Anlässlich des internationalen Weltfrauentags am 8. März hat die islamische und römisch-katholische Theologin Shahrzad Houshmand einen Schulterschluss gläubiger Frauen verschiedener Religionen für Gerechtigkeit angeregt. Die Iranerin, die dem Frauenrat des päpstlichen Kulturrates angehört, nahm an einer interreligiösen Frauenveranstaltung in Rom teil – und würdigte dabei die „Erklärung zur Geschwisterlichkeit aller Menschen“ von Abu Dhabi als wegweisend. Shahrzad Houshmand, Vizepräsidentin der Internationalen Vereinigung „Religious for Peace“ in Italien, meinte: „Wenn dann die Frauen des Glaubens sich vereinen, um auf den Schrei der Menschheit zu antworten, ein Schrei um Geschwisterlichkeit und menschliche Werte, dann wird das sicher ein großes Echo haben zugunsten der Menschheit.“ Die doppelte Theologin Houshmand hält die Abu-Dhabi-Erklärung für „orthodox und revolutionär zugleich“: „Es gibt ein enormes gemeinsames Erbe an Werten, wenden wir uns also diesen gemeinsamen Werten zu, die eingeprägt sind im Herzen jedes menschlichen Wesens. Das ist in sich schon eine wichtige Botschaft.“ (vn v. 3. 3.)
Papst Franziskus hat das Thema der nächsten Bischofssynode im Vatikan im Oktober 2022 festgelegt. Es lautet „Für eine synodale Kirche – Gemeinschaft, Teilhabe und Mission“. Franziskus spricht immer wieder davon, dass er von einer „synodalen Kirche“ träumt. Bei einem Festakt 2015 hat er näher erklärt, was er darunter versteht. Synodalität ist für ihn eine „Dynamik der Gemeinschaft“, die die ganze Kirche einbezieht. Bischofssynoden seien „nur der sichtbarste Ausdruck“ dieser Dynamik. Vor zwei Jahren hat die Internationale Theologische Kommission, die der Glaubenskongregation zugeordnet ist, ein Dokument über „Synodalität in Leben und Auftrag der Kirche“ veröffentlicht. Sein Denken über Synodalität hat auch den im letzten Advent begonnenen „Synodalen Weg“ der Kirche in Deutschland inspiriert. (vn v. 7. 3.)
Der neue Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Limburgs Bischof Georg Bätzing, hält eine römische Sondergenehmigung für die Diakoninnen-Weihe von Frauen für möglich. Das sagte er in einem Interview mit WDR. Was eine römische Sondergenehmigung betreffe, „könnte ja einer der Beschlüsse sein, die am Ende des Synodalen Weges stehen. Wenn das beschlossen wird, bin ich dazu bereit und als ein Mitglied des Präsidiums sogar dazu verpflichtet, das nach Rom zu transportieren.“ Die Diakoninnenweihe könne kaum von einem einzelnen Bischof oder einer einzelnen Bischofskonferenz allein geklärt werden. „Es braucht hier ein ganz kraftvolles Auftreten! Und es ist kraftvoller, wenn es durch das gut repräsentierte Volk Gottes in dieser Synodalversammlung von Bischöfen und Laien gemeinsam formuliert wird. Das hat mehr Gewicht.“ Bätzing hatte nach seiner Wahl auf der Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe in Mainz gesagt, das Thema Gleichberechtigung von Frauen in der Kirche sei – neben den Missbrauchsskandalen – die drängendste Herausforderung seines neuen Amtes. (vn v. 8. 3.; KI 04/2020)
Auf den Weltfrauentag (8. März) sollten Taten folgen, findet Maria Eicher, die Vorsitzende der Frauenkommission der Diözese Linz: „Es braucht aus meiner Sicht vonseiten der Bischöfe klare Zeichen und konkrete Lösungen in Richtung eines gleichberechtigten Miteinander von Frauen und Männern in der Kirche“, erklärte sie in einer Pressemitteilung. Die österreichischen Bischöfe sollten sich „mit diesen dringenden Fragen beschäftigen und regionale Lösungen überlegen, auch mit den Bischöfen im deutschsprachigen Raum“. Sie dankte allen Teilnehmerinnen für ihre Solidarität und ihren Einsatz am Weltfrauentag: „Es ist ein kräftiges Lebenszeichen der Frauen in der Kirche. Diese Aktion hat gezeigt, dass sich viele Frauen mit Kirche identifizieren.“ Die Initiative „Frauen machen Kirche" war in Aktionen um den 8. März von kirchlichen Frauen in ganz Europa eingebettet, die vom „Catholic Women´s Council", der Vernetzungsplattform katholischer Frauen im deutschsprachigen Raum, koordiniert wurden. (kap u. vn v. 10 3.)
Der österreichische Caritas-Präsident Michael Landau hofft auf die Ermöglichung des Frauendiakonats in der römisch-katholischen Kirche. „In der alten Kirche gab es das Frauendiakonat. Ich glaube, das würde auch der heutigen Kirche guttun", sagte er in einem Interview für die Oberösterreichischen Nachrichten (OÖN). Und zum Zölibat sagte er: „Der Pflichtzölibat in der Kirche wurde einmal historisch eingeführt und kann auf die gleiche Weise abgeschafft werden". Es handle sich dabei nicht um eine Frage des Glaubens, sondern der rechtlichen Disziplin. (kap. V. 11. 3.)
