein neues Verständnis für die anderen Kirchen und Religionen.
Die katholische Kirche wird nicht mehr als „allein seligmachende Kirche“ betrachtet. Zwar verwirklicht sich Kirche Christi in der katholischen Kirche (LG Kap. 8: „subsistit in“), aber auch in anderen christlichen Glaubensgemeinschaften realisiert sich Kirche Christi. Die christlichen Konfessionen sind nicht mit ihr identisch. Zudem wird die katholische Kirche nicht einmal als die beste Verwirklichung der Kirche Christi angesehen (das „integro modo“ wurde ausdrücklich ausgeschlossen). Außerdem werden die anderen Kirchen nicht als abgetrennt (seperatae), sondern nur als getrennt lebend (seiunctae) verstanden (UR 3). Die Kirchen sind zwar nicht einig, aber durch die Taufe und den Glauben an Jesus Christus besteht das gemeinsame Fundament weiter. Das hat logisch zur Folge, dass verschiedene Kirchenstrukturen in der einen Kirche Christi möglich sind. Einheit wird dadurch dialogisch einlösbar. Kirchen können und sollten einander korrigieren. Das bedeutet, dass auf der Basis des Dialogs eine Verständigung geradezu geboten ist, sodass die eine Kirche durch die andere bestimmt wird. D.h. nicht nur innerkirchlich sollte es eine Mitbestimmung geben. Indem die eine Kirche sich von der anderen etwas sagen lässt, erfolgt eine gewisse Mitbestimmung durch andere Glaubensgemeinschaften. Immer aber muss das Andere auch anders sein können. Mitbestimmung schließt Uniformität aus und ist niemals ein kirchlicher Kolonialismus. Ein Rückkehrökumenismus verweigert jede Mitbestimmung.
3. Die neutestamentliche Gemeinde im Sinne Jesu
Entspricht es der Botschaft Jesu, wenn es heißt: Heiliger Vater befiehl, wir folgen dir!? Wie versteht die jesuanische Botschaft das gemeinsame Miteinander der Glaubenden? Dem Machtstreben der Jünger Jesu steht seine Leidensverkündigung entgegen. Es ist ein Ausdruck seiner Predigt vom Reich Gottes, das nur dann nahe ist, wenn wir umkehren, wenn unser Denken und Fühlen eine andere Richtung einnimmt. Nicht das naturhafte Streben nach Macht, Geld und Ehre darf unter den Jüngern bestimmend sein – es produziert das „unwerte Menschenleben“ – sondern der Verzicht auf das rücksichtslose Durchsetzungsvermögen ermöglicht die Wertschätzung jedes Menschen, auch des schwächsten.
Jesus setzte sich grundsätzlich für den ausgeschlossenen Rest der Gesellschaft ein, die sich als eine religiöse Ordnung verstand. Petrus, der Wortführer, ist über die Worte Jesu entsetzt. Er will ein Herrschaftssystem. Er muss hören, dass er nicht wie Gott, die Liebe, denkt, sondern nach menschlichen Maßstäben (Mk 8,32); Jesus bezeichnet diese Haltung als satanisch. (Wir werden noch auf Petrus bezüglich der Finanzfrage zurückkommen.) Nicht anders ergeht es den Zebedäussöhnen, Johannes und Jakobus. Sie wollen im kommenden Reich herrschen, die Größten sein und Verfügungsgewalt besitzen (Mk 10,32 ff.). Alle drei sog. „Lieblingsjünger“ müssen hören, dass sie ihre Ich-Orientierung aufgeben, auf den Vorrang der Macht und Herrschaft verzichten müssen und sich für den Geringsten einzusetzen (Mk 9,35 ff.) und einander vorbehaltlos zu dienen haben (Mk 10,41 ff.). Bereits Markus erkennt darin die Kirche am Scheideweg, die sich zwischen Machtträumen von Herrschaftsansprüchen und selbstlosem Einstehen für einander entscheiden muss (Mk 10,35 ff.).
Noch ausgeprägter formuliert dies Matthäus in Auseinandersetzung mit dem pharisäischen Religionsverständnis. Der Größte sei der Diener aller (Mt 23,11). Natürlich nicht als ein scheinheiliger Ehrentitel, wie bei den Päpsten, die sich selbst als „servus servorum“ bezeichnen und nicht Machtverzicht, sondern Machtanspruch meinen. Keinen sollt ihr Rabbi, Meister, Lehrer oder heiliger Vater nennen, sondern ihr alle seid Geschwister. Was bei weltlichen Herrschern Gang und Gäbe ist, nämlich ihre Herrschaftsmacht auszuspielen (Mt 18,1 ff.), darf unter Christen nicht geschehen. Unser Positionsdenken ist total umzukehren, wie ein gering erachtetes Kind sollen wir werden. Nur dann hat eine Glaubensgemeinschaft vor Gott, der Liebe, Bestand. Das Schema: Oben und unten, herrschen und dienen, befehlen und gehorchen, widerspricht der jesuanischen Botschaft und damit jeder Gemeinderegelung.
