Das neue Arbeitsrecht für die deutschen Diözesen sieht nicht mehr strenge Maßnahmen bei Wiederheirat und bei Angestellten mit eingetragener Partnerschaft vor.

Bisher war die Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis üblich. Dies errege aber heute ein „erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft“ und untergräbt die Glaubwürdigkeit der Kirche, stellt die Deutsche Bischofskonferenz in einer Aussendung klar. Die Wiederheirat von Angestellten der Kirche oder ihre nur partnerschaftliche Registrierung sollen nur in Ausnahmefällen zu Entlassung führen vor allem dann, wenn sich die Situation störend auf die Dienstgemeinschaft auswirkt oder die Betroffenen die Verpflichtungen aus der ersten Ehe nicht einhalten. (http://www.dbk.de vom 5. Mai; http://de.radiovaticana.va vom 5. Mai)