Die syrisch-orthodoxen Christen dürfen die römisch-katholischen Kirchen benützen. Weil die Türkei im Vertrag von Lausanne nur die Armeiner, die Griechisch-Orthodoxen und die Juden als schützenswerte Minderheitsreligionen anerkennt und z. B. die syrisch-orthodoxen Gläubigen keine eigenen Kirchen haben, werden die Kirchengebäude für Gottesdienste zur Verfügung gestellt und damit ökumenische Gastfreundschaft gelebt. (Die Furche v. 6.11.)