Auch die Verfahrensweise bei Matthäus (18,18), bei der es um das Verhalten gegenüber Gemeindemitgliedern geht, die sich nicht an die Norm der Geschwisterlichkeit halten, zeigt an, dass die ganze Gemeinde die letzte Instanz ist und nicht irgendwelche Würdenträger. Im Gespräch miteinander soll ein Ausgleich gefunden werden. Es ist kein Platz für Vorverurteilungen, Geheimdossiers und Demutserklärungen. Wenn etwas zu vergeben ist, soll diese Vergebungsbereitschaft nie enden (Mt 18,21 f.). Petrus will bei siebenmal einen Schlussstrich ziehen, Jesus verwehrt dies; Vergebung kennt keine Grenzen, nicht einmal der Feind darf definitiv ausgeschlossen werden. Nächsten- und Feindesliebe ist die christliche Grundhaltung. Diese Gleichheit vor Gott, der Liebe, ist aber keine Gleichmacherei, sondern Schutz der Würde jeder einzelnen Person mit ihren eigenen Eigenschaften und Begabungen. Die Herrschaft des Menschen über den Menschen ist in der christlichen Gemeinschaft zu brechen. Darum verpflichtet der johanneische Jesus seine Jünger beim Abschiedsmahl zum Sklavendienst. Das Beispiel gibt Jesus selbst durch die Fußwaschung (Joh 13). Nur so sind wir nicht mehr Knechte, auch nicht eines Herrschergottes, sondern, wie Jesus sagt, seine Freunde. Dieser Liebesdienst soll durch die Eucharistie dargestellt werden. Jeder Ausschluss ist schon dadurch verurteilt, dass Jesus auch dem Judas die „Kommunion“ reichte.
Diesen Gedanken einer Gemeinschaft Gleicher baut Paulus in seiner Charismenlehre aus, die die Grundstruktur der Kirche darstellt. Kein neutestamentlicher Schriftsteller hat eine so ausgeprägte Ekklesiologie wie Paulus und keiner erreicht eine solch theologische Tiefe. In seinem Kirchenverständnis gibt es keine hierarchische Organisation, wohl aber eine Ordnung freier Gaben, die jeder zum Aufbau der Gemeinde besitzt. Trotz gelegentlicher Unordnung führt sein charismatisches Prinzip nicht zum Chaos. Eine institutionelle Struktur der Kirche suchen wir bei Paulus vergebens. Trotzdem war er von der Wichtigkeit einer Glaubensgemeinschaft überzeugt. Die Definition der Kirche des Tridentinischen Katechismus (1566) ist paulinisch: Kirche Christi ist die Gemeinschaft der Glaubenden, die auf der Erde verstreut leben (X, II). Sowohl die Gesamtheit der Glaubenden, wie eine Ortskirche, als auch die Hausgemeinde sind Kirche Gottes, denn wo zwei oder drei im Namen Christi beisammen sind, ist er mitten unter ihnen.
Kirche ist eine Verhältnisbestimmung von Mensch zu Mensch. Alle bestimmen mit, wie das Gemeinschaftsleben zu gestalten ist. Paulus übernimmt das Bild des Leibes von Livius (2,32). Die Glaubensgemeinschaft ist der Leib Christi. Jeder hat seine Funktion. Eine kopflose Gemeinde geht in die Irre, eine herzlose erstarrt in Lieblosigkeit, eine blutleere vertrocknet und eine ohne Lunge erstickt. Alle Glieder müssen in gleicher Weise füreinander sorgen. Daher gibt es durch den Glauben an Jesus Christus keinen Unterschied mehr zwischen Juden und Heiden, zwischen Sklaven und Freien, zwischen Mann und Frau (Gal 3,26 f.). Der Rassenunterschied, der gesellschaftliche und geschlechtliche ist aufgehoben. Rassismus, soziologisch bedingte Herrschaft des Menschen über den Menschen und die Unterordnung der Frau hat in der Kirche keinen Platz. Jede Stimme gilt gleich viel, jeder ist mit dem anderen geschwisterlich verbunden.