Die Corona-Krise macht es fast unmöglich, einen Priester aufzusuchen, um zu beichten und die Lossprechung zu erhalten. Daran hat Papst Franziskus in seiner Frühmesse erinnert. „Wenn du keinen Priester zum Beichten findest, dann sprich mit Gott er ist dein Vater. Sag ihm die Wahrheit und bitte ihn aus ganzem Herzen um Vergebung.“ Dann solle man ein Bußgebet formulieren und versprechen, bei der ersten sich bietenden Gelegenheit die Beichte abzulegen. „Und sofort wirst du zurückkehren in die Gnade Gottes. […] Ein gut gemachter Bußakt, und unsere Seele wird wieder weiß wie Schnee.“ Tatsächlich ist nämlich das „salus animarum“, das Heil der Seelen, oberstes Gesetz der Kirche. Das hat der von Johannes Paul II. 1983 promulgierte Kodex des Kirchenrechts (Canon 1752) vom Ersten Petrusbrief und dem hl. Gregor von Nazianz übernommen. „Vollkommene“ Reue, so heißt im „Katechismus der Katholischen Kirche“ wörtlich, „lässt die lässlichen Sünden nach“. Sie erlange sogar die Vergebung der Todsünden, „wenn sie mit dem festen Entschluss verbunden ist, sobald als möglich das sakramentale Bekenntnis nachzuholen“. (vn v. 20. 3.)
Die Frage der Rolle der Frauen in der Kirche bleibt eine offene Frage und Wunde, das hat Kardinal Christoph Schönborn im ORF eingeräumt und für weitere Geduld plädiert. Das Hauptanliegen von Papst Franziskus bei der Amazoniensynode sei die ökologische Frage gewesen, „denn der Tod des Amazonasregenwaldes ist der Tod der ganzen Welt". Schönborn könne aber verstehen, dass viele vom nachsynodalen Schreiben des Papstes hinsichtlich der Passagen über die Frauen enttäuscht seien. Vielfach übersehen werde aber, dass der Papst in einigen Stellen durchaus die Rolle der Frauen in dem Sinn betont, dass er von der notwendigen Leitung der Gemeinden durch Frauen spricht. Das Thema „Frauen in kirchlichen Leitungspositionen" bleibe jedenfalls weiterhin auf dem Tisch. (kap v. 22. 3.)
Die Australische Bischofskonferenz hat die Namen der mehr als 250 Delegierten ihrer Vollversammlung bekanntgegeben, die im Oktober in Adelaide stattfinden soll. 64% von ihnen sind Frauen. „Plenarkonzile waren oft die Domäne von Bischöfen und Priestern", sagte Erzbischof Timothy Costelloe als Vorsitzender der Bischofskonferenz in einer Erklärung. „Obwohl das kanonische Recht immer noch sicherstellt, dass sie die Mehrheit im Fünften Plenarrat von Australien haben, übertrifft die Vertretung von Laien und Frauen bei weitem alles, was zuvor gesehen wurde", so der Erzbischof von Perth. Die Organisatorin des Plenarkonzils, Lana Turvey-Collins, erklärte: „Die Kirche ist ein Schmelztiegel von Altersgruppen und Kulturen, und sie wird bereichert von der Weisheit und den Einblicken der Ordinierten, der Frauen und Männer, der Orden sowie weiblichen und männlichen Laien." Auf dem Plenum will die Kirche in einem „offenen und inklusiven Prozess des Zuhörens, des Dialogs und der Einsicht" über „die Zukunft der katholischen Kirche in Australien" beraten. Die Kirche hat durch den Missbrauchsskandal viel Vertrauen verloren. (kna v. 23. 3.; JA v. 5. 4.)
Vor exakt 25 Jahren, im Frühjahr 1995, wurde der damalige Wiener Erzbischof Kardinal Hans Hermann Groer des sexuellen Missbrauchs beschuldigt. Der Wiener Professor für Fundamentaltheologe an der Universität Wien, Wolfgang Treitler, der auch seine eigenen Missbrauchserfahrung öffentlich machte, fordert in seinem Rückblick u.a. eine Gewaltenteilung im Bereich der römisch-katholischen Kirche und das Abgehen von der „rigiden Gehorsamsforderung" des Klerus. Er hinterfragt kritisch das, was als wesentliche soziale Voraussetzung sexuellen Missbrauchs innerhalb der Kirche gelte: eine „hermetisch geschlossene Gesellschaft" mit Schweigeboten und einer als „gottgegeben" dargestellten, klar strukturierten „Hierarchie der Über- und Unterordnung". Solche Strukturen, die alle Macht in der bischöflichen Hand versammelt - Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit, Exekutive -, überfordern nicht nur die Amtsträger, sondern entziehen auch Kontrollmöglichkeiten. Eine Gewaltenteilung in der Kirche einzuführen wäre somit „Zeichen echter Umkehr angesichts der Missbrauchsverbrechen und ihrer jahrzehntelangen Verschweigung", befand Treitler. Zum Zölibat merkte er an: „Es mag sein, dass der Zölibat eine wichtige Voraussetzung dafür war und ist. Ihn für Priester freizustellen, bedeutet nicht, ihn abzuschaffen". Viel anfälliger für Missbrauch sei jedoch eine rigide Gehorsamsforderung. Treitler nannte es hoch an der Zeit, diese zu relativieren. (kap v. 26. 3.)