Weil der Vater ein Muslim ist, gilt sie als eine Muslima, obwohl sie christlich erzogen wurde und einen Christen geheiratet hat. Nach dem Ende der Kindheit ihrer zwei Kinder muss sie erhängt werden. „Es gibt keinen Zwang in der Religion“, zitiert die IGGiÖ Sure 2:256 des Koran. Religionsfreiheit als Menschenrecht sei „ein hohes Gut, das sich mit islamischen Werten deckt“. Darum sei das Vorgehen des sudanesischen Gerichts für die IGGiÖ „nicht nachvollziehbar und schadet dem Ansehen des Islams … Als Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich appellieren wir also an die Verantwortlichen im Sudan, die Freilassung der inhaftierten jungen Frau zu veranlassen“. (religion.ORF.at v. 5.6.)