Die Folge ist für Paulus, dass nicht nur etwa Andronikus und Junia, eine Frau, zum Kreis der Urapostel gehören (Röm 16,7), sondern auch dass er voraussetzt, dass Frauen wie Männer in der Gemeinde dem öffentlichen Gebet und dem Herrenmahl vorstehen (1 Kor 11,4 ff.) Ein ständiges „Amt“ entstand dadurch jedoch nicht. Auch im Philipperbrief (1,1) haben die Episkopen und Diakone kein solches Amt gegenüber allen „Heiligen“, d.h. Christen, sondern sie sind Verwaltungsdienste, die wie alle anderen Charismen zum Aufbau der Gemeinde dienen, ohne jede strukturelle Über- oder Unterordnung. Im Testfall der Eucharistiefeier spricht Paulus klar davon, dass die ganze Gemeinde den „Becher segnet“ und „das Brot bricht“. Es gibt keinen Sakramentenkapitalismus, in dem nur Hierarchen über die Produktionsweise bestimmen. Alle haben die gleiche Aufgabe, alle das gleiche Mitbestimmungsrecht.
Die paulinische Gemeinde ist in ihrer Beziehungsstruktur herrschaftsfrei. Paulus selbst, trotz seiner Autorität, beansprucht keine Herrschaft über die Gemeinde. „Wir wollen nicht Herren eures Glaubens sein, sondern wir sind eure Mithelfer in Freude“ (2 Kor 10,24). Erst wenn die ganze Kirchengemeinde sich zu einem bestimmten Handeln entschlossen hat, dann will auch er handeln (2 Kor 10,6). Es ist ein radikal dialogisches Prinzip, indem alle Gemeindeglieder gemeinsam bestimmen und Paulus mitbestimmt. Der Mitbestimmungsgedanke wird hier umgekehrt: Die Gemeinde ist das „religiöse Kapital“ und der Apostel hat ein Mitbestimmungsrecht. Dadurch verbannt Paulus alle Herrschaft und das ganze Obrigkeitsdenken aus dem Kirchenverständnis. Es gibt keine Hierarchie, denn keine Herrschaft ist heilig, sondern jede höchst unheilig.
Es ist auffällig, dass Paulus genau diese Herrschaftsfreiheit in der Kirche betont, um Ordnung in der Gemeinde zu schaffen! Da in Korinth jeder sich mit seinem Charisma hervorzutun versuchte, war die Glaubensgemeinschaft in Gefahr. Weder Paulus selbst greift autoritär ein, noch bestellt er einen „Stellvertreter“, der Ordnung schaffen soll. Ganz im Gegenteil! Vom Verzicht auf Macht erwartet er, dass wieder christliches Leben in die Kirche einzieht. Die kirchliche Grundstruktur kann nur der Verzicht auf das Herr-Knecht -Verhältnis sein. Nicht die Unterordnung unter eine Autorität ist gemeindebildend, sondern die gegenseitige Anerkennung der je eigenen Begabungen und Charismen. Sie konstituieren die Kirche.
Nun hat Paulus nichts dagegen, wenn für einen besonderen Dienst – konkret war es die Kollekte für die verarmte Jerusalemer Gemeinde – jemand durch Wahl, zeitlich begrenzt, für eine bestimmte Aufgabe bevollmächtigt wird, um im Auftrag der Kirche zu handeln. Aber auch die durch Wahlen eingeführten institutionellen Elemente in die Glaubensgemeinschaft müssen wieder abgebaut werden, sobald sie nicht mehr hilfreich sind. Strukturen, die durch Wahlen entstehen, sind zeitlich bedingt, begrenzt und nie endgültig. Sie sind nicht das Leben der Glaubensgemeinschaft und niemals für dieses konstitutiv. Freilich stellt sich die Entwicklung der Kirche völlig anders dar, sodass sich schließlich aus der von allen vollzogenen Wahl einer Person zu einem bestimmten Dienst, bald ein Wahlrecht allein der Klerikergruppe wurde. Am Ende ergab sich daraus ein feststehendes Amt, das nicht angetastet werden darf und sich als eine göttliche Institution betrachtet. Der Herrscher von Gottes Gnaden war geboren. Es sind die heutigen Bischöfe und der absolutistisch-diktatorisch regierende Papst. Kirche Christi realisiert sich jedoch in ihrem Wesen als Glaubensgemeinschaft in Freiheit und Liebe, als Kommunikationsgemeinschaft, in der jeder die gleiche Stimme hat. Kirche ist eine Gemeinschaft der zur Freiheit Befreiten, die durch den gleichen Geist befähigt sind, die Wahrheit der Lebensform Jesu Christi zu erkennen und ihre Praxis danach auszurichten und zu bestimmen. Jedem kommt, auf Grund der charismatischen Grundstruktur der Kirche die gleiche Stimme zu, jeder bestimmt mit. Aber alle Institutionen der Kirche bleiben stets ein menschliches Element.
4. Die Kirche und das liebe Geld
Wie kam es dazu, dass in der Kirche die Hierarchen solche Bedeutung erlangten? EIN Faktor war das Finanzwesen. Bekanntlich sagt man, das Geld regiert die Welt – aber gilt dies nicht auch für die Kirche? Wer Geld und dadurch Macht hat, bestimmt weitgehend eine Institution. Episkopos ist ursprünglich der Name für Verwaltungs- und Finanzbeamte. Die Verbindung zwischen religiöser und finanzieller Macht bestimmte schließlich wesentlich die Stellung der Bischöfe (Episkopoi). Es lässt sich leicht nachweisen, wie die Finanzmacht auf die kirchlichen Strukturen abfärbte und sie schließlich auch dominierte. Daher war die Forderung nach einer armen Kirche stets den Hierarchen ein Dorn im Auge. Den Glauben zu Geld machen, war sehr oft die Tätigkeit der Episkopoi! Peter Bamm (Curt Emmrich 1897 – 1975, Schriftsteller) meinte dazu: „Was der liebe Gott vom Geld hält, kann man an den Leuten sehen, denen er es gibt“.
Jesus hingegen gibt den Aposteln den Auftrag: Verschafft euch weder Gold noch Silber, noch Kupfermünzen … auch nicht zwei Röcke …“ denn „umsonst habt ihr empfangen, umsonst sollt ihr auch geben“ (Mt 10,9.8; vgl. Mk 6,8). Und uns wird geschildert, dass Judas Jesus um 30 Silberlinge verraten habe. Jesus schickt den reichen Jüngling, der voller Ideale ist, weg, weil sein Herz am Reichtum hängt. In Erb- und daher Geldstreitigkeiten zu vermitteln, lehnt Jesus kategorisch ab. Natürlich weiß Jesus auch, dass Geld notwendig ist und wie immer der Satz: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist und Gott was Gottes ist“ interpretiert wird, hebt er damit die gesellschaftliche Verpflichtung des Besitzes hervor.
Als er selbst knapp bei Kasse war und Steuern zahlen sollte, schickt er Petrus zum Fischen. Er fängt einen Fisch mit der Steuermünze im Maul (angelehnt an die Geschichte des Rings des Polykrates). Zum klugen Verwalten des Geldes allerdings rät Jesus. Das Geld hätte der Knecht zur Bank bringen sollen, damit es etwas bringt, auch wenn dadurch Jesus nicht das Bankwesen salvieren wollte, sondern den Geldgeschäften sehr kritisch gegenüber stand, auch wenn er B. Brecht nicht unbedingt zugestimmt hätte: Was ist der Überfall auf eine Bank gegenüber der Errichtung einer Bank! Auf jeden Fall kann man nach Jesus nicht zwei Herren Dienen – Gott und Mammon sind Gegensätze, wenn man sich vom Geld beherrschen lässt (Mt 6,24). Nicht auf die Höhe des Kontostandes kommt es an, sondern auf die Grundausrichtung des Herzens. Das Gleichnis vom reichen Kornbauern soll dies verdeutlichen. „Hütet euch vor der Habgier! Wenn jemand noch so viel Geld hat, das Leben kann er damit nicht kaufen …“(Lk 12,15 ff.). Was Jesus selbst vom religiösen Finanzbetrieb hält, hat er drastisch mit der Tempelreinigung gezeigt. Mit Stricken und Geißeln treibt er die religiösen Geldmacher hinaus. Der religiöse Ort, der Tempel darf keine Bank oder ein Kaufhaus sein. Gott ist nicht käuflich! Andererseits bewundert er die Selbstlosigkeit der Witwe, die ihre letzte Habe in den Opferkasten wirft. Sie denkt nicht an sich, sondern drückt damit ihr Gottvertrauen aus. „Wo dein Reichtum ist, da wird auch dein Herz sein“ (Mt 6,21). Und der 1.Timotheusbrief (6,9-10) warnt eindrücklich: „Die Liebe zum Geld ist eine Wurzel, aus der alles nur erdenklich Böse hervorwächst.“ Ist es in der Kirche anders?
Die jesuanische Forderung nach der solidarischen Freiheit gegenüber dem Geld, die Forderung nach Zwanglosigkeit und Liebe, wird bereits in der Apostelgeschichte, vor allem durch Petrus, durchbrochen und verändert. Die Jerusalemer Christen werden unter dem Deckmantel der Liebe zum „Liebeskommunismus“ gezwungen. (Was daraus wurde, schildert Paulus eindrücklich durch seine Kollekte für diese Gemeinde.) Alle müssen alles verkaufen und das Geld zu den „Füßen der Apostel“ legen (Apg 4,14). Diese entschieden darüber, was jeder zum Leben unbedingt braucht. Diese Gelddiktatur wollten Ananias und seine Frau Saphira nicht mitmachen. Sie zeigen sich zwar solidarisch, indem sie einen Teil ihres Hab und Gutes der Gemeinschaft zur Verfügung stellen, aber etwas wollen sie für sich behalten, damit sie selber frei darüber verfügen können. Nun kommt die grausige Strafe. Zwar behauptet Petrus die Freiwilligkeit des Besitzverzichtes, aber unter dem sozialen Druck ist das nur Schein. Wegen der Verurteilung und Drohung des Petrus sterben beide offenbar am Herzinfarkt. Die Todesstrafe, die hier vollzogen wird, wird als Gottes Tat geschildert, als Strafwunder. Und Furcht befiel die ganze Gemeinde, so wird berichtet, sodass niemand mehr es wagte aufzumucken. Das Geld beginnt hier bereits eine entscheidende Machtrolle zu spielen.
Da wurde offenbar ein gewisser Simon aufmerksam und meinte durch Geld Wunder wirken, Glauben und Hl. Geist kaufen zu können. Petrus ist empört und meint er solle mit dem Geld zur Hölle fahren. Glaube und Liebe gibt es nicht für Geld, soviel man auch der Kirche bezahlen möchte.
Wir sehen hier eine gewisse Doppeldeutigkeit des Geldes: einerseits wird es eingefordert, andererseits ist es für Glaube und Liebe völlig ineffizient. Wenn es aber um Macht und um Ideologie geht, werden diese über das Geld gestellt. Bereits in der Apostelgeschichte (19,19) werden Bücher mit einer anderen Theologie bzw. Ideologie verbrannt, auch wenn der Wert der Bücher auf 25.000 Silberdrachmen (entspricht etwa heute 25.000 USD) geschätzt wird. Schon in dieser frühen Phase des Christentums sehen wir die Gewalt, die mit Geld und ideologischen Machtanspruch zusammenhängt. Den Entzug des Geldes fürchtet die Hierarchie, da er ihre Macht und autoritäre Amtsführung schwächen würde. Daher wird er mit allen Mitteln abgewehrt. Das Finanzgebaren der Hierarchen ist beinahe ein „Glaubensgeheimnis“. Könnte da Tertullians Wort (Anfangs des 3.Jh.) nicht doch wahr sein: Numquam Ecclesia reformabitur!
Ein beredtes Beispiel ist die Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt (24.9.2012): Ohne Geld gibt es keine Sakramente und kein kirchliches Begräbnis. Wer die Kirchensteuer nicht zahlt, verfehlt sich schwer gegen die Kirche, so heißt es. Welche Kirche ist es? Die Glaubensgemeinschaft oder die Institution, die nach dem 2. Vatikanischen Konzil ein menschliches Element und kein göttliches ist? Trotzdem maßt sich dieses menschliche Element in der Kirche an, über die Gnade Gottes, die Sakramente und das Heil der Menschen entscheiden zu können. Sakramente gibt es nur gegen Geld. Ist das nicht die totale Pervertierung der Glaubensgemeinschaft zu einem Verein, zu dem man nur gehört, wenn man zahlt und zwar in eine Schatulle, über die nur Papst und Bischöfe verfügen? Die Laien, 99,9% der Kirchenmitglieder zahlen und über das Geld verfügen 0,1%, nämlich die Hierarchen. Es gilt also wieder Tetzels Spruch, nun etwas abgewandelt: Wenn die Kirchensteuer im bischöflichen Säckel klingt, nur dies deiner Seele das Heil bringt!
Zwar wird bei Zahlungsverweigerung nicht ausdrücklich mit der Exkommunikation gedroht, aber faktisch wird der Ausgetretene aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts als solcher behandelt. Weil eine Ehe eines Katholiken auch mit einem Nichtchristen möglich ist, kann er/sie eine katholische Ehe auch mit einem „Ausgetretenen“ eingehen, wenn der Bischof das gestattet und ein „Versprechen über die Bewahrung des Glaubens und der katholischen Kindererziehung“ abgegeben wird. Mit den Kindern werden unter anderem neue Kirchensteuerzahler erwartet.
Ob das wohl die „Entweltlichung“ der Kirche ist, die Benedikt XVI. in der Freiburger Rede (25.9.2011) gemeint hat? Nun ist Geld ein bewährtes Druckmittel. Z.B. wird ein Priester suspendiert, wie bereits erwähnt, dann verbietet CIC Can 1333 § 4 ausdrücklich, dass er irgendwelche Zahlungen (Ertrag, Gehalt, Pension etc.) erhält; sollte er jedoch Geld von der Kirche (Hierarchie) empfangen haben, ist das unrechtmäßig empfangene Geld sofort zurückzuerstatten. Jeder Priester wird sich daher 3x überlegen, ob er ernsthaften Widerstand gegen den hierarchischen Machtapparat leisten kann.
Dabei war durchaus der Erlass des Päpstlichen Rates für die Interpretation der Gesetzestexte (13.3.2006) ein Lichtblick, in dem Geld und Glaube klar unterschieden wurden. Wer aus der Institution Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts austritt, bekundet damit nicht, dass er auch die Glaubensgemeinschaft verlässt; nur wenn er vor dem Bischof oder Pfarrer erklärt, dass er nichts mehr mit dem christlichen Glauben zu tun haben will, verlässt er die Kirche Christi.
Denn es gilt auch das Umgekehrte: Wird jemand exkommuniziert (d.h. aus der Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen), dann ist er zwar nicht mehr in der Glaubensgemeinschaft, aber sehr wohl in der Institution Kirche und ist weiter kirchensteuerpflichtig. Nun widerspricht der Beschluss der deutschen Bischöfe klar dem Päpstlichen Erlass, auch wenn es heißt, dass er von der römischen Bischofskongregation abgesegnet wurde. (Juristisch, nach dem CIC, ist sie dafür nicht zuständig.) Die Vermutung, die dieser widersprüchlichen Haltung zu Grunde liegt, ist, dass die deutschen Bischöfe bei Zustimmungsverweigerung mit Geldkürzungen für Rom gedroht haben und so die päpstliche „Entweltlichung“ eingeknickt ist. Allgemein gilt doch, Diktaturen soll man nicht mit Geld unterstützen. Ein radikaler Wandel in der Art der Zuwendung der Kirchensteuer, die ein Erbe der Nazidiktatur ist und alle finanzielle Macht den Bischöfen und Rom in die Hände spielt, müsste stattfinden.
5. Schlussfolgerungen
Sowohl aus dem 2. Vatikanischen Konzil wie aus der biblischen Botschaft, auf die sich das Konzil ausdrücklich bezieht, geht hervor, dass nicht die Hierarchie − weder in Glaubens- noch in Finanzfragen − das handelnde Subjekt und das Volk das reine Objekt ist, sondern das Subjekt ist das Gottesvolk, das Christen beauftragen kann, bestimmte Dienste auch institutionell zum Wohl der ganzen Glaubensgemeinschaft zu vollziehen. Heute aber maßen sich die Hierarchen an „Hüter des Glaubens“ und des Geldes zu sein. Es gibt keinen theologischen Grund dafür, dass die Hierarchen allein über Geld und dessen Verteilung befinden.
Allerdings beanspruchten sie auch im Konzil das alleinige Abstimmungsrecht, während die Gemeinschaft der Glaubenden (Laien) kein Mitbestimmungsrecht hatte und hat. Die Monopolisierung sowohl des „Glaubensgutes“ wie der finanziellen Macht bewirken, dass in der Kirche die Botschaft Jesu Christi kaum mehr zu erkennen ist. Es muss hingegen gelten: Wage deinen Glaubensverstand zu gebrauchen, er steht über jedem Gehorsamsakt. Wer wählt, wer entscheidet und wer Glaubensausdrücke und praktische Kirchenstrukturen, wie das Finanzwesen, bestimmt, ist die Glaubensgemeinschaft. Alle jesuanische Vollmacht geht von ihr aus. Die institutionell Beauftragten, sprich Bischöfe etc., haben nicht mehr als ein Mitbestimmungsrecht.
So verstanden liegt das „Glaubenskapital“ in den Händen der Glaubensgemeinschaft und die konkreten Mitarbeiter (z.B. Papst) haben nur ein Mitbestimmungsrecht. Nur dann würde Goethes Anklage nicht mehr gelten: „Die Kirche (gemeint ist die Hierarchie) hat einen guten Magen, hat ganze Länder aufgefressen und doch sich nie übergessen, die Kirch‘ allein, meine lieben Frauen, kann ungerechtes Gut verdauen.“
Aus all dem geht hervor: Kirche Christi kann sich nicht in einem „Obrigkeitsstaat“, d.h. in einer „Obrigkeitskirche“ verwirklichen. „Ihr alle seid Geschwister“! Nur dann ist Jesus Christus mitten unter uns. Die Demokratie bietet Mechanismen an, die entsprechend dem Wesen der Kirche, ohne Schaden übernommen werden können. Wir sahen schon bei Paulus das allgemeine Wahlrecht, durch das ein einzelner oder mehrere zu einem Dienst beauftragt werden. In den Pastoralbriefen werden Wahlvorschläge gemacht, wer für den Vorsteherdienst in der Gemeinde am geeignetsten erscheint (1 Tim 3,1 ff.).
Neben dem allgemeinen Wahlrecht sind die sog. „Gewaltenteilung“, wie die „Machtkontrolle“ wichtige demokratische Elemente. Selbst unbeschadet der herkömmlichen Dogmatik spricht nichts dagegen, dass z.B. die Finanzverwaltung einem demokratischen Gremium zukommt, das unabhängig vom Bischof agiert (Stiftung, Verein etc.) und ihn entsprechend seiner Verkündigungsaufgabe, wie für seine Koordinationstätigkeit besoldet. Geld gehört nicht in die Hände der Bischöfe. ( Z.B. statt für soziale Dienste werden durch sie Unsummen für Großveranstaltungen ausgegeben.) Selbstverständlich gilt Wahl und Abwahl für alle institutionellen Posten. Der Pfarrer müsste von der Gemeinde und jeder Bischof vom ganzen Volk z.B. für 5 Jahre gewählt werden. Nur eine Wiederwahl dürfte zulässig sein. Das gleiche müsste für die Papstwahl gelten, die nicht in den Händen seniler Kardinäle liegen dürfte, sondern in einem Wahlgremium, in dem die Hälfte Frauen sind. All das könnte selbst unter den jetzigen Bedingungen problemlos verwirklicht werden. Oberste Maxime müsste sein, wie es in echten Basisgemeinden Lateinamerikas üblich ist (die leider immer seltener werden), dass alle gleichberechtigt sind.
Sowohl Bischof wie Priester haben nur eine Stimme im kollegialen Gremium und können jederzeit überstimmt werden. Nichts steht auch im Wege, wenn ein sog. verheirateter Laie mit Rechten eines Pfarrers ausgestattet wird und eine Gemeinde leitet, wie etwa in der Republik Kongo, oder wenn es, wie in der Schweiz (Diözese Basel), Gemeindeleiterinnen gibt. Wer immer eine Gemeinde leitet, sollte selbstverständlich auch der Eucharistiefeier vorstehen können. Alle Dienste in der Kirche gehen aus den Charismen hervor und besitzen grundsätzlich gleichen Stellenwert. Damit wäre die Zweiklassengesellschaft der Kirche beendet und die Monopolstellung des hierarchischen Prinzips in der Kirche erloschen. Diese demokratischen Elemente könnten die charismatische Grundstruktur der Kirche verdeutlichen und würden die hierarchische Struktur als eine zeitbedingte, nicht notwendige aufdecken. Die Kirche würde so die Umkehrforderung Jesu für das Kommen des Bereiches Gottes erfüllen. Aus dem Glauben heraus würde die Gemeinschaft das christliche Leben bestimmen und den gewählten Dienern bzw. Vorstehern käme ein Mitbestimmungsrecht zu. Kirche wäre so ein Vorbild für die Befreiung von Herrschafts- und Machtmechanismen. Geld darf a fortiori nicht die Kirche bestimmen. Die Unmenschlichkeit, das Duckmäusertum und der Kadavergehorsam, die so viele Christen in ihrem Gewissen belasten, wären verbannt.
Aber die Hierarchie weiß sich zu helfen. Sie schürt die mythische Angst: Wer nicht gehorcht, geht des Heiles verlustig, wer nicht zahlt, kommt in die Hölle. Sie verhält sich wie eine Hure, die entsprechend der Bezahlung ihre Dienste anbietet. Ich meine, dass nur eine flächendeckende Verweigerung der Kirchensteuer, die Bischöfe zum Umdenken veranlassen könnte. Nur eine Kirchenverfassung ist christlich, die die Herrschaft der Menschen über den Menschen aus ihren Reihen ausschließt und mittels Geld keinen Druck ausüben kann. Nur so kann eine Kirche die frohe Botschaft Christi verkünden und tätige Liebe im Dasein füreinander verwirklichen.
Zur weiteren Information:
G. Hasenhüttl, Glaube ohne Denkverbote, Darmstadt 2012. Auch als Hörbuch erhältlich (CD Auditorium Maximum), Darmstadt 2012.
Zum Referenten:
Gotthold Nathan Ambrosius Hasenhüttl ist am 2. Dezember 1933 in Graz geboren. Er ist ein in Deutschland lebender österreichischer römisch-katholischer Priester, emeritierter Theologieprofessor für Dogmatik und Kirchenkritiker.
Nach dem Besuch der Volksschule in Graz sowie des dortigen Akademischen Gymnasiums studierte Hasenhüttl Philosophie und Theologie, zunächst an der Universität Graz, ab 1953 in Rom an der Päpstlichen Universität Gregoriana. Hier erwarb er 1956 das Lizenziat der Philosophie sowie 1960 das der Theologie. 1959 empfing er in Rom die Priesterweihe.
1962 promovierte Hasenhüttl zum Dr. theol. zum Thema: Der Glaubensvollzug. Eine Begegnung mit R. Bultmann aus katholischem Glaubensverständnis. Danach war er zwei Jahre Kaplan in Sankt Lorenzen im Mürztal in der Steiermark. 1964 wechselte er als Assistent an die Universität Tübingen zu Hans Küng. Hasenhüttl war dort Wissenschaftlicher Assistent am 1963/64 von Küng gegründeten Institut für Ökumenische Forschung. Küng und Ratzinger waren zu dieser Zeit beide Stelleninhaber der Professuren des dogmatischen Lehrstuhls der römisch-katholisch theologischen Fakultät der Universität Tübingen. 1969 habilitierte sich Hasenhüttl bei Prof. Hans Küng in Dogmatik und Ökumenische Theologie. Die Habil.-Schrift: Charisma, Ordnungsprinzip der Kirche. Anschließend beganner zu lehren. 1972 promovierte er zum Dr. phil. mit einer Arbeit über den Gottesgedanken bei Sartre.
Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2002 war er katholischer Professor für Systematische Theologie an der Philosophischen Fakultät der Universität des Saarlandes. Seit 1989 ist er Vorsitzender der Internationalen Paulusgesellschaft.
Theologisch folgt Hasenhüttl in seinen Überlegungen dem relational-dialogischen Ansatz, der Ideen des Existentialismus des 20. Jahrhunderts, die er für die Systematik fruchtbar machen will. Er setzt sich für die Interkommunion, d.h. die gemeinsame Eucharistiefeier von Christen unterschiedlicher Konfessionen, sowie für Mitbestimmung aller oder die Aufhebung der Zölibatsverpflichtung für katholische Priester ein. Dies, sowie weitere Kritik an der „starren, fundamentalistisch orientierten Institution“ der römischen Kirche, brachte ihn in Konflikte mit deren Hierarchie.
Hasenhüttl hatte 2003 die Ökumenische Eucharistiefeier in der Getsemanie Kirche im Osten Berlins geleitet. Dabei hat eine Pastorin gepredigt und Hasenhüttl lud alle äußerst zahlreich anwesenden Gläubigen, die über das Kirchengebäude hinaus auch auf der Straße an der gottesdienstlichen Feier teilnahmen, zum Empfang der Kommunion ein.
Dies wäre nichts außergewöhnliches. Häufig werden nämlich in den verschiedenen Teilen der Welt, in Indien, Lateinamerika, Afrika und in Europa, auch in Deutschland und in Österreich, von röm.-kath. Priestern auch andere als röm.-kath. Christen eingeladen an der Eucharistie mit Kommunionempfang teilzunehmen. Durch die mediale Präsenz war es aber der Kirchenleitung in Deutschland zu viel. Marx ließ sich ein Gutachten von seinem Trieer Theologieprofessor Manfred Scheuer erstellen, dass für ihn Rechtfertigung war, Hasenhüttl 2003 als Priester zu suspendieren. 2006 entzog Marx ihm aus denselben Gründen die Lehrerlaubnis als Hochschullehrer. Am 28. September 2010 trat Hasenhüttl nach jahrelangem Streit mit dem Bistum Trier formal aus der katholischen Kirche aus. Er betonte, „selbstverständlich“ weiterhin der Glaubensgemeinschaft der Katholischen Kirche anzugehören.
Heute ist Hasenhüttl ein gern gehörter Referent, Marx ist Kardinal und Erzbischof von München und Scheuer Bischof von Innsbruck.